Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 21.08.2013 - 2 U 32/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Instruktionspflichten des Herstellers bei Scharfkantigkeit der Unterkante einer Stahlwand
- rabüro.de
Zur - hier verneinten - Haftung eines Herstellers eines zum Selbstaufbau vertriebenen Pool-Sets für Instruktionsfehler beim Aufbau.
- dahlbokum.de
Schadenersatz - und Schmerzensgeldanspruch aus Produkthaftung nach Unfall beim Montieren eines Schwimmbeckens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung des Herstellers eines vom Erwerber selbst aufzubauenden Swimmingpools für Fehler der Aufbauanleitung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Montageanleitung: Muss Hersteller auf alle Gefahren hinweisen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Hersteller eines Pools mit scharfkantiger Stahlwandkonstruktion muss für Montage nicht auf das Tragen von Sicherheitsschuhen hinweisen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Bei Pool-Montage verletzt - Käuferin hält die Montageanleitung für unzulänglich: Haftet der Hersteller?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Swimmingpoolzeit - Grenzen der Warnpflicht des Poolherstellers
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Hersteller eines Pools mit scharfkantiger Stahlwandkonstruktion muss für Montage nicht auf das Tragen von Sicherheitsschuhen hinweisen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Welchen Detaillierungsgrad hat eine Montageanleitung aufzuweisen? (IBR 2013, 710)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 08.12.2011 - 9 O 187/11
- OLG Saarbrücken, 21.08.2013 - 2 U 32/13
Papierfundstellen
- NJW 2014, 1600
- BauR 2014, 324
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (16)
- BGH, 17.03.2009 - VI ZR 176/08
Haftung des Herstellers eines Gebäcks mit Kirschfüllung für Schäden durch Biss …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.08.2013 - 2 U 32/13
Die nach § 3 Abs. 1 ProdHaftG maßgeblichen Sicherheitserwartungen beurteilen sich grundsätzlich nach denselben (objektiven) Maßstäben wie die Verkehrspflichten des Herstellers im Rahmen der deliktischen Haftung gemäß § 823 Abs. 1 BGB (BGH, NJW 2009, 1669; OLG Koblenz, NJW-RR 2006, 169;… Staudinger/Oechsler, BGB, 2009, Einl. ProdHaftG, Rz. 33, § 3 ProdHaftG, Rzn. 13, 19;… Palandt/Sprau, a.a.O.).Abzustellen ist daher nicht auf die subjektive Sicherheitserwartung des jeweiligen Benutzers, sondern objektiv darauf, ob das Produkt diejenige Sicherheit bietet, welche die in dem entsprechenden Bereich herrschende Verkehrsauffassung für erforderlich hält (BGH, NJW 2013, 1302; NJW 2009, 2952; NJW 2009, 1669, m.w.N.).
Der Hersteller hat zur Gewährleistung der erforderlichen Produktsicherheit (nur) diejenigen Maßnahmen zu treffen, die nach den Gegebenheiten des konkreten Falls zur Vermeidung einer Gefahr objektiv erforderlich und nach objektiven Maßstäben zumutbar sind, wobei Inhalt und Umfang der Instruktionspflichten im Einzelfall wesentlich durch die Größe der Gefahr und das gefährdete Rechtsgut bestimmt werden (BGH, NJW 2009, 2952; NJW 2009, 1669).
Zur Gewährleistung der erforderlichen Produktsicherheit hat der Hersteller bereits im Rahmen der Konzeption und Planung des Produkts diejenigen Maßnahmen zu treffen, die zur Vermeidung einer Gefahr objektiv erforderlich und nach objektiven Maßstäben zumutbar sind (…BGH, a.a.O.; NJW 2009, 1669).
- BGH, 16.06.2009 - VI ZR 107/08
Zur Haftung des Fahrzeugherstellers für einen Produktfehler
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.08.2013 - 2 U 32/13
Der Anspruch aus § 1 ProdHaftG umfasst gemäß § 8 Satz 2 ProdHaftG (eingefügt durch das Zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19. Juli 2002, Art. 229 § 8 Abs. 1 Nr. 9 EGBGB; BGBl I S. 2674) bei Schadensfällen nach dem 31. Juli 2002 - wie hier behauptet - auch einen Schmerzensgeldanspruch, der mithin nicht (mehr) auf die deliktische Produzentenhaftung beschränkt ist (BGH, NJW 2009, 2952;… Palandt/Sprau, a.a.O., § 8 ProdHaftG, Rz. 3).Abzustellen ist daher nicht auf die subjektive Sicherheitserwartung des jeweiligen Benutzers, sondern objektiv darauf, ob das Produkt diejenige Sicherheit bietet, welche die in dem entsprechenden Bereich herrschende Verkehrsauffassung für erforderlich hält (BGH, NJW 2013, 1302; NJW 2009, 2952; NJW 2009, 1669, m.w.N.).
Der Hersteller hat zur Gewährleistung der erforderlichen Produktsicherheit (nur) diejenigen Maßnahmen zu treffen, die nach den Gegebenheiten des konkreten Falls zur Vermeidung einer Gefahr objektiv erforderlich und nach objektiven Maßstäben zumutbar sind, wobei Inhalt und Umfang der Instruktionspflichten im Einzelfall wesentlich durch die Größe der Gefahr und das gefährdete Rechtsgut bestimmt werden (BGH, NJW 2009, 2952; NJW 2009, 1669).
Ein Konstruktionsfehler liegt vor, wenn das Produkt schon seiner Konzeption nach unter dem gebotenen Sicherheitsstandard bleibt (BGH, NJW 2009, 2952, m.w.N.).
- BGH, 05.02.2013 - VI ZR 1/12
Heißwasser-Untertischgerät
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.08.2013 - 2 U 32/13
Abzustellen ist daher nicht auf die subjektive Sicherheitserwartung des jeweiligen Benutzers, sondern objektiv darauf, ob das Produkt diejenige Sicherheit bietet, welche die in dem entsprechenden Bereich herrschende Verkehrsauffassung für erforderlich hält (BGH, NJW 2013, 1302; NJW 2009, 2952; NJW 2009, 1669, m.w.N.).Bei dieser Sachlage war die Beklagte bei gebotener Zugrundelegung des Erfahrungswissens und der Gefahrsteuerungskompetenz (BGH, NJW 2013, 1302) eines Durchschnittskonsumenten auch nicht verpflichtet, auf die Notwendigkeit des Tragens von geeignetem Schuhwerk oder gar Sicherheitsarbeitsschuhen beim Aufbau hinzuweisen.
Erforderlich wäre zudem ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Fehler und der eingetretenen Rechtsgutsverletzung (BGH, NJW 2013, 1302, m.w.N.), der nur vorliegt, wenn pflichtgemäßes Handeln den Schaden mit Sicherheit verhindert hätte; eine bloße Möglichkeit, auch eine gewisse Wahrscheinlichkeit, genügen dagegen nicht (BGH, NJW 1975, 1863).
Denn die Klägerin hat unter den Gegebenheiten des Streitfalles bereits nicht hinreichend substantiiert vorgetragen, dass die berechtigte Sicherheitserwartung der hier in Betracht kommenden Benutzergruppe (dazu BGH, NJW 2013, 1302, m.w.N.) die von ihr für notwendig angesehene Schutzmaßnahme erfordert, da - wie bereits im Zusammenhang mit der Erörterung eines Instruktionsfehlers aufgezeigt - schon aufgrund des erkennbar hohen Gewichts eine Verletzungsgefahr durch die untere Kante der verhältnismäßig dünnen Stahlwand nahegelegen hat und ein entsprechendes Gefahrenbewusstsein aus objektiver Sicht auch bei dieser Benutzergruppe vorausgesetzt werden kann.
- BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91
Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.08.2013 - 2 U 32/13
Lassen sich mit der Verwendung eines Produkts verbundene Gefahren nach dem Stand von Wissenschaft und Technik durch konstruktive Maßnahmen nicht vermeiden oder sind konstruktive Gefahrvermeidungsmaßnahmen dem Hersteller nicht zumutbar und darf das Produkt trotz der von ihm ausgehenden Gefahren in den Verkehr gebracht werden, so ist der Hersteller grundsätzlich verpflichtet, die Verwender des Produkts vor denjenigen Gefahren zu warnen, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch oder naheliegendem Fehlgebrauch drohen und die nicht zum allgemeinen Gefahrenwissen des Benutzerkreises gehören (…BGH, a.a.O.; BGHZ 105, 346, 351; 106, 273, 283; 116, 60, 65).Verbleibende Zweifel gehen zu Lasten der Klägerin, die als Anspruchsteller die Notwendigkeit einer bestimmten Instruktion darzulegen und zu beweisen hat (BGHZ 116, 60, 73; 80, 186, 198).
- BGH, 17.03.1981 - VI ZR 191/79
Schadensersatzpflicht eines Warenherstellers wegen Wirkungslosigkeit des Produkts …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.08.2013 - 2 U 32/13
Verbleibende Zweifel gehen zu Lasten der Klägerin, die als Anspruchsteller die Notwendigkeit einer bestimmten Instruktion darzulegen und zu beweisen hat (BGHZ 116, 60, 73; 80, 186, 198). - BGH, 24.01.1989 - VI ZR 112/88
Warnhinweise in Gebrauchsinformation eines Arzneimittels
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.08.2013 - 2 U 32/13
Lassen sich mit der Verwendung eines Produkts verbundene Gefahren nach dem Stand von Wissenschaft und Technik durch konstruktive Maßnahmen nicht vermeiden oder sind konstruktive Gefahrvermeidungsmaßnahmen dem Hersteller nicht zumutbar und darf das Produkt trotz der von ihm ausgehenden Gefahren in den Verkehr gebracht werden, so ist der Hersteller grundsätzlich verpflichtet, die Verwender des Produkts vor denjenigen Gefahren zu warnen, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch oder naheliegendem Fehlgebrauch drohen und die nicht zum allgemeinen Gefahrenwissen des Benutzerkreises gehören (…BGH, a.a.O.; BGHZ 105, 346, 351; 106, 273, 283; 116, 60, 65). - BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99
Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.08.2013 - 2 U 32/13
Ein Feststellungsinteresse (§ 256 Abs. 1 ZPO) ist nur zu verneinen, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund gegeben ist, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (BGH, MDR 2007, 792; MDR 2001, 764; MDR 2001, 448). - BGH, 04.02.1986 - VI ZR 179/84
Anforderungen an Montageanleitung für in Landmaschinen einzubauende Überrollbügel …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.08.2013 - 2 U 32/13
Was auf dem Gebiet des allgemeinen Erfahrungswissens der in Betracht kommenden Abnehmerkreise liegt, braucht nämlich nicht zum Inhalt einer Gebrauchsbelehrung gemacht zu werden (BGH, NJW 1986, 1863; NJW 1975, 1827, m.w.N.). - BGH, 09.05.1995 - VI ZR 158/94
Überprüfungs- und Befundsicherungspflicht des Herstellers kohlensäurehaltigen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.08.2013 - 2 U 32/13
Erforderlich sind diejenigen Sicherungsmaßnahmen, die nach dem im Zeitpunkt des Inverkehrbringens des Produkts vorhandenen neuesten Stand der Wissenschaft und Technik konstruktiv möglich sind und als geeignet und genügend erscheinen, um Schäden zu verhindern (…BGH, a.a.O.; BGHZ 129, 353, 361; 104, 323, 326). - BGH, 07.06.1988 - VI ZR 91/87
Beweislast bei Produzentenhaftung; Wiederverwendung von Mehrweg-Limonadenflaschen
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.08.2013 - 2 U 32/13
Erforderlich sind diejenigen Sicherungsmaßnahmen, die nach dem im Zeitpunkt des Inverkehrbringens des Produkts vorhandenen neuesten Stand der Wissenschaft und Technik konstruktiv möglich sind und als geeignet und genügend erscheinen, um Schäden zu verhindern (…BGH, a.a.O.; BGHZ 129, 353, 361; 104, 323, 326). - BGH, 25.10.1988 - VI ZR 344/87
Eigentumsverletzung durch Beimischung pharmokologischer Stoffe in Tierfutter; …
- BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06
Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines …
- BGH, 03.06.1975 - VI ZR 192/73
Persönlicher Geltungsbereich der Produkthaftung; Haftung eines …
- OLG Koblenz, 29.08.2005 - 12 U 538/04
Produkthaftung: Bedienungsfehler trotz deutlicher Gefahrenhinweise in …
- BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99
Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden
- OLG Düsseldorf, 22.04.2009 - 19 U 23/08
Haftung des Herstellers eines Lkw für Konstruktions- und Fabrikationsfehler
- LSG Bayern, 06.11.2013 - L 2 U 166/10
Zur Anerkennung einer Lyme Borreliose als Berufskrankheit i. S. d. Nr. 3102 der …
Die gegen diesen Beschluss von der Klägerin erhobene Anhörungsrüge hat der Senat mit Beschluss vom 03.04.2013 (Az. L 2 U 32/13 RG) als unzulässig verworfen. - AG Hannover, 10.03.2017 - 520 C 1372/15 Der Hersteller ist grundsätzlich verpflichtet, die Verwender des Produkts vor denjenigen Gefahren zu warnen, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch oder nahe liegendem Fehlgebrauch drohen und die nicht zum allgemeinen Gefahrenwissen des Benutzerkreises gehören, vgl. BGH, Urt. v. 16.06.2009 (Az. VI ZR 107/08), NJW 2009, 2952, 2954 m. w. N. Grundsätzlich ist es Sache desjenigen, der ein bestimmtes Produkt anschafft, sich selbst darum zu kümmern, wie er damit umzugehen hat, vgl. OLG Saarbrücken, Urt. v. 21.08.2013 (Az. 2 U 32/13), NJW 2009, 1600, 1601.
Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 30.01.2014 - 2 U 32/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung homöopathischer Arzneimittel mit der Angabe von in der Vergangenheit gegebenen Anwendungsgebieten und Indikationen
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
Historische Anwendungsgebiete
§ 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 2 UWG, § 5 HeilMWerbG
Wettbewerbs- und Heilmittelwerberecht: Zulässigkeit der Angabe von Anwendungsgebieten für homöopathische Arzneimittel gegenüber Fachkreisen - rechtsportal.de
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung homöopathischer Arzneimittel mit der Angabe von in der Vergangenheit gegebenen Anwendungsgebieten und Indikationen
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Historische Anwendungsgebiete
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Bewerbung eines homöopathischen Arzneimittels mit der Angabe des jeweiligen Anwendungsgebiets wettbewerbswidrig
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bewerbung eines homöopathischen Arzneimittels mit der Angabe des jeweiligen Anwendungsgebiets wettbewerbswidrig
- deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)
Keine Werbung mit historischem Anwendungsgebiet
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 08.02.2013 - 34 O 83/12
- OLG Stuttgart, 30.01.2014 - 2 U 32/13
- BGH, 23.10.2014 - I ZR 52/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 28.09.2011 - I ZR 96/10
INJECTIO
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2014 - 2 U 32/13
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 28. September 2011 (Az.: I ZR 96/10, MDR 2012, 663) zu den für das vorliegende Verfahren entscheidenden Fragen bereits entschieden.§ 5 HWG ist dazu bestimmt, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln (BGH, Urteil vom 28. September 2010 - I ZR 96/10, MDR 2012, 663, bei juris Rz. 10, m.w.N. - Injectio).
Die Anwendung des § 4 Nr. 11 UWG steht daher mit der Richtlinie 2005/29/EG im Einklang, soweit Marktverhaltensregelungen - wie im Streitfall - dem Gesundheitsschutz von Verbrauchern dienen (so BGH, Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 96/10, MDR 2012, 663, bei juris Rz. 11, m.w.N. auch zur Literatur - Injectio).
Dies ist aber die Folge der Vergünstigung, welche darin liegt, dass der Hersteller eines homöopathischen Arzneimittels mit der Registrierung ein vereinfachtes Verfahren wählen kann, um die Verkehrsfähigkeit seines Produktes herbeizuführen, bei dem er keinen Wirkungsnachweis vorlegen muss (eingehend zur Anwendung des § 5 HWG auf die Fachkreiswerbung BGH, Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 98/10, MDR 2012, 663, bei juris Rz. 25 ff., m.w.N. und Rz. 38 ff. mit distanzierender Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 06. Mai 2004 - I ZR 265/01, GRUR 2004, 799, 800 = WRP 2004, 1163 - Lebertrankapseln; und zu BGH…, Urteil vom 01. März 2007 - I ZR 51/04, GRUR 2007, 809, Rn. 19 = WRP 2007, 1088 - Krankenhauswerbung).
Maßgebend ist nicht die formale Bezeichnung in der Werbung, sondern ob der angesprochene Verkehrskreis, also ein durchschnittlich informierter und situationsadäquat aufmerksamer, diesem Verkehrskreis angehörender Leser, der Aussage bei verständiger Würdigung des Gesamtzusammenhangs der Werbung entnimmt, dass das Produkt eben für diese Anwendungsgebiete geeignet sei (vgl. dazu BGH, Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 96/10, MDR 2012, 663, bei juris Rz. 18).
Die gesetzlich geregelte, den Fachkreisen mit diesem Charakter bekannte Pflichtangabe für registrierte homöopathische Arzneimittel ist zudem aufgrund ihres abstrakten und formelhaften Inhalts nicht geeignet, die zuvor ausdrücklich und konkret gemachten Sachaussagen zu einzelnen Anwendungsgebieten wieder aufzuheben oder auch nur einzuschränken (BGH, Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 98/10, MDR 2012, 663, bei juris Rz. 24 - Injectio, u.H. auf, OLG Hamburg…, Urteil vom 02. Februar 2007 - 3 U 117/06, bei juris Rz. 66, m.w.N. zu § 3a Satz 2 HWG).
Da § 5 HWG dem Schutz der Gesundheit des Verbrauchers und der Volksgesundheit dient, ist die Verletzung der Bestimmung zudem geeignet, die Interessen der Verbraucher spürbar im Sinne von § 3 Abs. 1 UWG zu beeinträchtigen (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 98/10, MDR 2012, 663, bei juris Rz. 42 - Injectio, u.H. auf BGH, GRUR 2011, 843, Rn. 16 - Vorrichtung zur Schädlingsbekämpfung, u.a.).
- BGH, 01.06.2011 - I ZR 25/10
Vorrichtung zur Schädlingsbekämpfung
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2014 - 2 U 32/13
Der Anwendung von § 4 Nr. 11 UWG steht nicht entgegen, dass die mit dem UWG 2008 in deutsches Recht umgesetzte Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken, die in ihrem Anwendungsbereich eine vollständige Harmonisierung des Lauterkeitsrechts bezweckt und die Frage der Unlauterkeit von Geschäftspraktiken im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern abschließend regelt (EuGH…, Urteil vom 09. November 2010 - C-540/08, GRUR 2011, 76, Rn. 27, 30 = WRP 2011, 45 - Mediaprint; BGH…, Urteil vom 14. April 2011 - I ZR 133/09, GRUR 2011, 638, Rn. 18 = WRP 2011, 866 - Werbung mit Garantie; Urteil vom 01. Juni 2011 - I ZR 25/10, GRUR 2011, 843, Rn. 14 = WRP 2011, 1146 - Vorrichtung zur Schädlingsbekämpfung), keinen dieser Vorschrift vergleichbaren Unlauterkeitstatbestand kennt.Da § 5 HWG dem Schutz der Gesundheit des Verbrauchers und der Volksgesundheit dient, ist die Verletzung der Bestimmung zudem geeignet, die Interessen der Verbraucher spürbar im Sinne von § 3 Abs. 1 UWG zu beeinträchtigen (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 98/10, MDR 2012, 663, bei juris Rz. 42 - Injectio, u.H. auf BGH, GRUR 2011, 843, Rn. 16 - Vorrichtung zur Schädlingsbekämpfung, u.a.).
- BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99
Elternbriefe
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2014 - 2 U 32/13
Ein vom allgemeinen Sprachverständnis ausnahmsweise abweichendes Verständnis der hier angesprochenen Fachkreise hat die Beklagte nicht dargetan (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. Oktober 2001 - I ZR 193/99, GRUR 2002, 550, 552 = WRP 2002, 527 - Elternbriefe).
- OLG Hamburg, 01.02.2007 - 3 U 117/06
Vergleich eines Durchschnittswertes mit einem möglichen Extremwert eines …
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2014 - 2 U 32/13
Die gesetzlich geregelte, den Fachkreisen mit diesem Charakter bekannte Pflichtangabe für registrierte homöopathische Arzneimittel ist zudem aufgrund ihres abstrakten und formelhaften Inhalts nicht geeignet, die zuvor ausdrücklich und konkret gemachten Sachaussagen zu einzelnen Anwendungsgebieten wieder aufzuheben oder auch nur einzuschränken (BGH…, Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 98/10, MDR 2012, 663, bei juris Rz. 24 - Injectio, u.H. auf, OLG Hamburg, Urteil vom 02. Februar 2007 - 3 U 117/06, bei juris Rz. 66, m.w.N. zu § 3a Satz 2 HWG). - OLG Köln, 23.07.2010 - 2 U 32/10
Anforderungen an den Nachweis eines gestellten Unfalls
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2014 - 2 U 32/13
Wie schon vom Landgericht unter Bezugnahme auf die Senatsrechtsprechung (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 30. September 2013 - 2 U 32/10) ausgeführt, sind hier Äußerungen der Alltagssprache auszulegen, für die Fachkenntnisse keine Rolle spielen. - BGH, 23.10.2014 - I ZR 52/14
Werbung für registrierte homöopathische Arzneimittel mit "historischen" …
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2014 - 2 U 32/13
Das Aktenzeichen des Bundesgerichtshofs lautet: I ZR 52/14. - BGH, 06.05.2004 - I ZR 265/01
Lebertrankapseln
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2014 - 2 U 32/13
Dies ist aber die Folge der Vergünstigung, welche darin liegt, dass der Hersteller eines homöopathischen Arzneimittels mit der Registrierung ein vereinfachtes Verfahren wählen kann, um die Verkehrsfähigkeit seines Produktes herbeizuführen, bei dem er keinen Wirkungsnachweis vorlegen muss (eingehend zur Anwendung des § 5 HWG auf die Fachkreiswerbung BGH…, Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 98/10, MDR 2012, 663, bei juris Rz. 25 ff., m.w.N. und Rz. 38 ff. mit distanzierender Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 06. Mai 2004 - I ZR 265/01, GRUR 2004, 799, 800 = WRP 2004, 1163 - Lebertrankapseln; und zu BGH…, Urteil vom 01. März 2007 - I ZR 51/04, GRUR 2007, 809, Rn. 19 = WRP 2007, 1088 - Krankenhauswerbung). - BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04
Krankenhauswerbung
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2014 - 2 U 32/13
Dies ist aber die Folge der Vergünstigung, welche darin liegt, dass der Hersteller eines homöopathischen Arzneimittels mit der Registrierung ein vereinfachtes Verfahren wählen kann, um die Verkehrsfähigkeit seines Produktes herbeizuführen, bei dem er keinen Wirkungsnachweis vorlegen muss (eingehend zur Anwendung des § 5 HWG auf die Fachkreiswerbung BGH…, Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 98/10, MDR 2012, 663, bei juris Rz. 25 ff., m.w.N. und Rz. 38 ff. mit distanzierender Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 06. Mai 2004 - I ZR 265/01, GRUR 2004, 799, 800 = WRP 2004, 1163 - Lebertrankapseln; und zu BGH, Urteil vom 01. März 2007 - I ZR 51/04, GRUR 2007, 809, Rn. 19 = WRP 2007, 1088 - Krankenhauswerbung). - EuGH, 09.11.2010 - C-540/08
Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag - Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere …
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2014 - 2 U 32/13
Der Anwendung von § 4 Nr. 11 UWG steht nicht entgegen, dass die mit dem UWG 2008 in deutsches Recht umgesetzte Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken, die in ihrem Anwendungsbereich eine vollständige Harmonisierung des Lauterkeitsrechts bezweckt und die Frage der Unlauterkeit von Geschäftspraktiken im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern abschließend regelt (EuGH, Urteil vom 09. November 2010 - C-540/08, GRUR 2011, 76, Rn. 27, 30 = WRP 2011, 45 - Mediaprint; BGH…, Urteil vom 14. April 2011 - I ZR 133/09, GRUR 2011, 638, Rn. 18 = WRP 2011, 866 - Werbung mit Garantie;… Urteil vom 01. Juni 2011 - I ZR 25/10, GRUR 2011, 843, Rn. 14 = WRP 2011, 1146 - Vorrichtung zur Schädlingsbekämpfung), keinen dieser Vorschrift vergleichbaren Unlauterkeitstatbestand kennt. - BGH, 14.04.2011 - I ZR 133/09
Werbung mit Garantie
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.01.2014 - 2 U 32/13
Der Anwendung von § 4 Nr. 11 UWG steht nicht entgegen, dass die mit dem UWG 2008 in deutsches Recht umgesetzte Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken, die in ihrem Anwendungsbereich eine vollständige Harmonisierung des Lauterkeitsrechts bezweckt und die Frage der Unlauterkeit von Geschäftspraktiken im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern abschließend regelt (EuGH…, Urteil vom 09. November 2010 - C-540/08, GRUR 2011, 76, Rn. 27, 30 = WRP 2011, 45 - Mediaprint; BGH, Urteil vom 14. April 2011 - I ZR 133/09, GRUR 2011, 638, Rn. 18 = WRP 2011, 866 - Werbung mit Garantie;… Urteil vom 01. Juni 2011 - I ZR 25/10, GRUR 2011, 843, Rn. 14 = WRP 2011, 1146 - Vorrichtung zur Schädlingsbekämpfung), keinen dieser Vorschrift vergleichbaren Unlauterkeitstatbestand kennt.
- LG Saarbrücken, 23.12.2019 - 7 HKO 44/19
Zur Irreführung bei Werbung für ein homöopathisches Arzneimittel
b) Die Anwendung von § 5 HWG iVm mit § 3a UWG steht mit der Richtlinie 2005/29/EG im Einklang, soweit Marktverhaltensregelungen - wie im Streitfall - dem Gesundheitsschutz von Verbrauchern dienen (so BGH…, Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 96/10, MDR 2012, 663, bei juris Rz. 11, m.w.N. auch zur Literatur - Injectio, vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 30. Januar 2014 - 2 U 32/13 -, Rn. 23, juris zu § 4 Nr. 11 UWG aF).(OLG Stuttgart, Urteil vom 30. Januar 2014 - 2 U 32/13 -, Rn. 28 - 29, juris).
(OLG Stuttgart, Urteil vom 30. Januar 2014 - 2 U 32/13 -, Rn. 31, juris).
(OLG Stuttgart, Urteil vom 30. Januar 2014 - 2 U 32/13 -, Rn. 35, juris).
(OLG Stuttgart, Urteil vom 30. Januar 2014 - 2 U 32/13 -, Rn. 36 - 37, juris).
Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 11.07.2014 - 2 U 32/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (2)
- erbrecht-papenmeier.de (Kurzinformation)
Verpflichtung zum Abschluss eines Erbvertrages im Prozessvergleich unwirksam
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Verpflichtung zur Errichtung eines Testaments im Rahmen eines Prozessvergleichs ist unwirksam
Papierfundstellen
- MDR 2014, 1316
- FamRZ 2015, 614
- VersR 2015, 450
Rechtsprechung
BSG, 27.06.2013 - B 2 U 32/13 B |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Würzburg - S 5 U 20/06
- LSG Bayern - L 18 U 215/10
- BSG, 27.06.2013 - B 2 U 32/13 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10
Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare …
Auszug aus BSG, 27.06.2013 - B 2 U 32/13 B
6 Der Senat sieht von einer weiteren Begründung ab, weil sie nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 SGG; BVerfG vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - NJW 2011, 1497).
Rechtsprechung
SG Bremen, 06.06.2016 - S 2 u 32/13 |
Verfahrensgang
- SG Bremen, 06.06.2016 - S 2 u 32/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2018 - L 14 U 149/16