Weitere Entscheidungen unten: OLG Düsseldorf, 03.06.2015 | BSG, 13.04.2010

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 31.05.2011 - 2 U 54/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10432
OLG Brandenburg, 31.05.2011 - 2 U 54/10 (https://dejure.org/2011,10432)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31.05.2011 - 2 U 54/10 (https://dejure.org/2011,10432)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31. Mai 2011 - 2 U 54/10 (https://dejure.org/2011,10432)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • brandenburg.de PDF (Pressemitteilung)

    Kein Schmerzensgeld wegen Sturz auf einer Treppe zum Wahllokal

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Treppensturz vor dem Wahllokal

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Schmerzensgeld für Sturz auf einer Treppe

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Frau stürzt auf der Treppe des Wahllokals - Gemeinde muss die Verletzte nicht entschädigen: Treppenbenutzer müssen aufpassen!

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Schmerzensgeld nach Sturz auf einer zum Wahllokal führenden erkennbar beschädigten Treppe

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Auf Stolpertreppen zur Wahl

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Schmerzensgeld wegen Sturz auf einer Treppe zum Wahllokal

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 14.12.2010 - 2 U 25/09

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde: Sturz eines Stadionbesuchers auf einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.05.2011 - 2 U 54/10
    Ist für den Verkehrsteilnehmer jedoch erkennbar, dass sich eine Verkehrsfläche in einem insgesamt eher schlechten Zustand befindet, ist von ihm erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht zu fordern (vgl. Senat, Urteil vom 14. Dezember 2010, Az. 2 U 25/09, zitiert nach juris Rdnr. 13).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.06.2015 - I-2 U 54/10   

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https://dejure.org/2015,15150
OLG Düsseldorf, 03.06.2015 - I-2 U 54/10 (https://dejure.org/2015,15150)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.06.2015 - I-2 U 54/10 (https://dejure.org/2015,15150)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Juni 2015 - I-2 U 54/10 (https://dejure.org/2015,15150)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Flexibler expandierbarer Stent

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    PatG § 138 Abs. 1; PatG § 139 Abs. 1; EPÜ Art. 64
    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für einen flexiblen, expandierbaren Stent, da die angegriffenen Ausführungsformen von der Lehre des Klagepatents keinen Gebrauch machen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.04.2014 - X ZR 19/11

    Patentnichtigkeitsverfahren: Unzulässige Erweiterung des Patentanspruchs durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2015 - 2 U 54/10
    Nachdem das Bundespatentgericht (4 Ni 44/09) den deutschen Teil des Klagepatents - während des vorliegenden Berufungsverfahrens, das aus diesem Grund vorübergehend ausgesetzt war - zunächst vollständig für nichtig erklärt hatte, hat der Bundesgerichtshof die Nichtigkeitsklage der Beklagten zu 1) und 4) mit Urteil vom 29.04.2014 (X ZR 19/11) abgewiesen und das Klagepatent mit den aus dem Einspruchsverfahren hervorgegangenen Ansprüchen aufrechterhalten.
  • BPatG, 21.01.2011 - 4 Ni 44/09

    Beurteilung der Patentfähigkeit des Streitpatentgegenstands nach Auslegung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2015 - 2 U 54/10
    Nachdem das Bundespatentgericht (4 Ni 44/09) den deutschen Teil des Klagepatents - während des vorliegenden Berufungsverfahrens, das aus diesem Grund vorübergehend ausgesetzt war - zunächst vollständig für nichtig erklärt hatte, hat der Bundesgerichtshof die Nichtigkeitsklage der Beklagten zu 1) und 4) mit Urteil vom 29.04.2014 (X ZR 19/11) abgewiesen und das Klagepatent mit den aus dem Einspruchsverfahren hervorgegangenen Ansprüchen aufrechterhalten.
  • LG Düsseldorf, 30.03.2010 - 4a O 19/09

    Flexibler expandierbarer Stent

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.06.2015 - 2 U 54/10
    Das Aktenzeichen lautet 4a O 19/09 [bzw. Aktenzeichen der Berufungsinstanz].
  • BPatG, 08.05.2018 - 4 Ni 63/16

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "A flexible expandable stent (europäisches

    NK1 EP 0 846 449 B1 NK1a DE 695 25 182 T2 NK1b DE 695 25 182 C5 NK1c Registerauszug des Streitpatents vom 22.11.2016 NK2 WO 96/03092 A1 NK3 Beschluss der Einspruchsabteilung des EPA vom 14.05.2008 zu EP 846 449 NK4 Beschluss der Technischen Beschwerdekammer des EPA (T 1967/08) vom 21.01.2011 zu EP 846 449 NK5 Beschluss der Patentabteilung 43 des DPMA vom 21.01.2016 zu EP 846 449 im Beschränkungsverfahren NK6 Klageerweiterung vom 15.03.2011 der hiesigen Beklagten im zwischen den Parteien anhängigen Verletzungsstreit vor dem OLG Düsseldorf (Az.: I-2 U 54/10) NK7 Urteil des BGH vom 29.04.2014 (Az.: X ZR 19/11) NK8 Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.04.2015 (Az.: I-2 U 54/10), mit dem die auf dem parallelen Patent EP 1 181 902 basierende Verletzungsklage abgewiesen wurde NK9 Merkmalsgliederung der geänderten Patentansprüche 1 und 2 des Streitpatents NK10a-e Dokumente zum Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor dem BGH zum Parallelpatent EP 1 181 902 NK11 Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 23.05.2017 zur Aussetzung des Verletzungsverfahrens zum Streitpatent NK12 Verletzungsklage der hiesigen Patentinhaberin und Beklagten vor dem LG Düsseldorf vom 02.12.2008 zu den Parallelpatenten DE 195 49 477, EP 1 181 902 und DE 195 49 520 sowie zum Parallelgebrauchsmuster DE 295 21 205 NK13 Überweisungsbeleg vom 06.10.2017 über die Kostenerstattung der Klägerinnen an die Beklagte betreffend das vorhergehende Nichtigkeitsverfahren zum Streitpatent (Az. 4 Ni 33/11 (EP)) NK14 = NK6 NK15 EP 0 846 449 A2.

    Zur gleichen Auslegung im Hinblick auf das Erfordernis der fehlenden Überlappung der vollen Schlaufen der ersten und zweiten Mäandermuster seien auch der BGH in seinen Urteilen im Nichtigkeitsberufungsverfahren betreffend die Parallelpatente EP 1 181 902 und DE 195 49 477 (vgl. BGH, Urteile v. 29.04.2014, X ZR 19/11 Rdn. 12 u. X ZR 20/11 Rdn. 11) sowie das OLG Düsseldorf in dem zwischen den Parteien geführten Verletzungsrechtsstreit, der auf das Parallelpatent EP 1 181 902 gestützt war (Az.: I-2 U 54/10), gekommen.

    1.3 Die Klägerinnen verweisen insofern auch zutreffend auf die die Parallelpatente EP 1 181 902 und DE 195 49 477 betreffende Auslegung durch den Bundesgerichtshof (vgl. BGH, Urteile v. 29.04.2014, X ZR 19/11 Rdn. 12 u. X ZR 20/11 Rdn. 11) und das OLG Düsseldorf (Az.: I-2 U 54/10), welche die vorstehende Auslegung zu Merkmal D des erteilten Anspruchs 1 des Streitpatents NK1 für die dortigen übereinstimmenden Merkmale des zu beurteilenden Patentanspruchs 1 bestätigen (vgl. BGH, Urteile v. 29.04.2014, X ZR 19/11 [NK7] Rdn. 12 u. X ZR 20/11 Rdn. 11).

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Rechtsprechung
   BSG, 13.04.2010 - B 2 U 54/10 B   

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https://dejure.org/2010,49947
BSG, 13.04.2010 - B 2 U 54/10 B (https://dejure.org/2010,49947)
BSG, Entscheidung vom 13.04.2010 - B 2 U 54/10 B (https://dejure.org/2010,49947)
BSG, Entscheidung vom 13. April 2010 - B 2 U 54/10 B (https://dejure.org/2010,49947)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Frankfurt - S 8 U 216/05
  • LSG Hessen - L 8 KR 309/08
  • BSG, 13.04.2010 - B 2 U 54/10 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 13.04.2010 - B 2 U 54/10 B
    Hierzu hätte sie den Weg der Prüfung in einem späteren Revisionsverfahren skizzieren und aufzeigen müssen, warum das Revisionsgericht zwingend zur Beantwortung der von ihr gestellten Frage kommen wird (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2006 - 12 A 2094/05

    Erstattung der Kosten für einer jungen Volljährigen geleistete Sozialhilfe;

    Auszug aus BSG, 13.04.2010 - B 2 U 54/10 B
    Eine beispielhafte Aufzählung der Entscheidungen hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zusammengestellt (vgl Urteil vom 22.3.2006 - 12 A 2094/05 - Juris RdNr 26 ff).
  • BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 220/04 B

    Anforderungen an die Rüge einer überlangen Verfahrensdauer

    Auszug aus BSG, 13.04.2010 - B 2 U 54/10 B
    Hierzu wäre es erforderlich gewesen, nicht nur eine abstrakt-generelle Rechtsfrage aufzuzeigen, die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat, sondern auch darzulegen, dass diese klärungsbedürftig und klärungsfähig ist (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 11).
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