Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 25.03.2021 - 2 U 35/20 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- MIR - Medien Internet und Recht
Rechtsschutz gegen unberechtigten Dispute-Eintrag - Der Domaininhaber kann von einem Dritten die Löschung des Eintrags gemäß § 812 Abs. 1 BGB verlangen
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 92 Abs. 1 ZPO; § 97 Abs. 1 ZPO
Erlangtes Etwas im Sinne der allgemeinen Eingriffskondiktion; Vermögenswerte vorteilhafte Rechtsposition; Löschung eines Eintrags
- JurPC
Rechtschutz gegen unberechtigten Dispute-Eintrag
- rabüro.de
Zum Rechtschutz des Domaininhabers gegen einen unberechtigten Dispute-Eintrag
- online-und-recht.de
Unberechtigter Dispute-Eintrag
- Betriebs-Berater
Rechtschutz gegen unberechtigten Dispute-Eintrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zivilrecht: Rechtschutz gegen unberechtigten Dispute-Eintrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Unberechtigter Dispute-Eintrag ist Rechtsverstoß
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Domaininhaber hat Anspruch auf Löschung eines unberechtigten DISPUTE-Eintrags bei der DENIC aus § 812 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. BGB - Eingriffskondiktion gegen den Antragsteller
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Rechtsschutz gegen unrechtmäßigen DISPUTE-Eintrag
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Rechtschutz gegen unberechtigten DISPUTE-Antrag
- st-sozien.de (Kurzinformation)
Unberechtigter Dispute-Eintrag
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Rechtsschutz gegen unberechtigte Dispute-Einträge
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Unberechtigter Dispute-Eintrag bei Domain ist Rechtsverstoß
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 19.08.2020 - 9 O 6401/19
- OLG Braunschweig, 25.03.2021 - 2 U 35/20
Papierfundstellen
- MMR 2021, 641
- MIR 2021, Dok. 034
- BB 2021, 898
- K&R 2021, 356
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 18.01.2012 - I ZR 187/10
gewinn.de
Auszug aus OLG Braunschweig, 25.03.2021 - 2 U 35/20
Hierzu zählen nicht nur alle absoluten Rechte, der Besitz sowie Nutzungs- und Verwertungsmöglichkeiten, sondern ebenso vorteilhafte Rechtsstellungen sonstiger Art, wie beispielsweise die Stellung eines Forderungsprätendenten bezüglich eines hinterlegten Betrags (vgl. BGH, Urteil v. 18.01.2012 - I ZR 187/10, GRUR 2012, 417 - gewinn.de).Diese für den Beklagten vorteilhafte und vermögensrechtlich verwertbare Rechtsposition ähnelt einer Anwartschaft auf die Domainregistrierung und stellt ein "Etwas" im Sinne des § 812 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. BGB dar (ebenso OLG Düsseldorf, Urteil v. 22.03.2016 - 20 U 55/15, MMR 2016, 399;… Viehues in: Hoeren/Sieber/Holznagel, Multimediarecht, Teil 6 Domainrecht, Rn. 375;… vgl. auch Koch, a. a. O., § 12 Rn. 353; Reinartz, GRUR-Prax 2012, 123).
Da die Ausschließlichkeit aber darauf beruht, dass der Domainname von der D. nur einmal vergeben werden kann und sie demgemäß rein faktischer Natur ist, begründet sie kein absolutes Recht (vgl. auch dazu BGH, Urteil v. 18.01.2012 - I ZR 887/10, GRUR 2012, 417 - gewinn.de).
- OLG Düsseldorf, 22.03.2016 - 20 U 55/15
Ansprüche des Inhabers einer Internet-Domain gegen den Veranlasser einer sog. …
Auszug aus OLG Braunschweig, 25.03.2021 - 2 U 35/20
Diese für den Beklagten vorteilhafte und vermögensrechtlich verwertbare Rechtsposition ähnelt einer Anwartschaft auf die Domainregistrierung und stellt ein "Etwas" im Sinne des § 812 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. BGB dar (ebenso OLG Düsseldorf, Urteil v. 22.03.2016 - 20 U 55/15, MMR 2016, 399;… Viehues in: Hoeren/Sieber/Holznagel, Multimediarecht, Teil 6 Domainrecht, Rn. 375;… vgl. auch Koch, a. a. O., § 12 Rn. 353; Reinartz, GRUR-Prax 2012, 123).Entscheidend ist nur, ob dem Domainprätendenten, hier also dem Beklagten, ein namens- oder kennzeichenrechtlicher Unterlassungs- oder Löschungsanspruch gegen die Klägerin als Domaininhaberin zusteht (…vgl. Viefhues, a. a. O., Rn. 340; OLG Düsseldorf, Urteil v. 22.03.2016, a. a. O.).
- BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06
Keine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen, …
Auszug aus OLG Braunschweig, 25.03.2021 - 2 U 35/20
Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (vgl. BVerfG, Beschluss v. 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06, NJW 2009, 572).
- BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08
Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen
Auszug aus OLG Braunschweig, 25.03.2021 - 2 U 35/20
Vielmehr entspricht der Gläubiger der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bereits dann, wenn er prüft, ob der eigene Rechtsstandpunkt plausibel ist (vgl. BGH, Urteil v. 16.01.2009 - V ZR 133/08, NJW 2009, 1262). - BGH, 12.12.2006 - VI ZR 224/05
Voraussetzungen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs wegen …
Auszug aus OLG Braunschweig, 25.03.2021 - 2 U 35/20
Dies würde voraussetzen, dass der Beklagte die Klägerin im Rahmen einer (vor)vertraglichen Beziehung der Parteien zur Freigabe der Domain aufgefordert hätte (vgl. BGH, Urteil v. 12.12.2006 - VI ZR 224/05, NJW 2007, 1458), woran es fehlt. - BGH, 08.02.2007 - I ZR 59/04
grundke. de
Auszug aus OLG Braunschweig, 25.03.2021 - 2 U 35/20
Zwar hat der Bundesgerichtshof verschiedentlich ausgeführt, dass sich jeder Namensträger die Priorität für den Domainnamen durch einen DISPUTE-Eintrag bei der D. sichern kann, wenn eine Domain durch einen Nichtnamensträger registriert worden ist (vgl. BGH, Urteil v. 08.02.2007 - I ZR 59/04, GRUR 2007, 811 - grundke.de; derselbe, Urteil v. 24.03.2016 - I ZR 185/14, GRUR 2016, 1093 - grit-lehmann.de). - BGH, 24.03.2016 - I ZR 185/14
grit-lehmann.de - Namensschutz im Internet: Registrierung eines aus einem …
Auszug aus OLG Braunschweig, 25.03.2021 - 2 U 35/20
Zwar hat der Bundesgerichtshof verschiedentlich ausgeführt, dass sich jeder Namensträger die Priorität für den Domainnamen durch einen DISPUTE-Eintrag bei der D. sichern kann, wenn eine Domain durch einen Nichtnamensträger registriert worden ist (vgl. BGH, Urteil v. 08.02.2007 - I ZR 59/04, GRUR 2007, 811 - grundke.de; derselbe, Urteil v. 24.03.2016 - I ZR 185/14, GRUR 2016, 1093 - grit-lehmann.de).
Rechtsprechung
LSG Hamburg, 04.05.2022 - L 2 U 35/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 9 Abs 1 SGB 7, Nr 2101 BKV
Voraussetzungen der Anerkennung eines Schmerzsyndroms als weitere Folge einer anerkannten Berufskrankheit - sozialrechtsiegen.de
Anerkennung eines Schmerzsyndroms als weitere Folge einer anerkannten Berufskrankheit
- rechtsportal.de
§ 9 Abs 1 SGB VII ; Nr 2101 BKV
Voraussetzungen der Anerkennung eines Schmerzsyndroms als weitere Folge einer anerkannten Berufskrankheit - rechtsportal.de
§ 9 Abs 1 SGB VII ; Nr 2101 BKV
Voraussetzungen der Anerkennung eines Schmerzsyndroms als weitere Folge einer anerkannten Berufskrankheit
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 04.05.2022 - S 36 U 5/17
- LSG Hamburg, 04.05.2022 - L 2 U 35/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 02.04.2009 - B 2 U 7/08 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Infektionserkrankung - …
Auszug aus LSG Hamburg, 04.05.2022 - L 2 U 35/20
Bei einer Listen-BK lassen sich im Regelfall folgende Tatbestandsmerkmale ableiten, die gegebenenfalls bei einzelnen Listenberufskrankheiten einer Modifikation bedürfen (vgl. BSG, Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 7/08 R, juris): Die Verrichtung einer - grundsätzlich - versicherten Tätigkeit (sachlicher Zusammenhang) muss zu Einwirkungen von Belastungen, Schadstoffen oder ähnlichem auf den Körper geführt haben (Einwirkungskausalität), und die Einwirkungen müssen eine Krankheit verursacht haben (haftungsbegründende Kausalität). - BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere …
Auszug aus LSG Hamburg, 04.05.2022 - L 2 U 35/20
Für die Anerkennung weiterer Gesundheitsschäden ist es insoweit ausreichend, aber auch notwendig, dass diese im Sinne der Theorie von der wesentlichen Bedingung auf dem Unfallereignis beruhen (hierzu und zum Nachfolgenden BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R, juris). - BSG, 04.07.2013 - B 2 U 11/12 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2109 - …
Auszug aus LSG Hamburg, 04.05.2022 - L 2 U 35/20
Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt indes die hinreichende Wahrscheinlichkeit, allerdings nicht die bloße Möglichkeit (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vgl. nur Urteil vom 4. Juli 2013 - B 2 U 11/12 R, juris m.w.N.).
Rechtsprechung
BSG, 07.07.2020 - B 2 U 35/20 B |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)