Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.07.2001 - 2 U 48/99   

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OLG Brandenburg, 17.07.2001 - 2 U 48/99 (https://dejure.org/2001,11883)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.07.2001 - 2 U 48/99 (https://dejure.org/2001,11883)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Juli 2001 - 2 U 48/99 (https://dejure.org/2001,11883)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundstückskaufvertrag; Schadenersatz; Verjährung; Kenntnis vom Schaden; Verjährungsfrist

  • Judicialis

    StHG § 1; ; StHG § 4 Abs. 1; ; StHG § 4 Abs. 3; ; OBG § 38; ; BGB § 839; ; GG Art. 34; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 701 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtshaftung wegen unrichtiger amtlicher Auskünfte

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.05.1994 - III ZR 28/93

    Drittbezogenheit von Amtspflichten der Baugenehmigungsbehörde wegen Erteilung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.07.2001 - 2 U 48/99
    Es ist dabei die Amtspflicht des Beamten, die Auskunft dem Stand seiner Erkenntnismöglichkeiten entsprechend, richtig, klar, unmißverständlich und vollständig zu erteilen; selbst wenn eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung nicht bestand, oder der Beamte zu ihrer Erteilung nicht befugt war (BGH NJW 1980, 2573/2574; 1980, 2676; 1994, 2087/2090; der erkennende Senat in DtZ 1996, 381; jeweils m.w.N.).

    Dies gilt insbesondere auch im Bereich des öffentlichen Baurechts, da in diesem Bereich Auskünfte häufig Grundlage erheblicher Vermögensdispositionen sind (BGH NJW 1994, 2087/2090 m.w.N.).

    In diesem Fall scheidet die Auskunft als Verläßlichkeitsgrundlage für etwaige Vermögensdispositionen des Empfängers aus (BGHZ 117, 83/90; BGH NJW 1994, 2087/2090; NVwZ 1997, 714/718; der erkennende Senat in DtZ 1996, 381/J83).

  • OLG Brandenburg, 20.06.1995 - 2 U 13/94

    Schadensersatz wegen einer Amtspflichtverletzung des Bürgermeisters;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.07.2001 - 2 U 48/99
    Es ist dabei die Amtspflicht des Beamten, die Auskunft dem Stand seiner Erkenntnismöglichkeiten entsprechend, richtig, klar, unmißverständlich und vollständig zu erteilen; selbst wenn eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung nicht bestand, oder der Beamte zu ihrer Erteilung nicht befugt war (BGH NJW 1980, 2573/2574; 1980, 2676; 1994, 2087/2090; der erkennende Senat in DtZ 1996, 381; jeweils m.w.N.).

    In diesem Fall scheidet die Auskunft als Verläßlichkeitsgrundlage für etwaige Vermögensdispositionen des Empfängers aus (BGHZ 117, 83/90; BGH NJW 1994, 2087/2090; NVwZ 1997, 714/718; der erkennende Senat in DtZ 1996, 381/J83).

  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 23/79

    Amtshaftung einer Gemeinde bei unrichtiger Auskunft über die Bebaubarkeit eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.07.2001 - 2 U 48/99
    Es ist dabei die Amtspflicht des Beamten, die Auskunft dem Stand seiner Erkenntnismöglichkeiten entsprechend, richtig, klar, unmißverständlich und vollständig zu erteilen; selbst wenn eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung nicht bestand, oder der Beamte zu ihrer Erteilung nicht befugt war (BGH NJW 1980, 2573/2574; 1980, 2676; 1994, 2087/2090; der erkennende Senat in DtZ 1996, 381; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 16.01.1992 - III ZR 18/90

    Kein Schadensersatz bei falscher Behördenauskunft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.07.2001 - 2 U 48/99
    In diesem Fall scheidet die Auskunft als Verläßlichkeitsgrundlage für etwaige Vermögensdispositionen des Empfängers aus (BGHZ 117, 83/90; BGH NJW 1994, 2087/2090; NVwZ 1997, 714/718; der erkennende Senat in DtZ 1996, 381/J83).
  • BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95

    Schadensersatzprozeß wegen des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich geht in eine

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.07.2001 - 2 U 48/99
    In diesem Fall scheidet die Auskunft als Verläßlichkeitsgrundlage für etwaige Vermögensdispositionen des Empfängers aus (BGHZ 117, 83/90; BGH NJW 1994, 2087/2090; NVwZ 1997, 714/718; der erkennende Senat in DtZ 1996, 381/J83).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - L 3 U 227/07

    BK Nr. 4302; COPD; langjähriger Zigarettenkonsum; Reizgas; Schwefeldioxid;

    Im nachfolgenden Rechtsstreit vor dem Sozialgericht (SG) Potsdam zum Aktenzeichen S 2 U 48/99 verfolgte der Kläger sein Begehren weiter.

    Diese Angabe sei vom Kläger trotz des langjährigen Laufes der Gerichtsverfahren, insbesondere während des früheren Verfahrens S 2 U 48/99, nicht angegriffen worden.

    Hinsichtlich der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf sonstigen Inhalt der Verwaltungsakte der Beklagten, der Gerichtsakte sowie der beigezogenen Verfahrensakten des SG Potsdam zu den Aktenzeichen S 2 U 48/99 und S 5 SB 210/05 (das Verfahren gegen das Landesversorgungsamt Brandenburg betreffend), die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, verwiesen.

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Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 07.09.2001 - L 2 U 48/99   

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https://dejure.org/2001,18553
LSG Sachsen, 07.09.2001 - L 2 U 48/99 (https://dejure.org/2001,18553)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 07.09.2001 - L 2 U 48/99 (https://dejure.org/2001,18553)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 07. September 2001 - L 2 U 48/99 (https://dejure.org/2001,18553)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen der Folgen eines Motorradunfalls; Kenntnis des Unfallversicherungsträgers und Unfallversicherungstatbestand der Reichsversicherungsordnung (RVO); Voraussetzung für die ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 20.02.2001 - B 2 U 11/00 R

    Bekanntwerden iS. des § 1150 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 RVO

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.09.2001 - L 2 U 48/99
    Ferner hat der Senat mit Schreiben vom 26.7.2001 den Kläger darauf hingewiesen, dass sein eventueller Anspruch schon im Hinblick auf die mittlerweile gefestigte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, (Urt. v. 01.09.2000 - B 2 U 8/00 R - HVBG-INFO 2001, 308; Urt. v. 20.02.2001 - B 2 U 11/00 R - HVBG-INFO 2001, 1086) zur Ausschlussfrist des § 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) jedenfalls untergegangen sei.

    Nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), der sich der Senat anschließt, kommt es darauf an, dass der Unfallversicherungsträger tatsächlich Kenntnis erlangt hat (BSG, Urt. v. 20.02.2001 - B 2 U 11/00 R - HVBG-INFO 2001, 1086).

  • LSG Baden-Württemberg, 11.02.1999 - L 7 U 1616/97

    Übergangsrecht für Arbeitsunfälle in der ehemaligen DDR

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.09.2001 - L 2 U 48/99
    Da § 16 Abs. 2 Satz 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) lediglich die Einhaltung eines Zeitablaufs für den Eingang eines Antrags fingiert, nicht jedoch andere Voraussetzungen für Sozialleistungen wie etwa das - hier geforderte - tatsächliche Bekanntwerden eines Vorfalls bei einem Unfallversicherungsträger (vgl. auch BSG SozR 2200 § 216 Nr. 5), kann dieser Umstand nach § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB I einem Unfallversicherungsträger nicht zugerechnet werden, wenn nur ein anderer Sozialleistungsträger oder gar eine dritte Institution außerhalb der durch das Sozialgesetzbuch vorgegebenen Zuständigkeiten Kenntnis erlangt hat (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 11.02.1999 - L 7 U 1616/97 - HVBG-Info 1999, 1257).
  • BSG, 26.06.2001 - B 2 U 31/00 R

    Übergangsrecht - Unfallversicherung - ehemalige DDR - bindende Anerkennung eines

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.09.2001 - L 2 U 48/99
    Nach dieser Rechtsprechung (bestätigt nunmehr durch Urt. v. 26.06.2001 - B 2 U 31/00 R -) kann ein Unfall dem Unfallversicherungsträger zwar auch durch einen Antrag bekannt werden, auch ist der Eingang eines Antrags für das Bekanntwerden i.S. des § 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RVO nicht erforderlich; die Kenntnis von dem Unfall kann auch auf jede andere Weise eintreten.
  • BSG, 19.12.2000 - B 2 U 8/00 R

    Verletztenrente - Unfallfolgen - Ehemalige DDR - Kraftfahrer - Unterbrechung der

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.09.2001 - L 2 U 48/99
    Ferner hat der Senat mit Schreiben vom 26.7.2001 den Kläger darauf hingewiesen, dass sein eventueller Anspruch schon im Hinblick auf die mittlerweile gefestigte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, (Urt. v. 01.09.2000 - B 2 U 8/00 R - HVBG-INFO 2001, 308; Urt. v. 20.02.2001 - B 2 U 11/00 R - HVBG-INFO 2001, 1086) zur Ausschlussfrist des § 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) jedenfalls untergegangen sei.
  • BSG, 26.10.1998 - B 2 U 26/97 R

    DDR - Verletztenrente - Rentenbeginn - Ausschlußfrist - Überleitungsrecht -

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.09.2001 - L 2 U 48/99
    Ferner hat das BSG bereits in seinem Urteil vom 26.10.1998 - B 2 U 26/97 R - (HVBG-Info 1998, 3381) entschieden, dass § 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RVO keine einer Nachsicht zugängliche Antrags-, sondern eine gesetzliche absolute Ausschlussfrist enthält.
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Rechtsprechung
   LSG Berlin, 13.02.2001 - L 2 U 48/99   

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LSG Berlin, 13.02.2001 - L 2 U 48/99 (https://dejure.org/2001,36422)
LSG Berlin, Entscheidung vom 13.02.2001 - L 2 U 48/99 (https://dejure.org/2001,36422)
LSG Berlin, Entscheidung vom 13. Februar 2001 - L 2 U 48/99 (https://dejure.org/2001,36422)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Unfallversicherung - Verletztengeld - Ende der Leistung - Nichterbringung berufsfördernder Leistungen - konkreter Anspruch auf berufliche Rehabilitation

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 03.02.2000 - 2 U 48/99   

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OLG Naumburg, 03.02.2000 - 2 U 48/99 (https://dejure.org/2000,58511)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03.02.2000 - 2 U 48/99 (https://dejure.org/2000,58511)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03. Februar 2000 - 2 U 48/99 (https://dejure.org/2000,58511)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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  • OLG Hamburg, 29.01.2016 - 9 U 139/11

    Private Unfallversicherung: Treuwidrigkeit einer Berufung auf Fristablauf zur

    So verhält es sich aber nicht nur bei der Antragsaufnahme, sondern auch dann, wenn der Agent im Rahmen seines Zuständigkeitsbereiches im weiteren Verlauf eines Versicherungsvertrages Erklärungen des Versicherten bzw. Versicherungsnehmers aufnimmt, etwa bei Erklärungen in der Schadensanzeige (vgl. z. B. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 03. Februar 2000 - 2 U 48/99 -, Rn. 7, juris).
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