Rechtsprechung
   BSG, 12.01.2010 - B 2 U 5/08 R   

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BSG, 12.01.2010 - B 2 U 5/08 R (https://dejure.org/2010,2546)
BSG, Entscheidung vom 12.01.2010 - B 2 U 5/08 R (https://dejure.org/2010,2546)
BSG, Entscheidung vom 12. Januar 2010 - B 2 U 5/08 R (https://dejure.org/2010,2546)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Wie-Berufskrankheit - Synkanzerogenese - wesentliche Teilursache - Bronchialkarzinom - Schweißer

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Hinterbliebenenrente; Versicherungsfall; Berufskrankheit; Wie-Berufskrankheit; maßgeblicher Zeitpunkt: neue Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft; kein Versicherungsfall einer neuen "Gesamt-BK"; Synkanzerogenese; wes ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 2 SGB 7, § 9 Abs 2 SGB 7, § 63 Abs 1 SGB 7, § 63 Abs 2 SGB 7, Anl 1 Nr 1103 BKV
    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - Versicherungsfall - Berufskrankheit - Wie-Berufskrankheit - maßgeblicher Zeitpunkt: neue Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft - kein Versicherungsfall einer neuen "Gesamt-BK" - Synkanzerogenese - wesentliche ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 2 SGB 7, § 9 Abs 2 SGB 7, § 63 Abs 1 SGB 7, § 63 Abs 2 SGB 7, Anl 1 Nr 1103 BKV
    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - Versicherungsfall - Berufskrankheit - Wie-Berufskrankheit - maßgeblicher Zeitpunkt: neue Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft - kein Versicherungsfall einer neuen "Gesamt-BK" - Synkanzerogenese - wesentliche ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung - Anspruch gegen die Berufsgenossenschaft auf Zahlung von Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung; Voraussetzungen für die Anerkennung einer Berufskrankheit nach Nr. 1103 und Nr. 4109 der Anlage zur Berufskrankheitsversicherung (BKV)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Hinterbliebenenrente - Bronchialkarzinom eines Schweißers - keine BK 4104 - keine "Gesamt-BK" aus einer Kombination der BKen 1103, 2402 oder 4109 - keine entsprechende Wie-BK - Zurückverweisung des Rechtsstreits

  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - Versicherungsfall - Berufskrankheit - Wie-Berufskrankheit - maßgeblicher Zeitpunkt: neue Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft - kein Versicherungsfall einer neuen "Gesamt-BK" - Synkanzerogenese - wesentliche ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - Versicherungsfall - Berufskrankheit - Wie-Berufskrankheit - maßgeblicher Zeitpunkt: neue Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft - kein Versicherungsfall einer neuen "Gesamt-BK" - Synkanzerogenese - wesentliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung; Voraussetzungen für die Anerkennung einer Berufskrankheit nach Nr 1103 und Nr 4109 der Anlage zur BKV

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 288
  • NZS 2011, 35
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus BSG, 12.01.2010 - B 2 U 5/08 R
    Diese Einwirkungen können nicht isoliert gesehen werden, sondern sind sich wechselseitig beeinflussende konkurrierende Ursachen (vgl nur BSG vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, jeweils RdNr 16) .

    Denn selbst wenn diese Einwirkungen bei isolierter Betrachtung nicht die Voraussetzungen an die Einwirkungsdauer, -intensität, -häufigkeit oder -weise erfüllen, können sie dennoch eine wesentliche Teilursache der als BK anerkannten Krankheit nach der Theorie der wesentlichen Bedingung sein (vgl zur Prüfung des Versicherungsfalls einer Listen-BK: BSG vom 2.4.2009 - B 2 U 33/07 R - BSGE 103, 54 = SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 3101 Nr. 5; zur Theorie der wesentlichen Bedingung: BSG vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, jeweils RdNr 13 ff) .

    Welche Ursache wesentlich ist und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs abgeleitet werden (BSG vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, jeweils RdNr 13 f mwN; BSG vom 17.2.2009 - B 2 U 18/07 R - juris RdNr 12) .

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 9/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische

    Auszug aus BSG, 12.01.2010 - B 2 U 5/08 R
    Auch wenn das Bundessozialgericht (BSG) im Urteil vom 27.6.2006 (B 2 U 9/05 R) die Einwirkungen der BKen 2108 und 2110 zusammengefasst habe, könne dies nicht auf den Fall des Zusammenwirkens von vier Arbeitsstoffen übertragen werden.

    In dem Urteil vom 27.6.2006 (B 2 U 9/05 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 8) zum Verhältnis der BKen 2108 und 2110 hat der Senat "nicht eine aus den Tatbeständen der Nr. 2108 und 2110 zusammengesetzte neue BK gebildet, sondern dem Umstand Rechnung getragen, dass in Bezug auf die Wirbelsäulenerkrankung die Tatbestandsvoraussetzungen beider BKen (nebeneinander) vorliegen" (RdNr 18).

  • BSG, 02.12.2008 - B 2 KN 2/07 U R

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässiges Berufungsbegehren - Fehlen der

    Auszug aus BSG, 12.01.2010 - B 2 U 5/08 R
    Das Gesetz definiert für die BK also zwei Arten von Versicherungsfällen (BSG vom 25.7.2001 - B 8 KN 1/00 U R - BSGE 88, 226 = SozR 3-2700 § 63 Nr. 1 - juris RdNr 15; BSG vom 2.12.2008 - B 2 KN 2/07 U R - juris RdNr 15) .

    Daher kann der Versicherte eine Anfechtungsklage nur gegen einen Verwaltungsakt erheben, mit dem der Versicherungsträger die Feststellung einer bestimmten BK oder Wie-BK (oder mehrerer solcher Versicherungsfälle) abgelehnt hat (vgl BSG vom 2.12.2008 - B 2 KN 3/07 U R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 13 RdNr 12; BSG vom 2.12.2008 - B 2 KN 2/07 U R - juris RdNr 15 f) .

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 33/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

    Auszug aus BSG, 12.01.2010 - B 2 U 5/08 R
    Denn selbst wenn diese Einwirkungen bei isolierter Betrachtung nicht die Voraussetzungen an die Einwirkungsdauer, -intensität, -häufigkeit oder -weise erfüllen, können sie dennoch eine wesentliche Teilursache der als BK anerkannten Krankheit nach der Theorie der wesentlichen Bedingung sein (vgl zur Prüfung des Versicherungsfalls einer Listen-BK: BSG vom 2.4.2009 - B 2 U 33/07 R - BSGE 103, 54 = SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 3101 Nr. 5; zur Theorie der wesentlichen Bedingung: BSG vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, jeweils RdNr 13 ff) .
  • BSG, 30.01.1986 - 2 RU 80/84

    Meniskusschäden - Autogen-Brenner - Berufskrankheit

    Auszug aus BSG, 12.01.2010 - B 2 U 5/08 R
    Die Regelung ist aber keine allgemeine Härteklausel, für deren Anwendung es genügen würde, dass im Einzelfall berufsbedingte Einwirkungen die rechtlich wesentliche Ursache einer nicht in der BK-Liste bezeichneten Krankheit sind (vgl BSG vom 30.1.1986 - 2 RU 80/84 - BSGE 59, 295 = SozR 2200 § 551 Nr. 27) .
  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 16/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes -

    Auszug aus BSG, 12.01.2010 - B 2 U 5/08 R
    Es reiche aus, wenn dies im Zeitpunkt der Entscheidung über den Anspruch geschehen sei (BSG vom 14.11.1996 - 2 RU 9/96 - BSGE 79, 250, 253; BSG vom 4.6.2002 - B 2 U 16/01 R - juris RdNr 17) .
  • BSG, 14.11.1996 - 2 RU 9/96

    Neue Erkenntnisse - Unfallversicherung - Stichtag - Festlegung

    Auszug aus BSG, 12.01.2010 - B 2 U 5/08 R
    Es reiche aus, wenn dies im Zeitpunkt der Entscheidung über den Anspruch geschehen sei (BSG vom 14.11.1996 - 2 RU 9/96 - BSGE 79, 250, 253; BSG vom 4.6.2002 - B 2 U 16/01 R - juris RdNr 17) .
  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

    Auszug aus BSG, 12.01.2010 - B 2 U 5/08 R
    Welche Ursache wesentlich ist und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs abgeleitet werden (BSG vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, jeweils RdNr 13 f mwN; BSG vom 17.2.2009 - B 2 U 18/07 R - juris RdNr 12) .
  • BSG, 02.12.2008 - B 2 KN 1/08 U R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Quasi-Berufskrankheit - Aufnahme in

    Auszug aus BSG, 12.01.2010 - B 2 U 5/08 R
    Der Versicherungsfall der Wie-BK lässt sich zwar nachträglich feststellen, er ist aber objektiv zu dem Zeitpunkt eingetreten, zu dem die Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 SGB VII gegeben sind (vgl noch zu § 551 Abs. 1 Satz 2 RVO: BSG vom 2.12.2008 - B 2 KN 1/08 U R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 12 RdNr 23) .
  • BSG, 12.06.1990 - 2 RU 14/90

    Entschädigung einer Krankheit als Folge einer Berufskrankheit - Verletzung des

    Auszug aus BSG, 12.01.2010 - B 2 U 5/08 R
    Dem Zusammenwirken einzelner Mitbedingungen in einer Gruppe, die als Kollektiv für einen Erfolg wesentlich ist, kann so viel Eigenbedeutung zukommen, dass auch dem einzelnen Listenstoff des Einwirkungsgemischs wesentliche Bedeutung für den Erfolg iS eines BK-Tatbestands zukommt (vgl BSG vom 12.6.1990 - 2 RU 14/90 - juris RdNr 21; Becker in MedSach 2005, 115) .
  • OLG Celle, 02.04.2002 - 1 U 71/01

    Zur Frage der Dokumentationspflicht eines Arztes

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103 -

  • BSG, 02.12.2008 - B 2 KN 3/07 U R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Dispositionsmaxime gem § 123 SGG - geltend

  • BSG, 25.07.2001 - B 8 KN 1/00 U R

    Unfallversicherung - Hinterbliebenenleistung - entschädigungspflichtiger

  • OLG Frankfurt, 16.04.2003 - 1 U 32/02

    Gewährleistung: Wandelung eines Kaufvertrages über einen Neuwagen bei neuerlichem

  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 26/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Wie-Berufskrankheit -

    Es sei jedoch in der Rechtsprechung anerkannt, dass auch bei fehlender Monokausalität eine oder mehrere dieser Listen-BKen vorliegen könnte (Hinweis auf BSG vom 12.1.2010 - B 2 U 5/08 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 17) , wenn der Schadstoff eine wesentliche Teilursache gewesen sei.

    Das BSG habe aber am 12.1.2010 (B 2 U 5/08 R - aaO) bereits klargestellt, dass es keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse über die synkanzerogene Wirkung von Chromat, Nickeloxid, Asbest und ionisierenden Strahlen gebe.

    Wie der Senat bereits entschieden hat (vgl Urteil vom 12.1.2010 - B 2 U 5/08 R - aaO, RdNr 26 ff) umfasst der von der Klägerin bestimmte Streitgegenstand das Begehren auf Verurteilung der Beklagten zur Zahlung einer Witwenrente unter jedem rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkt.

    Aus § 9 Abs. 1 SGB VII lassen sich für eine Listen-BK im Regelfall folgende Tatbestandsmerkmale ableiten: Die Verrichtung einer versicherten Tätigkeit (sachlicher Zusammenhang) muss zu Einwirkungen von Belastungen, Schadstoffen oä auf den Körper geführt haben (Einwirkungskausalität), und die Einwirkungen müssen eine Krankheit verursacht haben (haftungsbegründende Kausalität; vgl zuletzt BSG vom 15.9.2011 - B 2 U 22/10 R und B 2 U 25/10 R; BSG vom 12.1.2010 - B 2 U 5/08 R - aaO, RdNr 14; BSG vom 2.4.2009 - B 2 U 9/08 R - BSGE 103, 59 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 14) .

    Dies hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 12.1.2010 (aaO, RdNr 32 mwN aus der wissenschaftlichen Literatur) für den dort maßgebenden Zeitpunkt des 8.8.2000 verneint.

    Erfüllen die Einwirkungen eines bestimmten Arbeitsstoffes bereits nicht die in einem BK-Tatbestand selbst genannten Einwirkungsvoraussetzungen, wie hier bei den BKen Nr. 4104 und 4113 (soeben unter 2.), so können sie zwar eine Krankheit mitverursacht haben, eine Anerkennung der jeweiligen BK scheidet aber von vornherein aus, weil schon die Mindestanforderungen des jeweiligen BK-Tatbestands nach dessen expliziter Ausformulierung nicht gegeben sind (vgl BSG vom 12.1.2010 - B 2 U 5/08 R - aaO , RdNr 37) .

    Der Senat hat allerdings in seinem Urteil vom 12.1.2010 (B 2 U 5/08 R - aaO, RdNr 34) zu erkennen gegeben, dass für die BK Nr. 1103 eine Einwirkung in der Größenordnung von 2000 µg/m³ x Jahre erforderlich sein könnte, die bei dem Versicherten nach den Feststellungen des LSG bei weitem nicht erreicht wurde.

    Bei der BK Nr. 4109 könnte eine berufliche Einwirkung durch Nickel von 5000 µg/m³ x Jahre erforderlich sein (vgl BSG Urteil vom 12.1.2010 - B 2 U 5/08 R - aaO, RdNr 34, wo allerdings die entsprechenden Feststellungen des LSG von der Revision nicht gerügt worden waren) .

    Der Senat hat zudem mehrfach klargestellt, dass eine der Listen-BKen (Nr. 1103, 2402 und 4109) nicht nur dann vorliegen kann, wenn die in ihrem Tatbestand genannten Einwirkungen durch einen bestimmten Stoff auf die Gesundheit schon bei isolierter Betrachtungsweise nur je eines Stoffes die im Einzelnen zu definierenden Voraussetzungen erfüllen (grundlegend BSG vom 12.1.2010 - B 2 U 5/08 R - aaO, RdNr 35) .

    Dem Zusammenwirken einzelner Mitbedingungen in einer Gruppe, die als Kollektiv für einen Erfolg wesentlich ist, kann so viel Eigenbedeutung zukommen, dass auch dem einzelnen Listenstoff des Einwirkungsgemischs wesentliche Bedeutung für den Erfolg im Sinne eines BK-Tatbestands zukommt (vgl BSG vom 12.1.2010 - B 2 U 5/08 R - aaO, RdNr 38, 21; Becker in MedSach 2005).

    Das LSG hat diesen Zusammenhang erkannt und unter Berufung auf das Urteil des erkennenden Senats vom 12.1.2010 (aaO) geprüft, ob bei dem Versicherten die BK Nr. 1103 (Chrom) vorliegt.

    Das LSG hat dabei verkannt, dass das von ihm mehrfach zustimmend zitierte Urteil des LSG Schleswig-Holstein (13.9.2007 - L 1 U 44/03 - Breithaupt 2008, 308) Gegenstand des Revisionsverfahrens B 2 U 5/08 R (Urteil vom 12.1.2010 - aaO) gewesen und von seinem rechtlichen Ansatz her vom BSG für nicht vertretbar erachtet worden ist.

    Ist auch dies zu bejahen, ist entweder ein Versicherungsfall nach BK Nr. 1103 oder BK Nr. 2402 oder BK Nr. 4109 oder aber mehrere Versicherungsfälle dieser Listen-BKen nebeneinander (nicht kumulativ) gegeben (vgl BSG vom 12.1.2010 - B 2 U 5/08 R - aaO, RdNr 39) .

  • BSG, 06.10.2020 - B 2 U 9/19 R

    Keine Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG sind die Ansprüche auf Hinterbliebenenleistungen eigenständige Rechtsansprüche, die sich zwar vom Recht des Versicherten ableiten, aber hinsichtlich aller Voraussetzungen gesondert zu prüfen sind (vgl BSG Urteile vom 29.11.2011 - B 2 U 26/10 R - UV-Recht Aktuell 2012, 412, juris RdNr 18 sowie vom 12.1.2010 - B 2 U 5/08 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 17 RdNr 26 und - B 2 U 21/08 R - SozR 4-2700 § 63 Nr. 6 RdNr 18 mwN) .

    Wird ein Anspruch durch negativ feststellenden Verwaltungsakt verneint, ist die Äußerung des Trägers, ein Versicherungsfall habe nicht vorgelegen, idR nur ein unselbstständiges Begründungselement des die Leistung ablehnenden Verwaltungsakts (vgl BSG Urteile vom 4.12.2014 - B 2 U 18/13 R - BSGE 118, 18 = SozR 4-2700 § 101 Nr. 2, RdNr 15; vom 29.11.2011 - B 2 U 26/10 R - UV-Recht Aktuell 2012, 412, juris RdNr 18 sowie vom 12.1.2010 - B 2 U 5/08 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 17 RdNr 26 und - B 2 U 21/08 R - SozR 4-2700 § 63 Nr. 6 RdNr 18 mwN) .

    Folglich kann ein Hinterbliebener mangels Anspruchsgrundlage nicht die isolierte Verpflichtung des Unfallversicherungsträgers zur Anerkennung eines Arbeitsunfalls erreichen (vgl BSG Urteil vom 29.11.2011 - B 2 U 26/10 R - UV-Recht Aktuell 2012, 412, juris RdNr 19 und vom 12.1.2010 - B 2 U 5/08 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 17 RdNr 26) .

  • BSG, 04.12.2014 - B 2 U 18/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - kein Leistungsausschluss

    Wie der Senat bereits entschieden hat (vgl BSG vom 29.11.2011 - B 2 U 26/10 R - UV-Recht Aktuell 2012, 412; vom 12.1.2010 - B 2 U 5/08 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 17 RdNr 26 ff), umfasst der von der Klägerin bestimmte Streitgegenstand das Begehren auf Verurteilung der Beklagten zur Zahlung einer Witwenrente und von Sterbegeld unter jedem rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkt.
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 25.02.2009 - 2 U 5/08   

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https://dejure.org/2009,10017
OLG Rostock, 25.02.2009 - 2 U 5/08 (https://dejure.org/2009,10017)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25.02.2009 - 2 U 5/08 (https://dejure.org/2009,10017)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25. Februar 2009 - 2 U 5/08 (https://dejure.org/2009,10017)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Schuldbeitritt: Anwendung des VerbrKrG auf den Schuldbeitritt eines Existenzgründers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes (VerbrKrG) beim Beitritt eines Existenzgründers zu einem gemischten Bierlieferungsvertrag und Darlehensvertrag bei einer Brauerei

  • Judicialis

    BGB § 142 Abs. 1; ; VerbrKrG § ... 1; ; VerbrKrG § 1 Abs. 2; ; VerbrKrG § 2 Nr. 3; ; VerbrKrG § 3 Abs. 1 Nr. 2; ; VerbrKrG § 4 Abs. 1; ; VerbrKrG § 4 Abs. 1 Nr. 1; ; VerbrKrG § 4 Abs. 3; ; VerbrKrG § 5; ; VerbrKrG § 6 Abs. 1; ; VerbrKrG § 6 Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 974
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 19.08.1996 - 1 W 72/96

    Übernahme eines Bierlieferrechts in einem Mietvertrag

    Auszug aus OLG Rostock, 25.02.2009 - 2 U 5/08
    unterfiel der Bestimmung des § 2 Nr. 3 VerbrKrG (vgl. BGHZ 109, 314; OLG Köln BB 1996, 2061) und damit den Formvorschriften des § 4 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 VerbrKrG.
  • BGH, 30.07.1997 - VIII ZR 244/96

    Wahrung der Schriftform bei Schuldbeitritt zu einem Finanzierungsleasingvertrag;

    Auszug aus OLG Rostock, 25.02.2009 - 2 U 5/08
    Die Bestimmung des § 4 VerbrKrG ist auf einen Schuldbeitritt anwendbar (vgl. BGH NJW 1997, 3169).
  • BGH, 06.12.1989 - VIII ZR 310/88

    Bestimmungen eines Gaststätten-Pachtvertrags zwischen einer Brauerei und einem

    Auszug aus OLG Rostock, 25.02.2009 - 2 U 5/08
    unterfiel der Bestimmung des § 2 Nr. 3 VerbrKrG (vgl. BGHZ 109, 314; OLG Köln BB 1996, 2061) und damit den Formvorschriften des § 4 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 VerbrKrG.
  • OLG Karlsruhe, 27.10.1998 - 17 U 316/97

    Formwidrige Mithaftung zu einem Verbraucherkreditvertrag

    Auszug aus OLG Rostock, 25.02.2009 - 2 U 5/08
    Eine Heilung des unwirksamen Vertrages gem. § 6 Abs. 2 VerbrKrG ist nicht erfolgt, da der Beitretende bei einem Schuldbeitritt den Kredit nicht empfangen hat (vgl. OLG Karlsruhe, WM 1999, 222).
  • BGH, 08.11.2005 - XI ZR 34/05

    Anwendung des VerbrkrG auf die Mithaftungsübernahme des geschäftsführenden

    Auszug aus OLG Rostock, 25.02.2009 - 2 U 5/08
    Ein Schuldbeitritt ist kein Kreditvertrag, er wird ihm jedoch aufgrund wertender Betrachtung gleichgestellt (vgl. BGHZ 133, 31; BGH NJW 2006, 431).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 16.02.2010 - 2 U 5/08   

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https://dejure.org/2010,15047
OLG Brandenburg, 16.02.2010 - 2 U 5/08 (https://dejure.org/2010,15047)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.02.2010 - 2 U 5/08 (https://dejure.org/2010,15047)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Februar 2010 - 2 U 5/08 (https://dejure.org/2010,15047)
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  • BGH, 13.05.1975 - VI ZR 85/74

    Grundsatz der Naturalrestitution - Anspruch des Gläubigers auf Geldentschädigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.02.2010 - 2 U 5/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (grundlegend BGH, Urteil vom 13. Mai 1975, Az. VI ZR 85/74, zitiert nach juris Rn. 14 ff.) kann der Geschädigte ohnehin nur in Ausnahmefällen die vollen Wiederbeschaffungskosten für zerstörte Bäume ersetzt verlangen.
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 04.12.2008 - 2 U 5/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,46359
OLG Bremen, 04.12.2008 - 2 U 5/08 (https://dejure.org/2008,46359)
OLG Bremen, Entscheidung vom 04.12.2008 - 2 U 5/08 (https://dejure.org/2008,46359)
OLG Bremen, Entscheidung vom 04. Dezember 2008 - 2 U 5/08 (https://dejure.org/2008,46359)
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Volltextveröffentlichung

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Rechtsprechung
   BSG, 03.04.2008 - B 2 U 5/08 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,55787
BSG, 03.04.2008 - B 2 U 5/08 B (https://dejure.org/2008,55787)
BSG, Entscheidung vom 03.04.2008 - B 2 U 5/08 B (https://dejure.org/2008,55787)
BSG, Entscheidung vom 03. April 2008 - B 2 U 5/08 B (https://dejure.org/2008,55787)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Speyer - S 9 U 323/04
  • LSG Rheinland-Pfalz - L 5 U 61/07
  • BSG, 03.04.2008 - B 2 U 5/08 B
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Rechtsprechung
   SG Bremen, 14.06.2012 - S 2 U 5/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,132657
SG Bremen, 14.06.2012 - S 2 U 5/08 (https://dejure.org/2012,132657)
SG Bremen, Entscheidung vom 14.06.2012 - S 2 U 5/08 (https://dejure.org/2012,132657)
SG Bremen, Entscheidung vom 14. Juni 2012 - S 2 U 5/08 (https://dejure.org/2012,132657)
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Verfahrensgang

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