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   BSG, 16.03.2010 - B 2 U 4/09 R   

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BSG, 16.03.2010 - B 2 U 4/09 R (https://dejure.org/2010,4915)
BSG, Entscheidung vom 16.03.2010 - B 2 U 4/09 R (https://dejure.org/2010,4915)
BSG, Entscheidung vom 16. März 2010 - B 2 U 4/09 R (https://dejure.org/2010,4915)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit zwischen gesetzlichem Krankenversicherungsträger und Berufsgenossenschaft - Ausschlussfrist - Versicherungsfall - Leistungsfall - Heilbehandlung

  • openjur.de

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren; Erstattungsstreit zwischen gesetzlichem Krankenversicherungsträger und Berufsgenossenschaft; Ausschlussfrist gem § 111 S 2 SGB 10; Auslegung: Entscheidung des erstattungspflichtigen Leistungsträgers über seine L ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 105 SGB 10, § 111 S 1 SGB 10, § 111 S 2 SGB 10 vom 04.11.1982, § 111 S 2 SGB 10 vom 21.12.2000, § 7 Abs 1 SGB 7
    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit zwischen gesetzlichem Krankenversicherungsträger und Berufsgenossenschaft - Ausschlussfrist gem § 111 S 2 SGB 10 - Auslegung: Entscheidung des erstattungspflichtigen Leistungsträgers über seine Leistungspflicht - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattungsanspruch der gesetzlichen Krankenkasse gegen den Unfallversicherungsträger aufgrund wiederholter stationärer Krankenbehandlungen; Auslegung der Ausschlussfrist nach § 111 S. 1 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Erstattungsstreit zwischen gesetzlicher Krankenkasse und BG - Ausschlussfrist - Versicherungsfall - Leistungsfall - Heilbehandlung

  • rewis.io

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit zwischen gesetzlichem Krankenversicherungsträger und Berufsgenossenschaft - Ausschlussfrist gem § 111 S 2 SGB 10 - Auslegung: Entscheidung des erstattungspflichtigen Leistungsträgers über seine Leistungspflicht - ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit zwischen gesetzlichem Krankenversicherungsträger und Berufsgenossenschaft - Ausschlussfrist gem § 111 S 2 SGB 10 - Auslegung: Entscheidung des erstattungspflichtigen Leistungsträgers über seine Leistungspflicht - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsanspruch der gesetzlichen Krankenkasse gegen den Unfallversicherungsträger aufgrund wiederholter stationärer Krankenbehandlungen; Auslegung der Ausschlussfrist nach § 111 Satz 1 SGB X

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 19.03.1996 - 2 Ru 22/95

    Entstehen des Erstattungsanspruchs nach § 104 SGB X

    Auszug aus BSG, 16.03.2010 - B 2 U 4/09 R
    Als Zeitpunkt der Entstehung wurde der Zeitpunkt angesehen, in dem die gesetzlichen Voraussetzungen für den jeweiligen Anspruch erfüllt waren, auf die Erteilung eines Bescheides durch den erstattungspflichtigen Leistungsträger kam es nicht an (vgl Urteil des 1. Senats des BSG vom 10. Mai 2005 - B 1 KR 20/04 R - SozR 4-1300 § 111 Nr. 3 RdNr 10 f mwN sowie Urteil des erkennenden Senats vom 19. März 1996 - 2 RU 22/95 - SozR 3-1300 § 111 Nr. 4).

    Als Beispiel wurde (angelehnt an das Urteil des Senats vom 19. März 1996 - 2 RU 22/95 - SozR 3-1300 § 111 Nr. 4) eine ehemalige Arbeitslosenhilfeempfängerin genannt, der über ein Jahr nach Ende des Bezugs der Arbeitslosenhilfe für die Zeit des Arbeitslosenhilfe-Bezugs rückwirkend Verletztenrente bewilligt wurde.

    Zu denken ist insbesondere an die zahlreichen Fallgestaltungen, die dem in der Gesetzesbegründung angeführten Beispiel "nachträgliche Leistungsbewilligungen an Versicherte über Leistungen, die bei Leistungen anderer Leistungsträger, die der Versicherte von diesen erhalten hat, zu berücksichtigen gewesen wären" entsprechen (vgl aus dem Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung: zum Verhältnis Verletztenrente und Arbeitslosenhilfe oder eine andere einkommensabhängige Leistung das Urteil des Senats vom 19. März 1996 - 2 RU 22/95 - SozR 3-1300 § 111 Nr. 4; zur Anrechnung von Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 93 SGB VI das Urteil des Senats vom 11. November 2003 - B 2 U 15/03 R - SozR 4-1300 § 111 Nr. 1; oder bei Feststellung einer BK die nachträgliche Bewilligung von Verletztengeld, wenn zuvor schon Krankengeld gezahlt wurde) .

  • BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 20/04 R

    Erstattungsanspruch - Leistungserbringung durch unzuständige Krankenkasse -

    Auszug aus BSG, 16.03.2010 - B 2 U 4/09 R
    Die Grundsätze aus dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10. Mai 2005 (B 1 KR 20/04 R - SozR 4-1300 § 111 Nr. 3) seien auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

    Als Zeitpunkt der Entstehung wurde der Zeitpunkt angesehen, in dem die gesetzlichen Voraussetzungen für den jeweiligen Anspruch erfüllt waren, auf die Erteilung eines Bescheides durch den erstattungspflichtigen Leistungsträger kam es nicht an (vgl Urteil des 1. Senats des BSG vom 10. Mai 2005 - B 1 KR 20/04 R - SozR 4-1300 § 111 Nr. 3 RdNr 10 f mwN sowie Urteil des erkennenden Senats vom 19. März 1996 - 2 RU 22/95 - SozR 3-1300 § 111 Nr. 4).

    Einer näheren Erörterung der Entscheidungen des 1. Senats des BSG (BSG vom 10. Mai 2005, aaO RdNr 13 und vom 28. Februar 2008 - B 1 KR 13/07 R) bedarf es nicht, weil in diesen Erstattungsansprüche umstritten waren, deren materiellrechtliche Grundlage im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung lag.

  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 13/07 R

    Krankenkasse - Sozialhilfeträger - Frist zur Geltendmachung von

    Auszug aus BSG, 16.03.2010 - B 2 U 4/09 R
    Daher stehe die Entscheidung auch nicht im Widerspruch zum Urteil des BSG vom 28. Februar 2008 - B 1 KR 13/07 R - über einen Erstattungsanspruch zwischen einem überörtlichen Sozialhilfeträger und einer Krankenkasse.

    Einer näheren Erörterung der Entscheidungen des 1. Senats des BSG (BSG vom 10. Mai 2005, aaO RdNr 13 und vom 28. Februar 2008 - B 1 KR 13/07 R) bedarf es nicht, weil in diesen Erstattungsansprüche umstritten waren, deren materiellrechtliche Grundlage im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung lag.

  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 15/03 R

    Erstattungsstreitigkeit - Erstattungsanspruch - Entstehung - Kenntnis -

    Auszug aus BSG, 16.03.2010 - B 2 U 4/09 R
    Zu denken ist insbesondere an die zahlreichen Fallgestaltungen, die dem in der Gesetzesbegründung angeführten Beispiel "nachträgliche Leistungsbewilligungen an Versicherte über Leistungen, die bei Leistungen anderer Leistungsträger, die der Versicherte von diesen erhalten hat, zu berücksichtigen gewesen wären" entsprechen (vgl aus dem Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung: zum Verhältnis Verletztenrente und Arbeitslosenhilfe oder eine andere einkommensabhängige Leistung das Urteil des Senats vom 19. März 1996 - 2 RU 22/95 - SozR 3-1300 § 111 Nr. 4; zur Anrechnung von Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 93 SGB VI das Urteil des Senats vom 11. November 2003 - B 2 U 15/03 R - SozR 4-1300 § 111 Nr. 1; oder bei Feststellung einer BK die nachträgliche Bewilligung von Verletztengeld, wenn zuvor schon Krankengeld gezahlt wurde) .
  • BSG, 13.09.1984 - 4 RJ 37/83

    Keine Beiladung bei Erstattungsansprüchen

    Auszug aus BSG, 16.03.2010 - B 2 U 4/09 R
    Einer Beiladung des P. nach § 75 Abs. 2 Alternative 1 SGG bedurfte es nicht, weil die Entscheidung über die Kostenerstattung für seine stationäre Heilbehandlungen zwischen der Klägerin und der Beklagten keine Auswirkungen auf seine Rechtsposition hat und die Erstattungsansprüche nach §§ 102 ff SGB X nicht von der Rechtsposition des Versicherten abgeleitete, sondern eigenständige Ansprüche sind (vgl schon BSG vom 13. September 1984 - 4 RJ 37/83 - BSGE 57, 146 ff = SozR 1300 § 103 Nr. 2; Klattenhoff in Hauck/Noftz, SGB X, Loseblatt, Stand Oktober 2009, Vorbem §§ 102 ff RdNr 17 ff; Roos in von Wulffen, SGB X, 6. Aufl 2008, Vorbem § 102 RdNr 4) .
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103 -

    Auszug aus BSG, 16.03.2010 - B 2 U 4/09 R
    Zwischen der Entscheidung eines Unfallversicherungsträgers über das Vorliegen eines Versicherungsfalls nach § 7 Abs. 1, §§ 8, 9 SGB VII und der oder ggf den Entscheidungen über die aufgrund dieses Versicherungsfalles zu gewährende(n) Leistung(en) nach §§ 26 ff SGB VII, den sog Leistungsfällen, ist zumindest seit dem SGB VII grundsätzlich zu unterscheiden, wie sich vor allem aus der Systematik des SGB VII ergibt (vgl nur Urteil des Senats vom 2. April 2009 - B 2 U 9/08 R - BSGE 103, 59 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 14 zu den Tatbestandsmerkmalen einer Listen-BK; vgl zu den prozessualen Folgen: BSG vom 7. September 2004 - B 2 U 46/03 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 3 RdNr 4 ff = SGb 2005, 600 ff).
  • BSG, 10.05.2007 - B 10 KR 1/05 R

    Ausschlussfrist nach § 111 S 1 SGB X - Unbeachtlichkeit des Fristablaufs bei

    Auszug aus BSG, 16.03.2010 - B 2 U 4/09 R
    Anhaltspunkte für eine Ausnahme entsprechend dem Urteil des 10. Senats des BSG vom 10. Mai 2007 (B 10 KR 1/05 R - BSGE 98, 238 = SozR 4-1300 § 111 Nr. 4 = SGb 2008, 373 mit Anmerkung Böttger) wegen eines grob rechtswidrigen Verhaltens der Beklagten, das einen Verstoß gegen die Pflicht der Leistungsträger untereinander (§§ 86 ff SGB X) beinhaltet, sind nicht zu erkennen.
  • LSG Bayern, 22.03.2005 - L 18 U 181/03

    Anspruch auf Erstattung von nicht unfallbedingten Reha-Leistungen; Annahme einer

    Auszug aus BSG, 16.03.2010 - B 2 U 4/09 R
    Entsprechendes gilt für das vom SG angeführte Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) vom 22. März 2005 (L 18 U 181/03) , das im Übrigen nicht rechtskräftig wurde, weil die Klage im Laufe des Revisionsverfahrens zurückgenommen wurde.
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

    Auszug aus BSG, 16.03.2010 - B 2 U 4/09 R
    Zwischen der Entscheidung eines Unfallversicherungsträgers über das Vorliegen eines Versicherungsfalls nach § 7 Abs. 1, §§ 8, 9 SGB VII und der oder ggf den Entscheidungen über die aufgrund dieses Versicherungsfalles zu gewährende(n) Leistung(en) nach §§ 26 ff SGB VII, den sog Leistungsfällen, ist zumindest seit dem SGB VII grundsätzlich zu unterscheiden, wie sich vor allem aus der Systematik des SGB VII ergibt (vgl nur Urteil des Senats vom 2. April 2009 - B 2 U 9/08 R - BSGE 103, 59 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 14 zu den Tatbestandsmerkmalen einer Listen-BK; vgl zu den prozessualen Folgen: BSG vom 7. September 2004 - B 2 U 46/03 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 3 RdNr 4 ff = SGb 2005, 600 ff).
  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 44/08 R

    Antrag auf medizinische Rehabilitationsmaßnahme - Kompetenzkonflikt zwischen

    Auszug aus BSG, 16.03.2010 - B 2 U 4/09 R
    Ebenfalls dahingestellt bleiben kann, ob § 14 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch anwendbar ist, weil der Erstattungsanspruch des erstangegangenen Trägers nach dessen Abs. 4 Satz 1 und 3 nicht ausgeschlossen ist ( vgl BSG vom 20. Oktober 2009 - B 5 R 44/08 R - RdNr 13 ff, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen ).
  • BSG, 15.12.2015 - B 1 KR 14/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch - keine

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl BSG SozR 4-1300 § 111 Nr. 3 RdNr 14; s ferner BSG Urteil vom 16.3.2010 - B 2 U 4/09 R - Juris RdNr 22 bis 24 = SGb 2011, 220, 222) setzt eine "Entscheidung über die Leistungspflicht" des erstattungspflichtigen Leistungsträgers iS von § 111 S 2 SGB X voraus, dass dieser dem leistungsberechtigten Versicherten eine in seine Zuständigkeit fallende Sozialleistung zuerkannt hat oder eine solche Entscheidung zumindest noch in Betracht kommt.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.07.2015 - L 11 KR 1601/14

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit gem § 105 SGB 10 -

    Der Entschädigungsanspruch eines Verletzten gegen einen Träger der Unfallversicherung einerseits und der gegen letzteren gerichtete Erstattungsanspruch der Krankenkasse des Verletzten andererseits stellen im Rahmen von § 75 Abs. 2 SGG zwei grundverschiedene Streitgegenstände dar (Bundessozialgericht 30.06.1993, 2 RU 40/92, juris; BSG 16.03.2010, B 2 U 4/09 R, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2013 - L 5 KR 4694/12

    Rückerstattung eines Erstattungsbetrags - Kosten einer Krankenhausbehandlung -

    Das Sozialgericht hat die Beklagte im Urteil vom 23.8.2012 (- S 14 KR 1777/12 -) zur Rückerstattung der von der Klägerin gezahlten Erstattungsbeträge verurteilt und sich hierfür der - in seinem Urteil auszugsweise wiedergegebenen - Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 16.3.2010, - B 2 U 4/09 R -) angeschlossen.

    Sie sieht ein (i. S. d. § 242 BGB) treuwidriges Verhalten der Klägerin vor allem darin, dass diese in der Vergangenheit (bis zum Ergehen des Urteils des BSG vom 16.3.2010, - B 2 U 4/09 R -) in gängiger Praxis ohne Geltendmachung der Ausschlussfrist akzeptiert hat, dass sie, die Beklagte, Erstattungsansprüche in Fällen der vorliegenden Art erst - und dann meist nach Ablauf der Frist des § 111 Satz 1 SGB X - angemeldet hat, wenn sie von der Anerkennung einer Berufskrankheit durch entsprechenden (an den Versicherten gerichteten) Bescheid der Klägerin Kenntnis erlangt hatte.

    Die Auslegung des Merkmals "Entscheidung über die Leistungspflicht" in § 111 Satz 2 SGB X ist Gegenstand des Urteils des BSG vom 16.3.2010 (- B 2 U 4/09 R -).

    Vielmehr ist zwischen der (Status-)Entscheidung eines Unfallversicherungsträgers über das Vorliegen eines Versicherungsfalls nach § 7 Abs. 1, §§ 8, 9 SGB VII und der oder ggf. den Entscheidungen über die aufgrund dieses Versicherungsfalles zu gewährende(n) Leistung(en) nach §§ 26 ff. SGB VII, den sog Leistungsfällen, grundsätzlich zu unterscheiden (so BSG, Urt. v. 16.3.2010, a. a. O.).

    Dass sie bis zum Ergehen des Urteils des BSG vom 16.3.2010 (a. a. O.) in gängiger Verwaltungspraxis die Geltendmachung des Erstattungsanspruchs erst nach Ergehen der (Status-)Entscheidung über das Vorliegen einer Berufskrankheit akzeptiert und sich auf das zwischenzeitliche Verstreichen der Ausschlussfrist des § 111 SGB X nicht berufen hat, wird hierfür nicht ausreichen können, nachdem erst die genannte Entscheidung des BSG Klarheit über den Beginn der Ausschlussfrist nach Maßgabe des § 111 Satz 2 SGB X n.F. geschaffen hat.

  • LSG Baden-Württemberg, 30.09.2014 - L 11 KR 2398/13

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rückerstattungsanspruch gem § 112 SGB 10

    Mit Schreiben vom 05.05.2011 wies die Klägerin auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16.03.2010 (B 2 U 4/09 R) hin und machte einen Rückerstattungsanspruch iHv 14.109,75 EUR bei der Bayer BKK geltend.

    Sie beruft sich dabei auf die Entscheidung des BSG vom 16.03.2010 (B 2 U 4/09 R).

    § 111 Satz 2 SGB X ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BSG (BSG 16.03.2010, B 2 U 4/09 R) nicht anwendbar.

  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2014 - L 3 U 3510/13

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit zwischen gesetzlichem

    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem Urteil des BSG vom 16.03.2010 (B 2 U 4/09 R), denn auch darin setze das BSG eine - hier nicht vorliegende - Entscheidung des Versicherungsträgers über die im Streit stehende Leistung voraus.

    Ebenso ist zwischen Entscheidungen über verschiedene "Leistungsfälle" zu unterscheiden, weil diese verschiedene Voraussetzungen haben (BSG, Urteil vom 16.03.2010 - B 2 U 4/09 R - juris Rdnr. 19).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 16.03.2010 - B 2 U 4/09 R - juris Rn. 19) bedarf im Bereich des Unfallversicherungsrechts zwar jeder sog. Leistungsfall einer Entscheidung.

  • LSG Baden-Württemberg, 30.09.2014 - L 11 KR 3292/13
    Mit Schreiben vom 12.10.2010 wies die Klägerin auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16.03.2010 (B 2 U 4/09 R) hin und machte einen Rückerstattungsanspruch iHv 15.145,75 EUR bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten geltend.

    Sie beruft sich dabei auf die Entscheidung des BSG vom 16.03.2010 (B 2 U 4/09 R).

    § 111 Satz 2 SGB X ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BSG (BSG 16.03.2010, B 2 U 4/09 R) nicht anwendbar.

  • BSG, 17.05.2011 - B 2 U 19/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Entschädigung wegen einer Berufskrankheit gem

    Das Gesetz unterscheidet zwischen dem Anspruch auf Feststellung (sog Anerkennung) eines Versicherungsfalls iS des § 7 Abs. 1 iVm §§ 8 oder 9 SGB VII (bis zum 31.12.1996: §§ 548, 550, 551 RVO) und den aufgrund eines Versicherungsfalls ggf unter weiteren Voraussetzungen entstehenden Ansprüchen auf bestimmte Leistungen (vgl BSG vom 30.10.2007 - B 2 U 12/06 R - SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 4302 Nr. 2 RdNr 19 und vom 16.3.2010 - B 2 U 4/09 R - Juris RdNr 19) .
  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 6 U 2895/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer Feststellungsklage -

    Die Beiladung von J. G. war bei der vorliegenden Konstellation zunächst ausnahmsweise notwendig und daher nicht aufzuheben (vgl. zu einer reinen Erstattungsforderung Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 16.03.2010 - B 2 U 4/09 R), da die Klägerin vorliegend über die bloße Erstattung der entstandenen Behandlungskosten hinaus die Feststellung eines Arbeitsunfalls begehrt und dadurch der Rechtsstreit unmittelbar das Leistungsverhältnis der Beigeladenen berührt.

    Zwar hat das BSG in Unfallversicherungssachen (zuletzt Urteil vom 16.03.2010 - B 2 U 4/09 R) in Abweichung von der ständigen Rechtsprechung (zuletzt Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.06.2011 - L 2 U 10/10 - Juris; BSG, Urteil vom 30.04.1991 - 2 RU 78/90 -, Urteil vom 21.08.1991 - 2 RU 2/91 -, Urteil vom 28.09.1999 - B 2 U 36/98 R -, Urteil vom 16.03.2010 - B 2 U 4/09 R; anders: BSG, Urteil vom 23.06.1993 - 9/9a RV 35/91 - zur Vermeidung des Doppelbezuges von Sozialleistungen mit anerkannter Bindungswirkung von Leistungsbescheiden nach Grund und Höhe; BSG-Urteil vom 12.05.1999 - B 7 AL 74/98 R - zum Sozialhilfeträger bei Prozessstandschaft, wenn dieser Bescheide gegenüber dem Versicherten hat bestandskräftig werden lassen; BSG-Urteil vom 26.07.2007 - B 13 R 38/06 R, BSG, Urteil vom 06.02.1992 - 12 RK 15/90 - zur Tatbestandswirkung einer Statusentscheidung; ausdrücklich offengelassen: BSG-Urteil vom 01.04.1993 - 1 RK 10/92) die Auffassung vertreten, dass selbst die bindende Ablehnung des Begehrens des Sozialleistungsberechtigten durch den auf Erstattung in Anspruch genommenen Leistungsträger dem späteren Erstattungsbegehren des vorleistenden Leistungsträgers nicht entgegensteht.

  • LSG Hessen, 31.10.2023 - L 3 U 99/21

    Unfallversicherungsrecht

    Eine derartige materiell-rechtliche Entscheidung ist jedoch regelmäßig dann ausgeschlossen oder jedenfalls nicht mehr notwendig, wenn die vom erstattungsberechtigten Träger erbrachte Leistung "deckungsgleich" mit der vom eigentlich leistungsverpflichteten Träger zu erbringenden Leistung ist, so dass der Anspruch des Versicherten gem. § 107 SGB X bereits erfüllt ist (BSG, Urteil vom 10. Mai 2005, B 1 KR 20/04 R - juris; Urteil vom 28. Februar 2008, B 1 KR 13/07 R, - juris; Urteil vom 18. November 2014 - B 1 KR 12/14 R - juris; Urteil vom 16. März 2010, B 2 U 4/09 R - juris; BSG, Urteil vom 4. April 2019, B 8 SO 11/17 R - juris, so auch Becker in: Hauck/Noftz SGB X, 3. Ergänzungslieferung 2023, § 111 SGB X, Rn. 51 ff.; a.A. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Januar 2014, L 3 U 3510/13 - juris).

    Wäre im vorliegenden Fall z.B. das Verletztengeld höher gewesen als das Krankengeld, was regelmäßig der Fall ist, hätte eine Entscheidung gegenüber dem Versicherten ergehen müssen (zur weiteren Anwendung vgl. BSG, Urteil vom 16. März 2010, B 2 U 4/09 R - juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 06.04.2018 - L 6 U 418/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückweisung eines Rentenberaters wegen

    Zwischen der Entscheidung einer Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung über das Vorliegen eines Versicherungsfalls (§ 7 Abs. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - SGB VII) und den Entscheidungen über die aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit zu gewährenden Leistungen nach §§ 26 ff. SGB VII, den so genannten "Leistungsfällen", ist zumindest seit dem SGB VII grundsätzlich zu unterscheiden, wie sich vor allem aus der Systematik dieses Sozialgesetzbuches ergibt (vgl. BSG, Urteil vom 16. März 2010 - B 2 U 4/09 R -, juris, Rz. 19 m. w. N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - L 28 KR 104/19

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung eines Gefangenen - Verlegung aus dem

  • SG Mainz, 04.12.2017 - S 14 U 64/17

    Erstattungsstreitigkeiten, wenn nach Kassenfusion ein EDV-System abgeschaltet

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.05.2011 - L 6 U 280/02
  • BSG, 08.04.2015 - B 1 KR 138/14 B

    Anspruch auf Heilkostenerstattung

  • LSG Baden-Württemberg, 24.04.2012 - L 11 KR 3036/10

    Krankenversicherung - Heilmittel - Erstattungsanspruch eines Trägers der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - L 1 KR 112/09

    Erstattung - Arbeitsunfall - Sicherungsaufsichtskraft - Leistungsabfall

  • SG Dresden, 22.05.2013 - S 18 KR 577/10

    Mangelnde Einstufbarkeit der Kostenerstattung nach § 264 Abs. 7 SGB V für die von

  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2020 - L 8 U 4406/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 17

  • BSG, 08.04.2015 - B 1 KR 139/14 B

    Parallelentscheidung zu BSG - B 1 KR 138/14 B - v. 08.04.2015

  • LSG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - L 11 KR 1279/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • LSG Baden-Württemberg, 26.11.2015 - L 6 U 3519/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - keine notwendige Beiladung der Versicherten -

  • LSG Baden-Württemberg, 13.05.2011 - L 4 R 1301/10

    Verwaltungsverfahren - Unfallversicherungsträger - Rentenversicherungsträger -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2020 - L 3 U 42/19
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 16.02.2016 - L 6 KR 46/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Fahrt von

  • SG Wiesbaden, 04.10.2016 - S 19 U 157/15
  • LSG Baden-Württemberg, 20.02.2015 - L 8 U 1162/12
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2013 - 9 B 58.11

    Stationäre Eingliederungshilfe; stationäre Hilfe zur Pflege; Kostenerstattung

  • BSG, 01.12.2010 - B 7 AL 119/10 B
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2011 - L 5 R 491/10
  • SG Augsburg, 15.06.2010 - S 8 U 137/09

    Aufwandsentschädigung eines Krankenhausträgers gegen eine Unfallversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 22.06.2012 - L 4 R 902/10
  • LSG Baden-Württemberg, 13.04.2011 - L 5 KR 1495/08
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 30.07.2009 - 2 U 4/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4441
OLG Stuttgart, 30.07.2009 - 2 U 4/09 (https://dejure.org/2009,4441)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.07.2009 - 2 U 4/09 (https://dejure.org/2009,4441)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - 2 U 4/09 (https://dejure.org/2009,4441)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß: Arzneimittelwerbung auf Lastkraftwagen; Abgrenzung zur Vertrauenswerbung und Erinnerungswerbung

  • webshoprecht.de

    Pflichtangaben bei Arzneimittelwerbung auf Lastkraftwagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der produktbezogenen Werbung für Arzneimittel

  • Wolters Kluwer
  • kanzlei.biz

    Arzneimittelwerbung ohne Angaben

  • rabüro.de

    Zur Zulässigkeit von Arzneimittelwerbung auf Lastkraftwagen

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § ... 3 Abs. 1; ; UWG § 3 Abs. 2 Satz 1; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8 Abs. 2 Nr. 3; ; UWG § 8 Abs. 3; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; ; UWG § 8; ; UWG § 12 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 287 Abs. 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; HWG § 1; ; HWG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; HWG § 2; ; HWG § 3; ; HWG § 3 a; ; HWG § 4; ; HWG § 4 Abs. 1; ; HWG § 4 Abs. 1 Nr. 2; ; HWG § 4 Abs. 2 Satz 1; ; HWG § 4 Abs. 3 Satz 1; ; HWG § 4 Abs. 6; ; HWG § 4 Abs. 6 Satz 2; ; HWG § 5; ; HWG § 6; ; HWG § 7; ; HWG § 8; ; HWG § 9; ; HWG § 10; ; HWG § 11; ; HWG § 12; ; HWG § 13

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    HWG § 4; UWG § 4 Nr. 11; HWG § 1 Abs. 1 Nr. 1
    Begriff der produktbezogenen Werbung für Arzneimittel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung für eine abgrenzbare Anzahl von Arzneimitteln muss Pflichtangaben beinhalten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (35)

  • BGH, 30.10.1997 - I ZR 185/95

    Monopräparate - HWG - Erinnerungswerbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.07.2009 - 2 U 4/09
    Soweit die Beklagte meint (S. 2 der Berufungsbegründung, Bl. 150), über die in § 4 Abs. 6 Satz 2 genannten Angaben hinaus habe die Rechtsprechung das Institut der Erinnerungswerbung weiter entwickelt und weitere Angaben zuzulassen, so bezieht sich dies (jedenfalls in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs) nur auf Angaben, die nicht die medizinisch-gesundheitliche Bedeutung des Präparats zum Gegenstand haben wie etwa Preis- und Mengenangaben (BGH GRUR 1996, 806, 807 - HerzASS ; BGH NJW-RR 1998, 693 - Monopräparate , dort als ständige Rechtsprechung bezeichnet; ferner Bülow/Ring, a.a.O., § 4 Rdnr. 138; Gröning, a.a.O., § 4 Rdnr. 104).

    Wenn die Beklagte darauf verweist, in den Bezeichnungen der beworbenen Arzneimittel i. S. v. § 4 Abs. 6 Satz 2 HWG seien Indikationsangaben enthalten, und die Angabe "Erkältung" gehe hierüber nicht hinaus, so ist dies für das Mittel "N..." schon nicht richtig, aber auch für die drei übrigen beworbenen Mittel "Nasen Spray ...", "Nasen Spray ..." und "... Hustensaft" unbehelflich, weil zum einen diese Angaben mit "Erkältung" nicht inhaltlich identisch sind und zum anderen selbst wenn sie dies wären kein Fall des § 4 Abs. 6 Satz 2 HWG vorläge: die Privilegierung von in der Bezeichnung des Arzneimittels enthaltenen Indikationsangaben ist schlicht notwendige Folge davon, dass der Satz 2 von § 4 Abs. 6 die Verwendung der Bezeichnung eines Arzneimittels (womit aber ausschließlich die Kennzeichnung eines Arzneimittels meint, unter der das Arzneimittel zugelassen oder registriert ist, BGH NJW-RR 1998, 693, 694 - Monopräparate ) privilegiert, egal wie diese lautet, und damit auch in dieser enthaltene Indikationsangaben - aber auch eben nur, soweit in der Bezeichnung enthalten.

    (5) Die Frage, ob die Abbildung von Arzneimittelumverpackungen auch dann als Erinnerungswerbung eingestuft werden kann, wenn auf dieser in verbaler oder bildlicher Form nicht in der Bezeichnung des Arzneimittels im Sinne von § 4 Abs. 6 Satz 2 HWG (mit der ausschließlich die Kennzeichnung eines Arzneimittels gemeint ist, unter der das Arzneimittel zugelassen oder registriert ist, BGH NJW-RR 1998, 693, 694 - Monopräparate ) enthaltene medizinisch-gesundheitliche Angaben, insbesondere Indikationen wiedergegeben sind (dazu OLG Köln GRUR-RR 2000, 445 - Flyer-Werbung und OLG Oldenburg GRUR-RR 2008, 201 - Antiallergikum sowie der Aufsatz von Taxhet, GRUR-RR 2008, 417) braucht hier nicht entschieden zu werden, denn die Beklagte hat sich vorliegend nicht auf die Abbildung der Umverpackungen beschränkt, sondern darüber hinaus den auf die durch Abbildung der Verpackungen bezeichneten arzneimittelbezogenen Satz " Erkältung? Da gibt's doch was von ... " angebracht.

    Zweck der Pflichtangaben nach § 4 Abs. 1 HWG ist es, den Verbraucher in die Lage zu versetzen, sich über die in der Werbung angesprochene Zusammensetzung, Wirkungsweise und sonstige Bedeutung des Arzneimittels klarzuwerden, um einen sachlich fundierten Kaufentschluss treffen zu können (BGH NJW-RR 1998, 693 - Monopräparate -, dort als ständige Rechtsprechung bezeichnet).

  • BGH, 15.05.1997 - I ZR 10/95

    Politikerschelte - Gefühlsbetonte Werbung; Pflichtangaben

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.07.2009 - 2 U 4/09
    Bei direkten Hinweisen auf namentlich genannte bestimmte oder sonst unzweideutig kenntlich gemachte Arzneimittel ist allerdings regelmäßig eine der Absatzförderung dieser Mittel dienende und damit produktbezogene Werbung anzunehmen (BGH GRUR 1983, 393, 394; vgl. ferner etwa BGH GRUR 1992, 871, 872 - Fermovan - und GRUR 1997, 761, 765 - Politikerschelte ).

    Da - wovon auch die Beklagte ausgeht (Berufungsbegründung S. 2, Bl. 150) - § 4 Abs. 6 Satz 2 HWG eine abschließende Legaldefinition der "Erinnerungswerbung" enthält und diese beschränkt auf die Bezeichnung des Arzneimittels nach § 4 Abs. 1 Nr. 2, die wahlweise mit Name, Firma oder Marke des pharmazeutischen Unternehmens oder (nur bei der Monopräparaten) mit der Angabe des Wirkstoffs verbunden werden kann, sind zusätzliche Angaben in Werbeanzeigen freistellungsschädlich, wenn es sich um Angaben medizinisch-relevanten Inhalts handelt, wie zum Beispiel auch die Benennung des Arzneimittels in seiner therapeutischen Wirkung (BGH GRUR 1982, 684, 685 - Arzneimittel-Preisangaben ; BGH GRUR 1997, 761, 765 - Politikerschelte ).

    Verstöße gegen den Schutz der Gesundheit dienenden Vorschriften sind jedoch in aller Regel erheblich (BGH GRUR 1997, 761, 765 - Politikerschelte ; BGH GRUR 2005, 778, 780 - Atemtest ; Hefermehl/Köhler/Bornkamm a.a.O., 26. Aufl., § 3 Rdnr. 79 und § 11 Rdnr. 11.58 a).

  • BGH, 02.05.1996 - I ZR 99/94

    HerzASS - HWG - Erinnerungswerbung; HWG - Krankheiten mit Werbeverbot

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.07.2009 - 2 U 4/09
    Bei § 4 Abs. 6 HWG handelt es sich um eine Ausnahmeregelung, die darauf beruht, dass eine Werbung allein mit der Bezeichnung des Arzneimittels oder allenfalls unter Hinzufügung des Namens, der Firma oder der Marke des Anbieters, die keinerlei zusätzliche medizinisch-relevante Angaben enthält, in weit überwiegendem Maß nur die Erinnerung und damit diejenigen Verbraucher anspricht, denen das Mittel bereits bekannt ist und deren Unterrichtung durch die Pflichtangaben daher entbehrlich erscheint (so grundlegend BGH GRUR 1983, 597 - Kneipp Pflanzensaft ; ferner etwa BGH GRUR 1996, 806, 807 - HerzASS ).

    Soweit die Beklagte meint (S. 2 der Berufungsbegründung, Bl. 150), über die in § 4 Abs. 6 Satz 2 genannten Angaben hinaus habe die Rechtsprechung das Institut der Erinnerungswerbung weiter entwickelt und weitere Angaben zuzulassen, so bezieht sich dies (jedenfalls in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs) nur auf Angaben, die nicht die medizinisch-gesundheitliche Bedeutung des Präparats zum Gegenstand haben wie etwa Preis- und Mengenangaben (BGH GRUR 1996, 806, 807 - HerzASS ; BGH NJW-RR 1998, 693 - Monopräparate , dort als ständige Rechtsprechung bezeichnet; ferner Bülow/Ring, a.a.O., § 4 Rdnr. 138; Gröning, a.a.O., § 4 Rdnr. 104).

    Keine Erinnerungswerbung ist daher gegeben, wenn auf Anwendungsgebiete hingewiesen wird oder diese erläutert werden - es sei denn, dass das Anwendungsgebiet bereits Bestandteil der Bezeichnung des Arzneimittels ist (BGH GRUR 1996, 806, 807) -, bildliche Indikationshinweise oder Hinweise auf die Zusammensetzung des beworbenen Präparats insbesondere auf die arzneilichen Wirkstoffe, Wirkstoffmenge und Dosierung gegeben werden (Doepner, a.a.O., § 4 Rdnr. 72 mit zahlreichen Nachweisen).

  • BGH, 17.02.1983 - I ZR 203/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung von Werbung mit dem Zeichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.07.2009 - 2 U 4/09
    Dabei kommt es nicht auf die Intention des Werbenden, sondern den bei den angesprochenen Verkehrskreisen vermittelten Eindruck an (vgl. BGH GRUR 1983, 393, 394 - Novodigal/temagin ; Doepner, Heilmittelwerbegesetz 2. Aufl., § 1 Rdnr. 18).

    Bei direkten Hinweisen auf namentlich genannte bestimmte oder sonst unzweideutig kenntlich gemachte Arzneimittel ist allerdings regelmäßig eine der Absatzförderung dieser Mittel dienende und damit produktbezogene Werbung anzunehmen (BGH GRUR 1983, 393, 394; vgl. ferner etwa BGH GRUR 1992, 871, 872 - Fermovan - und GRUR 1997, 761, 765 - Politikerschelte ).

    Doch ist von einer derartigen werblichen Erwähnung einer abstrakten Produktgruppe die werbliche Erwähnung einer überschaubaren Anzahl von Präparaten zu unterscheiden, welche eine produktbezogene Absatzwerbung darstellt (so in der Sache BGH GRUR 1983, 393, 394; ferner Doepner, a.a.O., § 1 Rdnr. 18; Gröning, Heilmittelwerberecht, § 1 HWG Rdnr. 67 f.).

  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 154/92

    Pharma-Hörfunkwerbung - HWG - Pflichtangaben

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.07.2009 - 2 U 4/09
    aa) Maßgebend für die Abgrenzung der die Anwendung des HWG eröffnenden produktbezogenen Werbung (Absatzwerbung) zu der Unternehmens-/Imagewerbung ist die Antwort auf die Frage, ob nach dem Gesamterscheinungsbild der Werbung die Darstellung des Unternehmens im Vordergrund steht oder die Anpreisung bestimmter oder zumindest individualisierbarer Arzneimittel (BGH GRUR 1992, 873 - Pharma-Werbespot ; BGH GRUR 1995, 223 - Pharma-Hörfunkwerbung ).

    Kriterien für die Abgrenzung sind danach die Gestaltung der Werbung, der Zusammenhang in dem sie steht, der Name des werbenden Unternehmens und inhaltliche Hinweise wie etwa die Beschreibung eines Indikationsgebiets und der Sinn verwendeter Begriffe (BGH GRUR 1992, 873; BGH GRUR 1995, 223 f.).

    Deshalb liegt eine produktbezogene Werbung zwar dann nicht vor, wenn sie sich auf die gesamte Produktpalette des Unternehmens, ganze Warengruppen oder bestimmte Arzneimittelkategorien bezieht (BGH GRUR 1992, 871, 872 und GRUR 1995, 223 f.).

  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 32/03

    Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.07.2009 - 2 U 4/09
    Zwar entfällt die Wiederholungsgefahr bereits durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, und zwar grundsätzlich auch dann, wenn diese vom Kläger - wie vorliegend - nicht angenommen wird (BGH GRUR 2006, 878 - Tz. 20 - Vertragsstrafevereinbarung ; Hefermehl/Köhler/Bornkamm a.a.O., § 12 Rdnr. 1.116 ff.).

    Zwar erlischt durch Abgabe einer solchen Erklärung auch ohne Annahme durch den Gläubiger der Unterlassungsanspruch mit der Folge, dass er später nicht mehr wiederaufleben kann (wie es früher vertreten wurde - vergleiche aber nunmehr BGH GRUR 2006, 878 - Tz. 22 - Vertragsstrafevereinbarung - m.w.N.; BGH GRUR 1994, 678, 680 - kurze Verjährungsfrist ; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 8 Rdnr. 1.45; Teplitzky, a.a.O., Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 8 Rdnr. 49; Ahrens-Achilles, a.a.O., Kap. 9 Rdnr. 3).

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 221/90

    Pharma-Werbespot - HWG - Unternehmens-/Produktwerbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.07.2009 - 2 U 4/09
    aa) Maßgebend für die Abgrenzung der die Anwendung des HWG eröffnenden produktbezogenen Werbung (Absatzwerbung) zu der Unternehmens-/Imagewerbung ist die Antwort auf die Frage, ob nach dem Gesamterscheinungsbild der Werbung die Darstellung des Unternehmens im Vordergrund steht oder die Anpreisung bestimmter oder zumindest individualisierbarer Arzneimittel (BGH GRUR 1992, 873 - Pharma-Werbespot ; BGH GRUR 1995, 223 - Pharma-Hörfunkwerbung ).

    Kriterien für die Abgrenzung sind danach die Gestaltung der Werbung, der Zusammenhang in dem sie steht, der Name des werbenden Unternehmens und inhaltliche Hinweise wie etwa die Beschreibung eines Indikationsgebiets und der Sinn verwendeter Begriffe (BGH GRUR 1992, 873; BGH GRUR 1995, 223 f.).

  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.07.2009 - 2 U 4/09
    cc) Schließlich ist der Unterlassungsantrag auch im Sinne von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO schon deshalb hinreichend bestimmt, weil durch die den Klagantrag Ziff. 1 abschließende Formulierung "wie aus der Anl. K 4 ersichtlich" (dem folgend der Tenor des landgerichtlichen Urteils) Streitgegenstand die konkrete Werbung, also die konkrete Verletzungshandlung ist (vgl. zu derartigen Formulierungen BGH GRUR 2006, 164 - Tz. 13 f. - Aktivierungskosten II ), und die Bestimmtheit derartiger Unterlassungsanträge ist unproblematisch (vgl. BGH GRUR 2001, 453, 454 - TCM-Zentrum ).

    Denn ein auf das Verbot der konkreten Verletzungshandlung gerichteter Antrag wie er vorliegend gegeben ist (siehe bereits oben a) cc)) ist schon dann in vollem Umfang begründet, wenn die konkrete Verletzungshandlung eine einzige konkrete Wettbewerbswidrigkeit enthält; es kommt dann nicht darauf an, ob die Verletzungshandlung im übrigen wettbewerbsgemäß oder wettbewerbswidrig ist (BGH GRUR 2001, 453, 455 - TCM-Zentrum ).

  • BGH, 21.04.1983 - I ZR 28/81

    Anforderungen an Erinnerungswerbung nach dem Heilmittelwerbegesetz -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.07.2009 - 2 U 4/09
    Bei § 4 Abs. 6 HWG handelt es sich um eine Ausnahmeregelung, die darauf beruht, dass eine Werbung allein mit der Bezeichnung des Arzneimittels oder allenfalls unter Hinzufügung des Namens, der Firma oder der Marke des Anbieters, die keinerlei zusätzliche medizinisch-relevante Angaben enthält, in weit überwiegendem Maß nur die Erinnerung und damit diejenigen Verbraucher anspricht, denen das Mittel bereits bekannt ist und deren Unterrichtung durch die Pflichtangaben daher entbehrlich erscheint (so grundlegend BGH GRUR 1983, 597 - Kneipp Pflanzensaft ; ferner etwa BGH GRUR 1996, 806, 807 - HerzASS ).

    (4) Der markenrechtliche Schutz des Slogans "Da gibt's doch was von ...? " ändert hieran nichts, denn zum einen hat sich auch die Benutzung einer Marke an den Grenzen des Wettbewerbsrechts zu halten (BGH GRUR 1983, 597, 596 - Grippewerbung III ) und zum anderen bewirkt nicht die Verwendung dieses markenrechtlich geschützten Satzes, sondern die des dazu nicht gehörenden Wertes "Erkältung" den Verstoß gegen § 4 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 HWG.

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 177/90

    Femovan - HWG - Unternehmens-/Produktwerbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.07.2009 - 2 U 4/09
    Bei direkten Hinweisen auf namentlich genannte bestimmte oder sonst unzweideutig kenntlich gemachte Arzneimittel ist allerdings regelmäßig eine der Absatzförderung dieser Mittel dienende und damit produktbezogene Werbung anzunehmen (BGH GRUR 1983, 393, 394; vgl. ferner etwa BGH GRUR 1992, 871, 872 - Fermovan - und GRUR 1997, 761, 765 - Politikerschelte ).

    Deshalb liegt eine produktbezogene Werbung zwar dann nicht vor, wenn sie sich auf die gesamte Produktpalette des Unternehmens, ganze Warengruppen oder bestimmte Arzneimittelkategorien bezieht (BGH GRUR 1992, 871, 872 und GRUR 1995, 223 f.).

  • OLG Oldenburg, 13.12.2007 - 1 U 94/07

    Wettbewerbswidrigkeit einer Werbung für verschiedene apothekenpflichtige

  • OLG Köln, 15.08.2008 - 6 U 63/08

    "Erkältungssaft für die Nacht" - Grenzen der Erinnerungswerbung

  • BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04

    Krankenhauswerbung

  • LG Ulm, 18.12.2008 - 10 O 127/08
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 218/03

    Sammelmitgliedschaft V

  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02

    Aktivierungskosten II

  • BGH, 09.06.1982 - I ZR 87/80

    Verbot der Heilmittelwerbung mit Preisangaben und Mengenangaben - Vorliegen einer

  • BGH, 09.10.2008 - I ZR 126/06

    Gebäckpresse

  • OLG Oldenburg, 01.09.2005 - 1 U 51/05

    Verstoß gegen das Irreführungsgebot des § 3 Heilmittelwerbegesetz (HWG) durch

  • BGH, 23.06.2005 - I ZR 194/02

    Atemtest

  • BGH, 07.10.1982 - I ZR 120/80

    Rechtschutzbedürfnis für Unterlassungsklage bei einstweiliger Verfügung ohne

  • BGH, 30.01.2007 - X ZB 7/06

    Behandlung von Rechtsverfolgungskosten als Nebenforderung

  • OLG Karlsruhe, 14.02.1996 - 6 U 158/94

    Warsteiner

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

  • OLG Köln, 28.06.1989 - 6 U 226/88
  • OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 2 W 61/08

    Unlautere Internetwerbung für Neufahrzeuge: Klagebefugnis eines

  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 287/97

    Fachverband

  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 116/03

    Brillenwerbung

  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

  • BGH, 07.11.1985 - I ZR 105/83

    Wettbewerbsverein; Voraussetzungen der Klagebefugnis von Verbänden; Entfaltung

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98

    Scanner-Werbung

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 294/97

    Impfstoffversand an Ärzte; Versand von Medikamenten, organisierter Vertriebsweg

  • OLG Stuttgart, 13.11.2008 - 2 U 39/08

    Wettbewerbsverstoß: Reichweite eines Unterlassungstitels; Bewerbung eines

  • OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 2 U 60/08

    Unlautere Internetwerbung für Neufahrzeuge: Klagebefugnis eines

  • OLG Hamburg, 06.10.1994 - 3 U 54/94

    Voraussetzungen der Verbandsklagebefugnis

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Rechtsprechung
   BSG, 12.03.2009 - B 2 U 4/09 B   

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https://dejure.org/2009,59902
BSG, 12.03.2009 - B 2 U 4/09 B (https://dejure.org/2009,59902)
BSG, Entscheidung vom 12.03.2009 - B 2 U 4/09 B (https://dejure.org/2009,59902)
BSG, Entscheidung vom 12. März 2009 - B 2 U 4/09 B (https://dejure.org/2009,59902)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Koblenz - S 7 U 308/05
  • LSG Rheinland-Pfalz - L 5 U 89/08
  • BSG, 12.03.2009 - B 2 U 4/09 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 12.03.2009 - B 2 U 4/09 B
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) soll der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes , § 62 SGG) verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 96, 205, 216 f).

    Es gibt insbesondere keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (vgl etwa BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1).

  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 5/05 B
    Auszug aus BSG, 12.03.2009 - B 2 U 4/09 B
    5 Die mit der Rüge wegen nicht erfolgter ergänzender Befragung des Sachverständigen Dr. W. inzident geltende gemachte weitere Verletzung des rechtlichen Gehörs (vgl Beschluss des Senats vom 13. September 2005 - B 2 U 5/05 B) kann ebenfalls nicht zu einer Zulassung der Revision führen.
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BSG, 12.03.2009 - B 2 U 4/09 B
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) soll der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes , § 62 SGG) verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 96, 205, 216 f).
  • BVerfG, 03.02.1998 - 1 BvR 909/94

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Ablehnung des Antrags auf mündliche

    Auszug aus BSG, 12.03.2009 - B 2 U 4/09 B
    Zwar steht den Beteiligten gemäß § 116 Satz 2 SGG, § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm §§ 397, 402, 411 Abs. 4 Zivilprozessordnung das Recht zu, dem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die sie zur Aufklärung der Sache für dienlich erachten (BVerfG vom 3. Februar 1998 - 1 BvR 909/94; BSG vom 12. Dezember 2006 - B 13 R 427/06 B - mwN), auch müssen die dem Sachverständigen zu stellenden Fragen nicht formuliert werden, es müssen aber die erläuterungsbedürftigen Punkte hinreichend konkret bezeichnet werden, zB Lücken oder Widersprüche in den bisherigen Beweiserhebungen (BSG SozR 3-1750 § 411 Nr. 1).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BSG, 12.03.2009 - B 2 U 4/09 B
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) soll der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes , § 62 SGG) verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 96, 205, 216 f).
  • BSG, 12.04.2000 - B 9 VS 2/99 R

    Erläuterungsbedürftigkeit von Sachverständigengutachten als Verfahrensmangel,

    Auszug aus BSG, 12.03.2009 - B 2 U 4/09 B
    Zwar steht den Beteiligten gemäß § 116 Satz 2 SGG, § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm §§ 397, 402, 411 Abs. 4 Zivilprozessordnung das Recht zu, dem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die sie zur Aufklärung der Sache für dienlich erachten (BVerfG vom 3. Februar 1998 - 1 BvR 909/94; BSG vom 12. Dezember 2006 - B 13 R 427/06 B - mwN), auch müssen die dem Sachverständigen zu stellenden Fragen nicht formuliert werden, es müssen aber die erläuterungsbedürftigen Punkte hinreichend konkret bezeichnet werden, zB Lücken oder Widersprüche in den bisherigen Beweiserhebungen (BSG SozR 3-1750 § 411 Nr. 1).
  • BSG, 12.12.2006 - B 13 R 427/06 B

    Befragung Sachverständiger im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 12.03.2009 - B 2 U 4/09 B
    Zwar steht den Beteiligten gemäß § 116 Satz 2 SGG, § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm §§ 397, 402, 411 Abs. 4 Zivilprozessordnung das Recht zu, dem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die sie zur Aufklärung der Sache für dienlich erachten (BVerfG vom 3. Februar 1998 - 1 BvR 909/94; BSG vom 12. Dezember 2006 - B 13 R 427/06 B - mwN), auch müssen die dem Sachverständigen zu stellenden Fragen nicht formuliert werden, es müssen aber die erläuterungsbedürftigen Punkte hinreichend konkret bezeichnet werden, zB Lücken oder Widersprüche in den bisherigen Beweiserhebungen (BSG SozR 3-1750 § 411 Nr. 1).
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Rechtsprechung
   BSG, 19.05.2009 - B 2 U 4/09 BH   

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BSG, 19.05.2009 - B 2 U 4/09 BH (https://dejure.org/2009,47181)
BSG, Entscheidung vom 19.05.2009 - B 2 U 4/09 BH (https://dejure.org/2009,47181)
BSG, Entscheidung vom 19. Mai 2009 - B 2 U 4/09 BH (https://dejure.org/2009,47181)
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Rechtsprechung
   BSG, 11.08.2009 - B 2 U 4/09 S   

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BSG, 11.08.2009 - B 2 U 4/09 S (https://dejure.org/2009,59328)
BSG, Entscheidung vom 11.08.2009 - B 2 U 4/09 S (https://dejure.org/2009,59328)
BSG, Entscheidung vom 11. August 2009 - B 2 U 4/09 S (https://dejure.org/2009,59328)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Ulm - S 10 U 2452/09
  • LSG Baden-Württemberg - L 10 U 3188/09
  • BSG, 11.08.2009 - B 2 U 4/09 S
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