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   OLG Stuttgart, 30.10.2008 - 2 U 56/08   

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https://dejure.org/2008,12640
OLG Stuttgart, 30.10.2008 - 2 U 56/08 (https://dejure.org/2008,12640)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.10.2008 - 2 U 56/08 (https://dejure.org/2008,12640)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Oktober 2008 - 2 U 56/08 (https://dejure.org/2008,12640)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung eines Möbelhauses für eine Rabattaktion

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit einer Werbung für einen Preisnachlass wegen fehlender Transparenz

  • ra.de

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 4 Abs. 4, 5 UWG
    Zur Unlauterkeit einer Werbung mit einem Sternchenhinweis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 222/02

    Epson-Tinte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2008 - 2 U 56/08
    Ob mehrere Angaben innerhalb einer Werbeschrift oder einer sonstigen (äußerlich) einheitlichen Werbedarstellung selbst bei einer gewissen räumlichen Trennung (z.B. Abdruck auf verschiedenen Seiten eines umfangreichen Katalogs) gleichwohl, beispielsweise wegen eines inhaltlichen Bezugs oder wegen eines ausdrücklichen Verweises, als zusammengehörig aufgefasst werden, richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls (BGH, GRUR 2005, 438 [juris Tz. 25] - [Epson-Tinte]; Bornkamm, a.a.O., Rn. 2.98 zu § 5 UWG).

    Ein nicht unerheblicher Teil der Angesprochenen wird nicht erahnen, dass ein Hinweistext auf der zunächst nicht sichtbaren Kartenrückseite steht, so dass nicht davon auszugehen ist, dass der situationsadäquat aufmerksame Verbraucher die aufklärenden Hinweise wahrnimmt (vgl. BGH, GRUR 2007, 981 [Tz. 23] - [150 % Zinsbonus] und BGH, GRUR 2005, 438 [juris Tz. 25] - [Epson-Tinte]).

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 57/05

    150 % Zinsbonus

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2008 - 2 U 56/08
    Eine irrtumausschließende Aufklärung kann in solchen Fällen nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt, so dass davon auszugehen ist, der situationsadäquat aufmerksame Verbraucher werde die aufklärenden Hinweise wahrnehmen (BGH, GRUR 2007, 981 [Tz. 23] - [150 % Zinsbonus]; 2007, 251 [Tz. 32] - [Regenwaldprojekt II]; vgl. auch GRUR 2004, 961 [juris Tz. 16] - [Grundeintrag online]; ferner Bornkamm, a.a.O., Rn. 2.96 bis 2.99 zu § 5 UWG).

    Ein nicht unerheblicher Teil der Angesprochenen wird nicht erahnen, dass ein Hinweistext auf der zunächst nicht sichtbaren Kartenrückseite steht, so dass nicht davon auszugehen ist, dass der situationsadäquat aufmerksame Verbraucher die aufklärenden Hinweise wahrnimmt (vgl. BGH, GRUR 2007, 981 [Tz. 23] - [150 % Zinsbonus] und BGH, GRUR 2005, 438 [juris Tz. 25] - [Epson-Tinte]).

  • LG Ellwangen/Jagst, 07.07.2008 - 10 O 44/08
    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2008 - 2 U 56/08
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Ellwangen vom 07. Juli 2008 (Az.: 10 O 44/08) wird.

    Wegen des Sachverhalts wird auf die tatsächlichen Feststellungen in dem Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Ellwangen vom 07. Juli 2008 (Az.: 10 O 44/08) nach § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Bezug genommen.

  • OLG Stuttgart, 08.02.2007 - 2 U 136/06

    Irreführende Werbung: Bewerbung einer Preisreduzierung im Internet als

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2008 - 2 U 56/08
    Er wird noch verstärkt und eigenständig begründet durch die von ihm ausgehende Gefahr der Nachahmung (Senat, a.a.O., und WRP 2007, 694 [juris Tz. 59]).
  • OLG Stuttgart, 19.07.2007 - 2 U 24/07

    Irreführende Werbung: Verstoß gegen das Transparenzgebot bei Beschränkung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2008 - 2 U 56/08
    Auch hier sind die Grundsätze der Blickfangwerbung zu berücksichtigen (Senat, WRP 2007, 1115, 1117; Köhler, a.a.O., Rn. 4.13 zu § 4 UWG; Seichter, in: Ullmann, jurisPK-UWG [2006], § 4 Nr. 4, 21).
  • BGH, 08.07.2004 - I ZR 142/02

    "Grundeintrag Online"; Irreführung der Gestaltung eines Formulars über

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2008 - 2 U 56/08
    Eine irrtumausschließende Aufklärung kann in solchen Fällen nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt, so dass davon auszugehen ist, der situationsadäquat aufmerksame Verbraucher werde die aufklärenden Hinweise wahrnehmen (BGH, GRUR 2007, 981 [Tz. 23] - [150 % Zinsbonus]; 2007, 251 [Tz. 32] - [Regenwaldprojekt II]; vgl. auch GRUR 2004, 961 [juris Tz. 16] - [Grundeintrag online]; ferner Bornkamm, a.a.O., Rn. 2.96 bis 2.99 zu § 5 UWG).
  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 97/04

    Regenwaldprojekt II

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2008 - 2 U 56/08
    Eine irrtumausschließende Aufklärung kann in solchen Fällen nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt, so dass davon auszugehen ist, der situationsadäquat aufmerksame Verbraucher werde die aufklärenden Hinweise wahrnehmen (BGH, GRUR 2007, 981 [Tz. 23] - [150 % Zinsbonus]; 2007, 251 [Tz. 32] - [Regenwaldprojekt II]; vgl. auch GRUR 2004, 961 [juris Tz. 16] - [Grundeintrag online]; ferner Bornkamm, a.a.O., Rn. 2.96 bis 2.99 zu § 5 UWG).
  • BGH, 04.10.2007 - I ZR 143/04

    "Versandkosten"; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2008 - 2 U 56/08
    Anders als in dem der oben wiedergegebenen Senatsechtsprechung zu Grunde liegenden Fall besteht vorliegend kein enger räumlicher oder zugriffstechnischer (vgl. dazu bei Preisangaben BGH, Urteil vom 04. Oktober 2007 - I ZR 143/04 - GRUR 2008, 84 - [Versandkosten]) Zusammenhang zwischen der Werbung und den "aktuellen" Prospekten.
  • OLG Düsseldorf, 09.07.2007 - 2 U 87/07

    Berichtigung eines Urteils wegen offensichtlicher Auslassungen und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2008 - 2 U 56/08
    Der Senat hat sich bereits in seinem Urteil vom 13. März 2008 (Az.: 2 U 87/07) zu den durch § 4 Nr. 4 UWG gezogenen Grenzen der Werbung geäußert.
  • OLG Bamberg, 22.06.2016 - 3 U 18/16

    Bedingungen einer Verkaufsförderungsmaßnahme - Sternchenhinweis in Printwerbung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Einschränkungen in diesem Fall auch am Blickfang teilhaben (BGH GRUR 2007, 981 Tz. 23 - 150% Zinsbonus; vgl. auch Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl. 2015, § 4 Ziffer 4.13 a. E.; OLG Stuttgart, WRP 2009, 236 Tz. 51).
  • OLG Bamberg, 18.02.2015 - 3 U 210/14

    Unlauterer Wettbewerb: Transparenzgebot - zeitliche und räumliche Beschränkung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Einschränkungen in diesem Fall auch am Blickfang teilhaben (BGH GRUR 2007, 981 Tz. 23 - 150% Zinsbonus; vgl. auch Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl. 2015, § 4 Ziffer 4.13 a. E.; OLG Stuttgart, WRP 2009, 236 Tz. 51).
  • OLG Stuttgart, 19.11.2009 - 2 U 47/09

    Wettbewerbsverstoß: Blickfangmäßige Rabattankündigung mit einschränkendem

    Die angegriffene Werbung war sowohl zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung als auch zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung vor dem Senat eine unlautere Wettbewerbshandlung, weil sie die werbend angesprochenen Verbraucher in erheblicher Weise irreführte (§§ 3, 5 Abs. 1 und 2 Nr. 2 a.F.; vgl. auch Senatsurteil vom 30. Oktober 2008 - 2 U 56/08 m.w.N. zu § 4 Nr. 4 UWG).
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