Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 12.03.2014

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   OLG Koblenz, 03.04.2014 - 2 U 553/13   

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https://dejure.org/2014,6912
OLG Koblenz, 03.04.2014 - 2 U 553/13 (https://dejure.org/2014,6912)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.04.2014 - 2 U 553/13 (https://dejure.org/2014,6912)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. April 2014 - 2 U 553/13 (https://dejure.org/2014,6912)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 402; BGB § 134; StGB § 203
    Wirksamkeit der Abtretung von Honorarforderungen eines Zahnarztes gegen eine Kassenzahnärztliche Vereinigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 965
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.12.1995 - X ZR 121/93

    Abtretung einer Arzt-Honorarforderung ohne Zustimmung des Patienten

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.04.2014 - 2 U 553/13
    Dabei ist anerkannt, dass es für den Verstoß gegen § 203 StGB weder darauf ankommt, ob im Zusammenhang mit der Abtretung tatsächlich Tatsachen offenbart werden, die der Schweigepflicht unterliegen, noch maßgeblich ist, ob die Pflicht zur Information zwischen Zedent und Zessionar ausdrücklich vereinbart ist oder sich als gesetzliche Folge der Forderungsabtretung aus § 402 BGB ergibt (vgl. BGH, NJW 1996, 775 m.w.N.).

    Da Abtretung und Informationspflicht untrennbar zusammengehören, verstößt umgekehrt der gesamte Vorgang der Abtretung gegen § 203 StGB und unterliegt damit der Nichtigkeitsfolge des § 134 BGB , wenn die Pflicht zur Information des Zessionars nicht ohne Verletzung der Schweigepflicht zu erfüllen ist (BGH, NJW-RR 1993, 1474 ; NJW 1996, 775 ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. August 2007 - I-16 U 209/05 -, [...]).

  • BGH, 08.07.1993 - IX ZR 220/92

    Amtspflichten eines Notars bei Veräußerung eines in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.04.2014 - 2 U 553/13
    Da Abtretung und Informationspflicht untrennbar zusammengehören, verstößt umgekehrt der gesamte Vorgang der Abtretung gegen § 203 StGB und unterliegt damit der Nichtigkeitsfolge des § 134 BGB , wenn die Pflicht zur Information des Zessionars nicht ohne Verletzung der Schweigepflicht zu erfüllen ist (BGH, NJW-RR 1993, 1474 ; NJW 1996, 775 ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. August 2007 - I-16 U 209/05 -, [...]).
  • BGH, 18.02.2010 - IX ZR 61/09

    Fortführung einer Arztpraxis durch den Insolvenzverwalter: Wirksamkeit von

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.04.2014 - 2 U 553/13
    So hatte der BGH bereits durch Urteil vom 18.2.2010 (NZI 2010, 343 ) verdeutlicht, dass Vorausverfügungen des Schuldners über Ansprüche, die sich gegen eine ärztliche Abrechnungsstelle richten, für die Zeit nach Verfahrenseröffnung auch nach Einführung des § 35 Abs. 2 InsO nur dann unwirksam sind, sofern der Verwalter die Arztpraxis fortführt.
  • LG Hamburg, 29.06.2011 - 317 O 42/11
    Auszug aus OLG Koblenz, 03.04.2014 - 2 U 553/13
    Der hier gegebene Fall einer Fortführung durch den Sohn selbst als Zahnarzt zog danach gerade nicht die Unwirksamkeit der Vorausabtretung nach sich, was in der Instanzrechtsprechung auch entsprechend verstanden wurde (vgl. LG Hamburg, WM 2011, 1524).
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2007 - 16 U 209/05

    Nichtigkeit der Abtretung von Ansprüchen des Apothekers gegen gesetzliche

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.04.2014 - 2 U 553/13
    Da Abtretung und Informationspflicht untrennbar zusammengehören, verstößt umgekehrt der gesamte Vorgang der Abtretung gegen § 203 StGB und unterliegt damit der Nichtigkeitsfolge des § 134 BGB , wenn die Pflicht zur Information des Zessionars nicht ohne Verletzung der Schweigepflicht zu erfüllen ist (BGH, NJW-RR 1993, 1474 ; NJW 1996, 775 ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. August 2007 - I-16 U 209/05 -, [...]).
  • BGH, 18.04.2013 - IX ZR 165/12

    Insolvenzverfahren: Wirksamkeit der Vorausabtretung künftiger, nach

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.04.2014 - 2 U 553/13
    Der Kläger kann sich insoweit auch nicht darauf berufen, dass ihm erst seit der Entscheidung des BGH vom 18.4.2013 (MDR 2013, 1314) bewusst gewesen sei, dass diese erste Abtretung wirksam sei.
  • BGH, 19.06.2013 - XII ZB 357/11

    Betreuervergütung: Gesetzwidrigkeit der Abtretung des Anspruchs durch einen zum

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.04.2014 - 2 U 553/13
    Dementsprechend liegt der Verstoß gegen § 203 StGB hier auch nicht in der Abtretung einer Forderung gegenüber der Beklagten zu 2 selbst, sondern in den mit dieser Abtretung verbundenen Informationspflichten gegenüber dem Kläger als Zessionar (vgl. auch BGH, FamRZ 2013, 1392).
  • BSG, 27.06.2018 - B 6 KA 38/17 R

    Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - Abtretungsvereinbarungen über

    cc) Jedenfalls sind entgegen der Auffassung des OLG Koblenz (Beschluss vom 3.4.2014 - 2 U 553/13 - Juris) die Probleme, die sich möglicherweise im Zusammenhang mit der Durchsetzung des vertrags(zahn)ärztlichen Honorars bei Streit über eine Honorarberichtigung oder Maßnahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung hinsichtlich der Sozialdaten von Versicherten ergeben und nach Auffassung des Senats gesetzeskonform gelöst werden können, nicht geeignet, von vorneherein jede Abtretung des vertrags(zahn)ärztlichen Honorars als unvereinbar mit § 203 Abs. 1 StGB anzusehen.
  • OLG Stuttgart, 06.04.2017 - 7 U 186/16

    Lebensversicherungsvertrag: Geltung einer durch den Zedenten erklärten

    Auf die vom Kläger zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 10.02.2010 -VIII ZR 53/09 NJW 2010, 2509; Urteil vom 27.02.2007 - XI ZR 195/05 -, NJW 2007, 2106) und des OLG Koblenz (Urteil vom 03.04.2014 - 2 U 553/13 -, VersR 2014, 965) lässt sich die vom Kläger vertretene abweichende Auffassung nicht stützen.
  • OLG Stuttgart, 06.04.2017 - 7 U 188/16

    Lebensversicherung: Anspruch auf Feststellung des Fortbestehens des

    Auf die von der Klägerin zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 10.02.2010 - VIII ZR 53/09 -, NJW 2010, 2509; Urteil vom 27.02.2007 - XI ZR 195/05 -, NJW 2007, 2106) und des OLG Koblenz (Urteil vom 03.04.2014 - 2 U 553/13 -, VersR 2014, 965) lässt sich die vom Kläger vertretene abweichende Auffassung nicht stützen.
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   OLG Koblenz, 12.03.2014 - 2 U 553/13   

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https://dejure.org/2014,6896
OLG Koblenz, 12.03.2014 - 2 U 553/13 (https://dejure.org/2014,6896)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.03.2014 - 2 U 553/13 (https://dejure.org/2014,6896)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. März 2014 - 2 U 553/13 (https://dejure.org/2014,6896)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zur Wirksamkeit der Abtretung ärztlicher Honorarforderungen

  • rechtsportal.de

    StGB § 203; BGB § 134; BGB § 402
    Wirksamkeit der Abtretung ärztlicher Honorarforderungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Abtretung von Honorarforderungen eines Zahnarztes

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abtretung von ärztlichen Honorarforderungen an Dritten kann unwirksam sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abtretung von ärztlichen Honorarforderungen an Dritten kann unwirksam sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2014, 1863
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • SG Augsburg, 27.06.2017 - S 6 KR 627/15

    Hebammenvergütung - Hebammengemeinschaft

    Sofern die Versicherten einer Abtretung nicht zugestimmt hätten, verstießen die Hebammen durch die wechselseitigen Abtretungen gegen § 203 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB), unabhängig davon, ob im Zusammenhang mit der Abtretung tatsächlich Tatsachen offenbar würden, die der Schweigepflicht unterlägen (vgl. Oberlandesgericht - OLG - Düsseldorf, Urteil vom 17.08.2007 - Az. I-16 U 209/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 12.03.2014 - 2 U 553/13 -).
  • SG Augsburg, 10.07.2017 - S 6 KR 638/15

    Hebammenvergütung

    Sofern die Versicherten einer Abtretung nicht zugestimmt hätten, verstießen die Hebammen durch die wechselseitigen Abtretungen gegen § 203 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB), unabhängig davon, ob im Zusammenhang mit der Abtretung tatsächlich Tatsachen offenbar würden, die der Schweigepflicht unterlägen (vgl. Oberlandesgericht - OLG - Düsseldorf, Urteil vom 17.08.2007 - Az. I-16 U 209/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 12.03.2014 - 2 U 553/13 -).
  • SG Augsburg, 27.06.2017 - S 6 KR 628/15

    Abrechnung von Leistungen der Hebammenhilfe durch eine Hebammengemeinschaft

    Sofern die Versicherten einer Abtretung nicht zugestimmt hätten, verstießen die Hebammen durch die wechselseitigen Abtretungen gegen § 203 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB), unabhängig davon, ob im Zusammenhang mit der Abtretung tatsächlich Tatsachen offenbar würden, die der Schweigepflicht unterlägen (vgl. Oberlandesgericht - OLG - Düsseldorf, Urteil vom 17.08.2007 - Az. I-16 U 209/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 12.03.2014 - 2 U 553/13 -).
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