Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 23.01.2014 - 2 U 57/13   

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OLG Naumburg, 23.01.2014 - 2 U 57/13 (https://dejure.org/2014,19620)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23.01.2014 - 2 U 57/13 (https://dejure.org/2014,19620)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - 2 U 57/13 (https://dejure.org/2014,19620)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Annexkompetenz der Gesellschafterversammlung für Rechtsgeschäfte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Organstellung des Geschäftsführers (hier: Vertrag mit einer Gesellschaft, in der der Geschäftsführer als Gesellschafter-Geschäftsführer fungiert, über Leistungen der ...

  • Betriebs-Berater

    Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verstoßes gegen interne Zuständigkeitsregelungen für Organe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 43 Abs. 2
    Pflichtenstellung des GmbH-Geschäftsführers

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    GmbHG § 43 Abs. 2
    Pflichtenstellung des GmbH-Geschäftsführers; Abschluss eines Vertrages über vergütungspflichtige, den originären Aufgabenkreis des Geschäftsführers betreffende Leistungen als In-Sich-Geschäft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Oberlandesgericht Naumburg PDF, S. 12 (Leitsatz)
  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Haftung des Geschäftsführers bei Verstoß gegen interne Zuständigkeitsregelung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verstoßes gegen interne Zuständigkeitsregelungen für Organe

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anstellungsvertrag, Beschlusszuständigkeiten der Gesellschafterversammlung, GmbH-Geschäftsführeranstellungsvertrag, Haftung nach § 43 Abs. 2 GmbHG, Haftung nach § 43 GmbHG, Haftung wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht gemäß § 43 Abs. 1 GmbHG, Pflichtverletzung nach § 43 Abs. 2 ...

Besprechungen u.ä.

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zuständigkeit der Gesellschafter für Verträge in Zusammenhang mit Geschäftsführung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 1735
  • NZG 2014, 1148
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.03.1991 - II ZR 169/90

    Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung für Änderungen des Dienstvertrages

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.01.2014 - 2 U 57/13
    Nach einhelliger Rechtsprechung wird diese Vorschrift dahin ausgelegt, dass die Gesellschafterversammlung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine umfassende und primäre Zuständigkeit für alle Fragen des Anstellungsverhältnisses des Geschäftsführers inne hat (vgl. BGH, Urteil v. 21.01.1991, II ZR 144/90, NJW 1991, 1680; Urteil v. 25.03.1991, II ZR 169/90, BGHZ 113, 237 = NJW 1991, 1727 für einen eingetragenen Verein ; Urteil v. 03.07.2000, II ZR 282/98, NJW 2000, 2983), d.h. nicht nur für die Begründung und Beendigung des Anstellungsverhältnisses sowie für die Entlastung des Geschäftsführers, sondern auch für alle sonstigen das Anstellungsverhältnis betreffende Vereinbarungen, so u.a. die Höhe der Vergütung (vgl. auch Hüffer in: Ulmer/ Habersack/ Winter, GmbHG, 2006, § 46 Rn. 52 und 55).

    Diese ausschließliche interne Zuständigkeitszuweisung an die Gesellschafterversammlung gilt unabhängig davon, ob der Geschäftsführer in seiner Außenvertretungsmacht von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist; sie ist der Frage des Umfangs der Vertretungsmacht vorgelagert (vgl. BGH, Urteil v. 25.03.1991, a.a.O.).

  • BGH, 21.01.1991 - II ZR 144/90

    Abschluß und Lösung des Anstellungsvertrages mit einem Vorstandsmitglied im

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.01.2014 - 2 U 57/13
    Nach einhelliger Rechtsprechung wird diese Vorschrift dahin ausgelegt, dass die Gesellschafterversammlung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine umfassende und primäre Zuständigkeit für alle Fragen des Anstellungsverhältnisses des Geschäftsführers inne hat (vgl. BGH, Urteil v. 21.01.1991, II ZR 144/90, NJW 1991, 1680; Urteil v. 25.03.1991, II ZR 169/90, BGHZ 113, 237 = NJW 1991, 1727 für einen eingetragenen Verein ; Urteil v. 03.07.2000, II ZR 282/98, NJW 2000, 2983), d.h. nicht nur für die Begründung und Beendigung des Anstellungsverhältnisses sowie für die Entlastung des Geschäftsführers, sondern auch für alle sonstigen das Anstellungsverhältnis betreffende Vereinbarungen, so u.a. die Höhe der Vergütung (vgl. auch Hüffer in: Ulmer/ Habersack/ Winter, GmbHG, 2006, § 46 Rn. 52 und 55).
  • BGH, 09.12.1996 - II ZR 240/95

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für einen Beratungsvertrag

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.01.2014 - 2 U 57/13
    Beim Abschluss von schuldrechtlichen Verträgen unter Kompetenzüberschreitung haftet der Geschäftsführer grundsätzlich auf Freistellung von den für die Gesellschaft begründeten Verbindlichkeiten (vgl. BGH, Urteil v. 09.12.1996, NJW 1997, 741; KG Berlin, Urteil v. 17.12.2004, 14 U 226/03, GmbHR 2005, 477) bzw. auf (Rück-)Zahlung bereits erbrachter Geldleistungen.
  • BGH, 21.04.1997 - II ZR 175/95

    Pflichten des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft konkretisiert

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.01.2014 - 2 U 57/13
    Grundsätzlich steht dem Geschäftsführer einer GmbH bei unternehmerischen Entscheidungen ein erhebliches Handlungsermessen zu (vgl. BGH, Urteil v. 21.04.1997, II ZR 175/95, BGHZ 135, 244; Urteil v. 03.12.2001, II ZR 308/99, DB 2002, 473).
  • BGH, 03.07.2000 - II ZR 282/98

    Abschluß eines Geschäftsführeranstellungsvertrages

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.01.2014 - 2 U 57/13
    Nach einhelliger Rechtsprechung wird diese Vorschrift dahin ausgelegt, dass die Gesellschafterversammlung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine umfassende und primäre Zuständigkeit für alle Fragen des Anstellungsverhältnisses des Geschäftsführers inne hat (vgl. BGH, Urteil v. 21.01.1991, II ZR 144/90, NJW 1991, 1680; Urteil v. 25.03.1991, II ZR 169/90, BGHZ 113, 237 = NJW 1991, 1727 für einen eingetragenen Verein ; Urteil v. 03.07.2000, II ZR 282/98, NJW 2000, 2983), d.h. nicht nur für die Begründung und Beendigung des Anstellungsverhältnisses sowie für die Entlastung des Geschäftsführers, sondern auch für alle sonstigen das Anstellungsverhältnis betreffende Vereinbarungen, so u.a. die Höhe der Vergütung (vgl. auch Hüffer in: Ulmer/ Habersack/ Winter, GmbHG, 2006, § 46 Rn. 52 und 55).
  • BGH, 03.12.2001 - II ZR 308/99

    Sorgfaltspflicht des Vorstandes einer Genossenschaftsbank bei der Kreditvergabe;

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.01.2014 - 2 U 57/13
    Grundsätzlich steht dem Geschäftsführer einer GmbH bei unternehmerischen Entscheidungen ein erhebliches Handlungsermessen zu (vgl. BGH, Urteil v. 21.04.1997, II ZR 175/95, BGHZ 135, 244; Urteil v. 03.12.2001, II ZR 308/99, DB 2002, 473).
  • KG, 17.12.2004 - 14 U 226/03

    GmbH-Geschäftsführerhaftung: Voraussetzungen und Beweislast bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.01.2014 - 2 U 57/13
    Beim Abschluss von schuldrechtlichen Verträgen unter Kompetenzüberschreitung haftet der Geschäftsführer grundsätzlich auf Freistellung von den für die Gesellschaft begründeten Verbindlichkeiten (vgl. BGH, Urteil v. 09.12.1996, NJW 1997, 741; KG Berlin, Urteil v. 17.12.2004, 14 U 226/03, GmbHR 2005, 477) bzw. auf (Rück-)Zahlung bereits erbrachter Geldleistungen.
  • OLG Naumburg, 30.11.1998 - 11 U 22/98

    Rückgewähr von einem Geschäftsführer einer GmbH gewährten Vorteilen; Anspruch auf

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.01.2014 - 2 U 57/13
    Ein Geschäftsführer, der im Widerspruch zu den Vermögensinteressen der Gesellschaft Vergütungsleistungen auf deren Kosten in Anspruch nimmt, ohne hierfür äquivalente Gegenleistungen zu erbringen, verletzt die sich aus seiner Organstellung ergebenden Unterlassungspflichten und macht sich nach § 43 Abs. 2 GmbHG schadenersatzpflichtig (ähnlich OLG Naumburg, Urteil v. 30.11.1998, 11 U 22/98, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 23.01.2014 - 2 U 57/13   

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https://dejure.org/2014,326
OLG Stuttgart, 23.01.2014 - 2 U 57/13 (https://dejure.org/2014,326)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.01.2014 - 2 U 57/13 (https://dejure.org/2014,326)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - 2 U 57/13 (https://dejure.org/2014,326)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung der Überschussbeteiligung eines sog. Riester-Vertrages erst bei einem Garantiekapital oder Mindestwert von 40.000 Euro

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 307 Abs 3 S 1 BGB
    Allgemeine Versicherungsbedingungen: Inhaltskontrolle für eine Klausel zur Überschussbeteiligung in Riester-Rentenverträgen

  • handelsblatt.com
  • handelsblatt.com PDF
  • rechtsportal.de

    BGB § 307 Abs. 1 S. 2; VVG a.F. § 153
    Formularmäßige Vereinbarung der Überschussbeteiligung eines sog. Riester-Vertrages erst bei einem Garantiekapital oder Mindestwert von 40.000 EUR

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung)

    Versicherungsbedingungen in so genannten Riester-Rentenverträgen

  • faz.net (Pressebericht, 23.01.2014)

    Klauseln zu Kostenüberschüssen: Riester-Verträge der Allianz sind intransparent

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Versicherungsbedingungen in Riester-Rentenverträgen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu allgemeinen Versicherungsbedingungen - Klauseln in Riester-Rentenverträgen zu intransparent

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Versicherungsbedingungen in so genannten Riester-Rentenverträgen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung der Überschussbeteiligung eines sog. Riester-Vertrages

  • handelsblatt.com (Pressebericht, 23.01.2014)

    Altersvorsorge: Riester-Rente der Allianz ist intransparent

  • bista.de (Kurzinformation)

    Regelungen der Riester Rente Allianz Leben zu unklar

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Riester-Rentenverträge

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung der Überschussbeteiligung eines sog. Riester-Vertrages

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 25.07.2012 - IV ZR 201/10

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2014 - 2 U 57/13
    Wie dem eigenen Ausspruch des BGH in seinem Urteil vom 25.07.2012 - IV ZR 201/10 = Z 194, 208 entspricht, kann eine Klausel insoweit zum Streitgegenstand erhoben werden, dass sie in ihrem Kontext wiedergegeben ist, dass aber durch Fettdruck die Klauseln oder Klauselteile kenntlich gemacht werden, welche durchgreifenden Wirksamkeitsbedenken begegnen (Urteil) oder nach dem Antrag begegnen sollen (vgl. BGHZ a.a.O. [Tz. 9 und 12]).

    Da diese wichtige Information vorenthalten wird, obgleich sie zu erteilen der Beklagten in zumutbarer Weise leicht möglich gewesen wäre, erfolgte die Verurteilung im Hauptsacheausspruch zu Recht, zumal auch die Frage der Wiederholungsgefahr (vgl. hierzu etwa BGHZ 194, 208 [Tz. 72 f]) im Berufungsrechtszug nicht im Streit stand.

    Die Beklagte hat bei - wie hier - begründeter Abmahnung gemäß §§ 5 UKlaG, 12 Abs. 1 S. 2 UWG Abmahnkosten zu erstatten (BGHZ 194, 208 [Tz. 74]).

  • BGH, 11.09.2013 - IV ZR 303/12

    Ratenschutz-Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Erlöschen des Versicherungsschutzes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2014 - 2 U 57/13
    Allgemeine Versicherungsbedingungen sind Allgemeinen Geschäftsbedingungen gleichstehend (BGH VersR 2013, 1397 [Tz. 11 f]; ZIP 2013, 2062 [Tz. 10]).

    Damit kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGH VersR 2013, 1397 [Tz. 13]; Z 194, 208 [Tz. 21]).

    Bei einer den Versicherungsschutz einschränkenden Ausschlussklausel muss der Versicherungsnehmer den danach noch bestehenden Umfang der Versicherung erkennen können (BGH VersR 2013, 1397 [Tz. 12]; Z 194, 208 [Tz. 24 und 45]; Z 159, 360 [juris Tz. 29]; GRUR 2013, 375 [Tz. 35] - Missbrauch des Verteilungsplans ).

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2014 - 2 U 57/13
    Anderes ergebe sich nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.05.2011 - IV ZR 121/00, da dort darauf hingewiesen worden sei, dass die Überschussbeteiligung nicht gesichert sei; zudem sei auch die Überschussgruppe im dortigen § 17 Abs. 4 ALB angegeben.

    Auch aus der Entscheidung BGH NJW 2001, 2014, 2019, wonach die Regelungen des § 81 c VAG und der dazu ergangenen Rechtsverordnungen so komplex und kompliziert seien, dass sie einem durchschnittlichen Versicherungsnehmer nicht erklärt werden könnten, und, dass eine Klausel zur Überschussbeteiligung nur dann eine unangemessene Benachteiligung nach der damaligen Vorschrift des § 9 AGBG darstelle, wenn die Versicherung als verpflichtet anzusehen wäre, sich auf genauere Maßstäbe zur Überschussbeteiligung schon bei Vertragsschluss festzulegen, was der BGH dort verneinte (vgl. BGH a.a.O. 2018), kann zu Gunsten der Beklagten im Ansatz nichts hergeleitet werden.

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 61/11

    BGH erklärt die Auslagenersatzklausel in Nr. 18 der AGB-Sparkassen sowie in Nr.

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2014 - 2 U 57/13
    Ist das nicht der Fall, liegt in Wirklichkeit eine von Rechtsvorschriften abweichende und damit kontrollfähige Regelung vor (BGH WM 2012, 1189 [Tz. 14]).
  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 80/95

    Kapitalbildende Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung: Schutzdefizit für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2014 - 2 U 57/13
    Denn das BVerfG hat unter dem Aktenzeichen 1 BvR 80/95 durch Urteil vom 26.07.2005 dieser Rechtsansicht im Ergebnis eine Absage erteilt (BVerfG NJW 2005, 2376; so schon Senat NVersRZ 1999, 366, 370) und den Gesetzgeber für verpflichtet erklärt, gesetzliche Vorkehrungen für eine ausreichende Beteiligung des Versicherungsnehmers an Überschüssen im Bereich der kapitalbildenden Lebensversicherungen zu treffen.
  • OLG Hamm, 23.10.2012 - 4 U 134/12

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Ersatz noch nicht entrichteter Abmahnkosten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2014 - 2 U 57/13
    Der Einwand, die Kläger hätten die Kosten ihrem Bevollmächtigten nicht bezahlt, wozu sich dieser bereits verhalten und was das Landgericht daraufhin keiner vertieften Beurteilung mehr unterzogen hat, findet sich im Berufungsrechtszug denn auch nicht mehr (vgl. dazu im Übrigen OLG Hamm MMR 2013, 171 [juris Tz. 67 f]).
  • BGH, 19.11.2002 - X ZR 243/01

    Zu Preiserhöhungsklauseln in Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2014 - 2 U 57/13
    Dies gilt insbesondere, wenn das Gesetz nur einen Rahmen vorgibt (BGH NJW 2003, 507, 508 [Gestaltungsspielraum]; Roloff in Erman, BGB, 13. Aufl. [2011], § 307, 40).
  • BGH, 10.12.2013 - XI ZR 405/12

    Streitwert einer Verbandsklage gegen Bearbeitungsentgelte in Bank-AGB

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2014 - 2 U 57/13
    Damit befindet er sich auch in Übereinstimmung mit der neuesten Rechtsprechung des BGH (B. v. 10.12.2013 - XI ZR 405/12 [Tz. 5]).
  • BGH, 09.12.2013 - IV ZR 19/12

    Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Lebens- und Rentenversicherung:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2014 - 2 U 57/13
    Zwar hat der BGH eine Ausnahme von dieser Regel nicht von vornherein ausgeschlossen, wenn eine Klausel von herausragender wirtschaftlicher Bedeutung für die betroffenen Verkehrskreise ist (BGH a.a.O. [Tz. 6 f.], weshalb er in einem solchen Falle in einem Verbandsprozess bei einem Streit um diese eine Klausel den Streitwert auf 25.000 EUR festgesetzt hat. Dass dies vorliegend in gleicher Weise angezeigt wäre, ist weder ersichtlich gemacht noch ersichtlich. So hat denn auch der IV. Zivilsenat des BGH, obgleich das dortige Revisionsverfahren auch von Fragen des Streitwertes in Bezug auf zwei im Verbandsprozess angegriffene Klauseln bestimmt gewesen war, ohne weitere Begründung den Streitwert auf 5.000,00 EUR festgesetzt (BGH B. v. 09.12.2013 - IV ZR 19/12).
  • BGH, 11.09.2013 - IV ZR 17/13

    Berechnung des Rückkaufswerts von bis Ende 2007 geschlossenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.2014 - 2 U 57/13
    Allgemeine Versicherungsbedingungen sind Allgemeinen Geschäftsbedingungen gleichstehend (BGH VersR 2013, 1397 [Tz. 11 f]; ZIP 2013, 2062 [Tz. 10]).
  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 21/12

    Einkaufswagen

  • BGH, 10.03.1993 - VIII ZR 85/92

    Streitgegenstand und Beschwer bei AGBG -Unterlassungsklage - Formularvertragliche

  • BGH, 16.05.2013 - I ZR 175/12

    Treuepunkte-Aktion

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 23/11

    Missbrauch des Verteilungsplans

  • BGH, 13.01.2016 - IV ZR 38/14

    Zur Unwirksamkeit zweier Klauseln betreffend die Kostenüberschussbeteiligung der

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Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 08.09.2014 - L 2 U 57/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,27346
LSG Sachsen, 08.09.2014 - L 2 U 57/13 (https://dejure.org/2014,27346)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 08.09.2014 - L 2 U 57/13 (https://dejure.org/2014,27346)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 08. September 2014 - L 2 U 57/13 (https://dejure.org/2014,27346)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer

    Minderung der Erwerbstätigkeit (MdE) als Voraussetzung für die Gewährung einer Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung; Gewährung einer Verletztenrente als Stützrente auf Grund eines zu DDR-Zeiten (durch die staatliche Versicherung der DDR als zuständige ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Versichertenrente als Stützrente - Anerkennung eines Arbeitsunfalles und Feststellung einer MdE von 10 v. H. durch staatliche Versicherung der DDR - keine Bindung der UV-Träger an MdE-Angabe im Bescheid der staatlichen Versicherung der DDR - keine Bestandskraft einer ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Versichertenrente als Stützrente - Anerkennung eines Arbeitsunfalles und Feststellung einer MdE von 10 v. H. durch staatliche Versicherung der DDR - keine Bindung der UV-Träger an MdE-Angabe im Bescheid der staatlichen Versicherung der DDR - keine Bestandskraft einer ...

  • rechtsportal.de

    Minderung der Erwerbstätigkeit (MdE) als Voraussetzung für die Gewährung einer Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung; Gewährung einer Verletztenrente als Stützrente auf Grund eines zu DDR-Zeiten (durch die staatliche Versicherung der DDR als zuständige ...

  • rechtsportal.de

    Minderung der Erwerbstätigkeit (MdE) als Voraussetzung für die Gewährung einer Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 79
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 168/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs -

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.09.2014 - L 2 U 57/13
    Wegen der Mitteilung von Ermittlungen zu einem anderen Arbeitsunfall durch die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (vgl. den Rechtsstreit L 2 U 168/10) nahm die Beklagte die Ermittlungen zum Vorliegen eines (Stütz-)Rententatbestandes auf.

    Im Hinblick auf Begutachtungen im parallel laufenden Verfahren L 2 U 168/10 ist dieses Verfahren zeitweise ruhend gestellt worden.

    Im Verfahren L 2 U 168/10 wurde nunmehr die Berufung vom Kläger zurückgenommen, nachdem dort die beklagte BG unter Bezugnahme auf ein durch den Senat eingeholtes Gutachten eine derzeit bestehende MdE von 10 v. H. anerkannt hatte.

    Im Übrigen wird auf den Inhalt der gerichtlichen Verfahrensakten und Verwaltungsakten in diesem Verfahren und im Verfahren L 2 U 168/10 verwiesen, die dem Senat vorlagen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

  • BSG, 05.03.2002 - B 2 U 4/01 R

    Unfallversicherungsrecht - Übergangsrecht - ehemalige DDR - Versicherungsfall vor

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.09.2014 - L 2 U 57/13
    Es kann dahinstehen, ob dies die Entscheidung über die Ablehnung eines Rentenantrages oder eine Benachrichtigung zivilrechtlicher Art darstellte, die mit der Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers (§§ 267 bis 273 des Arbeitsgesetzbuches der DDR) und einer darauf beruhenden Haftpflichtversicherung bei der Staatlichen Versicherung der DDR zusammenhing (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 5. März 2002 - B 2 U 4/01 R).
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 36/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren -

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.09.2014 - L 2 U 57/13
    Auch wenn in einem Bescheid einer gesetzlichen Unfallversicherung der Bundesrepublik Deutschland neben der Ablehnung einer Rentengewährung ausdrücklich eine Einschränkung der Erwerbsfähigkeit von weniger als 20 v. H. benannt ist, nimmt dieser Verfügungssatz des Bescheides nicht an der Bestandskraft teil (vgl. zuletzt Urteil des 2. Senats des BSG vom 22.06.2004, B 2 U 36/03 R m.w.N., zitiert nach juris).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.09.2014 - L 2 U 57/13
    Die Bemessung des Grades der MdE wird vom BSG in ständiger Rechtsprechung als Tatsachenfeststellung gewertet, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (vgl. etwa Urteil vom 2. Mai 2001 - B 2 U 24/00 R - SozR 3-2200 § 581 Nr. 8, S 36 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BSG, 27.06.2013 - B 2 U 57/13 B   

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BSG, 27.06.2013 - B 2 U 57/13 B (https://dejure.org/2013,22594)
BSG, Entscheidung vom 27.06.2013 - B 2 U 57/13 B (https://dejure.org/2013,22594)
BSG, Entscheidung vom 27. Juni 2013 - B 2 U 57/13 B (https://dejure.org/2013,22594)
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  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 27.06.2013 - B 2 U 57/13 B
    Der Senat sieht von einer Begründung ab, weil sie nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 SGG; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit vgl BVerfG Beschluss vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - NJW 2011, 1497).
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 23.01.2014 - L 2 U 57/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,81181
LSG Sachsen, 23.01.2014 - L 2 U 57/13 (https://dejure.org/2014,81181)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 23.01.2014 - L 2 U 57/13 (https://dejure.org/2014,81181)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - L 2 U 57/13 (https://dejure.org/2014,81181)
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