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   LSG Sachsen, 17.05.2018 - L 2 U 61/15   

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LSG Sachsen, 17.05.2018 - L 2 U 61/15 (https://dejure.org/2018,56310)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 17.05.2018 - L 2 U 61/15 (https://dejure.org/2018,56310)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 17. Mai 2018 - L 2 U 61/15 (https://dejure.org/2018,56310)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Baden-Württemberg, 28.01.2011 - L 8 U 4946/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 und 2110 -

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.05.2018 - L 2 U 61/15
    So hat das Bundessozialgericht im Zusammenhang mit den BK 2108 und 2110 ausgeführt, dass es nach dem derzeitigen Stand der arbeitsmedizinischen Erkenntnisse nicht möglich sei, bei einer bandscheibenbedingten Erkrankung der Lendenwirbelsäule die unterschiedlichen Einwirkungen im Sinne der Berufskrankheiten Nr. 2108 und Nr. 2110 hinsichtlich ihres Beitrags zur Entstehung der Krankheit sowie den Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit des Versicherten voneinander zu trennen (BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 9/05 R - juris Rn. 21 unter Verweis auf: Brandenburg, BG 1993, 791, 794; Schönberger/Mehr-tens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 7. Aufl. 2003, 8.3.5.5.3.1, S. 570; Dupuis/Hartung, BG 1994, 346, 348; Schäfer/Hartung, ASUmed 34 (1999), 143; Dupuis, ASUmed 36 (2001), 422, 427; Konsensempfehlungen "Medizinische Beurteilungskriterien zu bandscheibenbedingten BKen der LWS", Trauma und Berufskrankheit 3/2005, 211 ff, 1.1.2; Konietzko/Dupuis/Letzel, Handbuch der Arbeitsmedizin, Abschn IV, 3.5.2, S. 5; so auch LSG BW, Urteil vom 28. Januar 2011 - L 8 U 4946/08 - juris Rn. 35).

    Eine in der abschließenden Liste der Anlage 1 zur BKV nicht aufgeführte neue Berufskrankheit, die aus verschiedenen Tatbeständen zusammengefasst und daher unzulässig wäre, ist in der kumulativen Berücksichtigung der wirbelsäulenbelastenden Expositionen nicht zu sehen (vgl. LSG BW, Urteil vom 28. Januar 2011 - L 8 U 4946/08 - juris Rn. 35).

  • BSG, 27.11.1985 - 2 RU 12/84

    Berufskrankheit - Wiederaufleben eines Bronchialasthmas

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.05.2018 - L 2 U 61/15
    Dieses besondere versicherungsrechtliche Tatbestandsmerkmal des Zwangs zur Unterlassung aller gefährdenden Tätigkeiten setzt in der Regel voraus, dass die Tätigkeit, die zu der Erkrankung geführt hat, aus arbeitsmedizinischen Gründen nicht mehr ausgeübt werden soll und der Versicherte die schädigende Tätigkeit und solche Tätigkeiten, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich sein können, tatsächlich objektiv aufgegeben hat, wobei es auf das Motiv des Versicherten nicht ankommt (st. Rspr. Bundessozialgerichts [BSG], vgl. u.a. Urteil vom 20. Oktober 1983 - 2 RU 70/82 -, vom 27. November 1985 - 2 RU 12/84 - und vom 22. August 2000 - B 2 U 34/99 R -, juris Rn. 24; so auch Mehrtens/Brandenburg, BKV 2108 Anm. 2.4 S. 31).
  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 34/99 R

    Berufskrankheit, Tatbestandsmerkmal der Aufgabe aller Tätigkeiten

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.05.2018 - L 2 U 61/15
    Dieses besondere versicherungsrechtliche Tatbestandsmerkmal des Zwangs zur Unterlassung aller gefährdenden Tätigkeiten setzt in der Regel voraus, dass die Tätigkeit, die zu der Erkrankung geführt hat, aus arbeitsmedizinischen Gründen nicht mehr ausgeübt werden soll und der Versicherte die schädigende Tätigkeit und solche Tätigkeiten, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich sein können, tatsächlich objektiv aufgegeben hat, wobei es auf das Motiv des Versicherten nicht ankommt (st. Rspr. Bundessozialgerichts [BSG], vgl. u.a. Urteil vom 20. Oktober 1983 - 2 RU 70/82 -, vom 27. November 1985 - 2 RU 12/84 - und vom 22. August 2000 - B 2 U 34/99 R -, juris Rn. 24; so auch Mehrtens/Brandenburg, BKV 2108 Anm. 2.4 S. 31).
  • LSG Sachsen, 21.06.2010 - L 2 U 170/08

    Anerkennung einer Berufskrankheit BK 2108 aufgrund langjähriger

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.05.2018 - L 2 U 61/15
    Würde man der Ansicht der Beklagten folgen, wäre der bisegmentale Bandscheibenschaden von den Konsensempfehlungen nicht erfasst, wovon nicht auszugehen ist (vgl. auch Urteil des Senats vom 21. Juni 2010 - L 2 U 170/08 LW - juris Rn. 46).
  • BSG, 20.10.1983 - 2 RU 70/82
    Auszug aus LSG Sachsen, 17.05.2018 - L 2 U 61/15
    Dieses besondere versicherungsrechtliche Tatbestandsmerkmal des Zwangs zur Unterlassung aller gefährdenden Tätigkeiten setzt in der Regel voraus, dass die Tätigkeit, die zu der Erkrankung geführt hat, aus arbeitsmedizinischen Gründen nicht mehr ausgeübt werden soll und der Versicherte die schädigende Tätigkeit und solche Tätigkeiten, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich sein können, tatsächlich objektiv aufgegeben hat, wobei es auf das Motiv des Versicherten nicht ankommt (st. Rspr. Bundessozialgerichts [BSG], vgl. u.a. Urteil vom 20. Oktober 1983 - 2 RU 70/82 -, vom 27. November 1985 - 2 RU 12/84 - und vom 22. August 2000 - B 2 U 34/99 R -, juris Rn. 24; so auch Mehrtens/Brandenburg, BKV 2108 Anm. 2.4 S. 31).
  • BSG, 23.04.2015 - B 2 U 20/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 -

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.05.2018 - L 2 U 61/15
    Die Tatbestandsmerkmale "versicherte Tätigkeit", "Verrichtung", "Einwirkungen" und "Krankheit" müssen im Sinne des Vollbeweises erwiesen sein, also mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorliegen (st. Rechtsprechung, vgl. u.a. BSG, Urteil vom 23. April 2015 - B 2 U 20/14 R - juris Rn. 10).
  • BSG, 27.06.1991 - 2 RU 31/90

    Ursächliche Bedeutung der versicherten Tätigkeit im Rahmen der

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.05.2018 - L 2 U 61/15
    Kann ein behaupteter Sachverhalt nicht nachgewiesen oder der ursächliche Zusammenhang nicht wahrscheinlich gemacht werden, so geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten des Beteiligten, der aus diesem Sachverhalt Rechte herleitet, bei den anspruchsbegründenden Tatsachen also zu Lasten des jeweiligen Klägers (vgl. BSG, Urteil vom 27. Juni 1991 - 2 RU 31/90 - juris).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 9/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.05.2018 - L 2 U 61/15
    So hat das Bundessozialgericht im Zusammenhang mit den BK 2108 und 2110 ausgeführt, dass es nach dem derzeitigen Stand der arbeitsmedizinischen Erkenntnisse nicht möglich sei, bei einer bandscheibenbedingten Erkrankung der Lendenwirbelsäule die unterschiedlichen Einwirkungen im Sinne der Berufskrankheiten Nr. 2108 und Nr. 2110 hinsichtlich ihres Beitrags zur Entstehung der Krankheit sowie den Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit des Versicherten voneinander zu trennen (BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 9/05 R - juris Rn. 21 unter Verweis auf: Brandenburg, BG 1993, 791, 794; Schönberger/Mehr-tens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 7. Aufl. 2003, 8.3.5.5.3.1, S. 570; Dupuis/Hartung, BG 1994, 346, 348; Schäfer/Hartung, ASUmed 34 (1999), 143; Dupuis, ASUmed 36 (2001), 422, 427; Konsensempfehlungen "Medizinische Beurteilungskriterien zu bandscheibenbedingten BKen der LWS", Trauma und Berufskrankheit 3/2005, 211 ff, 1.1.2; Konietzko/Dupuis/Letzel, Handbuch der Arbeitsmedizin, Abschn IV, 3.5.2, S. 5; so auch LSG BW, Urteil vom 28. Januar 2011 - L 8 U 4946/08 - juris Rn. 35).
  • LSG Sachsen, 16.12.2010 - L 2 U 114/06
    Auszug aus LSG Sachsen, 17.05.2018 - L 2 U 61/15
    Damit ist der hälftige Richtwert (von insgesamt 25 MNh für Männer, vgl. Mehrtens/Brandenburg, BKV Nr. 2108 S. 34) von 12, 5 MNh, der nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 30. Oktober 2007 - 2 U 4/06 R - juris) zugrunde zu legen ist (st. Rechtsprechung des Senats, vgl. u.a. Urteile vom 16. Dezember 2010 - L 2 U 114/06 - und vom 22. April 2010 - L 2 U 109/07 - juris), nicht überschritten.
  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.05.2018 - L 2 U 61/15
    Danach muss bei vernünftiger Abwägung aller wesentlichen Gesichtspunkte des Einzelfalls mehr für als gegen einen Ursachenzusammenhang sprechen (vgl. BSG, Urteile vom 2. November 1999 - B 2 U 47/98 R - und vom 2. Mai 2001 - B 2 U 16/00 R - juris).
  • LSG Sachsen, 22.04.2010 - L 2 U 109/07

    Der 2. Senat des Sächsischen Landessozialgerichts hat im Falle eines 1970

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R

    Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung -

  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

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