Rechtsprechung
   BSG, 19.12.2013 - B 2 U 5/13 R   

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BSG, 19.12.2013 - B 2 U 5/13 R (https://dejure.org/2013,36807)
BSG, Entscheidung vom 19.12.2013 - B 2 U 5/13 R (https://dejure.org/2013,36807)
BSG, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - B 2 U 5/13 R (https://dejure.org/2013,36807)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Neufeststellung des JAV gem § 90 Abs 1 und Abs 2 SGB 7 - keine Voraussetzung: Verzögerung oder Nichtbeendigung der Ausbildung oder des Studiums

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Neufestsetzung des JAV gem § 90 Abs 2 SGB 7; Studentin; Arbeitsunfall; Maßgeblichkeit des Lebensalters; keine Voraussetzung: Verzögerung oder Nichtbeendigung der Ausbildung oder des Studiums; tarifliche Eingruppierung; Vergütungsgruppe IIa ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 Abs 1 S 1 SGB 7, § 90 Abs 2 S 1 SGB 7, § 212 SGB 7, § 214 Abs 2 S 1 SGB 7, § 22 Abs 1 S 1 BAT
    Gesetzliche Unfallversicherung - Neufestsetzung des JAV gem § 90 Abs 2 SGB 7 - Studentin - Arbeitsunfall - Maßgeblichkeit des Lebensalters - keine Voraussetzung: Verzögerung oder Nichtbeendigung der Ausbildung oder des Studiums - tarifliche Eingruppierung - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des Jahresarbeitsverdienstes für die Berechnung der Verletztenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung; Neufeststellung gemäß § 90 Abs. 2 SGB VII; Eingruppierung in eine Vergütungsgruppe nach dem BAT

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Rente - Unfall einer unter 30-jährigen Studentin - Hochschulsport - Neuberechnung des JAV nach § 90 Abs. 2 SGB VII - abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulausbildung - Regelung des § 90 Abs. 2 SGB VII unabhängig und eigenständig gegenüber § 90 Abs. 1 SGB VII

  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Neufestsetzung des JAV gem § 90 Abs 2 SGB 7 - Studentin - Arbeitsunfall - Maßgeblichkeit des Lebensalters - keine Voraussetzung: Verzögerung oder Nichtbeendigung der Ausbildung oder des Studiums - tarifliche Eingruppierung - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung des Jahresarbeitsverdienstes für die Berechnung der Verletztenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung; Neufeststellung gemäß § 90 Abs. 2 SGB VII; Eingruppierung in eine Vergütungsgruppe nach dem BAT

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 386
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 18.09.2012 - B 2 U 11/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Neufestsetzung des JAV gem § 90 Abs 1 SGB 7 -

    Auszug aus BSG, 19.12.2013 - B 2 U 5/13 R
    Das BSG habe nur zu § 90 Abs. 1 Satz 1 SGB VII entschieden, dass die Zuerkennung höherer Verletztenrente nicht in Betracht komme, wenn die Ausbildung planmäßig und ohne Verzögerung beendet worden sei (Hinweis auf BSG vom 18.9.2012 - B 2 U 11/11 R - BSGE 112, 43 = SozR 4-2700 § 90 Nr. 2) .

    Der Senat hat am 18.9.2012 (aaO, RdNr 22) entschieden, dass schon der Wortlaut der Vorschrift die Anwendbarkeit der Norm auf Versicherungsfälle verdeutlicht, die vor dem 1.1.1997 nach altem Recht eingetreten sind, auch wenn der JAV für ein damals entstandenes Recht auf Leistungen schon festgestellt worden war.

    Schließlich folgt - entgegen der Rechtsansicht der Revision - auch nichts anderes aus der von ihr angeführten Entscheidung des Senats vom 18.9.2012 (B 2 U 11/11 R = BSGE 112, 43 = SozR 4-2700 § 90 Nr. 2) .

    Für die Anwendung des § 90 Abs. 1 Satz 1 SGB VII kommt es hingegen - wie der Senat am 18.9.2012 (aaO) entschieden hat - maßgebend auf den Zeitpunkt an, "in dem die Ausbildung ohne den Versicherungsfall voraussichtlich beendet worden wäre".

    Hierzu hat der Senat im Einzelnen begründet, dass aus Entstehungsgeschichte, Wortlaut und systematischer Stellung der Norm des § 90 Abs. 1 Satz 1 SGB VII folge, dass im Falle einer tatsächlich rechtzeitig beendeten Ausbildung eine Neufestsetzung nach § 90 Abs. 1 Satz 1 SGB VII nicht in Betracht kommt (BSG vom 18.9.2012, aaO).

    Ist - wie in dem vom BSG am 18.9.2012 - B 2 U 11/11 R - entschiedenen Fall - eine Neuberechnung nach § 90 Abs. 1 Satz 1 SGB VII nicht möglich, weil der Versicherte seine Ausbildung innerhalb der vorgeschriebenen Zeit absolviert hatte, so schließt dies eine Neuberechnung nach § 90 Abs. 2 SGB VII also grundsätzlich nicht aus, zumal der Versicherte im Regelfall auch das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben dürfte.

  • BSG, 15.09.2011 - B 2 U 22/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3101 -

    Auszug aus BSG, 19.12.2013 - B 2 U 5/13 R
    Mit diesem Vorbringen macht die Beklagte aber keine Verfahrensmängel geltend, durch die die den Senat gemäß § 163 SGG bindenden tatsächlichen Feststellungen des LSG über die Dauer des Studiums der Klägerin in Zweifel gezogen werden könnten (zu den Voraussetzungen einer Rüge des Überschreitens der Grenzen der freien Beweiswürdigung vgl BSG vom 15.9.2011 - B 2 U 22/10 R - Juris und vom 31.5.2005 - B 2 U 12/04 R - SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 2108 Nr. 2 RdNr 9) .
  • BSG, 31.05.2005 - B 2 U 12/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus BSG, 19.12.2013 - B 2 U 5/13 R
    Mit diesem Vorbringen macht die Beklagte aber keine Verfahrensmängel geltend, durch die die den Senat gemäß § 163 SGG bindenden tatsächlichen Feststellungen des LSG über die Dauer des Studiums der Klägerin in Zweifel gezogen werden könnten (zu den Voraussetzungen einer Rüge des Überschreitens der Grenzen der freien Beweiswürdigung vgl BSG vom 15.9.2011 - B 2 U 22/10 R - Juris und vom 31.5.2005 - B 2 U 12/04 R - SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 2108 Nr. 2 RdNr 9) .
  • BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 223/07

    Eingruppierung eines Lehrers für muttersprachlichen Unterricht

    Auszug aus BSG, 19.12.2013 - B 2 U 5/13 R
    Das LSG hat im Ergebnis zu Recht entschieden, dass die Klägerin in die Vergütungsgruppe BAT II a einzuordnen war (vgl zu der sog Eingruppierungsfeststellungsklage etwa BAG vom 7.5.2008 - 4 AZR 223/07 - ZTR 2009, 25; 15.3.2006 - 4 AZR 157/05 - ZTR 2006, 590; 9.12.1998 - 10 AZR 244/98 - ZTR 1999, 464; 12.8.1998 - 10 AZR 483/97 - ZTR 1999, 80) .
  • BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 157/05

    Eingruppierung eines Jugendhilfeplaners

    Auszug aus BSG, 19.12.2013 - B 2 U 5/13 R
    Das LSG hat im Ergebnis zu Recht entschieden, dass die Klägerin in die Vergütungsgruppe BAT II a einzuordnen war (vgl zu der sog Eingruppierungsfeststellungsklage etwa BAG vom 7.5.2008 - 4 AZR 223/07 - ZTR 2009, 25; 15.3.2006 - 4 AZR 157/05 - ZTR 2006, 590; 9.12.1998 - 10 AZR 244/98 - ZTR 1999, 464; 12.8.1998 - 10 AZR 483/97 - ZTR 1999, 80) .
  • BSG, 18.09.2012 - B 2 U 14/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht gem §§ 212, 214 Abs 2 S 1 SGB 7 -

    Auszug aus BSG, 19.12.2013 - B 2 U 5/13 R
    Das Begehren der Klägerin war von vornherein nicht auf eine isolierte Neufestsetzung des JAV gerichtet, was - wie der Senat in einem weiteren Urteil am 18.9.2012 (B 2 U 14/11 R - Juris RdNr 18 = UV-Recht Aktuell 2013, 202) entschieden hat - unzulässig gewesen wäre, weil es sich bei dem JAV insofern lediglich um ein Berechnungselement (Wertfaktor) im Rahmen der Vorbereitung der Feststellung des Werts des Rechts auf Verletztenrente handelt.
  • LAG Köln, 04.02.1999 - 10 Sa 839/98

    Eingruppierung; Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst; Sachgebietsleiterin

    Auszug aus BSG, 19.12.2013 - B 2 U 5/13 R
    Das LSG hat im Ergebnis zu Recht entschieden, dass die Klägerin in die Vergütungsgruppe BAT II a einzuordnen war (vgl zu der sog Eingruppierungsfeststellungsklage etwa BAG vom 7.5.2008 - 4 AZR 223/07 - ZTR 2009, 25; 15.3.2006 - 4 AZR 157/05 - ZTR 2006, 590; 9.12.1998 - 10 AZR 244/98 - ZTR 1999, 464; 12.8.1998 - 10 AZR 483/97 - ZTR 1999, 80) .
  • BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 483/97
    Auszug aus BSG, 19.12.2013 - B 2 U 5/13 R
    Das LSG hat im Ergebnis zu Recht entschieden, dass die Klägerin in die Vergütungsgruppe BAT II a einzuordnen war (vgl zu der sog Eingruppierungsfeststellungsklage etwa BAG vom 7.5.2008 - 4 AZR 223/07 - ZTR 2009, 25; 15.3.2006 - 4 AZR 157/05 - ZTR 2006, 590; 9.12.1998 - 10 AZR 244/98 - ZTR 1999, 464; 12.8.1998 - 10 AZR 483/97 - ZTR 1999, 80) .
  • BAG, 09.12.1998 - 10 AZR 244/98
    Auszug aus BSG, 19.12.2013 - B 2 U 5/13 R
    Das LSG hat im Ergebnis zu Recht entschieden, dass die Klägerin in die Vergütungsgruppe BAT II a einzuordnen war (vgl zu der sog Eingruppierungsfeststellungsklage etwa BAG vom 7.5.2008 - 4 AZR 223/07 - ZTR 2009, 25; 15.3.2006 - 4 AZR 157/05 - ZTR 2006, 590; 9.12.1998 - 10 AZR 244/98 - ZTR 1999, 464; 12.8.1998 - 10 AZR 483/97 - ZTR 1999, 80) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2021 - L 3 U 182/18

    Unbilligkeit der Festsetzung des Mindestjahresarbeitsverdienstes - lediglich

    Dabei sei jeweils die Vorschrift zugrunde zu legen, die nach Durchführung einer Vergleichsberechnung zu einem höheren Jahresarbeitsverdienst führe (BSG, Urteil vom 19. Dezember 2013 - B 2 U 5/13 R -).

    Entsprechend sei für Versicherte, die sich zum Unfallzeitpunkt in einer Ausbildung oder einem Studium befunden hätten, bereits entschieden worden, dass als gleichartige Tätigkeit im Sinne von § 90 Abs. 2 SGB VII a. F. auch eine Tätigkeit anzusehen sei, auf die die zum Zeitpunkt des Arbeitsunfalls absolvierte Ausbildung abziele (Urteile des LSG Thüringen vom 10. Dezember 2015 - L 1 U 667/14 - und des LSG Bayern vom 18. Juni 2015 - L 2 U 440/11 - unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 19. Dezember 2013 - B 2 U 5/13 -).

    Eine Sperrwirkung für eine Neufestsetzung des Jahresarbeitsverdienstes auch nach § 90 Abs. 2 SGB VII a. F. durch eine fristgemäß abgeschlossene Ausbildung oder ein fristgemäß beendetes Studium entspricht nicht Wortlaut und System des § 90 SGB VII a. F. (BSG, Urteil vom 19. Dezember 2013 - B 2 U 5/13 R -, Rn. 17 f.; LSG Thüringen, Urteil vom 10. Dezember 2015 - L 1 U 667/14 -, Rn. 20 ff. jeweils zitiert nach Juris, m. w. N.).

    In der hiergegen eingelegten Revision, über die das BSG mit Urteil vom 19. Dezember 2013 (B 2 U 5/13 R) entschieden hatte, bejahte das BSG die Anwendbarkeit des § 90 Abs. 2 SGB VII a. F. auf der Basis des tariflichen Entgelts für den Beruf der Versicherten nach ihrem fristgemäßen Abschluss des Studiums (vgl. Rn. 18 des genannten Urteils, zitiert nach Juris).

  • BSG, 26.04.2016 - B 2 U 14/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Verletztenrente - Neuberechnung des

    Deshalb ist, wenn bei einem vor Inkrafttreten des SGB VII eingetretenen Versicherungsfall der JAV eines Versicherten nach Inkrafttreten des SGB VII nach Altersstufen neu festgesetzt wird, hierfür noch die Höchstaltersgrenze des § 573 Abs. 2 RVO und nicht die des § 90 Abs. 2 SGB VII maßgebend, wenn der Versicherte wie im vorliegenden Fall das 30. Lebensjahr bereits vor Inkrafttreten des SGB VII vollendet hatte (BSG vom 4.6.2002 - B 2 U 28/01 R - SozR 3-2700 § 214 Nr. 2 S 7; vgl BSG vom 18.9.2012 - B 2 U 14/11 R - juris RdNr 22 und BSG vom 19.12.2013 - B 2 U 5/13 R - SozR 4-2700 § 90 Nr. 3 RdNr 12; s auch BT-Drucks 13/2204 S 121) .
  • LSG Bayern, 18.06.2015 - L 2 U 440/11

    Neufestsetzung des Jahresarbeitsverdienstes nach Studienabschluss

    Sofern die Voraussetzungen für die Neufestsetzung nach § 90 Abs. 1 SGB VII oder § 90 Abs. 2 SGB VII (u.a. Vollendung des 30. Lebensjahres) erst nach Inkrafttreten des SGB VII zum 01.01.1997 eingetreten sind, sind diese Vorschriften auch auf Versicherungsfälle anwendbar, die bereits vor Inkrafttreten des SGB VII eingetreten sind (vgl. hierzu auch Bundessozialgericht im Urteil vom 18.09.2012 - B 2 U 14/11 R - Juris RdNr. 22 und Urteil vom 19.12.2013 - B 2 U 5/13 R - Juris RdNr. 13 f.).

    Im Urteil vom 19.12.2013 (B 2 U 5/13 R, veröffentlicht bei Juris) hatte das BSG dargelegt, dass im Rahmen von § 90 Abs. 2 SGB VII eine Verzögerung bzw. ein Abbruch der Ausbildung keine Rolle spiele.

  • LSG Bayern, 08.07.2014 - L 2 U 150/13

    Jahresarbeitsverdienst, Rentenanpassung, Verletztenrente

    Der Kläger hat mit der Neufassung seines Klageantrags in der mündlichen Verhandlung berücksichtigt, dass der JAV nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) nur ein Berechnungselement (Wertfaktor) im Rahmen der Feststellung des Werts des Rechts auf Verletztenrente ist, so dass die (Neu-) Feststellung eines JAV schon mangels unmittelbarer Rechtswirkung nach außen kein Verwaltungsakt (VA) im Sinne des § 31 SGB X ist, der isoliert mit Verpflichtungsklage eingeklagt werden kann (vgl. BSG vom 19.12.2013 - B 2 U 5/13 R; BSG vom 18.09.2012 - B 2 U 14/11 R - Juris RdNr. 13).

    Gemäß § 214 Abs. 2 SGB VII gelten die Vorschriften über den JAV - §§ 82 bis 93 SGB VII - auch für Versicherungsfälle, die wie hier vor dem Tag des Inkrafttretens des SGB VII (01.01.1997) eingetreten sind, wenn der JAV nach dem Inkrafttreten des SGB VII erstmals oder aufgrund des § 90 SGB VII neu festgesetzt wird (vgl. dazu die Gesetzesbegründung BT-Drucks. 13/2204 S. 121; BSG vom 19.12.2013 - B 2 U 5/13 R - Juris RdNr. 14; vgl. BSG vom 19.08.2003 - B 2 U 9/03 R - Juris RdNr. 12).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2019 - L 17 U 143/16

    Anspruch auf Neufestsetzung des Jahresarbeitsverdienstes für die Berechnung der

    Die vom Kläger schriftsätzlich gewünschte und von der Beklagten allein zum Gegenstand der Begründung des angefochtenen Bescheides gemachte (Neu-)Festsetzung des JAV wäre für sich allein kein zulässiger Streitgegenstand, denn diese wäre keiner isolierten Festsetzung zugänglich, weil sie lediglich eine verwaltungsinterne Klärung eines Wertfaktors im Rahmen der Vorbereitung der Feststellung des Werts des Rechts auf Verletztenrente ist (für § 90 SGB VII BSG, Urteil vom 18.09.2012, B 2 U 14/11 R, juris, Rn. 18; Urteil vom 19.12.2013 - B 2 U 5/13 R - Juris Rn.12; Hessisches LSG, Urteil vom 05.06.2014 - L 3 U 24/13 -, Rn. 34, juris).
  • LSG Thüringen, 10.12.2015 - L 1 U 667/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Verletztenrente - Neufeststellung des

    Denn die Neufeststellung des JAV ist nur eine verwaltungsinterne Klärung eines Wertfaktors im Rahmen der Vorbereitung der Feststellung des Werts des Rechts auf Verletztenrente als solcher (BSG, Urteil vom 19.12.2013 - B 2 U 5/13 R - Juris Rn.12; BSG, Urteil vom 18.09.2012 - B 2 U 14/11 R - Juris Rn.18).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (BSG, Urteil vom 19.12.2013, Az.: B 2 U 5/13 R, zitiert nach Juris Rn. 17/18; vgl. dazu Spellbrink, Die Neufestsetzung des JAV nach § 90 SGB VII in der Rechtsprechung des BSG in 20 Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung, Baden-Baden 2014, S. 215/235 ) stehen beide Absätze des § 90 SGB VII nicht in einem Stufenverhältnis der Art zu einander, dass Absatz 2 nur zur Anwendung kommen könnte, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt sind.

    Nach der bereits zitierten Entscheidung des BSG vom 19. Dezember 2013, Az.: B 2 U 5/13 ist als gleichartige Tätigkeit im Sinne von § 90 Abs. 2 SGB VII aber auch eine Tätigkeit anzusehen, auf die die zum Zeitpunkt des Arbeitsunfalls absolvierte Ausbildung abzielt (vgl. dazu auch Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 18. Juni 2015 - L 2 U 440/11 -, zitiert nach Juris Rn. 70).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2023 - L 10 U 2719/20

    Gesetzliche Unfallversicherung - Neufestsetzung des Jahresarbeitsverdienstes gem

    Vielmehr ergänzen sich die Neufeststellungen nach Abs. 1 und Abs. 2 des § 90 SGB VII a.F., so dass jeweils die Vorschrift anzuwenden ist, die nach Durchführung einer Vergleichsberechnung zu einem höheren JAV führt (vgl. BSG 19.12.2013, B 2 U 5/13 R, Rn.18).

    Bei einer derartigen Sachlage erscheint es mangels anderer Anhaltspunkte geboten, auf das Eingangsamt nach abgeschlossenem Bachelor-Studium bei Eintritt in den öffentlichen Dienst abzustellen, was der Entgeltgruppe E 9 Stufe 1 TVöD Bund entspricht (vgl. BSG 19.12.2013, B 2 U 5/13 R; Thüringer LSG 10.12.2015, L 1 U 667/14, jeweils zur Einstufung von Studenten einer wissenschaftlichen Hochschule nach BAT IIa).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2022 - L 3 U 2/21

    Zur Auslegung von § 90 Abs 1, 2 und 4 SGB VII aF.

    Der anfangs außerdem gestellte Antrag auf Neufestsetzung des JAV gem § 90 SGB VII aF wäre als eigener Klagegegenstand unzulässig gewesen, weil es sich bei dem JAV lediglich um ein Berechnungselement (Wertfaktor) im Rahmen der Vorbereitung der Feststellung des Werts des Rechts auf Verletztenrente handelt (BSG, Urteil vom 19. Dezember 2013 - B 2 U 5/13 R, SozR 4-2700 § 90 Nr. 3 = juris, jeweils Rn 12; sa BSG, Urteil vom 18. September 2012 - B 2 U 14/11 R, juris Rn 18) .
  • SG Augsburg, 18.03.2014 - S 8 U 336/13

    Keine Neufeststellung des JAV nach Masterstudium wegen zeitlichen Abstands

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG - Urteile vom 18. September 2012, B 2 U 11/11 R, und vom 19. Dezember 2013, B 2 U 5/13 R) setzt eine Neufeststellung nach § 90 Abs. 1 Satz 1 SGB VII voraus, dass die Ausbildung nicht oder verzögert abgeschlossen wurde.
  • SG Heilbronn, 21.12.2020 - S 2 U 1011/20

    Gesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente - Höhe des

    Dementsprechend findet auf den vorliegenden Fall auch nicht § 90 Abs. 2 SGB VII Anwendung (BSG 04.06.2002, B 2 U 28/01 R, SozR 3-2700 § 214 Nr. 2 S 7; BSG 19.12.2013, B 2 U 5/13 R, SozR 4-2700 § 90 Nr. 3 Rn 12; vgl BT-Drucks 13/2204 S 121).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.12.2014 - L 14 U 76/14
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 20.02.2013 - 2 U 5/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,10239
OLG Bremen, 20.02.2013 - 2 U 5/13 (https://dejure.org/2013,10239)
OLG Bremen, Entscheidung vom 20.02.2013 - 2 U 5/13 (https://dejure.org/2013,10239)
OLG Bremen, Entscheidung vom 20. Februar 2013 - 2 U 5/13 (https://dejure.org/2013,10239)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Zulassung OLG, LG, AG - Die Verwendung des Zusatzes "Zulassung OLG, LG, AG (Ort)" durch einen Rechtsanwalt (hier: im Impressum einer Internetseite) ist als Werbung mit Selbstverständlichkeiten irreführend und unzulässig.

  • openjur.de

    §§ 5, 8 Abs. 1, 8 Abs. 3 Nr. 1, 3 UWG
    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung; Irreführende Gestaltung des Impressums im Internetauftritt eines Rechtsanwalts durch die Angabe "Zulassung OLG, LG, AG Bremen"

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    UWG §§ 3, 5, 8 Abs. 1, 8 Abs. 3 Nr. 1
    Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Der Hinweis "Zulassung OLG, LG, AG (Ort)" stellt eine wettbewerbswidrige Werbung mit Selbstverständlichkeiten dar

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Hinweis in Anwaltskommunikation "Zulassung OLG, LG, AG Bremen" ist irreführend

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    Zur irreführenden Werbung mit einer Selbstverständlichkeit

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung; Irreführende Gestaltung des Impressums im Internetauftritt eines Rechtsanwalts durch die Angabe "Zulassung OLG, LG, AG Bremen" - Wettbewerbsrecht; irreführende Werbung; irreführende Gestaltung; Impressum; Internetauftritt ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung OLG, LG, AG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Anwaltlicher Lokalpatriotismus wettbewerbswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Zulassung OLG, LG, AG Bremen"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verwendung des Zusatzes "Zulassung OLG, LG, AG Bremen" ist irreführend

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Anwaltswerbung mit Zulassung zu OLG, LG und AG

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vor einer Abmahnung zwischen Anwälten besteht keine berufsrechtliche Unterrichtungspflicht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verwendung des Zusatzes "Zulassung OLG, LG, AG Bremen" ist irreführend

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Rechtsanwalt darf nicht mit Zulassung für bestimmte Gerichte werben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Internet-Impressum eines Anwalts: Zusatz "Zulassung OLG, LG, AG Bremen" stellt irreführende Werbung dar - Werbung mit Selbstverständlichkeiten begründet Wettbewerbsverstoß

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • cr-online.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Werbung mit Selbstverständlichkeiten”

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1054
  • MDR 2013, 804
  • GRUR-RR 2013, 333
  • MMR 2013, 656
  • MIR 2013, Dok. 028
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 22.06.2012 - 6 U 4/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines Rechtsanwalts mit der Zulassung "auch" am

    Auszug aus OLG Bremen, 20.02.2013 - 2 U 5/13
    Entgegen der Auffassung des Beklagten ist diese Werbung mit einer Selbstverständlichkeit von hinreichender wettbewerblicher Relevanz, insbesondere weil sie geeignet ist, bei einem Rechtsschutz vor bremischen Gerichten suchenden potentiellen Mandanten den Eindruck zu erwecken, der Beklagte sei aufgrund seiner Zulassung vor diesen Gerichten gegenüber auswärtigen Rechtsanwälten zu seiner Vertretung besser geeignet (siehe auch OLG Köln, Urt. v. 22.06.2012, 6 U 4/12, II., 4., NJW-RR 2012, 1528f.).
  • KG, 14.06.2013 - 5 W 119/13

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei einer Rechtsanwaltswerbung zur Zulassung an

    Die am unteren Rand der Homepage eines Rechtsanwalts - nach Herunterscrollen - im Abschnitt "Impressum" unter anderem auffindbare, in kleiner Schrift gehaltene und nicht hervorgehobene Angabe "zugelassen an allen deutschen Landgerichten und Oberlandesgerichten - sowie am Kammergericht Berlin" ist nicht als irreführende Werbung (mit einer Selbstverständlichkeit) zu beurteilen (Fortführung von bzw. Abgrenzung zu OLG Saarbrücken, 30. November 2007, 1 W 193/07, GRUR-RR 2008, 176; OLG Köln, 22. Juni 2012, 6 U 4/12, WRP 2012, 1454; entgegen OLG Bremen, 20. Februar 2013, 2 U 5/13, WRP 2013, 933).(Rn.8) (Rn.9).

    Sonach liegt im Streitfall keine unzulässige, irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten vor (im Ergebnis ebenso: OLG Saarbrücken GRUR-RR 2008, 176; anders bei solcher Werbung im Briefkopf: OLG Köln WRP 2012, 1454; wohl strenger als hier : OLG Bremen, Beschl. v. 20.02.2013 - 2 U 5/13).

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 19.06.2020 - 1 AGH 36/19

    Bezeichnung "Rechtsanwalt am Oberlandesgericht" unzulässig

    Mit dem Zusatz "Rechtsanwalt am Oberlandesgericht" verschafft sich der Kläger einen objektiv ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen Berufskollegen, da - entgegen der allgemeinen Erwartungshaltung potentieller Mandanten - der unzutreffende Eindruck erweckt wird, der Kläger verfüge über einen besonderen Status, den andere Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen nicht aufweisen (so auch OLG Bremen, Beschluss vom 20.02.2013 - 2 U 5/13 -, NJW-RR 2013, 1054; OLG Köln, Urteil vom 22.06.2012 - 6 U 4/12 -, NJW-RR 2012, 1528; Gaier/Wolf/Göcken-Huff, § 43b Rdnr. 25; kritisch zur Entscheidung des BGH Remmertz, BRAK-Mitt. 2013, 242, sowie Dahns, NJW-Spezial 2013, 574; zustimmend dagegen Deckenbrock, NJW 2013, 2673).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 23.04.2015 - 2 U 5/13 (Kart)   

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https://dejure.org/2015,12778
OLG Naumburg, 23.04.2015 - 2 U 5/13 (Kart) (https://dejure.org/2015,12778)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23.04.2015 - 2 U 5/13 (Kart) (https://dejure.org/2015,12778)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23. April 2015 - 2 U 5/13 (Kart) (https://dejure.org/2015,12778)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 315 Abs 1 BGB, § 315 Abs 3 BGB, § 812 Abs 1 BGB, § 21 EnWG, § 23a EnWG
    Klage eines Stromnetznutzers gegen einen Netzbetreiber: Gerichtliche Billigkeitskontrolle von Netzentgelten; Indizwirkung einer erteilten Entgeltgenehmigung; Darlegungs- und Beweislast

  • Wolters Kluwer

    Billigkeitskontrolle einseitig angepasster Stromnetznutzungsentgelte; Indizwirkung genehmigter Entgelte

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 967
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.05.2012 - EnVR 46/10

    Energiewirtschaftliche Verwaltungssache: Anerkennungsfähigkeit einer freiwilligen

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2015 - 2 U 5/13
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat zwar grundsätzlich der Netzbetreiber, hier also die Beklagte, die Billigkeit der von ihm verlangten Netznutzungsentgelte darzulegen und ggf. zu beweisen; dies gilt auch im Rückforderungsprozess, wenn der Netznutzer die Entgelte nur unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Nachprüfung gezahlt hat, wie hier die Klägerin (vgl. Urteil v. 15.05.2012, a.a.O., in juris Tz. 33 m.w.N.; so bereits Urteil v. 20.07.2010, EnZR 23/09 "Stromnetznutzungsentgelt IV", RdE 2010, 385).

    b) Der Bundesgerichtshof hat weiter darauf erkannt, dass sich der Netzbetreiber zur Darlegung der Billigkeit der von ihm verlangten Netznutzungsentgelte seit dem Inkrafttreten des EnWG 2005 - in einem ersten Schritt - auf die ihm erteilte Entgeltgenehmigung nach § 23a EnWG stützen kann (BGH, Urteil v. 15.05.2012, a.a.O., in juris Tz. 36).

    Der Bundesgerichtshof hat diese Vorgehensweise - Festlegung von Zielkorridoren statt der Akzeptanz einer freiwilligen Selbstkontrolle - in den von der Klägerin selbst zitierten Entscheidungen (Beschluss v. 15.05.2012, EnVR 46/10, RdE 2012, 333; und Beschluss v. 24.05.2011, EnVR 27/10, RdE 2011, 420) als rechtmäßig und vom Beurteilungsspielraum der Regulierungsbehörde gedeckt angesehen.

    (1) Danach wird die Indizwirkung des Bescheids vom 13.03.2008 nicht bereits durch solche Einwendungen der Klägerin erschüttert, die sich allein auf statistische Vergleichsdaten stützen (vgl. BGH, Urteil v. 15.05.2012, a.a.O., in juris Tz. 38; OLG Düsseldorf, a.a.O., in juris Tz. 32 ff.).

    (3) Gleiches gilt für die lediglich abstrakte Möglichkeit der unterschiedlichen Inanspruchnahme von Bewertungsspielräumen durch die Regulierungsbehörden (BGH, Urteil v. 15.05.2012, a.a.O., in juris Tz. 39) oder auch für den pauschalen Einwand, dass der Bescheid bzw. einzelne Kostenpositionen, welche die Grundlage der Entgeltgenehmigung bilden, "ausgehandelt" oder "einvernehmlich festgelegt" seien (vgl. BGH, Urteil v. 03.07.2013, VIII ZR 354/12, BGHZ 197, 366 zu entsprechenden Einwendungen gegen die Indizwirkung eines Mietspiegels ; OLG München, a.a.O., UA S. 10 zum Einwand der "Einigung" über einzelne Kostenpositionen ).

    cc) Der Bundesgerichtshof hat als in Betracht kommende Möglichkeiten der Erschütterung der Indizwirkung einen Sachvortrag des Netznutzers benannt, wonach der Netzbetreiber in seinen Antragsunterlagen gegenüber der Regulierungsbehörde unzutreffende Tatsachenangaben gemacht habe, deren Fehlerhaftigkeit im Genehmigungsverfahren nicht aufgedeckt worden sei (vgl. Urteil v. 15.05.2012, a.a.O., in juris Tz. 23), und - indirekt - die Darlegung konkreter Einzelheiten, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit einer Überschreitung des Beurteilungsspielraums durch die Regulierungsbehörde ergibt (vgl. ebenda, in juris Tz. 39).

    In diesem Rahmen hat der Tatrichter auch zu prüfen, ob im Hinblick auf die Genehmigungsunterlagen und bzw. oder den (ungeschwärzten) Genehmigungsbescheid eine Anordnung zu deren Vorlage nach § 142 ZPO in Betracht kommt (BGH, Urteil v. 15.05.2012, a.a.O., in juris Tz. 36 m.w.N.).

  • BGH, 15.05.2012 - EnZR 105/10

    Stromnetznutzungsentgelt V

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2015 - 2 U 5/13
    Hinsichtlich der Netznutzungsentgelte für den Zeitraum vom 01.10.2006 bis zum 31.12.2006 ist die auf gerichtliche Bestimmung eines angemessenen Netznutzungsentgelts und Rückzahlung überzahlter Teilbeträge gerichtete Klage rechtskräftig abgewiesen worden (Az.: 36 O 246/09 LG Magdeburg = 1 U 40/10 OLG Naumburg = EnZR 105/10 BGH - dort Urteil v. 15.05.2012 "Stromnetznutzungsentgelt V"; künftig: Vorprozess ).

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, welcher sich der erkennende Senat anschließt, ist die Anwendung des § 315 BGB über die zivilrechtliche Billigkeitskontrolle einseitig bestimmter Vertragsinhalte durch die Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes und hierauf fußender weiterer energiewirtschaftlicher Rechtsvorschriften nicht ausgeschlossen (vgl. Urteil v. 15.05.2012, EnZR 105/10 "Stromnetznutzungsentgelt V", RdE 2012, 382, in juris Tz. 17 ff.).

  • BGH, 31.01.2012 - EnVR 31/10

    Stadtwerke Freudenstadt

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2015 - 2 U 5/13
    Eine darüber hinaus gehende Prüfung musste weder vom Netzbetreiber noch von der Regulierungsbehörde vorgenommen werden, weil Prognoseungenauigkeiten über den Ausgleichsmechanismus des § 11 StromNEV (periodenübergreifende Saldierung) bereinigt werden (vgl. BGH, Beschluss v. 31.01.2012, EnVR 31/10 "Stadtwerke Freudenstadt", RdE 2012, 209), was im Übrigen für den jeweiligen Netzbetreiber hinreichende Anreize schafft, die Prognosemengen nicht systematisch zu überschätzen.
  • BGH, 03.07.2013 - VIII ZR 354/12

    Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete bei einer ehemaligen

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2015 - 2 U 5/13
    (3) Gleiches gilt für die lediglich abstrakte Möglichkeit der unterschiedlichen Inanspruchnahme von Bewertungsspielräumen durch die Regulierungsbehörden (BGH, Urteil v. 15.05.2012, a.a.O., in juris Tz. 39) oder auch für den pauschalen Einwand, dass der Bescheid bzw. einzelne Kostenpositionen, welche die Grundlage der Entgeltgenehmigung bilden, "ausgehandelt" oder "einvernehmlich festgelegt" seien (vgl. BGH, Urteil v. 03.07.2013, VIII ZR 354/12, BGHZ 197, 366 zu entsprechenden Einwendungen gegen die Indizwirkung eines Mietspiegels ; OLG München, a.a.O., UA S. 10 zum Einwand der "Einigung" über einzelne Kostenpositionen ).
  • OLG Naumburg, 09.11.2010 - 1 U 40/10

    Rückforderung von Stromnetzdurchleitungsentgelt: Anspruchsausschluss für von der

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2015 - 2 U 5/13
    Hinsichtlich der Netznutzungsentgelte für den Zeitraum vom 01.10.2006 bis zum 31.12.2006 ist die auf gerichtliche Bestimmung eines angemessenen Netznutzungsentgelts und Rückzahlung überzahlter Teilbeträge gerichtete Klage rechtskräftig abgewiesen worden (Az.: 36 O 246/09 LG Magdeburg = 1 U 40/10 OLG Naumburg = EnZR 105/10 BGH - dort Urteil v. 15.05.2012 "Stromnetznutzungsentgelt V"; künftig: Vorprozess ).
  • BGH, 24.05.2011 - EnVR 27/10

    Freiwillige Selbstverpflichtung

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2015 - 2 U 5/13
    Der Bundesgerichtshof hat diese Vorgehensweise - Festlegung von Zielkorridoren statt der Akzeptanz einer freiwilligen Selbstkontrolle - in den von der Klägerin selbst zitierten Entscheidungen (Beschluss v. 15.05.2012, EnVR 46/10, RdE 2012, 333; und Beschluss v. 24.05.2011, EnVR 27/10, RdE 2011, 420) als rechtmäßig und vom Beurteilungsspielraum der Regulierungsbehörde gedeckt angesehen.
  • LG Magdeburg, 28.04.2010 - 36 O 246/09

    Überprüfung der Entgelte für eine Stromdurchleitung durch das Gericht

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2015 - 2 U 5/13
    Hinsichtlich der Netznutzungsentgelte für den Zeitraum vom 01.10.2006 bis zum 31.12.2006 ist die auf gerichtliche Bestimmung eines angemessenen Netznutzungsentgelts und Rückzahlung überzahlter Teilbeträge gerichtete Klage rechtskräftig abgewiesen worden (Az.: 36 O 246/09 LG Magdeburg = 1 U 40/10 OLG Naumburg = EnZR 105/10 BGH - dort Urteil v. 15.05.2012 "Stromnetznutzungsentgelt V"; künftig: Vorprozess ).
  • KG, 18.02.2009 - 11 U 38/08

    Wasserversorgung: Zustandekommen eines Wasserver- und -entsorgungsvertrags durch

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2015 - 2 U 5/13
    Daher war es nicht geboten, den Angaben der Klägerin zu vermeintlichen Beanstandungen der Regulierungsbehörden bezüglich der Antragsunterlagen von anderen Unternehmen des E. -Konzerns, insbesondere "Schwester"-Unternehmen der Beklagten (Rechtsstreit 11 U 38/08 OLG Frankfurt), nachzugehen.
  • BGH, 20.07.2010 - EnZR 23/09

    Stromnetznutzungsentgelt IV

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2015 - 2 U 5/13
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat zwar grundsätzlich der Netzbetreiber, hier also die Beklagte, die Billigkeit der von ihm verlangten Netznutzungsentgelte darzulegen und ggf. zu beweisen; dies gilt auch im Rückforderungsprozess, wenn der Netznutzer die Entgelte nur unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Nachprüfung gezahlt hat, wie hier die Klägerin (vgl. Urteil v. 15.05.2012, a.a.O., in juris Tz. 33 m.w.N.; so bereits Urteil v. 20.07.2010, EnZR 23/09 "Stromnetznutzungsentgelt IV", RdE 2010, 385).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2014 - 2 U (Kart) 1/13

    Gerichtliche Überprüfung der durch einen Stromnetzbetreiber erhobenen

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.04.2015 - 2 U 5/13
    Sähe man dies anders als der Senat, dürfte man der Genehmigung der Netznutzungsentgelte von vornherein keine Indizwirkung zuerkennen (ebenso OLG München, Urteil v. 22.01.2015, U 1928/14 Kart, UA S. 9 f.; OLG Düsseldorf, Urteil v. 01.10.2014, VI-2 U (Kart) 1/13, in juris Tz. 20 f.).
  • OLG München, 11.12.2014 - U 1928/14
  • OLG Stuttgart, 21.01.2016 - 2 U 89/15

    Bestimmung des Netznutzungsentgelts nach billigem Ermessen: Indizwirkung der

    Der BGH war in seiner Entscheidung vom 15.05.2012 - EnZR 105/10 - Stromnetznutzungsentgelt V (NJW 2012, 3090 = RdE 2012, 382), in welcher die dortige Klägerin das von der Beklagten als Inhaberin des Stromverteilernetzes für den Zeitraum vom 01. Oktober 2006 bis zum 31. Dezember 2006 als mindestens 27 % unbillig überhöht erachtete und deshalb Rückzahlung begehrte, obgleich die dortige Beklagte nur die von der Bundesnetzagentur gemäß § 23 a EnWG für den Geltungszeitraum ab 01. Oktober 2006 genehmigten Netznutzungsentgelte gegenüber der Klägerin erhoben hatte, dem Wertungsansatz des Oberlandesgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (1 U 40/10) als dortigem Berufungsgericht, wonach eine nachträgliche Überprüfung der vom Netzbetreiber bestimmten Netznutzungsentgelte nach § 315 Abs. 3 BGB regelmäßig ausgeschlossen sei, wenn der Netzbetreiber nur das nach § 23 a EnWG 2005 genehmigte Netznutzungsentgelt verlange, nicht gefolgt und hatte grundsätzlich eine Parallelität dieser unterschiedlichen Genehmigungs- bzw. Billigkeitskontrollen bejaht (BGH a.a.O. [Tz. 17 ff.] - Stromnetznutzungsentgelt V so auch KG U. v. 30.03.2015 - 2 U 124/11 EnWG [Rdn. 13] = BeckRS 2015, 08295 = NJOZ 2015, 1158; nun auch OLG Naumburg U. v. 23.04.2015 - 2 U 5/13 (Kart) = BeckRS 2015, 10347 = MDR 2015, 967 [Rdn. 25]; OLG München U. v. 22.01.2015 - U 1928/14 Kart [US 7]; grds. abl.

    Auch insoweit gilt im Übrigen, worauf auch die Berufung zutreffend verweist (Bl. 677), dass dieser Zinssatz einer Vorgabe in der Verordnung (§ 7 Abs. 6 S. 3 StromNEV) entspricht und dies nicht einmal im Sinne einer Höchstbetragsvorgabe (vgl. auch OLG Naumburg BeckRS 2015, 10347 [Tz. 32]).

    Dem entsprechend darf das Gericht die Urkundenvorlegung nicht zum bloßen Zwecke der Informationsgewinnung, sondern nur bei Vorliegen eines schlüssigen, auf konkreten Tatsachen bezogenen Vortrags der Partei anordnen (ebenso OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 19052 [Tz. 24]; 2015, 00608 [Tz. 25]; KG NJOZ 2015, 1158 [Tz. 28]; allg. OLG Naumburg BeckRS 2015, 10347 [Tz. 45]; von Selle in BeckOK-ZPO, § 142 [Stand: 01.09.2015], 15 und 15.1; Stadler in Musielak/Voit, ZPO, 12. Aufl. [2015], § 142, 7).

  • LG Dortmund, 26.08.2015 - 8 O 105/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat zwar grundsätzlich der Netzbetreiber, hier also die Beklagten, die Billigkeit der von ihm verlangten Netznutzungsentgelte darzulegen und ggf. zu beweisen (vgl. Urteil v. 15.05.2012, EnZR 105/10 "Stromnetznutzungsentgelt V", RdE 2012, 382, in juris Tz. 17 ff.; so bereits BGH Urteil v. 20.07.2010, EnZR 23/09 "Stromnetznutzungsentgelt IV", RdE 2010, 385; vgl. ferner OLG Düsseldorf VI-2 U Kart 2/13 TZ 18; OLG Naumburg 2 U 5/13 Kart Tz 33, jeweils zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.01.2017 - I-2 U 5/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,2994
OLG Düsseldorf, 19.01.2017 - I-2 U 5/13 (https://dejure.org/2017,2994)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.01.2017 - I-2 U 5/13 (https://dejure.org/2017,2994)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Januar 2017 - I-2 U 5/13 (https://dejure.org/2017,2994)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.06.2015 - X ZR 103/13

    Kreuzgestänge - Patentverletzung: Selbstständige Auslegung des Klagepatents durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2017 - 2 U 5/13
    Zwar ist die Patentschrift in einem sinnvollen Zusammenhang zu lesen und der Patentanspruch im Zweifel so zu verstehen, dass sich keine Widersprüche zu den Ausführungen in der Beschreibung und der bildlichen Darstellung in der Zeichnung ergeben (BGHZ 189, 330 = GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung; GRUR 2015, 972, 974 - Kreuzgestänge).

    Nur wenn und soweit sich die Lehre des Patentanspruchs mit der Beschreibung und den Zeichnungen nicht in Einklang bringen lässt und ein unauflösbarer Widerspruch verbleibt, dürfen diejenigen Bestandteile der Beschreibung, die im Patentanspruch keinen Niederschlag gefunden haben, nicht zur Bestimmung des Gegenstands des Patents herangezogen werden (BGHZ 189, 330 = GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung; BGH, GRUR 2015, 972, 974 - Kreuzgestänge).

  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2017 - 2 U 5/13
    Zwar ist die Patentschrift in einem sinnvollen Zusammenhang zu lesen und der Patentanspruch im Zweifel so zu verstehen, dass sich keine Widersprüche zu den Ausführungen in der Beschreibung und der bildlichen Darstellung in der Zeichnung ergeben (BGHZ 189, 330 = GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung; GRUR 2015, 972, 974 - Kreuzgestänge).

    Nur wenn und soweit sich die Lehre des Patentanspruchs mit der Beschreibung und den Zeichnungen nicht in Einklang bringen lässt und ein unauflösbarer Widerspruch verbleibt, dürfen diejenigen Bestandteile der Beschreibung, die im Patentanspruch keinen Niederschlag gefunden haben, nicht zur Bestimmung des Gegenstands des Patents herangezogen werden (BGHZ 189, 330 = GRUR 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung; BGH, GRUR 2015, 972, 974 - Kreuzgestänge).

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2017 - 2 U 5/13
    Weichen diese vom allgemeinen Sprachgebrauch ab, ist letztlich nur der sich aus der Patentschrift ergebende Begriffsinhalt maßgeblich (BGH, GRUR 2015, 875, 876 - Rotorelemente; BGH, GRUR 1999, 909 - Spannschraube).
  • BGH, 16.12.2003 - X ZR 206/98

    "Fahrzeugleitsystem"; Begriff der Erfindung; Beschränkung auf eine bestimmte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2017 - 2 U 5/13
    Anders, als aus der insoweit etwas missverständlichen eingetragenen deutschen Übersetzung ("Mittel zum Zuführen jeweiliger Nutzsignale von Paketen, die durch die Mehrzahl von vorbestimmten SCID's identifiziert werden , zu einem Daten-Eingangsanschluss..."), geht aus der für die Auslegung des streitgegenständlichen Patentanspruchs maßgeblichen englischen Fassung (Art. 70 EPÜ, vgl. BGH GRUR 2004, 407, 411 - Fahrzeugleitsystem) deutlich hervor, dass die Nutzsignale lediglich anhand ihrer SCID's identifiziert werden müssen, es jedoch keiner zwingenden Identifizierbarkeit im Zeitpunkt der Zuführung der jeweiligen Nutzsignale zum Daten-Eingangsanschluss des gemeinsamen Pufferspeichers bedarf.
  • BGH, 11.10.2005 - X ZR 76/04

    Seitenspiegel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2017 - 2 U 5/13
    Wenn eine angegriffene Ausführungsform die Vorteile des Patents nicht oder nur unvollständig verwirklicht, so ist gleichwohl eine Patentverletzung gegeben, wenn sie sämtliche Merkmale des Patentanspruchs wortsinngemäß erfüllt, sog. verschlechterte Ausführungsform (BGH, GRUR 2006, 131 - Seitenspiegel; OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.01.2015, Az.: I-15 U 22/15; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 8. Aufl., Rz. 122).
  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2017 - 2 U 5/13
    Hierauf darf die Erfindung jedoch nicht reduziert werden (vgl. BGH, GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe; GRUR 2012, 1242 - Steckverbindung).
  • BGH, 12.05.2015 - X ZR 43/13

    Rotorelemente - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2017 - 2 U 5/13
    Weichen diese vom allgemeinen Sprachgebrauch ab, ist letztlich nur der sich aus der Patentschrift ergebende Begriffsinhalt maßgeblich (BGH, GRUR 2015, 875, 876 - Rotorelemente; BGH, GRUR 1999, 909 - Spannschraube).
  • BGH, 16.10.2012 - X ZB 10/11

    Steckverbindung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2017 - 2 U 5/13
    Hierauf darf die Erfindung jedoch nicht reduziert werden (vgl. BGH, GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe; GRUR 2012, 1242 - Steckverbindung).
  • LG Düsseldorf, 31.05.2022 - 4a O 87/20

    Bewegungssensorgesteuerte Leuchtenvorrichtung III

    Wenn eine angegriffene Ausführungsform sämtliche Merkmale des Patentanspruchs wortsinngemäß erfüllt, so ist zudem auch dann eine Patentverletzung gegeben, wenn die Vorteile des Patents nicht oder nur unvollständig verwirklicht werden (sog. "verschlechterte Ausführungsform", vgl. BGH, GRUR 2006, 131 - Seitenspiegel; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.01.2015 - I-15 U 22/15; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2017 - I-2 U 5/13 - S.23 Abs. 2 des Umdrucks; Benkard PatG/Scharen, 11. Aufl. 2015, PatG § 14 Rn. 92).
  • LG Düsseldorf, 21.09.2023 - 4a O 57/21
    Denn wenn eine angegriffene Ausführungsform die Vorteile eines Patents oder Gebrauchsmusters nicht oder nur unvollständig verwirklicht, so ist gleichwohl eine Patent- bzw. Gebrauchsmusterverletzung gegeben, wenn sie sämtliche Merkmale des Patent- bzw. Gebrauchsmusteranspruchs wortsinngemäß erfüllt, sog. verschlechterte Ausführungsform (BGH, GRUR 2006, 131 - Seitenspiegel; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.01.2015 - I-15 U 22/15; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2017 - I-2 U 5/13 - S.23 Abs. 2 des Umdrucks; Kühnen, Hdb. der Patentverletzung, 8. Aufl. Rz. 122).
  • LG Düsseldorf, 20.10.2022 - 4a O 106/20

    Speicherfolienscanner

    Eine solche liegt vor, wenn eine angegriffene Ausführungsform zwar die Vorteile des Patents nicht oder nur unvollständig verwirklicht, aber gleichwohl sämtliche Merkmale des Patentanspruchs wortsinngemäß erfüllt (BGH, GRUR 2006, 131 - Seitenspiegel; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.01.2015 - I-15 U 22/15; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2017 - I-2 U 5/13 - S.23 Abs. 2 des Umdrucks).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 24.08.2015 - 2 U 5/13   

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https://dejure.org/2015,76317
OLG Naumburg, 24.08.2015 - 2 U 5/13 (https://dejure.org/2015,76317)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24.08.2015 - 2 U 5/13 (https://dejure.org/2015,76317)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24. August 2015 - 2 U 5/13 (https://dejure.org/2015,76317)
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 26.09.2017 - 1 BvR 2491/16

    Billigkeit von regulierten Stromnetzentgelten; Genehmigung von Entgelten für den

    In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden der L... SE, vertreten durch die geschäftsführenden Direktoren T..., L..., Ö... und W... - Bevollmächtigte: 1. Rechtsanwalt Andreas Grigoleit, Hansastraße 16, 20149 Hamburg 2. Prof. Dr. Jörg Philipp Terhechte, Holthusenstraße 12, 22359 Hamburg - 1. gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. Mai 2016 - EnZR 50/14 -, b) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 8. März 2016 - EnZR 50/14 -, c) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. Oktober 2015 - EnZR 50/14 -, d) den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 5. November 2014 - VI-2 U (Kart) 2/13 -, e) das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 13. August 2014 - VI-2 U (Kart) 2/13 -, f) den Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 19. August 2013 - 37 O 62/11 (Kart) -, g) das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 1. Juli 2013 - 37 O 62/11 (Kart) - - 1 BvR 1486/16 -, 2. gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. Mai 2016 - EnZR 72/14 -, b) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 8. März 2016 - EnZR 72/14 -, c) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. Oktober 2015 - EnZR 72/14 -, d) das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 1. Oktober 2014 - VI-2 U (Kart) 1/13 -, e) den Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 17. Oktober 2013 - 16 O 197/11 (Kart) -, f) das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 13. Juni 2013 - 16 O 197/11 (Kart) - - 1 BvR 1487/16 -, 3. gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14. September 2016 - EnZR 19/15 -, b) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 2016 - EnZR 19/15 -, c) den Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 24. August 2015 - 2 U 5/13 (Kart) -, d) das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 23. April 2015 - 2 U 5/13 (Kart) -, e) den Beschluss des Landgerichts Magdeburg vom 12. Juni 2015 - 36 O 205/11 -, f) den Beschluss des Landgerichts Magdeburg vom 31. Januar 2013 - 36 O 205/11 -, g) das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 5. Dezember 2012 - 36 O 205/11 - -1 BvR 2490/16 -, 4. gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14. September 2016 - EnZR 20/15 -, b) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 2016 - EnZR 20/15 -, c) den Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 24. August 2015 - 2 U 6/13 (Kart) -, d) das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 23. April 2015 - 2 U 6/13 (Kart) -, e) den Beschluss des Landgerichts Magdeburg vom 12. Juni 2015 - 36 O 260/10 -, f) den Beschluss des Landgerichts Magdeburg vom 31. Januar 2013 - 36 O 260/10 -, g) das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 5. Dezember 2012 - 36 O 260/10 - - 1 BvR 2491/16 - hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Kirchhof, den Richter Schluckebier und die Richterin Ott gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 26. September 2017 einstimmig beschlossen:.
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   BSG, 29.05.2013 - B 2 U 5/13 BH   

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BSG, 29.05.2013 - B 2 U 5/13 BH (https://dejure.org/2013,14262)
BSG, Entscheidung vom 29.05.2013 - B 2 U 5/13 BH (https://dejure.org/2013,14262)
BSG, Entscheidung vom 29. Mai 2013 - B 2 U 5/13 BH (https://dejure.org/2013,14262)
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   BSG, 20.08.2013 - B 2 U 5/13 S   

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BSG, Entscheidung vom 20.08.2013 - B 2 U 5/13 S (https://dejure.org/2013,39217)
BSG, Entscheidung vom 20. August 2013 - B 2 U 5/13 S (https://dejure.org/2013,39217)
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   BSG, 20.02.2013 - B 2 U 5/13 B   

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https://dejure.org/2013,4997
BSG, 20.02.2013 - B 2 U 5/13 B (https://dejure.org/2013,4997)
BSG, Entscheidung vom 20.02.2013 - B 2 U 5/13 B (https://dejure.org/2013,4997)
BSG, Entscheidung vom 20. Februar 2013 - B 2 U 5/13 B (https://dejure.org/2013,4997)
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Verfahrensgang

  • SG Detmold - S 14 U 180/09
  • LSG Nordrhein-Westfalen - L 17 U 32/12
  • BSG, 20.02.2013 - B 2 U 5/13 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 20.02.2013 - B 2 U 5/13 B
    Der Senat sieht von einer weiteren Begründung ab, da diese nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 SGG; BVerfG vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - NJW 2011, 1497).
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