Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 25.08.2005 - I-2 U 56/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Annahme der Verletzung eines Patents; Patentrechtliche Einordnung des technischen Geräts als äquivalentes Mittel
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
Plasmagenerator
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG § 10
Zur technischen Lehre einer Korona-Düse, die zur Vorbehandlung von Folien und Werkstücken dient - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Düsseldorf, 13.07.2006 - 4b O 7/06
Wettbewerbswidrigkeit der Verbreitung einer Kopie des in einem zwischen den …
Die Beklagte wird verurteilt, 1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,-- Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfalle bis zu zwei Jahren, wobei die Ordnungshaft an dem Geschäftsführer zu vollziehen ist, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs eine Kopie des in dem zwischen den Parteien geführten Berufungsverfahrens OLG Düsseldorf I-2 U 56/04 ergangenen Urteils zu verbreiten, ohne dabei darauf hinzuweisen, dass.Die dagegen eingelegte Berufung war erfolglos (OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.08.2005, I-2 U 56/04), die Revision wurde nicht zugelassen.
Auf Antrag der Klägerin vom 02.11.2005 hat die Kammer am 03.11.2005 der Beklagten durch Beschluss im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken eine Kopie des in dem zwischen den Parteien geführten Berufungsverfahren OLG Düsseldorf I-2 U 56/04 ergangenen Urteils zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, ohne dabei darauf hinzuweisen, dass.
Die Klägerin hat einen Anspruch gegen die Beklagten, dass diese im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken, insbesondere gegenüber Abnehmern, das zwischen den Parteien ergangene Urteil I-2 U 56/04 des OLG Düsseldorf nicht ohne Hinweis auf dessen fehlende Rechtskraft bzw. auf den weiteren zwischen den Parteien geführten Rechtsstreit über eine Patentverletzung durch dieselbe Ausführungsform verbreitet.
Rechtsprechung
OLG Rostock, 29.06.2005 - 2 U 56/04 |
Verfahrensgang
- LG Rostock, 26.11.2004 - 6 O 44/04
- OLG Rostock, 29.06.2005 - 2 U 56/04
- BGH, 30.01.2008 - I ZR 134/05
Rechtsprechung
LSG Bayern, 10.05.2006 - L 2 U 56/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer
Erhöhung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) wegen Verschlimmerung der Folgen eines Wegeunfalls; Ursächlicher Zusammenhang zwischen einer Gesundheitsbeeinträchtigung und der schädigenden Einwirkung; Erörterung des Zusammenhang zwischen einer Beinlängendifferenz und ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 09.12.2003 - S 9 U 513/01
- LSG Bayern, 10.05.2006 - L 2 U 56/04
Wird zitiert von ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2010 - L 14 U 218/08 Etwaige nachfolgende arthrotische Veränderungen, oder Seitverbiegungen der Lendenwirbelsäule (hierzu Bay. LSG, Urteil vom 10. Mai 2006 - L 2 U 56/04 - juris Rn. 30 ff.; LSG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 19. November 2009 - L 2 U 342/06 - juris Rn. 37), könnten Funktionseinschränkungen bedingen, nicht aber die Differenz als solche.
Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 05.08.2004 - 2 U 56/04 |
Verfahrensgang
- LG Ravensburg, 26.02.2004 - 2 O 282/03
- OLG Stuttgart, 05.08.2004 - 2 U 56/04
- BGH, 20.12.2005 - VI ZR 225/04
Rechtsprechung
SG Nürnberg, 15.07.2004 - S 2 U 56/04 |
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 15.07.2004 - S 2 U 56/04
- LSG Bayern, 13.12.2004 - L 17 U 283/04
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Bayern, 19.01.2010 - L 17 U 9/05
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Mit Schriftsatz vom 29.02.2004, bei der Beklagten am 02.03.2004 im Verfahren S 2 U 56/04 A eingegangen, erklärte der Kläger, dass er Punkt 2. der Vereinbarung vom 19.02.2004 nicht zustimme.Der Senat hat 5 Band Akten der Beklagten, 3 Band Akten des SG (Az: S 2 U 219/04; S 2 U 56/04 A; S 2 U 128/04), 1 Band Akten der Staatsanwaltschaft A. (71 Js 14253/02) und 1 Band Akten des Arbeitsgerichts B-Stadt beigezogen.
Die Wirksamkeit der vom Kläger angefochtenen Erledigterklärung war im Verfahren (S 2 U 56/04) mit Urteil vom 15.07.2004 bestätigt worden.
- LSG Bayern, 13.12.2004 - L 17 U 283/04
Antrag auf Anerkennung einer Berufskrankheit (BK) wegen Mobbing; Zulässigkeit …
Mit der am 28.10.2003 zum Sozialgericht Nürnberg (SG) erhobenen Klage (Aktenzeichen -Az-: S 2 U 56/04 A) hat der Kläger beantragt, die mit dem Mobbing zusammenhängenden Erkrankungen als BK anzuerkennen.Das eine Schreiben trug das Az S 2 U 128/04, das andere das Az S 2 U 56/04 A. Diese Schreiben wurden vom Landessozialgericht (LSG) als Berufungen unter den Aktenzeichen L 17 U 301/04 und L 17 U 283/04 erfasst.
Mit zwei weiteren Schreiben vom 18.08.2004 - eingegangen beim LSG am 20.08.2004 bzw. 23.08.2004 - legte der Kläger (erneut) Berufung gegen die am 31.07.2004 zugestellten Urteile des SG Az: S 2 U 128/04 und Az: S 2 U 56/04 A ein.