Rechtsprechung
   BSG, 22.09.2009 - B 2 U 4/08 R   

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https://dejure.org/2009,4549
BSG, 22.09.2009 - B 2 U 4/08 R (https://dejure.org/2009,4549)
BSG, Entscheidung vom 22.09.2009 - B 2 U 4/08 R (https://dejure.org/2009,4549)
BSG, Entscheidung vom 22. September 2009 - B 2 U 4/08 R (https://dejure.org/2009,4549)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - Beschäftigung - betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung - objektive Teilnahmemöglichkeit der gesamten Belegschaft - objektivierte Zielsetzung des Arbeitgebers - Ballonfahrt

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Arbeitsunfall; sachlicher Zusammenhang; Beschäftigung; betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung; objektive Teilnahmemöglichkeit der gesamten Belegschaft; objektivierte Zielsetzung des Arbeitgebers; Ballonfahrt

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellung eines Arbeitsunfalls als Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung; sachlicher Zusammenhang bei der Teilnahme an einer Ballonfahrt

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - Ballonfahrt - betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung - Teilnahmemöglichkeit für alle Beschäftigten erforderlich - kein Versicherungsschutz bei von vorneherein begrenzter Teilnehmerzahl

  • Judicialis

    SGB VII § 8 Abs 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1
    Feststellung eines Arbeitsunfalls als Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung; sachlicher Zusammenhang bei der Teilnahme an einer Ballonfahrt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 326
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 16/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - keine Sachentscheidung des Revisionsgerichts

    Auszug aus BSG, 22.09.2009 - B 2 U 4/08 R
    Es reicht nicht aus, dass nur den Beschäftigten einer ausgewählten Gruppe die Teilnahme angeboten wird oder zugänglich ist (vgl BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 5/04 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 4 RdNr 16 mwN; BSG vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 47/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 11 RdNr 7 und 9 mwN; BSG vom 26. Oktober 2004 - B 2 U 16/04 R - SozR 4-1500 § 163 Nr. 1 RdNr 7 und 9 mwN).
  • BSG, 16.05.1984 - 9b RU 6/83

    Ausflug von Arbeitskollegen - Zurechnung - Nichtteilnahme eines Großteils der

    Auszug aus BSG, 22.09.2009 - B 2 U 4/08 R
    Dies ist gerade auch dann der Fall, wenn die Veranstaltung mit Gefahren verbunden ist, die erwarten lassen, dass ein nicht unwesentlicher Teil der Belegschaft von einer Teilnahme Abstand nehmen wird (vgl BSG vom 16. Mai 1984 - 9b RU 6/83 - BSGE 56, 283, 284 = SozR 2200 § 548 Nr. 65 S 181).
  • BSG, 14.11.1996 - 2 RU 1/96

    Unfallgeschehen in sachlicher Verbindung mit der Betriebstätigkeit und dem

    Auszug aus BSG, 22.09.2009 - B 2 U 4/08 R
    Nur in Ausnahmefällen, in denen Beschäftigte von vornherein nicht teilnehmen können, weil etwa aus Gründen der Daseinsvorsorge der Betrieb aufrechterhalten werden muss oder wegen der Größe der Belegschaft aus organisatorisch-technischen Gründen eine gemeinsame Betriebsveranstaltung ausscheidet, muss die umfassende Teilnahmemöglichkeit nicht für alle Mitarbeiter bestehen; dann sind aber alle diejenigen Beschäftigten einzuladen, deren Teilnahme möglich ist (vgl BSG vom 14. November 1996 - 2 RU 1/96 - BSG vom 25. August 1994 - 2 RU 23/93 - SozR 3-2200 § 548 Nr. 21 S 64).
  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 26/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - versicherte

    Auszug aus BSG, 22.09.2009 - B 2 U 4/08 R
    Ein Unfall ist aber nur dann ein Arbeitsunfall, wenn er sich im Wesentlichen deswegen ereignet hat, weil der Versicherte zur Zeit des Unfalls seine versicherte Tätigkeit verrichtet hat (zu den weiteren Voraussetzungen vgl BSG vom 17. Februar 2009 - B 2 U 26/07 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 25.08.1994 - 2 RU 23/93

    Versicherungsschutz - Sportlicher Wettkampf - Motivationsreise

    Auszug aus BSG, 22.09.2009 - B 2 U 4/08 R
    Nur in Ausnahmefällen, in denen Beschäftigte von vornherein nicht teilnehmen können, weil etwa aus Gründen der Daseinsvorsorge der Betrieb aufrechterhalten werden muss oder wegen der Größe der Belegschaft aus organisatorisch-technischen Gründen eine gemeinsame Betriebsveranstaltung ausscheidet, muss die umfassende Teilnahmemöglichkeit nicht für alle Mitarbeiter bestehen; dann sind aber alle diejenigen Beschäftigten einzuladen, deren Teilnahme möglich ist (vgl BSG vom 14. November 1996 - 2 RU 1/96 - BSG vom 25. August 1994 - 2 RU 23/93 - SozR 3-2200 § 548 Nr. 21 S 64).
  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 12/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BSG, 22.09.2009 - B 2 U 4/08 R
    Der innere Zusammenhang mit der versicherten Beschäftigung ist gegeben, wenn die zum Unfall führende Verrichtung der Erfüllung der geschuldeten Dienstleistung des Beschäftigten dient (BSG vom 18. März 2008 - B 2 U 12/07 R - SozR 4-2700 § 135 Nr. 2 RdNr 14).
  • BSG, 07.12.2004 - B 2 U 47/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Auszug aus BSG, 22.09.2009 - B 2 U 4/08 R
    Es reicht nicht aus, dass nur den Beschäftigten einer ausgewählten Gruppe die Teilnahme angeboten wird oder zugänglich ist (vgl BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 5/04 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 4 RdNr 16 mwN; BSG vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 47/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 11 RdNr 7 und 9 mwN; BSG vom 26. Oktober 2004 - B 2 U 16/04 R - SozR 4-1500 § 163 Nr. 1 RdNr 7 und 9 mwN).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 5/04 R

    Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - Jagdunfall - sachlicher

    Auszug aus BSG, 22.09.2009 - B 2 U 4/08 R
    Es reicht nicht aus, dass nur den Beschäftigten einer ausgewählten Gruppe die Teilnahme angeboten wird oder zugänglich ist (vgl BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 5/04 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 4 RdNr 16 mwN; BSG vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 47/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 11 RdNr 7 und 9 mwN; BSG vom 26. Oktober 2004 - B 2 U 16/04 R - SozR 4-1500 § 163 Nr. 1 RdNr 7 und 9 mwN).
  • BSG, 05.07.2016 - B 2 U 19/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Der Schutzzweck der Beschäftigtenversicherung rechtfertigt es, die Teilnahme an einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung als Bestandteil der geschuldeten versicherten Tätigkeit iS des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII zu betrachten (stRspr vgl zB BSG vom 26.6.2014 - B 2 U 7/13 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 53; BSG vom 26.10.2004 - B 2 U 16/04 R - SozR 4-1500 § 163 Nr. 1 RdNr 7 ff; BSG vom 7.12.2004 - B 2 U 47/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 11 RdNr 7 ff; BSG vom 22.9.2009 - B 2 U 4/08 R - UV-Recht Aktuell 2009, 1411 und - B 2 U 27/08 R - UV-Recht Aktuell 2010, 275 mwN; vgl auch bereits BSG vom 22.8.1955 - 2 RU 49/54 - BSGE 1, 179, 181 ff und BSG vom 26.6.1958 - 2 RU 281/55 - BSGE 7, 249, 250 ff; vgl diese Rechtsprechung zusammenfassend Karl, SozSich 2015, 118 und 201 ) .

    Deshalb sei grundsätzlich die Teilnahme der Unternehmensleitung oder einer von ihr beauftragten Person an der Veranstaltung erforderlich (stRspr, vgl zB BSG vom 7.12.2004 - B 2 U 47/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 11 RdNr 7, 9; BSG vom 22.9.2009 - B 2 U 4/08 R - UV-Recht Aktuell 2009, 1411 mwN und vom 22.9.2009 - B 2 U 27/08 R - UV-Recht Aktuell 2010, 275; kritisch zu der insoweit erfolgten Fortsetzung der Rechtsprechung des Reichsversicherungsamts Karl, SozSich 2015, 118, 119) .

    Zugleich handelte es sich um ein Programm (Kaffee trinken und Wanderung), das nicht aufgrund seiner Ausgestaltung von vornherein auf einen kleinen Interessentenkreis beschränkt war (vgl zu der insoweit weiterhin zutreffenden Rechtsprechung BSG vom 22.9.2009 - B 2 U 27/08 R - USK 2009-79: betrieblich organisiertes Fußballturnier in Faschingskostümen oder BSG vom 22.9.2009 - B 2 U 4/08 R - UV-Recht Aktuell 2009, 1411: Angebot einer Fahrt im Fesselballon) .

  • BSG, 15.11.2016 - B 2 U 12/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit -

    Diese Zurechnung kann bei der freiwilligen, dh rechtlich nicht geschuldeten und vom Unternehmen nicht abverlangten Teilnahme an einer sog betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung in Betracht kommen, weil der Beschäftigte wegen seiner Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers (§ 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV) durch seine freiwillige, aber vom Unternehmer erbetene Teilnahme das erklärte Unternehmensinteresse unterstützt, durch die Gemeinschaftsveranstaltung den Zusammenhalt in der Belegschaft zu fördern (vgl BSG vom 22.9.2009 - B 2 U 4/08 R - Juris RdNr 11) .

    Für die Beurteilung, ob eine Veranstaltung die genannten Voraussetzungen erfüllt, ist eine Gesamtbetrachtung aller tatsächlichen Umstände erforderlich (BSG vom 5.7.2016 - B 2 U 19/14 R - Juris RdNr 14, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen; BSG vom 22.9.2009 - B 2 U 4/08 R - Juris RdNr 12 mwN; BSG vom 12.4.2005 - B 2 U 5/04 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 4 RdNr 23; BSG vom 7.12.2004 - B 2 U 47/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 11 RdNr 13; BSG vom 26.10.2004 - B 2 U 16/04 R - SozR 4-1500 § 163 Nr. 1 RdNr 14; BSG vom 9.12.2003 - B 2 U 52/02 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 2 RdNr 14) .

    Für eine vom Arbeitgeber getragene betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung ist aber dessen objektivierte Zielsetzung entscheidend, mit der Veranstaltung jedenfalls die Verbundenheit aller Betriebsangehörigen untereinander zu fördern und zu pflegen (BSG vom 22.9.2009 - B 2 U 4/08 R - Juris RdNr 15; BSG vom 5.7.2016 - B 2 U 19/14 - Juris RdNr 16 f, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) .

  • LSG Hessen, 29.04.2014 - L 3 U 125/13

    Unfallversicherungsschutz nur, wenn alle teilnehmen können

    Ein Unfall ist aber nur dann ein Arbeitsunfall, wenn er sich im Wesentlichen deswegen ereignet hat, weil der Versicherte zur Zeit des Unfalls seine versicherte Tätigkeit verrichtet hat (BSG, Urteil vom 22.09.2009, B 2 U 4/08 R, juris, Rn. 9).

    Der sachliche Zusammenhang mit der versicherten Beschäftigung ist jedenfalls gegeben, wenn die zum Unfall führende Verrichtung der Erfüllung der geschuldeten Dienstleistung des Beschäftigten dient (BSG, Urteil vom 22.09.2009, B 2 U 4/08 R, juris, Rn. 10).

    Eine Verrichtung, die nicht der Erfüllung der Pflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis dient oder dienen soll, kann nur dann in sachlichem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen, wenn der Beschäftigte sie wegen des Beschäftigungsverhältnisses aufnimmt, um durch sie zumindest auch dem Unternehmen in nicht offensichtlich untauglicher Weise zu dienen (BSG, Urteil vom 22.09.2009, B 2 U 4/08 R, juris, Rn. 11).

    Diese Zurechnung kann bei der freiwilligen, d. h. rechtlich nicht geschuldeten und vom Unternehmen nicht abverlangten Teilnahme an einer sog. betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung in Betracht kommen, weil der Beschäftigte wegen seiner Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers durch seine freiwillige, aber vom Unternehmer erbetene Teilnahme das erklärte Unternehmensinteresse unterstützt, durch die Gemeinschaftsveranstaltung den Zusammenhalt in der Belegschaft und mit der Unternehmensführung zu fördern (BSG, Urteil vom 22.09.2009, B 2 U 4/08 R, juris, Rn. 11).

    Die Teilnahme an betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen kann der versicherten Tätigkeit nur zugerechnet werden, wenn der Arbeitgeber die Veranstaltung als eigene betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung durchführen will und alle Betriebsangehörigen - oder bei Gemeinschaftsveranstaltungen für organisatorisch abgegrenzte Abteilungen dieses Betriebes alle Angehörigen dieser Abteilung - eingeladen hat oder hat einladen lassen (BSG, Urteil vom 22.09.2009, B 2 U 4/08 R, juris, Rn. 12).

    Zwar muss in Ausnahmefällen, in denen Beschäftigte von vornherein nicht teilnehmen können, weil etwa aus Gründen der Daseinsvorsorge der Betrieb aufrechterhalten werden muss oder wegen der Größe der Belegschaft aus organisatorischen Gründen eine gemeinsame Betriebsveranstaltung ausscheidet, die umfassende Teilnahmemöglichkeit nicht für alle Mitarbeiter bestehen (BSG, Urteil vom 22.09.2009, B 2 U 4/08 R, juris, Rn. 12).

    Denn selbst wenn wegen der Größe der Belegschaft aus organisatorisch-technischen Gründen eine gemeinsame Betriebsveranstaltung ausscheiden würde, müssten jedoch alle diejenigen Beschäftigten eingeladen werden, deren Teilnahme möglich ist (BSG, Urteil vom 22.09.2009, B 2 U 4/08 R, juris, Rn. 12).

    Umgekehrt führt indes der Umstand, dass aufgrund der Planung der Veranstaltung ein nennenswerter Teil der Belegschaft nicht teilnehmen kann, dazu, dass angesichts der faktisch fehlenden Teilnahmemöglichkeit für alle Betriebsangehörigen die Veranstaltung nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht (BSG, Urteil vom 22.09.2009, B 2 U 4/08 R, juris, Rn. 13).

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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 05.03.2009 - 2 U 4/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14954
OLG Bremen, 05.03.2009 - 2 U 4/08 (https://dejure.org/2009,14954)
OLG Bremen, Entscheidung vom 05.03.2009 - 2 U 4/08 (https://dejure.org/2009,14954)
OLG Bremen, Entscheidung vom 05. März 2009 - 2 U 4/08 (https://dejure.org/2009,14954)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JurPC

    Zum Verbot öffentlicher Glücksspiele im Internet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)

    Verbot der Vermittlung von Glücksspielen im Internet gegen bwin möglicherweise europarechtswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Internet-Verbot gegen bwin möglicherweise europarechtswidrig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 701
 
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Wird zitiert von ... (2)

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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 29.01.2010 - 2 U 4/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,40253
OLG Bremen, 29.01.2010 - 2 U 4/08 (https://dejure.org/2010,40253)
OLG Bremen, Entscheidung vom 29.01.2010 - 2 U 4/08 (https://dejure.org/2010,40253)
OLG Bremen, Entscheidung vom 29. Januar 2010 - 2 U 4/08 (https://dejure.org/2010,40253)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 30/10

    Verbot des Angebots privater Sportwetten und anderer Glücksspiele im Internet

    Die Anträge zu 2 (Feststellung der Schadensersatzpflicht) und zu 3 (Auskunft) hat das Berufungsgericht hinsichtlich der Beklagten zu 2 in vollem Umfang und hinsichtlich des Beklagten zu 1 mit der Maßgabe zugesprochen, dass es die Verurteilung jeweils auf Ziffer 1a des Klageantrags und auf den Zeitraum bis zum 24. August 2009 beschränkt hat; im Übrigen hat es die Klage abgewiesen (OLG Bremen, ZfWG 2010, 105).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.11.2012 - I-2 U 4/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,50625
OLG Düsseldorf, 08.11.2012 - I-2 U 4/08 (https://dejure.org/2012,50625)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.11.2012 - I-2 U 4/08 (https://dejure.org/2012,50625)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. November 2012 - I-2 U 4/08 (https://dejure.org/2012,50625)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 29.09.2008 - 2 U 4/08   

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https://dejure.org/2008,55929
OLG Celle, 29.09.2008 - 2 U 4/08 (https://dejure.org/2008,55929)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.09.2008 - 2 U 4/08 (https://dejure.org/2008,55929)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. September 2008 - 2 U 4/08 (https://dejure.org/2008,55929)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.11.2007 - 2 U 4/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,95557
OLG Celle, 28.11.2007 - 2 U 4/08 (https://dejure.org/2007,95557)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.11.2007 - 2 U 4/08 (https://dejure.org/2007,95557)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. November 2007 - 2 U 4/08 (https://dejure.org/2007,95557)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BSG, 24.07.2008 - B 2 U 4/08 BH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,55248
BSG, 24.07.2008 - B 2 U 4/08 BH (https://dejure.org/2008,55248)
BSG, Entscheidung vom 24.07.2008 - B 2 U 4/08 BH (https://dejure.org/2008,55248)
BSG, Entscheidung vom 24. Juli 2008 - B 2 U 4/08 BH (https://dejure.org/2008,55248)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BSG, 24.07.2008 - B 2 U 4/08 BH
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) soll der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes , § 62 SGG) verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BSG, 24.07.2008 - B 2 U 4/08 BH
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) soll der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes , § 62 SGG) verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BSG, 24.07.2008 - B 2 U 4/08 BH
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) soll der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes , § 62 SGG) verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f).
  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 8/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Gutachten - Beweis - Beweisverwertungsverbot -

    Auszug aus BSG, 24.07.2008 - B 2 U 4/08 BH
    7 Mit dem Vortrag, die dem Urteil des LSG zugrunde liegenden Tatsachenfeststellungen seien rechtsfehlerhaft zustande gekommen, weil dem Urteil ua eine Stellungnahme von Dr. Dr. W. zugrunde liege, bei deren Einholung die Beklagte gegen § 200 Abs. 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) verstoßen habe, kann ein Verfahrensmangel nach § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG begründet werden, wie auch in dem vom Kläger in Bezug genommenen Urteil des Senats vom 5. Februar 2008 - B 2 U 8/07 R - ausgeführt wird.
  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 24.07.2008 - B 2 U 4/08 BH
    Eine solche Rüge setzt jedoch, um erfolgreich zu sein voraus, dass zu ihrer Begründung ein Beweisantrag angeführt werden kann, dem das LSG ohne hinreichende Begründung nicht gefolgt ist und der bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung aufrecht erhalten wurde (vgl ua BSG SozR 1500 § 160 Nr. 67; SozR 3-1500 § 160 Nr. 9, 20, 31 sowie BVerfG SozR 3-1500 § 160 Nr. 6; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 5. Aufl 2008, aaO, IX, RdNr 130).
  • BVerfG, 19.02.1992 - 1 BvR 1935/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung -

    Auszug aus BSG, 24.07.2008 - B 2 U 4/08 BH
    Eine solche Rüge setzt jedoch, um erfolgreich zu sein voraus, dass zu ihrer Begründung ein Beweisantrag angeführt werden kann, dem das LSG ohne hinreichende Begründung nicht gefolgt ist und der bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung aufrecht erhalten wurde (vgl ua BSG SozR 1500 § 160 Nr. 67; SozR 3-1500 § 160 Nr. 9, 20, 31 sowie BVerfG SozR 3-1500 § 160 Nr. 6; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 5. Aufl 2008, aaO, IX, RdNr 130).
  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 24.07.2008 - B 2 U 4/08 BH
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) soll der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes , § 62 SGG) verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f).
  • BSG, 24.11.1988 - 9 BV 39/88

    Revision - Amtsermittlungspflicht - Beweisantrag

    Auszug aus BSG, 24.07.2008 - B 2 U 4/08 BH
    Eine solche Rüge setzt jedoch, um erfolgreich zu sein voraus, dass zu ihrer Begründung ein Beweisantrag angeführt werden kann, dem das LSG ohne hinreichende Begründung nicht gefolgt ist und der bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung aufrecht erhalten wurde (vgl ua BSG SozR 1500 § 160 Nr. 67; SozR 3-1500 § 160 Nr. 9, 20, 31 sowie BVerfG SozR 3-1500 § 160 Nr. 6; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 5. Aufl 2008, aaO, IX, RdNr 130).
  • BSG, 30.12.1987 - 5a BKn 10/86

    ZPO - Anwendung - Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Übergangener

    Auszug aus BSG, 24.07.2008 - B 2 U 4/08 BH
    8 Die Vorschriften der ZPO über die Rüge von Verfahrensmängeln der Berufungsinstanz im Revisionsverfahren und die Heilung von Verfahrensmängeln (§§ 556, 295 ZPO) sind nach § 202 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren entsprechend anzuwenden (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 61 mwN).
  • BSG, 25.08.2008 - B 2 U 228/08 B
    Die Beschwerde des Klägers vom 11. August 2008 gegen den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 24. Juli 2008 - B 2 U 4/08 BH - wird als unzulässig verworfen.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 01.09.2009 - 2 U 4/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,81284
OLG Schleswig, 01.09.2009 - 2 U 4/08 (https://dejure.org/2009,81284)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01.09.2009 - 2 U 4/08 (https://dejure.org/2009,81284)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01. September 2009 - 2 U 4/08 (https://dejure.org/2009,81284)
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