Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.11.2009 - 2 U 47/09   

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https://dejure.org/2009,16824
OLG Stuttgart, 19.11.2009 - 2 U 47/09 (https://dejure.org/2009,16824)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.11.2009 - 2 U 47/09 (https://dejure.org/2009,16824)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. November 2009 - 2 U 47/09 (https://dejure.org/2009,16824)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß: Blickfangmäßige Rabattankündigung mit einschränkendem Sternchenhinweis

  • webshoprecht.de

    Blickfangmäßige Rabattankündigung mit einschränkendem Sternchenhinweis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Werbung für Preisnachlass nur für bestimmte Brillen-Marke rechtswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Auf einige Marken beschränkte Werbung für Preisnachlass unzulässig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zur Frage der auf einige Marken beschränkten Werbung für einen Preisnachlass

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.11.2008 - I ZR 122/06

    Werbespruch "20 Prozent auf Alles" untersagt - Praktiker-Werbung irreführend

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2009 - 2 U 47/09
    Eine solche Werbung liegt nicht nur dann vor, wenn mit der Herabsetzung für einzelne Preise geworben wird, sondern auch dann, wenn - wie im Streitfall - mit einer Reduzierung der Preise für das gesamte Sortiment oder einen Sortimentsbereich geworben wird (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 20. November 2008 - I ZR 122/06 -, GRUR 2009, 788 ff. [20% auf alles], Tz. 11 ff., m.w.N.).
  • BGH, 09.10.2008 - I ZR 126/06

    Gebäckpresse

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2009 - 2 U 47/09
    Da der Unterlassungsanspruch auf die Abwehr künftiger Gefahren gerichtet ist, ist eine Klage nur dann begründet, wenn auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung geltenden Rechtslage Unterlassung verlangt werden kann und die Handlung auch zum Zeitpunkt ihrer Begehung wettbewerbswidrig gewesen ist, da es andernfalls entweder an einem Wettbewerbsverstoß oder an der Wiederholungsgefahr fehlt (vgl. statt vieler BGHZ 175, 238, Tz. 14 - [ODDSET]; BGH, GRUR 2009, 79, Tz. 25 - [Gebäckpresse]).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 207/05

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2009 - 2 U 47/09
    Da der Unterlassungsanspruch auf die Abwehr künftiger Gefahren gerichtet ist, ist eine Klage nur dann begründet, wenn auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung geltenden Rechtslage Unterlassung verlangt werden kann und die Handlung auch zum Zeitpunkt ihrer Begehung wettbewerbswidrig gewesen ist, da es andernfalls entweder an einem Wettbewerbsverstoß oder an der Wiederholungsgefahr fehlt (vgl. statt vieler BGHZ 175, 238, Tz. 14 - [ODDSET]; BGH, GRUR 2009, 79, Tz. 25 - [Gebäckpresse]).
  • OLG Stuttgart, 30.10.2008 - 2 U 56/08

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung eines Möbelhauses für eine Rabattaktion

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2009 - 2 U 47/09
    Die angegriffene Werbung war sowohl zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung als auch zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung vor dem Senat eine unlautere Wettbewerbshandlung, weil sie die werbend angesprochenen Verbraucher in erheblicher Weise irreführte (§§ 3, 5 Abs. 1 und 2 Nr. 2 a.F.; vgl. auch Senatsurteil vom 30. Oktober 2008 - 2 U 56/08 m.w.N. zu § 4 Nr. 4 UWG).
  • OLG Naumburg, 09.09.2010 - 1 U 13/10

    Irreführende Blickfangwerbung - Wettbewerbsverstoß eines Optikers: Irreführende

    Eine solche Werbung liegt nicht nur dann vor, wenn mit der Herabsetzung für einzelne Preise bestimmter Produkte geworben wird, sondern auch dann, wenn - wie im Streitfall - mit einer Reduzierung der Preise für das gesamte Sortiment bzw. einen Sortimentenbereich geworben wird (vgl. BGH DB 2009, 1527-1529 - "20 % auf alles" - zitiert nach juris; OLG Stuttgart WRP 2010, 302 - 304 zitiert nach juris).

    Zwar ist der von der Werbung angesprochene Verbraucher im allgemeinen daran gewöhnt, bei vorhandenen Interesse die näheren Einzelheiten eines Angebotes in einem Sternchenhinweis oder einem vergleichbaren erläuternden Zusatz in Erfahrung zu bringen (vgl. BGH WRP 2000, 517-520 - "Orient-Teppichmuster" - zitiert nach juris; OLG Stuttgart WRP 2010, 302 - 304 zitiert nach juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg MMR 2010, 408 - 409 zitiert nach juris).

    Der von der Beklagten angefügte Hinweis stellt hierzu deshalb auch keine sachliche Erläuterung oder ergänzende Anmerkung dar, sondern eine unzulässige Einschränkung, mit der der Verbraucher aber in der Fußnote nicht zu rechnen braucht (vgl. ähnlich OLG Stuttgart WRP 2010, 302 - 304 zitiert nach juris).

    Hinzu kommt die Gefahr der Nachahmung durch weitere Mitbewerber (vgl. OLG Stuttgart, WRP 2010, 302 - 304 zitiert nach juris).

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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 09.03.2009 - L 2 U 47/09 ER   

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https://dejure.org/2009,23135
LSG Bayern, 09.03.2009 - L 2 U 47/09 ER (https://dejure.org/2009,23135)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09.03.2009 - L 2 U 47/09 ER (https://dejure.org/2009,23135)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09. März 2009 - L 2 U 47/09 ER (https://dejure.org/2009,23135)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 06.08.1999 - B 4 RA 25/98 B

    Vollstreckung eines Grundurteils - Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung in der

    Auszug aus LSG Bayern, 09.03.2009 - L 2 U 47/09
    Es kann dahinstehen, ob die Vorschrift ein sogenanntes Kompetenz-Kann oder ein Ermessens-Kann beinhaltet (BSG Beschluss vom 06.08.1999 - B 4 RA 25/98 B).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.09.2010 - I-2 U 47/09   

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https://dejure.org/2010,21578
OLG Düsseldorf, 30.09.2010 - I-2 U 47/09 (https://dejure.org/2010,21578)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.09.2010 - I-2 U 47/09 (https://dejure.org/2010,21578)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. September 2010 - I-2 U 47/09 (https://dejure.org/2010,21578)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Kompensationsspule

  • rechtsportal.de

    PatG § 9
    Unterlassungs- und sonstige Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für einen Magnetfeldkompensator mit Spule für eine Bildröhre

  • rechtsportal.de

    PatG § 9
    Unterlassungs- und sonstige Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für einen Magnetfeldkompensator mit Spule für eine Bildröhre

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)

  • BPatG, 04.12.2013 - 5 Ni 13/12
    Die Klägerin, die wegen Verletzung des Streitpatents in der Berufungsinstanz rechtskräftig verurteilt worden ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. September 2010, Az. I-2 U 47/09), macht mit der Nichtigkeitsklage geltend, der Gegenstand des Streitpatents sei gegenüber den ursprünglichen Anmeldeunterlagen unzulässig geändert.

    K1 Registerauszug zum Streitpatent, K2 Streitpatentschrift, K3 OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. September 2010, Az: I-2 U 47/09, K4 LG Düsseldorf, Urteil vom 17. März 2009, Az: 4a O 120/08, K5 Merkmalsanalyse zu Patentanspruch 1 des Streitpatents K6 Offenlegungsschrift zum Streitpatent.

    Die Nichtigkeitsklage ist auch nach Erlöschen des Streitpatents weiterhin zulässig, denn der Nichtigkeitsklägerin, die wegen Verletzung des Streitpatents rechtskräftig verurteilt worden ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. September 2010, Az. I-2 U 47/09), stünde nach Rechtskraft des vorliegenden Urteils die Erhebung einer Restitutionsklage nach § 580 Nr. 6 ZPO in der Frist des § 586 Abs. 2 ZPO offen.

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2011 - 2 U 56/09

    Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zur Steuerung

    Im Übrigen wird auf die Ausführungen des Senats in seinem zwischen den Parteien ergangenen Urteil vom 30. September 2010 in der Sache I- 2 U 47/09 verwiesen, welche hier entsprechend gelten.
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Rechtsprechung
   BSG, 23.06.2009 - B 2 U 47/09 B   

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https://dejure.org/2009,50818
BSG, 23.06.2009 - B 2 U 47/09 B (https://dejure.org/2009,50818)
BSG, Entscheidung vom 23.06.2009 - B 2 U 47/09 B (https://dejure.org/2009,50818)
BSG, Entscheidung vom 23. Juni 2009 - B 2 U 47/09 B (https://dejure.org/2009,50818)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Köln - S 16 U 242/06
  • LSG Nordrhein-Westfalen - L 4 U 16/08
  • BSG, 23.06.2009 - B 2 U 47/09 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 09.01.1976 - 11 BA 90/75

    Zulassung der Revision - Abweichung von einer Entscheidung des BSG - Konkrete

    Auszug aus BSG, 23.06.2009 - B 2 U 47/09 B
    Eine Divergenz iS des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG ist nur dann hinreichend dargetan, wenn aufgezeigt wird, mit welcher genau bestimmten entscheidungserheblichen rechtlichen Aussage die angegriffene Entscheidung des LSG von welcher ebenfalls genau bezeichneten rechtlichen Aussage des BSG, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts abweicht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 21, 29 und 54).

    Die bloße Behauptung, das LSG weiche von einer bestimmten Entscheidung des BSG oder den dort aufgestellten Kriterien ab, genügt nicht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 21, 29).

  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 23.06.2009 - B 2 U 47/09 B
    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache erfordert die Formulierung einer bestimmten abstrakten Rechtsfrage, der in dem Rechtsstreit eine grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung beigemessen wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11).
  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 15/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - Jahresarbeitsverdienst -

    Auszug aus BSG, 23.06.2009 - B 2 U 47/09 B
    Denn die Klägerin setzt sich in ihrer Beschwerdebegründung weder mit § 82 Abs. 2 Satz 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) auseinander, der für Zeiten, in denen der Versicherte in den zwölf Monaten vor dem Monat, in dem der Versicherungsfall eingetreten ist, kein Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen bezogen hat, eine bestimmte Regelung trifft, noch mit dem Urteil des Senats vom 18. März 2003 (B 2 U 15/02 R - SozR 4-2700 § 87 Nr. 1 mwN), das ebenfalls die Höhe des Jahresarbeitsverdienstes (JAV) bei Hinterbliebenenrenten zum Gegenstand hatte.
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