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   OLG Köln, 01.12.1999 - 2 U 61/99   

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https://dejure.org/1999,15848
OLG Köln, 01.12.1999 - 2 U 61/99 (https://dejure.org/1999,15848)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.12.1999 - 2 U 61/99 (https://dejure.org/1999,15848)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Dezember 1999 - 2 U 61/99 (https://dejure.org/1999,15848)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 254 Abs. 1 § 823; StVG § 7 § 17
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fußgängers mit einem von hinten heranfahrenden Lieferwagen auf einer für Fußgänger und Zulieferfahrzeuge freigegebenen Zuwegung

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Saarbrücken, 09.01.2014 - 4 U 405/12

    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einer Kollision mit dem Gegenverkehr nach

    Bleibt der Unfallhergang ungeklärt, so ist die von beiden Parteien jeweils zugestandene Fahrweise zu Grunde zu legen (vgl. KG, NZV 2006, 374; OLG Naumburg, DAR 2001, 223; Hentschel-König, aaO., § 17 StVG, Rdn. 31 m. w. N.).
  • LG Saarbrücken, 10.02.2017 - 13 S 140/16

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision bei mit einem Spurwechsel verbundenen

    Teilweise wird vertreten, bei einem Fahrstreifenwechsel, der in Zusammenhang mit einem Überholvorgang stehe, sei nicht der den Wechsel von Fahrstreifen regelnde § 7 Abs. 5 StVO, sondern allein die das Überholen regelnde Sondervorschrift des § 5 StVO maßgeblich (OLG Naumburg, DAR 2001, 223; OLG Brandenburg, NJW 2009, 2962; OLG Schleswig, MDR 2010, 144; LG Itzehoe, Urteil vom 16. Juli 2014 - 2 O 46/12, juris; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 7 StVO Rn. 17; wohl auch Weiten in: Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR, 1. Aufl. 2016, § 7 StVO Rn. 24 sowie die Nachweise bei Haarmann, DAR 1987, 139 Fn. 44, 45).
  • OLG Dresden, 11.12.2006 - Ss OWi 650/06

    Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren

    Soweit das Oberlandesgericht Köln meint, durch § 9 Abs. 5 StVO werde jeder Verkehrsteilnehmer geschützt (VersR 1992, 332; DAR 2001, 223), ist eine Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 121 Abs. 2 GVG, § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG nicht veranlasst.
  • OLG Brandenburg, 01.03.2007 - 12 U 160/06

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsausfallschaden bei Vorhandensein eines

    Da der Kläger angesetzt hatte, den LKW des Beklagten zu 1) zu überholen, war der Beklagte zu 1) verpflichtet, durch korrektes Rechtsfahren das Überholtwerden möglichst zu erleichtern (§ 2 Abs. 2 StVO), und er durfte nicht unerwartet nach links ausbiegen (vgl. OLG Naumburg DAR 2001, 223, OLG Hamm VersR 1987, 692).
  • LG Stendal, 06.09.2007 - 22 S 28/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der sich

    Nur unstreitige, zugestandene oder erwiesene Tatsachen zählen, keine nur vermuteten (vgl. BGH, NJW 2000, 3069; OLG Naumburg, DAR 2001, 223).
  • OLG München, 31.01.2022 - 24 U 7414/21

    Berufung, Haftungsquote, Fahrzeug, Rechtsfahrgebot, Gutachten, Seitenabstand,

    Nach dem Urteil des OLG Naumburg vom 23.11.1999 - 9 U 319/98 -, DAR 2001, 223, muss sich der Überholende sich auf die Möglichkeit geringfügiger seitlicher Fahrbewegungen des zu Überholenden einstellen.
  • LG Stendal, 19.11.2009 - 22 S 32/09
    Bei der Abwägung zählen lediglich unstreitige, zugestandene oder erwiesene Tatsachen (vgl. BGH NJW 2000, 3069; OLG Naumburg DAR 2001, 223).
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