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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - I-2 U 48/15   

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OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - I-2 U 48/15 (https://dejure.org/2016,1455)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.01.2016 - I-2 U 48/15 (https://dejure.org/2016,1455)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Januar 2016 - I-2 U 48/15 (https://dejure.org/2016,1455)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche wegen Verletzung eines expandierbaren Stents

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (24)

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2008 - 2 U 35/08

    Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung im Verfahren der Patentverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 2 U 48/15
    Der Dringlichkeit einer einstweiligen Unterlassungsverfügung in Patentsachen steht es nicht entgegen, dass der Patentinhaber vor Anbringung seines Verfügungsantrages zunächst die erstinstanzliche Einspruchs- oder Nichtigkeitsentscheidung abwartet, wenn der Rechtsbestand des Verfügungspatents streitig ist und ein vor der aufrechterhaltenden Einspruchs- oder Nichtigkeitsentscheidung eingereichtes Verfügungsbegehren mutmaßlich keine Erfolgsaussicht hat (LG Düsseldorf, InstGE 9, 110 - Dosierinhalator; Senat, InstGE 10, 124 - Inhalator).

    Es ist deswegen unschädlich, wenn der Patentinhaber zunächst (sic: vor der Einspruchsentscheidung) bereits eine Hauptsacheklage erhebt und erst während des laufenden Prozesses (sic: nach Vorliegen der ihm günstigen Einspruchsentscheidung) einen Verfügungsantrag anbringt und über beide Anliegen in demselben Termin verhandelt wird (Senat, InstGE 10, 124 - Inhalator).

    Unter Umständen kann es gerechtfertigt sein, die schriftlichen Entscheidungsgründe abzuwarten (Senat, InstGE 10, 124 - Inhalator), ggf. ist sogar das Abwarten der Einspruchsbeschwerde- oder Nichtigkeitsberufungsentscheidung hinzunehmen, nachdem das laufende Rechtsbestandsverfahren erstinstanzlich zugunsten des Schutzrechtsinhabers ausgegangen ist.

  • OLG Düsseldorf, 06.12.2012 - 2 U 46/12

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung wegen der Verletzung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 2 U 48/15
    2012, 413 [LS]; Urteil vom 06.12.2012 - I-2 U 46/12, juris; Mitt.

    Aus der regelmäßigen Notwendigkeit einer positiven streitigen Rechtsbestandsentscheidung folgt umgekehrt aber auch, dass, sobald sie vorliegt, grundsätzlich von einem hinreichend gesicherten Bestand des Verfügungspatents auszugehen ist (Senat, Urteil vom 10.11.2011 - I-2 U 41/11; Urteil vom 06.12.2012 - I-2 U 46/12, juris).

    Demgegenüber ist es nicht angängig, den Verfügungsantrag trotz erstinstanzlich aufrechterhaltenen Schutzrechts allein deshalb zurückzuweisen, weil das Verletzungsgericht seine eigene Bewertung des technischen Sachverhaltes an die Stelle der ebenso gut vertretbaren Beurteilung durch die zuständige Einspruchs- oder Nichtigkeitsinstanz setzt (Senat, Urteil vom 10.11.2011 - I-2 U 41/11; Urteil vom 06.12.2012 - I-2 U 46/12).

  • LG Düsseldorf, 30.04.2013 - 4b O 12/13

    Prothetischer Stent

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 2 U 48/15
    Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass die Verfügungsklägerin nach Erlass der erstinstanzlichen Einspruchsentscheidung vom 11.02.2013 bereits am 18.02.2013 einen auf das Verfügungspatent gestützten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die B. S. M. G. sowie die B. S. C. gestellt hat, auf welchen das Landgericht diese Wettbewerber durch Urteil vom 30.04.2013 (Az. 4b O 12/13) im Wege der einstweiligen Verfügung u.a. zur Unterlassung verurteilt hat.

    Auch hatten die B. S. M. G. und die B. S. C. gegen das Urteil des Landgerichts vom 30.04.2013 (Az. 4b O 12/13) Berufung eingelegt, wobei in dem seinerzeit vor dem Senat geführten Berufungsverfahren (Az. I-2 U 18/13) auch intensiv über den Rechtsbestand des Verfügungspatents gestritten wurde.

  • OLG Düsseldorf, 10.11.2011 - 2 U 41/11

    Leflunomid/Teriflunomid II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 2 U 48/15
    Aus der regelmäßigen Notwendigkeit einer positiven streitigen Rechtsbestandsentscheidung folgt umgekehrt aber auch, dass, sobald sie vorliegt, grundsätzlich von einem hinreichend gesicherten Bestand des Verfügungspatents auszugehen ist (Senat, Urteil vom 10.11.2011 - I-2 U 41/11; Urteil vom 06.12.2012 - I-2 U 46/12, juris).

    Demgegenüber ist es nicht angängig, den Verfügungsantrag trotz erstinstanzlich aufrechterhaltenen Schutzrechts allein deshalb zurückzuweisen, weil das Verletzungsgericht seine eigene Bewertung des technischen Sachverhaltes an die Stelle der ebenso gut vertretbaren Beurteilung durch die zuständige Einspruchs- oder Nichtigkeitsinstanz setzt (Senat, Urteil vom 10.11.2011 - I-2 U 41/11; Urteil vom 06.12.2012 - I-2 U 46/12).

  • BGH, 07.07.2015 - X ZR 64/13

    Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent: Zurückverweisung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 2 U 48/15
    Der Sinngehalt eines Merkmals ist mit Blick darauf zu ermitteln, was mit dem Merkmal aus der Sicht des Fachmanns im Hinblick auf die Erfindung erreicht werden soll (BGH, GRUR 2015, 868, 870 - Polymerschaum II; GRUR 2015, 1095, 1096 -Bitdatenreduktion).

    Für einen Rückgriff auf den allgemeinen Sprachgebrauch ist umso weniger Raum, je mehr der Inhalt der Patentschrift auf ein abweichendes Verständnis hindeutet (BGH, GRUR 1999, 911 f. - Spannschraube; GRUR 2015, 868, 870 - Polymerschaum II; GRUR 2015, 1095, 1096 - Bitdatenreduktion).

  • BGH, 09.06.2015 - X ZR 101/13

    Polymerschaum II - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 2 U 48/15
    Der Sinngehalt eines Merkmals ist mit Blick darauf zu ermitteln, was mit dem Merkmal aus der Sicht des Fachmanns im Hinblick auf die Erfindung erreicht werden soll (BGH, GRUR 2015, 868, 870 - Polymerschaum II; GRUR 2015, 1095, 1096 -Bitdatenreduktion).

    Für einen Rückgriff auf den allgemeinen Sprachgebrauch ist umso weniger Raum, je mehr der Inhalt der Patentschrift auf ein abweichendes Verständnis hindeutet (BGH, GRUR 1999, 911 f. - Spannschraube; GRUR 2015, 868, 870 - Polymerschaum II; GRUR 2015, 1095, 1096 - Bitdatenreduktion).

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - 2 U 47/10

    "Gleitsattelscheibenbremse I"; Grundlagen und Umfang des Auskunftsanspruchs gem.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 2 U 48/15
    Indem § 140b Abs. 4 PatG vorsieht, dass die Auskunftsansprüche ausgeschlossen sind, wenn die Inanspruchnahme des Verletzers "im Einzelfall" unverhältnismäßig ist, macht das Gesetz klar, dass die Verpflichtung zur Auskunftserteilung die Regelmaßnahme darstellt und dass von ihr nur unter besonderen Umständen abgesehen werden soll, die den Entscheidungsfall von der typischen Sachverhaltsgestaltung unterscheiden, für die § 140b PatG die Pflicht zur Auskunftserteilung anordnet (Senat, InstGE 12, 210 - Gleitsattelscheibenbremse).
  • LG Düsseldorf, 10.10.2014 - 4c O 113/13

    G-CSF-Polypeptid II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 2 U 48/15
    Weil dem so ist und weil immer nur eine solche Maßnahme gerechtfertigt ist, die zur Folgenbeseitigung erforderlich und hinreichend ist, muss der Patentinhaber, der einen Beseitigungsanspruch geltend macht, substantiiert dazu vortragen, dass und welcher Schadenssachverhalt trotz regulären Schadensausgleichs (§ 139 Abs. 2 PatG) in Bezug auf die vorgefallenen Verletzungshandlungen bestehen bleibt und welche konkrete Beseitigungsmaßnahme angesichts dessen erforderlich ist, um diesen Schaden zu beseitigen (LG Düsseldorf, Urt. v. 10.10.2014 - 4c O 113/13).
  • BGH, 21.02.1989 - X ZR 53/87

    Verletzung eines Patents für ein Pflanzenbehandlungsmittel; Ansprüche des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 2 U 48/15
    In der Rechtsprechung (BGH, GRUR 1990, 997, 1001 - Ethofumesat) ist dementsprechend anerkannt, dass einem über die Laufzeit des Patents hinaus fortwirkenden Störungszustand, der von während der Laufzeit des Patents begangenen Verletzungshandlungen ausgeht, mit einem Störungsbeseitigungsanspruch analog § 1004 BGB begegnet werden kann, sofern die Gefahr besteht, dass sich dieser Störungszustand auch noch nach dem Ablauf des Patents zum Nachteil des Schutzrechtsinhabers schädlich auf dessen Vermögenslage auswirkt.
  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 226/13

    Deltamethrin - Wettbewerbsverstoß durch Parallelimport eines nicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 2 U 48/15
    Nach ständiger Rechtsprechung darf ein Verbotsantrag im Hinblick auf § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (vgl. nur BGH, GRUR 2016, 88, 89 - Deltamethrin).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2010 - 2 U 126/09

    Verfügungsgrund im Patentverletzungsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - 2 U 87/12

    Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Herstellung

  • BGH, 01.03.2011 - X ZR 72/08

    Kosmetisches Sonnenschutzmittel III

  • BGH, 13.10.2015 - X ZR 74/14

    Patentverletzung: Verwirklichung der geschützten Lehre durch eine im

  • BGH, 02.12.2014 - X ZR 151/12

    Zwangsmischer - Patentnichtigkeitsverfahren: Darlegung der Bekanntheit der

  • OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 W 47/07

    Olanzapin

  • BGH, 24.07.2012 - X ZR 126/09

    Leflunomid

  • BGH, 20.03.2014 - X ZR 128/12

    Patentfähigkeit eines Arretiersystems zum mechanischen Verbinden von Bodenplatten

  • OLG Düsseldorf, 07.11.2013 - 2 U 94/12

    Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung im Patentverletzungsverfahren

  • BGH, 16.10.2012 - X ZB 10/11

    Steckverbindung

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 113/11

    Palettenbehälter II

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 2 U 92/10

    Anforderungen an die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung in Urteilsform;

  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 2 U 55/10

    Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung eines Patents für eine

  • OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - 15 U 41/17

    Begriff des Gerichts der Hauptsache i.S. von § 937 Abs. 1 ZPO

    Dies ist zu bejahen, wenn sein Begehren dringlich ist, der Rechtsbestand des Patents hinreichend gesichert ist und die Abwägung der (übrigen) schutzwürdigen Interessen der Parteien unter Berücksichtigung aller Umstände zugunsten des Antragstellers ausfällt (OLG Düsseldorf InstGE 10, 124 - Inhalator; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 442 - Vorläufiger Rechtsschutz; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz; OLG Düsseldorf BeckRS 2016, 03306 - Ballonexpandierbare Stents; s. zum Ganzen auch Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 9. A., Kap. G. Rn. 71 ff.).

    Dabei steht der Zeitraum, den der Antragsteller zur Vorbereitung eines erfolgversprechenden Verfügungsantrags für die sorgfältige Ermittlung des Sachverhalts und die Beschaffung geeigneter Glaubhaftmachungsmittel benötigt, der Dringlichkeit nicht entgegen, solange er die erforderlichen Schritte jeweils zielstrebig in die Wege leitet und zu Ende führt (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 236 - Flupirtin-Maleat; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz; OLG Düsseldorf BeckRS 2016, 03306 - Ballonexpandierbare Stents).

  • LG Düsseldorf, 29.09.2016 - 4b O 69/16

    Medienleitungsverbinder

    Der Dringlichkeit steht es nicht entgegen, dass der Schutzrechtsinhaber zunächst die erstinstanzliche Einspruchs- oder Nichtigkeitsentscheidung abwartet, wenn der Rechtsbestand streitig ist und ein vor der aufrechterhaltenden Einspruchs- oder Nichtigkeitsentscheidung eingereichtes Verfügungsbegehren mutmaßlich keine Erfolgsaussicht hat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2016 - I-2 U 48/15; Beschluss vom 13.11.2008 - I-2 U 35/08, Inhalator).

    Dabei kann es auch gerechtfertigt sein, die schriftlichen Entscheidungsgründe abzuwarten (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2016 - I-2 U 48/15; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 8. Auflage 2016, Abschnitt G. Rn. 124).

    Das Vorliegen einer erstinstanzlichen Rechtsbestandsentscheidung stellt insoweit nur eine prinzipielle Minimalbedingung für den Erlass einer einstweiligen Verfügung dar, aber nicht zugleich auch eine Maximalbedingung für die Verfolgung einstweiligen Rechtsschutzes (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2016 - I-2 U 48/15).

    Grund für das Abwarten des weiteren Gangs des Rechtsbestandsverfahrens besteht z. B. dann, wenn berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der zugunsten des Schutzrechtsinhabers getroffenen und vom Gegner angefochtenen Einspruchs- bzw. Nichtigkeitsentscheidung bestehen, so dass mit deren Kassation gerechnet werden muss (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2016 - I-2 U 48/15).

    In jedem Fall kann ein derartiges kostenbewusstes Taktieren nicht als nachlässige Rechtsverfolgung ausgelegt werden, die nach außen dokumentiert, dass es dem Anspruchsteller mit seinen Ansprüchen nicht eilig ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2016 - I-2 U 48/15; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 8. Auflage 2016, Abschnitt G. Rn. 126).

    Diese Gefahr lässt es bei einem zweifelhaften Rechtsbestand als vernünftig, jedenfalls aber als nicht nachlässig, erscheinen, davon abzusehen, sich einen - ohnehin nicht zu vollstreckenden - Titel durch Hauptsacheklage zu verschaffen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2016 - I-2 U 48/15).

    Dies ist dann der Fall, wenn in Bezug auf das auskunftspflichtige Erzeugnis sowohl die tatsächlichen Umstände als auch die rechtliche Beurteilung so eindeutig sind, dass eine Schutzrechtsverletzung bereits jetzt in einem solchen Maße feststeht, dass eine Fehlentscheidung (oder eine andere Beurteilung im Rahmen des richterlichen Ermessens) und damit eine ungerechtfertigte Belastung des Verfügungsbeklagten kaum möglich erscheint (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2016 - I-2 U 55/15; Urteil vom 21.01.2016 - I-2 U 48/15; OLG Hamburg, Urteil vom 29.03.2007 - 3 U 298/06, Transglutaminase).

    Diese bloße und nie auszuschließende Möglichkeit steht der Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung aber nicht entgegen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2016 - I-2 U 48/15; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 8. Auflage 2016, Abschnitt D. Rn. 386).

  • OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - 15 U 4/17

    Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents im Wege einstweiliger

    Dies ist zu bejahen, wenn sein Begehren dringlich, der Rechtsbestand des Patents hinreichend gesichert ist und die Abwägung der (übrigen) schutzwürdigen Interessen der Parteien unter Berücksichtigung aller Umstände zugunsten des Antragstellers ausfällt (OLG Düsseldorf, InstGE 10, 124 - Inhalator; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 442 - Vorläufiger Rechtsschutz; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2016 - 2 U 48/15, BeckRS 2016, 03306 - Ballonexpandierbare Stents; Grabinski/Zülch in: Benkard, Patentgesetz, Kommentar, 11. Aufl., § 139 PatG Rn. 153a m. w. N.).

    Er muss daher den Verfügungsantrag erst anbringen, wenn er sowohl über zuverlässige Kenntnis sämtlicher Tatsachen als auch über geeignete Glaubhaftmachungsmittel verfügt, die verlässlich eine aussichtsreiche Rechtsverfolgung ermöglichen (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 236 - Flurpitin-Maleat; Senat, Beschluss vom 12.02.2015 - 15 U 143/14; OLG Köln WRP 2014, 1085 - L-Thyrox; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.08.2015 - 2 U 21/15, BeckRS 2016, 03691; OLG Düsseldorf, BeckRS 2016, 03306 - Ballonexpandierbare Stents).

    Darüber hinaus kann es nach den Umständen des Einzelfalls gerechtfertigt sein, die schriftlichen Entscheidungsgründe der erstinstanzlichen Einspruchs- oder Nichtigkeitsentscheidung oder auch die Einspruchsbeschwerde- oder Nichtigkeitsberufungsentscheidung abzuwarten (OLG Düsseldorf, BeckRS 2016, 03306 - Ballonexpandierbare Stents m. w. N.).

    Fehlende Dringlichkeit kann dem Antragsteller erst recht nicht vorgeworfen werden, wenn das Verfügungspatent im Einspruchsbeschwerde- oder Nichtigkeitsberufungsverfahren tatsächlich (weiter) eingeschränkt wurde und insbesondere wenn davon ein Merkmal betroffen ist, dessen Benutzung durch die angegriffene Ausführungsform ernsthaft streitig ist (OLG Düsseldorf, BeckRS 2016, 03306 - Ballonexpandierbare Stents).

  • OLG Düsseldorf, 31.08.2017 - 2 U 6/17

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend pränatale Ditektionsverfahren

    2012, 415 - Adapter für Tintenpatrone; GRUR-RR 2013, 236, 239 f. - Flurpitin-Maleat; Urt. vom 07.11.2013, Az.: I-2 U 94/12, GRUR-RR 2014, 240; Urt. v. 21.01.2016, Az.: I-2 U 48/15, BeckRS 2016, 03306; Urt. v. 19.02.2016, Az.: I-2 U 54/15, BeckRS 2016, 06344), dass der Erlass einer einstweiligen Verfügung insbesondere auf Unterlassung nur in Betracht kommt, wenn sowohl die Frage der Patentverletzung als auch der Bestand des Verfügungspatents im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Antragstellers (Verfügungsklägers) zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwa nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist.

    Wegen des hohen Vertrauens, das insbesondere eine Entscheidung der Technischen Beschwerdekammer genießt, ist beim Vorliegen einer Solchen ein Abweichen des Verletzungsgerichts nur ganz ausnahmsweise denkbar (Senat, Urt. v. 21.01.2016, Az.: I-2 U 48/15, BeckRS 2016, 03306; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 9. Aufl., Abschn. G, Rz. 62 a.E.), und zwar unabhängig davon, ob das Rechtsbestandsverfahren unter Beteiligung des (Verfügungs)beklagten oder ausschließlich von einem externen Dritten geführt wurde (Senat, Urt. v. 10.12.2015, Az.: I-2 U 36/15, BeckRS 2016, 06343).

    Da wegen der eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten im Eilverfahren nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich die einstweilige Verfügung im Hauptsacheverfahren als ungerechtfertigt erweist und die Verfügungsklägerin der Verfügungsbeklagten nach § 945 ZPO Schadenersatz leisten muss, kann die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung wegen Patentverletzung keinen geringeren Anforderungen unterliegen als die Vollstreckung eines erstinstanzlichen Unterlassungsurteils (Senat, Urt. v. 19.02.2016, Az.: I-2 U 54/16 = BeckRS 2016, 06344; Urt. v. 21.01.2016, Az.: I-2 U 48/15 = GRUR-RS 2016, 03306).

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2021 - 2 U 25/20

    Unterlassungsanspruch wegen des Angebots und Vertriebs eines Präparats aus einem

    2012, 415 - Adapter für Tintenpatrone; GRUR-RR 2013, 236, 239 f. - Flupirtin-Maleat; Urteil vom 07.11.2013 - I-2 U 94/12, GRUR-RR 2014, 240; Urteil vom 21.01.2016 - I-2 U 48/15 = BeckRS 2016, 03306; Urteil vom 19.02.2016 - I-2 U 54/15 = BeckRS 2016, 06344), dass der Erlass einer einstweiligen Verfügung insbesondere auf Unterlassung nur in Betracht kommt, wenn sowohl die Frage der Patentverletzung als auch der Bestand des Verfügungspatents im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Antragstellers (Verfügungsklägers) zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwa nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist.
  • OLG Düsseldorf, 26.09.2019 - 2 U 28/19

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine niedrigfrequente

    2012, 415 - Adapter für Tintenpatrone; GRUR-RR 2013, 236, 239 f. - Flurpitin-Maleat; Urt. v. 07.11.2013, Az.: I-2 U 94/12, GRUR-RR 2014, 240; Urt. v. 21.01.2016, Az.: I-2 U 48/15, BeckRS 2016, 03306; Urt. v. 19.02.2016, Az.: I-2 U 54/15, BeckRS 2016, 06344), dass der Erlass einer einstweiligen Verfügung insbesondere auf Unterlassung nur in Betracht kommt, wenn sowohl die Frage der Patentverletzung als auch der Bestand des Verfügungspatents im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Antragstellers (Verfügungsklägers) zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwa nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist.
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2019 - 2 U 81/18

    Angebot und Vertrieb eines in Indien hergestellten und vertriebenen

    2012, 415 - Adapter für Tintenpatrone; GRUR-RR 2013, 236, 239 f. - Flurpitin-Maleat; Urt. v. 07.11.2013, Az.: I-2 U 94/12, GRUR-RR 2014, 240; Urt. v. 21.01.2016, Az.: I-2 U 48/15, BeckRS 2016, 03306; Urt. v. 19.02.2016, Az.: I-2 U 54/15, BeckRS 2016, 06344), dass der Erlass einer einstweiligen Verfügung insbesondere auf Unterlassung nur in Betracht kommt, wenn sowohl die Frage der Patentverletzung als auch der Bestand des Verfügungspatents im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Antragstellers (Verfügungsklägers) zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwa nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist.
  • LG Düsseldorf, 08.02.2022 - 4a O 96/21

    Werkzeugeinrichtung

    Der Dringlichkeit steht es nicht entgegen, dass der Schutzrechtsinhaber zunächst die erstinstanzliche Einspruchs- oder Nichtigkeitsentscheidung abwartet, wenn der Rechtsbestand streitig ist und ein vor der aufrechterhaltenden Einspruchs- oder Nichtigkeitsentscheidung eingereichtes Verfügungsbegehren mutmaßlich keine Erfolgsaussicht hat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2016 - I-2 U 48/15, GRUR-RS 2016, 03306 - Ballonexpandierende Stents; Beschluss vom 13.11.2008 - I-2 U 35/08, InstGE 10, 124 - Inhalator).

    Ein derartiges kostenbewusstes Taktieren kann nicht als nachlässige Rechtsverfolgung ausgelegt werden, die nach außen dokumentiert, dass es dem Anspruchsteller mit seinen Ansprüchen nicht eilig ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.1.2016 - I-2 U 48/15, BeckRS 2016, 3306 Rn. 97, GRUR-RS 2016, 03306 - Ballonexpandierende Stents).

  • OLG Düsseldorf, 29.09.2022 - 15 U 58/22
    Dies ist zu bejahen, wenn der Rechtsbestand des Patents hinreichend gesichert ist, das Begehren dringlich ist und die Abwägung der (übrigen) schutzwürdigen Interessen der Parteien unter Berücksichtigung aller Umstände zugunsten des Antragstellers ausfällt (OLG Düsseldorf, InstGE 10, 124 - Inhalator; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 442 - Vorläufiger Rechtsschutz; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2016 - 2 U 48/15, BeckRS 2016, 03306 - Ballonexpandierbare Stents; Grabinski/Zülch in: Benkard, Patentgesetz, Kommentar, 11. Aufl., § 139 PatG Rn. 153a m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 02.12.2019 - 2 U 48/19

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Urteil; Verurteilung

    Dabei gilt es zu beachten, dass gerade Entscheidungen einer Technischen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes ein besonderes Vertrauen hinsichtlich ihrer sachlichen Richtigkeit und Verlässlichkeit zukommt (vgl. Senat, Urt. v. 21.01.2016 - I-2 U 48/15; Urt. v. 04.07.2019 - I- 2 U 4/19).
  • OLG Düsseldorf, 09.07.2021 - 2 U 4/21

    Cinacalcet Cinacalcet-Schnellauflösungsformulierung

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2023 - 2 U 42/23

    S1P-Rezeptormodulator

  • LG Düsseldorf, 18.07.2017 - 4a O 27/17

    Verletzung des Verfügungspatents mit der Bezeichnung "Blasenkatheter-Set mit

  • OLG Düsseldorf, 26.09.2019 - 2 U 23/19

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend ein Bauelement zur

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2023 - 2 U 49/23
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2023 - 2 U 43/23

    S1P-Rezeptormodulator II

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2023 - U 43/23
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2023 - 2 U 45/23

    S1P-Rezeptormodulator I

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2023 - U 48/23
  • OLG Düsseldorf, 09.07.2021 - 2 U 3/21

    Unrechtmäßiges Gebrauchmachen von einem Patent Schnellauflösungsformulierung mit

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2023 - 2 U 47/23

    S1P-Rezeptormodulator IV

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2023 - U 45/23
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2023 - U 49/23
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2023 - U 47/23
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2023 - 2 U 48/23

    S1P-Rezeptormodulator V

  • LG Düsseldorf, 21.09.2022 - 4b O 23/22
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2023 - 2 U 46/23

    S1P-Rezeptormodulator III

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2023 - U 46/23
  • LG Düsseldorf, 31.01.2017 - 4b O 119/16

    Schutzfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Medizinisches Instrument zur

  • LG Düsseldorf, 18.07.2017 - 4a O 28/17

    Beanspruchung der Unterlassung von patentverletzenden Benutzungshandlungen bzgl.

  • LG Düsseldorf, 20.08.2019 - 4a O 48/19

    Fahrradanhänger mit Körperaufnahme

  • LG Düsseldorf, 23.07.2019 - 4b O 40/19

    Fußbodenpaneel mit Koppelmittel

  • LG Düsseldorf, 05.03.2020 - 4b O 1/20

    Anschlussklemme 2

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Rechtsprechung
   BSG, 01.06.2015 - B 2 U 48/15 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,16573
BSG, 01.06.2015 - B 2 U 48/15 B (https://dejure.org/2015,16573)
BSG, Entscheidung vom 01.06.2015 - B 2 U 48/15 B (https://dejure.org/2015,16573)
BSG, Entscheidung vom 01. Juni 2015 - B 2 U 48/15 B (https://dejure.org/2015,16573)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 01.06.2015 - B 2 U 48/15 B
    Von einer weiteren Begründung sieht der Senat ab, weil diese nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 Halbs 2 SGG; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer solchen Verfahrensweise vgl BVerfG vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - NJW 2011, 1497).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.01.2015 - L 9 U 2481/14
    Auszug aus BSG, 01.06.2015 - B 2 U 48/15 B
    L 9 U 2481/14 ZVW (LSG Baden-Württemberg).
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