Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 27.11.2008 - I-2 U 48/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfügungspatent zum Aufzugssystem mit zur Backenfläche juxtapositionierter Klemmfläche der Abschlussvorrichtung ist wegen entgegenstehendem Patent unzulässig; Zulässigkeit einesVerfügungspatents zur Aufzugssystem mit zur Backenfläche juxtapositionierter Klemmfläche der ...
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
Aufzugssysteme IV
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - 15 U 4/17
Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents im Wege einstweiliger …
Ein Abwarten der Entscheidungsgründe kann zudem berechtigt sein, sofern sich erst mit deren Vorliegen zuverlässig beurteilen lässt, ob der Rechtsbestand hinreichend gesichert ist und ob auf Grundlage der Auslegung der Einspruchs- oder Nichtigkeitsinstanz das Verfügungspatent verletzt wird (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.11.2008 - 2 U 48/08, BeckRS 2011, 16625). - LG Düsseldorf, 22.12.2016 - 4a O 103/16
Gewebebehandlungssystem
In diesem Zusammenhang kann es auch gerechtfertigt sein, die schriftlichen Entscheidungsgründe abzuwarten (OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.11.2008, Az.: I-2 U 48/08, S. 6, zitiert nach BeckRS 2011, 16625).Insbesondere kann auch das Abwarten der Entscheidungsgründe geboten sein, wenn erst die Kenntnis der schriftlichen Gründe die Tragweite der Entscheidung für den Erfolg eines hierauf gestützten Verfügungsantrags deutlich werden lässt (OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.11.2008, Az.: 2 U 48/08, S. 6, zitiert nach BeckRS 2011, 16625).
- LG Düsseldorf, 14.05.2013 - 4b O 1/13
Fußbodenlaminat
Ändern sich aber die für die Beurteilung des Verfügungsbegehrens maßgeblichen tatsächlichen Verhältnisse, lebt eine vor der Änderung möglicherweise bereits entfallene Dringlichkeit wieder auf; selbst ein zweites Gesuch auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist möglich (OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.11.2008, I-2 U 48/08; OLG Düsseldorf, InstGE 10, 124 - Inhalator, OLG Frankfurt, GRUR 2005, 972 - Forum-Shopping;… Baumbach/Hefermehl, UWG, 23. Aufl., § 12 Rz. 3.19;… Mellulis, Handbuch des Wettbewerbsprozesses, 3. Aufl., Rdn. 173;… Berneke, Einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 2. Aufl., Rdn. 94; jeweils m. w. N.).Angesichts dessen kann der Verfügungsklägerin nicht zum Vorwurf gemacht werden, den Verfügungsantrag nicht unmittelbar nach Abschluss der mündlichen Verhandlung, in der die Einspruchsentscheidung verkündet wurde, anhängig gemacht zu haben (OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.11.2008, I-2 U 48/08).
- LG Düsseldorf, 25.04.2017 - 4a O 113/16
Lichtemittierende Vorrichtung IX
Zwischen der Verkündung des Urteils des BGH am 16.08.2018 und der Zustellung der schriftlichen Entscheidungsgründe am 30.09.2016 liegt auch kein derart langer Zeitraum, dass die Verfügungsklägerin gehalten gewesen wäre, auf die Beschleunigung der Abfassung der Gründe zu drängen (vgl. für einen Zeitraum von über zwei Monaten OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.11.2008, Az.: I-2 U 48/08, Rn. 58, zitiert nach juris). - LG Düsseldorf, 25.04.2017 - 4a O 112/16
Lichtemittierende Vorrichtung VIII
Zwischen der Verkündung des Urteils des BGH am 16.08.2018 und der Zustellung der schriftlichen Entscheidungsgründe am 30.09.2016 liegt auch kein derart langer Zeitraum, dass die Verfügungsklägerin gehalten gewesen wäre, auf die Beschleunigung der Abfassung der Gründe zu drängen (vgl. für einen Zeitraum von über zwei Monaten OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.11.2008, Az.: I-2 U 48/08, Rn. 58, zitiert nach juris). - LG Düsseldorf, 25.04.2017 - 4a O 104/16
Lichtemittierende Vorrichtung VII
Zwischen der Verkündung des Urteils des BGH am 16.08.2018 und der Zustellung der schriftlichen Entscheidungsgründe am 30.09.2016 liegt auch kein derart langer Zeitraum, dass die Verfügungsklägerin gehalten gewesen wäre, auf die Beschleunigung der Abfassung der Gründe zu drängen (vgl. für einen Zeitraum von über zwei Monaten OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.11.2008, Az.: I-2 U 48/08, Rn. 58, zitiert nach juris).
Rechtsprechung
BSG, 03.04.2008 - B 2 U 48/08 B |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Speyer - S 15 U 280/05
- LSG Rheinland-Pfalz - L 5 U 153/07
- BSG, 03.04.2008 - B 2 U 48/08 B
- BSG, 23.04.2008 - B 2 U 107/08 B
Wird zitiert von ...
- BSG, 23.04.2008 - B 2 U 107/08 B 1 Der Antrag des Klägers vom 11. April 2008, ihm wegen der Versäumung der Frist zur Begründung seiner Beschwerde, die mit Beschluss des Senats vom 3. April 2008 - B 2 U 48/08 B - mangels Begründung als unzulässig verworfen wurde, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 67 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) zu gewähren, wird abgelehnt.
Rechtsprechung
OLG Bremen, 29.08.2008 - 2 U 48/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- webshoprecht.de
Zur gesonderten Angabe der Überführungskosten im Handel mit Kraftfahrzeugen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Gesonderte Angabe der Überführungskosten im Handel mit Kraftfahrzeugen
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Überführungskosten müssen beim Endpreis eines Kfz-Angebotes im Internet enthalten sein
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
PKW-Überführungskosten sind Teil des Endpreises, nicht der Versandkosten
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
PKW-Überführungskosten sind Teil des Endpreises, nicht der Versandkosten
Wird zitiert von ...
- KG, 04.09.2012 - 5 U 103/11
Pkw-Werbung mit Preis zzgl. - bezifferten - Überführungskosten
Sicherheitspaket und Fußmatten von 599 EUR" ist nicht nur (wegen fehlender Endpreisangabe) gemäß § 4 Nr. 11 UWG i.V. mit § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV unlauter, sondern auch (wegen spürbarer Beeinträchtigung) gemäß § 3 UWG unzulässig (Anschluss an bzw. Fortführung von OLG Bremen, Beschl. v. 29.08.2008 - 2 U 48/08; OLG Schleswig Magazindienst 2007, 505; Abgrenzung zu BGH GRUR 2001, 1166 - Fernflugpreise; BGH GRUR 2004, 435 - FrühlingsgeFlüge; OLG Hamm DAR 2005, 157; OLG Celle OLGR Celle 2005, 208).Vielmehr enthält LGU 4 ff. auch anderweitige - zutreffende - Kriterien, dass und warum eine Werbung mit ausgegliedertem Überführungspreis unter Begleitumständen wie im Streitfall nicht nur nach § 4 Nr. 11 UWG unlauter, sondern auch nach § 3 Abs. 1, Abs. 2 UWG unzulässig ist (ebenso: OLG Bremen, Beschl. v. 29.08.2008 - 2 U 48/08 [insoweit stillschweigend]; OLG Schleswig Magazindienst 2007, 505 f.).