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   OLG Düsseldorf, 10.03.2016 - I-2 U 41/15   

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OLG Düsseldorf, 10.03.2016 - I-2 U 41/15 (https://dejure.org/2016,5553)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.03.2016 - I-2 U 41/15 (https://dejure.org/2016,5553)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. März 2016 - I-2 U 41/15 (https://dejure.org/2016,5553)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend Kastenbahnen mit einer Erkennungseinrichtung und einer Entnahmeeinrichtung für Flaschen

  • rechtsportal.de

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend Kastenbahnen mit einer Erkennungseinrichtung und einer Entnahmeeinrichtung für Flaschen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 27.02.2007 - X ZR 113/04

    Rohrschweißverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2016 - 2 U 41/15
    Der in § 10 PatG normierte Gefährdungstatbestand der mittelbaren Patentverletzung bezweckt, die unberechtigte Benutzung der geschützten Erfindung bereits im Vorfeld zu verhindern (BGHZ 115, 204 = GRUR 1992, 40 - beheizbarer Atemluftschlauch; BGHZ 159, 76 = GRUR 2004, 758, 760 - Flügelradzähler; BGHZ 168, 124 = GRUR 2006, 839, 841 - Deckenheizung; BGH, GRUR 2007, 773, 775 - Rohrschweißverfahren).

    Ob das Mittel die erforderliche Eignung besitzt, beurteilt sich nach der objektiven Beschaffenheit des Gegenstandes, der angeboten oder geliefert wird (BGH, GRUR 2005, 848, 850 - Antriebsscheibenaufzug; GRUR 2007, 679, 683 - Haubenstretchautomat; GRUR 2007, 773, 775 Rohrschweißverfahren).

    Das Mittel muss so ausgebildet sein, dass eine unmittelbare Benutzung der geschützten Lehre mit allen ihren Merkmalen durch die Abnehmer möglich ist (BGHZ 115, 205, 208 = GRUR 1992, 40 - beheizbarer Atemluftschlauch; BGH, GRUR 2007, 773, 775 - Rohrschweißverfahren).

    Diese Eigenschaft ergibt sich daraus, dass die angegriffene Ausführungsform objektiv zur Ausübung des patentgeschützten Verfahrens geeignet ist (vgl. BGH, GRUR 2007, 773, 775 - Rohrschweißverfahren, m. w. Nachw.).

    Zur Benutzung der patentierten Erfindung nicht berechtigt sind Personen, denen der Patentinhaber die Benutzung der Erfindung nicht erlaubt hat und denen auch sonst kein Recht zur Benutzung der Erfindung zusteht (BGH, GRUR 2007, 773, 776 f. - Rohrschweißverfahren; Benkard/Scharen, PatG/GebrMG, 11. Aufl., § 10 PatG Rz. 17), wobei Benutzung der Erfindung die Vornahme der in § 9 Satz 2 Nr. 1 bis 3 PatG genannten Handlungen meint.

    Der Schadensersatzanspruch kann in diesem Rahmen aber gegebenenfalls auch auf Abschöpfung des Gewinns des mittelbaren Patentverletzers gerichtet werden (BGH, GRUR 2007, 679, 684 - Haubenstretchautomat, GRUR 2007, 773, 777 - Rohrschweißverfahren, m. w. Nachw.).

    Zur Durchsetzung dieser Schadensersatzansprüche besteht der vorbereitende Anspruch auf Rechnungslegung (BGH, GRUR 2007, 679, 684 - Haubenstretchautomat; GRUR 2007, 773, 777 - Rohrschweißverfahren).

  • BGH, 09.01.2007 - X ZR 173/02

    Haubenstretchautomat

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2016 - 2 U 41/15
    Ob das Mittel die erforderliche Eignung besitzt, beurteilt sich nach der objektiven Beschaffenheit des Gegenstandes, der angeboten oder geliefert wird (BGH, GRUR 2005, 848, 850 - Antriebsscheibenaufzug; GRUR 2007, 679, 683 - Haubenstretchautomat; GRUR 2007, 773, 775 Rohrschweißverfahren).

    Entweder ist dem Dritten bekannt, dass der Abnehmer die Mittel zur patentgemäßen Benutzung bestimmt hat, oder aus der Sicht des Dritten ist bei objektiver Betrachtung nach den Umständen mit hinreichender Sicherheit zu erwarten (ist "offensichtlich"), dass der Abnehmer die angebotenen oder gelieferten Mittel zur patentverletzenden Verwendung bestimmen wird (BGHZ 168, 124 = GRUR 2006, 839, 841 - Deckenheizung; BGH, GRUR 2007, 679, 683 - Haubenstretchautomat).

    Der Schadensersatzanspruch kann in diesem Rahmen aber gegebenenfalls auch auf Abschöpfung des Gewinns des mittelbaren Patentverletzers gerichtet werden (BGH, GRUR 2007, 679, 684 - Haubenstretchautomat, GRUR 2007, 773, 777 - Rohrschweißverfahren, m. w. Nachw.).

    Zur Durchsetzung dieser Schadensersatzansprüche besteht der vorbereitende Anspruch auf Rechnungslegung (BGH, GRUR 2007, 679, 684 - Haubenstretchautomat; GRUR 2007, 773, 777 - Rohrschweißverfahren).

  • BGH, 13.06.2006 - X ZR 153/03

    "Deckenheizung"; Begriff der mittelbaren Patentverletzung; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2016 - 2 U 41/15
    Der in § 10 PatG normierte Gefährdungstatbestand der mittelbaren Patentverletzung bezweckt, die unberechtigte Benutzung der geschützten Erfindung bereits im Vorfeld zu verhindern (BGHZ 115, 204 = GRUR 1992, 40 - beheizbarer Atemluftschlauch; BGHZ 159, 76 = GRUR 2004, 758, 760 - Flügelradzähler; BGHZ 168, 124 = GRUR 2006, 839, 841 - Deckenheizung; BGH, GRUR 2007, 773, 775 - Rohrschweißverfahren).

    Entweder ist dem Dritten bekannt, dass der Abnehmer die Mittel zur patentgemäßen Benutzung bestimmt hat, oder aus der Sicht des Dritten ist bei objektiver Betrachtung nach den Umständen mit hinreichender Sicherheit zu erwarten (ist "offensichtlich"), dass der Abnehmer die angebotenen oder gelieferten Mittel zur patentverletzenden Verwendung bestimmen wird (BGHZ 168, 124 = GRUR 2006, 839, 841 - Deckenheizung; BGH, GRUR 2007, 679, 683 - Haubenstretchautomat).

  • BGH, 24.09.1991 - X ZR 37/90

    Patentrechtliche Bedeutung bestimmter Merkmale Mittelbare Patentnutzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2016 - 2 U 41/15
    Der in § 10 PatG normierte Gefährdungstatbestand der mittelbaren Patentverletzung bezweckt, die unberechtigte Benutzung der geschützten Erfindung bereits im Vorfeld zu verhindern (BGHZ 115, 204 = GRUR 1992, 40 - beheizbarer Atemluftschlauch; BGHZ 159, 76 = GRUR 2004, 758, 760 - Flügelradzähler; BGHZ 168, 124 = GRUR 2006, 839, 841 - Deckenheizung; BGH, GRUR 2007, 773, 775 - Rohrschweißverfahren).

    Das Mittel muss so ausgebildet sein, dass eine unmittelbare Benutzung der geschützten Lehre mit allen ihren Merkmalen durch die Abnehmer möglich ist (BGHZ 115, 205, 208 = GRUR 1992, 40 - beheizbarer Atemluftschlauch; BGH, GRUR 2007, 773, 775 - Rohrschweißverfahren).

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2006 - 2 U 58/05

    Thermocycler II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2016 - 2 U 41/15
    Deshalb sieht sich der Senat im Allgemeinen in derartigen Fällen nur dann zu einer Aussetzung nach § 148 ZPO veranlasst, wenn die Vernichtung bzw. der Widerruf des Klagepatents nicht nur möglich, sondern hinreichend wahrscheinlich ist, weil der Einspruch oder die Nichtigkeitsklage aus der Sicht des Verletzungsgerichts eine hinreichende Erfolgsaussicht verspricht (vgl. BGH, GRUR 2014, 1238 - Kurznachrichten; Senat, InstGE 7, 139 = GRUR-RR 2007, 259, 263 - Thermocycler; Mitt.
  • OLG Düsseldorf, 31.05.1979 - 2 U 129/78
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2016 - 2 U 41/15
    Schon wegen dieser gänzlich unsicheren Prognose verbietet sich die Annahme, eine Vernichtung des Klagepatents sei im Nichtigkeitsverfahren unter dem Gesichtspunkt der offenkundigen Vorbenutzung zu erwarten (st. Rspr., vgl. OLG Düsseldorf, GRUR 1979, 636, 637 - Ventilbohrvorrichtung; Urt. v. 18.06.1988, Az.: I-2 U 29/97; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 8. Auflage, Abschnitt E, Rz. 532).
  • BGH, 15.12.2015 - X ZR 30/14

    Glasfasern II - Patentverletzungsverfahren: Schutzbereich eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2016 - 2 U 41/15
    Die Schuldnerin hat auch das nach § 256 Abs. 1 ZPO notwendige Feststellungsinteresse daran, die Verpflichtung der Beklagten zum Schadenersatz zunächst dem Grunde nach feststellen zu lassen, statt auf Leistung zu klagen (vgl. hierzu auch BGH, Urt. v. 15.12.2015, Az.: X ZR 30/14 - Glasfasern II).
  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 63/06

    Motorradreiniger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2016 - 2 U 41/15
    Mangels besonderer Überleitungsbestimmungen gilt die Neufassung des § 140a Abs. 3 PatG zwar nur für solche Entstehungstatbestände, die nach Inkrafttreten der Bestimmung am 1. September 2008 verwirklicht worden sind (BGH, GRUR 2009, 515 - Motorradreiniger; Senat, Beschl. v. 12.05.2010, I-2 U 47/10).
  • LG Düsseldorf, 26.11.2009 - 4b O 110/09

    Mischer mit Bajonettbefestigungsmitteln

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2016 - 2 U 41/15
    Zwar kann die Schuldnerin allein wegen der mittelbaren Verletzung von Patentanspruch 1 keinen Rückruf verlangen (vgl. LG Düsseldorf, InstGE 11, 257 - Bajonett-Anschlussvorrichtung; Benkard/Grabinski/Zülch, Patentgesetz, 11. Aufl., § 140a Rz. 14; Schulte/Voß/Kühnen, Patentgesetz, 9. Aufl., § 140a Rz. 28; Fitzner/Lutz/ Bodewig/Rinken, Patentgesetz, § 140a Rz. 46).
  • BGH, 20.12.1994 - X ZR 56/93

    "Kleiderbügel"; Geltendmachung von Patentverletzungsansprüchen durch den Inhaber

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2016 - 2 U 41/15
    Für den Fall einer schulhaften Patentverletzung sind sie jedenfalls Teil des nach Art. 64 EPÜ i.V.m. § 139 Abs. 2 PatG zu ersetzenden Schadens (vgl. BGH, GRUR 1995, 338, 342 - Kleiderbügel; Senat, Urt. v. 08.09.2011, Az.: I-2 U 77/09; Benkard/Grabinski/Zülch, Patentgesetz, 11. Aufl., § 139 Rz. 76a).
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - 2 U 77/09

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Jalousie mit einem eine von der

  • OLG Düsseldorf, 11.02.2010 - 2 U 116/07

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2011 - 2 U 18/09

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 247/02

    Antriebsscheibenaufzug

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

  • BGH, 13.10.2015 - X ZR 74/14

    Patentverletzung: Verwirklichung der geschützten Lehre durch eine im

  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 48/03

    Flügelradzähler

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 113/11

    Palettenbehälter II

  • OLG Düsseldorf, 23.11.2023 - 15 U 85/22
    Eine solche Beweisaufnahme wäre für das Rechtsbestandsverfahren nicht verbindlich, könnte den Ablauf jenes Verfahrens stören, griffe letztlich in die Kompetenz für die Entscheidung über den Einspruch ein und würde den Sinn und Zweck einer Aussetzung nach § 148 ZPO, überflüssige Mehrarbeit und einander widersprechende Entscheidungen in parallelen Prozessen zu verhindern, in sein Gegenteil verkehren (st. Rspr. des OLG Düsseldorf, vgl. GRUR 1979, 636, 637 - Ventilanbohrvorrichtung; Urt. v. 19.03.2009 - I-2 U 55/08; Urt. v. 10.03.2016 - 2 U 41/15, BeckRS 2016, 120305 Rn. 107).
  • LG Düsseldorf, 25.04.2019 - 4a O 52/18

    Schutzvorrichtung für Seilbahnsessel

    Da eine Vernehmung etwaiger angebotener Zeugen nur im Rechtsbestandsverfahren und nicht auch im Verletzungsverfahren erfolgt, ist nicht vorhersehbar, in welcher Weise die Zeugen aussagen werden und ob ihre Aussagen für glaubhaft gehalten werden (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR 1979, 636, 637 - Ventilanbohrvorrichtung; Urteil vom 10.03.2XXX, I-2 U 41/15, Rn. 123 bei juris; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 11. Auflage 2019, Abschnitt E Rn. 722; Voß, in: BeckOK Patentrecht, 10. Edition Stand: 26.10.2018, Vor §§ 139-142b Rn. 185).
  • LG Düsseldorf, 19.02.2019 - 4a O 48/18

    Laufwagen für längsbeweglichen Flügel

    Da eine Vernehmung etwaiger angebotener Zeugen nur im Rechtsbestandsverfahren und nicht auch im Verletzungsverfahren erfolgt, ist nicht vorhersehbar, in welcher Weise die Zeugen aussagen werden und ob ihre Aussagen für glaubhaft gehalten werden (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR 1979, 636, 637 - Ventilanbohrvorrichtung; Urteil vom 10.03.2016, I-2 U 41/15, Rn. 123 bei juris; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 11. Auflage 2019, Abschnitt E Rn. 722; Voß, in: BeckOK Patentrecht, 10. Edition Stand: 26.10.2018, Vor §§ 139-142b Rn. 185).
  • LG Düsseldorf, 03.03.2020 - 4a O 105/18

    Auskleidungsschlauch

    Da eine Vernehmung etwaiger angebotener Zeugen nur im Rechtsbestandsverfahren und nicht auch im Verletzungsverfahren erfolgt, ist nicht vorhersehbar, in welcher Weise die Zeugen aussagen werden und ob ihre Aussagen für glaubhaft gehalten werden (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR 1979, 636, 637 - Ventilanbohrvorrichtung; Urteil vom 10.03.2016 - I-2 U 41/15, Rn. 123 bei juris; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 12. Auflage 2020, Abschnitt E Rn. 789; Voß, in: BeckOK Patentrecht, 15. Edition Stand: 15.01.2020, Vor §§ 139-142b Rn. 185).
  • LG Düsseldorf, 19.02.2019 - 4a O 53/17

    Laufwagenbeschlag für kippbaren Schiebeflügel

    Da eine Vernehmung etwaiger angebotener Zeugen nur im Rechtsbestandsverfahren und nicht auch im Verletzungsverfahren erfolgt, ist nicht vorhersehbar, in welcher Weise die Zeugen aussagen werden und ob ihre Aussagen für glaubhaft gehalten werden (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR 1979, 636, 637 - Ventilanbohrvorrichtung; Urteil vom 10.03.2016, I-2 U 41/15, Rn. 123 bei juris; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 11. Auflage 2019, Abschnitt E Rn. 722; Voß, in: BeckOK Patentrecht, 10. Edition Stand: 26.10.2018, Vor §§ 139-142b Rn. 185).
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Rechtsprechung
   SG Lüneburg, 05.06.2015 - S 2 U 41/15 ER   

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https://dejure.org/2015,19097
SG Lüneburg, 05.06.2015 - S 2 U 41/15 ER (https://dejure.org/2015,19097)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 05.06.2015 - S 2 U 41/15 ER (https://dejure.org/2015,19097)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2, S. 2 SGG; § 86b Abs. 2 Nr. 1 SGG; § 7a Abs. 7 SGB IV
    Beitragspflicht und Versicherungspflicht eines landwirtschaftlichen Unternehmers i.R.d. Aussetzung der Vollziehung des Forderungsbescheids

  • Wolters Kluwer

    Beitragspflicht und Versicherungspflicht eines landwirtschaftlichen Unternehmers i.R.d. Aussetzung der Vollziehung des Forderungsbescheids

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • SG Lüneburg, 26.05.2015 - S 2 U 97/12

    Versicherungspflicht und Beitragspflicht eines landwirtschaftlichen Unternehmers

    Auszug aus SG Lüneburg, 05.06.2015 - S 2 U 41/15
    Diese Entscheidungen der Antragsgegnerin bilden den Gegenstand des Verfahrens S 2 U 97/12.

    Hiergegen hat der Antragsteller am 11.03.2015 beim SG Lüneburg Klage erhoben (S 2 U 40/15).

    Mit dem Beschluss vom 28.04.2015 wurden die Rechtsstreite S 2 U 97/12und S 2 U 40/15 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.

    Führend blieb das Aktenzeichen S 2 U 97/12.

    Im Urteil vom 26.05.2015 hat das SG Lüneburg im Verfahren S 2 U 97/12 folgende Entscheidung getroffen:.

    Eine Vereinbarung zwischen den Beteiligten dergestalt, dass die Antragsgegnerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens S 2 U 97/12 eine Vollziehung der Bescheide und Forderungseinzugsmaßnahme aussetzt, kam nicht zustande.

    Der Entscheidung wurden die Gerichtsakten (S 2 U 97/12 und S 2 U 41/15 ER) und die Akten der Antragsgegnerin zugrunde gelegt.

  • OLG Köln, 24.02.2016 - 2 U 87/15

    Insolvenzanfechtung der Erfüllung oder Übernahme einer fremden Schuld

    Auszug aus SG Lüneburg, 05.06.2015 - S 2 U 41/15
    Der Widerspruch gegen die Bescheide vom 30.03.2015 und vom 29.04.2015 wurde mit dem Widerspruchsbescheid vom 20.05.2015 zurückgewiesen.Hiergegen hat der Kläger am 26.05.2015 beim SG Lüneburg Klage erhoben (S 2 U 87/15) , über die noch nicht entschieden ist.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 31.03.2016 - I-2 U 41/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,5554
OLG Düsseldorf, 31.03.2016 - I-2 U 41/15 (https://dejure.org/2016,5554)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.03.2016 - I-2 U 41/15 (https://dejure.org/2016,5554)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. März 2016 - I-2 U 41/15 (https://dejure.org/2016,5554)
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   OLG Naumburg, 14.01.2016 - 2 U 41/15   

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https://dejure.org/2016,72837
OLG Naumburg, 14.01.2016 - 2 U 41/15 (https://dejure.org/2016,72837)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14.01.2016 - 2 U 41/15 (https://dejure.org/2016,72837)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14. Januar 2016 - 2 U 41/15 (https://dejure.org/2016,72837)
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   OLG Jena, 05.05.2015 - 2 U 41/15   

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https://dejure.org/2015,19847
OLG Jena, 05.05.2015 - 2 U 41/15 (https://dejure.org/2015,19847)
OLG Jena, Entscheidung vom 05.05.2015 - 2 U 41/15 (https://dejure.org/2015,19847)
OLG Jena, Entscheidung vom 05. Mai 2015 - 2 U 41/15 (https://dejure.org/2015,19847)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Jena, 26.11.2008 - 2 U 438/08

    Irreführung durch Bewerbung der Tätigkeit im Reisegewerbe als stehendes Gewerbe

    Auszug aus OLG Jena, 05.05.2015 - 2 U 41/15
    Eine Reisegewerbekarte berechtigt nicht zur Werbung für Handwerksleistungen nach Anlage A zur HwO (Fortführung von OLG Thüringen NJW-RR 2009, 975).
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Rechtsprechung
   SG Lüneburg, 08.06.2015 - S 2 U 41/15   

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https://dejure.org/2015,31910
SG Lüneburg, 08.06.2015 - S 2 U 41/15 (https://dejure.org/2015,31910)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 08.06.2015 - S 2 U 41/15 (https://dejure.org/2015,31910)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 08. Juni 2015 - S 2 U 41/15 (https://dejure.org/2015,31910)
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