Weitere Entscheidung unten: BSG, 27.05.2013

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 10.07.2013 - 2 U 35/13   

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https://dejure.org/2013,21295
OLG Saarbrücken, 10.07.2013 - 2 U 35/13 (https://dejure.org/2013,21295)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10.07.2013 - 2 U 35/13 (https://dejure.org/2013,21295)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10. Juli 2013 - 2 U 35/13 (https://dejure.org/2013,21295)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 Abs. 1; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1
    Umsatzsteuerpflicht eines Minderwertausgleichs nach vertragsgemäßer Beendigung eines Leasingvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 14.03.2007 - VIII ZR 68/06

    Erstattung der Umsatzsteuer bei Schadensersatzleistungen nach Kündigung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.07.2013 - 2 U 35/13
    Die Klägerin macht geltend, dass die vom Landgericht vertretene Auffassung nur für den Minderwertausgleichsanspruch (Schadensersatzzahlung), nicht aber für den in Rede stehenden Mindererlösanspruch Geltung beanspruche; die in Bezug genommene Rechtsprechung des OLG Stuttgart befasse sich mit einem Minderwertausgleich, und auch die Entscheidung des BGH vom 14.3.2007 - VIII ZR 68/06 - habe, ebenso wie die Entscheidung des BGH vom 18.5.2011 - VII ZR 260/10 - eine andere Fallkonstellation zum Gegenstand.

    Dem haben sich der Bundesfinanzhof (zuletzt BFH, DStR 2010, 2184, m.w.N.) und der Bundesgerichtshof (Urt. v. 14.3.2007, VIII ZR 68/06, WM 2007, 990, m.w.N.) angeschlossen.

    Demgegenüber sind sogenannte Entschädigungen oder Schadensersatzzahlungen kein Entgelt im Sinne des Umsatzsteuerrechts, wenn die Zahlung nicht für eine Lieferung oder sonstige Leistung an den Zahlenden erfolgt, sondern weil der Zahlende nach Gesetz oder Vertrag für einen Schaden und seine Folgen einzustehen hat (BGH, Urt. v. 18.5.2011, VIII ZR 260/10, NJW-RR 2011, 1625; Urt. v. 14.3.2007, VIII ZR 68/06, aaO; BFH, aaO).

    In Übereinstimmung damit hat der BGH entschieden, dass Schadensersatzleistungen, die der Leasingnehmer nach außerordentlicher Kündigung des Leasingvertrages zu erbringen hat, ohne Umsatzsteuer zu berechnen sind, weil ihnen - infolge der durch die Kündigung des Leasingvertrages bewirkten Beendigung der vertraglichen Hauptleistungspflicht des Leasinggebers - eine steuerbare Leistung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG nicht gegenübersteht und der Leasinggeber deshalb Umsatzsteuer auf sie nicht zu entrichten hat (BGH, Urt. v. 14.3.2007, VIII ZR 68/06, aaO, m.w.N.).

  • BGH, 04.06.1997 - VIII ZR 312/96

    Offenlegung der Kalkulation in einem Finanzierungsleasingvertrag; Pflichten des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.07.2013 - 2 U 35/13
    Außer Frage steht, dass eine Restwertgarantie leasingtypisch und auch sonst rechtlich unbedenklich ist (vgl. BGH, NJW 1997, 3166).

    Berechnungsfaktoren für die Ermittlung der Höhe eines etwaigen Restwertausgleichs sind einerseits der vereinbarte und vom Leasingnehmer garantierte Restwert, andererseits der bei der Verwertung des Leasingfahrzeugs erzielte Veräußerungserlös (BGH, NJW 1997, 3166 und WM 1996, 311; Reinking/Eggert, aaO, L 19, m.w.N.; Martinek/Stoffels/Wimmer-Leonhardt, aaO, m.w.N.).

    Soweit nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein Leasinggeber seine Pflicht zur bestmöglichen Verwertung des Leasinggegenstandes schon dann erfüllt, wenn er dem Leasingnehmer nach Einholung eines Gutachtens anbietet, einen Drittkäufer zu benennen, weil der Leasingnehmer - ebenso wie im Falle der Andienung der Übernahme des Fahrzeugs zum Schätzpreis durch ihn selbst - hierdurch in die Lage versetzt, einen höheren Verkehrswert des Leasingobjekts (Verwertungserlös) zu erzielen, womit seine Interessen grundsätzlich ausreichend berücksichtigt sind (statt aller: BGH, NJW 1997, 3166), kann eine Pflichtverletzung nach Sinn und Zweck nur dann angenommen werden, wenn die Realisierung eines höheren Veräußerungserlöses im Raum steht.

    Von daher ist auf den Mindererlös, wie im Übrigen in der Entscheidung des BGH vom 4.6.1997 - VIII ZR 312/96 - (NJW 1997, 3166) unbeanstandet geblieben, die Umsatzsteuer zu entrichten, so dass ein weiterer Zahlungsanspruch in Höhe von 2.340,79 EUR besteht.

  • BGH, 09.05.2001 - VIII ZR 208/00

    Unklarheit eines formularmäßigen Kfz-Leasingvertrages

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.07.2013 - 2 U 35/13
    Die dort angesprochene jährliche Fahrleistung von 15.000 km stellt offensichtlich, da der Vertrag ausdrücklich keine jährliche Kilometerfahrleistung enthält (siehe hierzu auch BGH, NJW 2001, 2165) und in der Vereinbarung ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Gebrauchtwagenabrechnung unabhängig von den gefahrenen Kilometern erfolgt, lediglich einen Bemessungsfaktor des vereinbarten Restwertes dar, ohne dass es seitens der Klägerin einer weiteren Offenlegung der Kalkulation, die dem vereinbarten Restwert zu Grunde liegt, bedarf.

    Die Vertragsvariante "jährliche Fahrleistung" hat sie ausdrücklich nicht gewählt, eine "Gesamtfahrleistung" ist in der Restwertvereinbarung gerade nicht genannt (siehe auch BGH, NJW 2001, 2165).

  • BGH, 18.05.2011 - VIII ZR 260/10

    Kfz-Leasingvertrag: Umsatzsteuerpflicht für Minderwertausgleich wegen übermäßigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.07.2013 - 2 U 35/13
    Demgegenüber sind sogenannte Entschädigungen oder Schadensersatzzahlungen kein Entgelt im Sinne des Umsatzsteuerrechts, wenn die Zahlung nicht für eine Lieferung oder sonstige Leistung an den Zahlenden erfolgt, sondern weil der Zahlende nach Gesetz oder Vertrag für einen Schaden und seine Folgen einzustehen hat (BGH, Urt. v. 18.5.2011, VIII ZR 260/10, NJW-RR 2011, 1625; Urt. v. 14.3.2007, VIII ZR 68/06, aaO; BFH, aaO).

    In seiner Entscheidung vom 18.5.2011 (aaO) hat der BGH klargestellt, dass dies auch für einen Minderwertausgleich, den der Leasinggeber nach regulärem Vertragsablauf wegen einer über normale Verschleißerscheinungen hinausgehenden Verschlechterung der zurückzugebenden Leasingsache beanspruchen kann, gilt, auch wenn dies von der Finanzverwaltung anders gesehen werde.

  • OLG Köln, 25.01.2011 - 15 U 114/10

    Wirksamkeit eines Leasingvertrages mit Restwertabrechnung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.07.2013 - 2 U 35/13
    Dabei kann unentschieden bleiben, ob es sich bei den in dem Antrag vom 4.1.2006 unter der Überschrift "Vereinbarungen (Vertragsabrechnung, Individualabreden)" zur Restwertgarantie getroffenen Abreden, die wortgleich in der Annahmeerklärung ("Privat-Leasing-Vertrag" vom 8.9.2006) enthalten sind, um eine Individualvereinbarung, wofür nicht nur die Überschrift und die vom übrigen Vertragstext graphische Abhebung, sondern auch die Verwendung variabler Größen wie der Betrag des Restwertes (44.694,71 EUR) sowie eine jährliche Fahrleistung von 15.000 km als Basis für die Kalkulation sprechen (vgl. OLG Köln, Urt. v. 25.1.2011, 15 U 114/10), oder um allgemeine Geschäftsbedingungen der Klägerin handelt (siehe hierzu Landgericht Saarbrücken, Urt. v. 18.11.2011, 13 S 123/11).

    Es wird deutlich hervorgehoben, dass die Beklagte eine etwaige Differenz zwischen kalkuliertem Restwert und dem tatsächlich erzielten Verkaufserlös der Klägerin zu erstatten hat und somit den im Vertrag genannten Restwert garantiert (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 14.10.2011, 8 U 1307/10, BeckRS 2012, 06972; siehe auch OLG Köln, Urt. v. 25.1.2011, 15 U 114/10, zitiert nach juris).

  • LG Saarbrücken, 18.11.2011 - 13 S 123/11

    Leasingvertrag: Transparenz einer Restwertklausel

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.07.2013 - 2 U 35/13
    Selbst wenn es sich um eine allgemeine Geschäftsbedingung handele, verstoße diese insgesamt nicht gegen §§ 305 ff BGB; insoweit teile die Kammer nicht die von der 13. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken in dem Urteil vom 18.11.2011 - 13 S 123/11 - vertretene Rechtsauffassung.

    Dabei kann unentschieden bleiben, ob es sich bei den in dem Antrag vom 4.1.2006 unter der Überschrift "Vereinbarungen (Vertragsabrechnung, Individualabreden)" zur Restwertgarantie getroffenen Abreden, die wortgleich in der Annahmeerklärung ("Privat-Leasing-Vertrag" vom 8.9.2006) enthalten sind, um eine Individualvereinbarung, wofür nicht nur die Überschrift und die vom übrigen Vertragstext graphische Abhebung, sondern auch die Verwendung variabler Größen wie der Betrag des Restwertes (44.694,71 EUR) sowie eine jährliche Fahrleistung von 15.000 km als Basis für die Kalkulation sprechen (vgl. OLG Köln, Urt. v. 25.1.2011, 15 U 114/10), oder um allgemeine Geschäftsbedingungen der Klägerin handelt (siehe hierzu Landgericht Saarbrücken, Urt. v. 18.11.2011, 13 S 123/11).

  • BGH, 22.11.1995 - VIII ZR 57/95

    Wirksamkeit formularmäßiger Vereinbarungen über die Abrechnung eines vorzeitig

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.07.2013 - 2 U 35/13
    Berechnungsfaktoren für die Ermittlung der Höhe eines etwaigen Restwertausgleichs sind einerseits der vereinbarte und vom Leasingnehmer garantierte Restwert, andererseits der bei der Verwertung des Leasingfahrzeugs erzielte Veräußerungserlös (BGH, NJW 1997, 3166 und WM 1996, 311; Reinking/Eggert, aaO, L 19, m.w.N.; Martinek/Stoffels/Wimmer-Leonhardt, aaO, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 29.05.2013 - 30 U 166/12

    Leasing, Restwertabrechnung, Umsatzsteuer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.07.2013 - 2 U 35/13
    Der Senat schließt sich insoweit der in der Literatur (vgl. Reinking/Eggert, Der Autokauf, 11. Aufl., L 37, m.w.N.) sowie der von dem OLG Hamm in seinem Urteil vom 29. Mai 2013 (I-30 U 166/12), auf dessen tragende Gründe insoweit Bezug genommen wird, vertretenen Auffassung an, dass unbeschadet der in der Vereinbarung ausbedungenen Umsatzsteuer auf den Differenzbetrag zwischen kalkuliertem Restwert und Verwertungserlös sowie deren Inrechnungstellung den Restwertabrechnungsansprüchen eine steuerbare Leistung der Klägerin als Leasinggeberin im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 9 S. 1 UStG gegenüber steht, die zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet.
  • EuGH, 16.12.2010 - C-270/09

    Macdonald Resorts Limited - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.07.2013 - 2 U 35/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union wird eine Leistung nur dann im Sinne von Art. 2 Nr. 1 der Umsatzsteuer-Richtlinie gegen Entgelt erbracht, wenn zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte Leistung bildet (zuletzt Urt. v. 16.12.2010, Rs. C-270/09 DStR 2011, m.w.N.- "Mcdonald Resort Ltd.").
  • BFH, 30.06.2010 - XI R 22/08

    Bereitstellungsentgelte als pauschalierte Entschädigung nicht umsatzsteuerbar

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.07.2013 - 2 U 35/13
    Dem haben sich der Bundesfinanzhof (zuletzt BFH, DStR 2010, 2184, m.w.N.) und der Bundesgerichtshof (Urt. v. 14.3.2007, VIII ZR 68/06, WM 2007, 990, m.w.N.) angeschlossen.
  • EuGH, 18.07.2007 - C-277/05

    'Société thermale d''Eugénie-Les-Bains' - Mehrwertsteuer - Geltungsbereich -

  • OLG Celle, 18.12.1996 - 2 U 2/96

    Ansprüche bei Vorenthaltung des Leasingfahrzeuges nach Ablauf der Vertragszeit;

  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 241/13

    Zur Wirksamkeit einer Restwertgarantie in Verbraucher-Leasingverträgen

    Das Berufungsgericht (OLG Saarbrücken, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 U 35/13, juris) hat im Wesentlichen ausgeführt: Die Klägerin habe einen Anspruch auf Zahlung der Differenz zwischen dem im Vertrag vereinbarten Restwert und dem tatsächlich für das Fahrzeug erzielten Erlös.
  • OLG Frankfurt, 05.12.2013 - 12 U 89/12

    Restwertausgleich bei Kfz-Leasing

    Der Senat schließt sich der in der Literatur (vgl. Reinking/Eggert, aaO, L 37, m.w.N.) sowie der von den Oberlandesgerichten Saarbrücken (2 U 35/13, RN 36, anhängig BGH, VIII ZR 241/13) und Hamm (1-30 U 166/12, zit. n. juris) in ihren Urteilen vertretenen Auffassung an, dass unbeschadet der in der Vereinbarung ausbedungenen Umsatzsteuer auf den Differenzbetrag zwischen kalkuliertem Restwert und Verwertungserlös sowie deren Inrechnungstellung den Restwertabrechnungsansprüchen eine steuerbare Leistung der Klägerin als Leasinggeberin im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 9 S. 1 UStG gegenüber steht, die zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet.
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Rechtsprechung
   BSG, 27.05.2013 - B 2 U 35/13 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,13218
BSG, 27.05.2013 - B 2 U 35/13 B (https://dejure.org/2013,13218)
BSG, Entscheidung vom 27.05.2013 - B 2 U 35/13 B (https://dejure.org/2013,13218)
BSG, Entscheidung vom 27. Mai 2013 - B 2 U 35/13 B (https://dejure.org/2013,13218)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 27.05.2013 - B 2 U 35/13 B
    Der Senat sieht von einer weiteren Begründung ab, weil sie nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 SGG; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines entsprechenden Vorgehens vgl BVerfG Beschluss vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - NJW 2011, 1497 = FamRZ 2011, 540).
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