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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 26.03.2015 - 2 U 62/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,12767
OLG Naumburg, 26.03.2015 - 2 U 62/14 (https://dejure.org/2015,12767)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26.03.2015 - 2 U 62/14 (https://dejure.org/2015,12767)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26. März 2015 - 2 U 62/14 (https://dejure.org/2015,12767)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 253 BGB, § 7 Abs 1 StVG
    Schmerzensgeld für Verkehrsunfallverletzung: Verlust des Bewusstseins und der Empfindungsfähigkeit aufgrund schwerster Hirnverletzungen und Versterben des Geschädigten 6 Monate nach dem Unfall

  • verkehrslexikon.de

    Schmerzensgeld bei schwersten Hirnverletzungen und Versterben des Geschädigten 6 Monate nach dem Unfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Schmerzensgeldes bei schwerer Hirnverletzung und apallischem Syndrom

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 253
    Höhe des Schmerzensgeldes bei schwerer Hirnverletzung und apallischem Syndrom

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Bei schwersten Hirnverletzungen mit Bewusstseinsverlust 60.000 EUR Schmerzensgeld

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld bei Verlust des Bewusstseins und der Empfindungsfähigkeit wegen schwerster Hirnverletzungen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Schmerzensgeld bei Versterben eines schwerverletzten Unfallopfers nach sechs Monaten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld bei Verlust des Bewusstseins und der Empfindungsfähigkeit wegen schwerster Hirnverletzungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schmerzensgeld von 60.000 EUR aufgrund bei Verkehrsunfall erlittenen schweren Schädel-Hirn-Traumas mit apallischem Syndrom und Wachkoma - Unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens des Unfallgeschädigten von 25 % sind 45.000 EUR Schmerzensgeld angemessen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Schmerzensgeld bei Verlust des Bewusstseins und der Empfindungsfähigkeit wegen schwerster Hirnverletzungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1244
  • NZV 2016, 133
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.06.1985 - VI ZR 15/84

    Anscheinsbeweis für Verschulden des wendenden Fahrzeugs bei einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.03.2015 - 2 U 62/14
    a) Der Verletzung des Vorfahrtsrechts steht nicht eine - unterstellt erfolgte - Geschwindigkeitsüberschreitung des Erblassers entgegen, da, wie das Landgericht richtig ausgeführt hat, der Vorfahrtsberechtigte seine Vorfahrt nicht durch unerlaubt schnelles Fahren verliert (vgl. BGH, Urteile vom 04.06.1985, VI ZR 15/84, VersR 1985, 989, und vom 21.01.1986, VI ZR 35/85, VersR 1986, 579).
  • BGH, 16.02.1993 - VI ZR 29/92

    Schmerzensgeldbemessung bei Verlust der Empfindungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.03.2015 - 2 U 62/14
    Dagegen ist es dem Richter nicht erlaubt, sich an einem nur gedachten Schadensbild, das von einer ungeschmälerten Empfindungs- und Leidensfähigkeit gekennzeichnet ist, zu orientieren und sodann mit Rücksicht auf den vollständigen oder weitgehenden Wegfall der Empfindungsfähigkeit Abstriche vorzunehmen (vgl. BGH, Urteile vom 13.10.1992, VI ZR 201/91, BGHZ 120, 1 = NJW 1993, 781, und vom 16.02.1993, VI ZR 29/92, NJW 1993, 1531).
  • BGH, 16.12.1975 - VI ZR 175/74

    Ausgleich einer schwersten Hirnverletzung mit Verlust aller geistigen Fähigkeiten

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.03.2015 - 2 U 62/14
    Der Bundesgerichtshof hat - unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (vgl. u .a. Urteil vom 16.12.1975, VI ZR 175/74, NJW 1976, 1147) - vielmehr entschieden, dass der Richter, wie in sonstigen Fällen auch, diejenigen Umstände, die dem Schaden im Einzelfall sein Gepräge geben, eigenständig bewerten und aus einer Gesamtschau die angemessene Entschädigung für das sich ihm darbietende Schadensbild gewinnen muss.
  • BGH, 13.10.1992 - VI ZR 201/91

    Schmerzensgeld bei Hirnschaden aufgrund Behandlungsfehler des Geburtshelfers

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.03.2015 - 2 U 62/14
    Dagegen ist es dem Richter nicht erlaubt, sich an einem nur gedachten Schadensbild, das von einer ungeschmälerten Empfindungs- und Leidensfähigkeit gekennzeichnet ist, zu orientieren und sodann mit Rücksicht auf den vollständigen oder weitgehenden Wegfall der Empfindungsfähigkeit Abstriche vorzunehmen (vgl. BGH, Urteile vom 13.10.1992, VI ZR 201/91, BGHZ 120, 1 = NJW 1993, 781, und vom 16.02.1993, VI ZR 29/92, NJW 1993, 1531).
  • BGH, 21.01.1986 - VI ZR 35/85

    Verletzung des Vorfahrtsrechts bei überhöhter Geschwindigkeit des

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.03.2015 - 2 U 62/14
    a) Der Verletzung des Vorfahrtsrechts steht nicht eine - unterstellt erfolgte - Geschwindigkeitsüberschreitung des Erblassers entgegen, da, wie das Landgericht richtig ausgeführt hat, der Vorfahrtsberechtigte seine Vorfahrt nicht durch unerlaubt schnelles Fahren verliert (vgl. BGH, Urteile vom 04.06.1985, VI ZR 15/84, VersR 1985, 989, und vom 21.01.1986, VI ZR 35/85, VersR 1986, 579).
  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 216/74

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.03.2015 - 2 U 62/14
    Dazu hat er alle hierfür maßgeblichen Umstände zu erforschen, wobei er nicht gegen Erfahrungssätze verstoßen und nur bei besonderer Begründung die in der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen bisher gewährten Beträge unterschreiten oder überschreiten darf (BGH, Urteile vom 18.11.1969, VI ZR 81/68, VersR 1970, 134, und vom 08.06.1976, VI ZR 216/74, VersR 1976, 967).
  • OLG Karlsruhe, 11.07.1997 - 10 U 15/97

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.03.2015 - 2 U 62/14
    Tritt aber der Tod nicht unmittelbar mit dem Unglücksfall, sondern erst nach einiger Zeit ein, kann die Tatsache der Lebensverkürzung nicht schmerzensgeldrelevant werden; in diesen Fällen ist die Leidenszeit bis zum Tod zu entschädigen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.07.1997, 10 U 15/97, VersR 1998, 1256; in dem dortigen Rechtsstreit ist ein Schmerzensgeld von 150.000,00 Euro bei einem Leiden des Geschädigten von 21 Monaten zuerkannt worden).
  • BGH, 18.11.1969 - VI ZR 81/68

    Schmerzensgeldbemesssung - Ermessen - Rechtsstreit

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.03.2015 - 2 U 62/14
    Dazu hat er alle hierfür maßgeblichen Umstände zu erforschen, wobei er nicht gegen Erfahrungssätze verstoßen und nur bei besonderer Begründung die in der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen bisher gewährten Beträge unterschreiten oder überschreiten darf (BGH, Urteile vom 18.11.1969, VI ZR 81/68, VersR 1970, 134, und vom 08.06.1976, VI ZR 216/74, VersR 1976, 967).
  • OLG München, 13.02.2004 - 10 U 5381/02

    Einsatz des Blaulicht und Martinshorn unter gebührender Berücksichtigung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.03.2015 - 2 U 62/14
    aa) (1) Eine Vergleichbarkeit besteht vor allem mit der vom Oberlandesgericht München getroffenen Entscheidung (Urteil vom 13.02.2004, 10 U 5381/02, Hacks/Wellner/Häcker, 33. Aufl., 2015, Nr. 1592).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.12.2014 - 2 U 62/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,83250
OLG Düsseldorf, 18.12.2014 - 2 U 62/14 (https://dejure.org/2014,83250)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.12.2014 - 2 U 62/14 (https://dejure.org/2014,83250)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Dezember 2014 - 2 U 62/14 (https://dejure.org/2014,83250)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Düsseldorf, 01.07.2009 - 2 U 51/08

    Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2014 - 2 U 62/14
    1997, 257, 256 - Steinknacker; InstGE 9, 117 - Sicherheitsschaltgerät; InstGE 9, 173/174 - Herzklappenringprothese; InstGE 11, 164/165 = GRUR-RR 2010, 122 - Prepaid-Verfahren; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 7. Aufl., Rdnr. 2336-2338; allg. z. ZwV.

    OLG Frankfurt/Main, MDR 1997, 393; OLG Köln, ZIP 1994, 1053), oder wenn bei der Verurteilung durch das Landgericht ein streitentscheidender Gesichtspunkt ungeprüft geblieben ist, der schwierige, nicht eindeutig zu beantwortende Rechtsfragen aufwirft, so dass zum maßgeblichen Sachverhalt eine Entscheidung, auf die bei summarischer Prüfung verwiesen werden kann, überhaupt noch nicht vorliegt (Senat, InstGE 11, 164/165 - Prepaid-Verfahren; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 2339).

    Mit der von der Beklagten in Bezug genommenen Senatsentscheidung "Prepaid-Verfahren" (Senat, InstGE 11, 164 = GRUR-RR 2010, 122), in der es um einen vom Landgericht übersehenen eigenständigen Gesichtspunkt ging, ist der Streitfall insoweit nicht zu vergleichen.

    Zwar mag dem vom Senat bereits entschiedenen Fall (InstGE 11, 164 - Prepaid-Verfahren) der Fall gleichzustellen sein, dass das Landgericht verurteilt hat, obwohl es bei zutreffender Ausübung seines Ermessens eine Vorabentscheidung des EuGH (Art. 267 AEUV) hätte einholen müssen.

  • OLG Düsseldorf, 11.02.2010 - 2 U 116/07

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2014 - 2 U 62/14
    1997, 257, 256 - Steinknacker; InstGE 9, 117 - Sicherheitsschaltgerät; InstGE 9, 173/174 - Herzklappenringprothese; InstGE 11, 164/165 = GRUR-RR 2010, 122 - Prepaid-Verfahren; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 7. Aufl., Rdnr. 2336-2338; allg. z. ZwV.

    Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung auf Rechnungslegung kommt insofern nach der Rechtsprechung des Senats regelmäßig schon deshalb nicht in Betracht, weil mit ihr im Allgemeinen die Entstehung eines unersetzlichen Nachteils nicht verbunden ist (Senat, InstGE 9, 117 - Sicherheitsschaltgerät; Beschl. v. 15.03.2006 - I-2 U 14/06; Beschl. v. 21.09.2009 - I-2 U 56/09; Beschl. v. 02.06.2010 - I-2 U 27/10; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 2347).

    Der Senat hat hiervon ausgehend in seiner Entscheidung "Sicherheitsschaltgerät" (v. 07.04.2008 - I- 2 U 116/07, InstGE 9, 117) ausgesprochen, dass die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem erstinstanzlichen Urteil auf Rechnungslegung auf Grund einer Patentverletzung von vorneherein bezüglich solcher Angaben nicht in Betracht kommt, für die dem Schuldner ein Wirtschaftsprüfervorbehalt eingeräumt worden ist; insoweit ist ein nicht zu ersetzender Nachteil des Schuldners regelmäßig zu verneinen, weil ein Bekanntwerden von besonderen Geschäftsgeheimnissen gerade nicht droht (Senat, InstGE 9, 117, 119).

    Ferner hat der Senat (InstGE 9, 117, 119 ff.) ausgesprochen, dass eine Einstellungsanordnung regelmäßig auch nicht deswegen gerechtfertigt ist, weil die Parteien in einem Wettbewerbsverhältnis zueinander stehen und der Schuldner in Bezug auf die mitzuteilenden Preise, Kosten und Gewinne geltend machen kann, dass es sich bei den betreffenden Angaben mit Rücksicht auf das Wettbewerbsverhältnis der Parteien sowie Besonderheiten des betroffenen Marktes um höchst sensible Daten handelt.

  • OLG Düsseldorf, 14.02.2008 - 2 U 90/07

    Präklusion im Falle der Vorabentscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2014 - 2 U 62/14
    Einer von Anfang an bestehenden Unrichtigkeit steht dabei der Fall gleich, dass die landgerichtliche Vollstreckbarkeitsentscheidung aufgrund nachträglicher, erst im Anschluss an den Schluss der erstinstanzlichen Verhandlung eingetretener Umstände unzutreffend geworden ist (Senat, InstGE 9, 47 - Zahnimplantat; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 2366).

    Sie gestattet es einer Partei insbesondere nicht, erstmals im Berufungsrechtszug einen streitigen Sachverhalt vorzutragen, der bereits dem Landgericht hätte unterbreitet werden können, und gestützt hierauf eine Erhöhung oder Ermäßigung der festgesetzten Sicherheitsleistung zu verlangen (Senat, InstGE 9, 47 - Zahnimplantat; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 2366).

  • OLG Hamburg, 05.03.1998 - 3 U 175/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2014 - 2 U 62/14
    Allein der Umstand, dass die Vollstreckung das Prozessergebnis vorwegnehmen würde, ist kein unersetzlicher Nachteil (vgl. BGH, GRUR 1979, 807 - Schlumpfserie; GRUR 1991, 159 - Zwangsvollstreckungseinstellung; NJWE-WettbR 1999, 138 f.; Senat, a.a.O.; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 2347).

    Der Umstand, dass es sich bei den zu erteilenden Informationen um sensible Daten bzw. Geschäftsinterna handelt, die mit Rücksicht auf die Wettbewerbslage zwischen den Parteien an sich vor dem Kläger geheim zu halten sind, rechtfertigt für sich allein noch nicht die Annahme, dass eine Vollstreckung der Verurteilung zur Auskunftserteilung für den Schuldner nicht zu ersetzende Nachteile zur Folge hätte (vgl. BGH, NJWE-WettbR 1999, 138; Senat, a.a.O.; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 2347).

  • OLG Köln, 21.02.1994 - 2 U 185/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2014 - 2 U 62/14
    OLG Frankfurt/Main, MDR 1997, 393; OLG Köln, ZIP 1994, 1053), oder wenn bei der Verurteilung durch das Landgericht ein streitentscheidender Gesichtspunkt ungeprüft geblieben ist, der schwierige, nicht eindeutig zu beantwortende Rechtsfragen aufwirft, so dass zum maßgeblichen Sachverhalt eine Entscheidung, auf die bei summarischer Prüfung verwiesen werden kann, überhaupt noch nicht vorliegt (Senat, InstGE 11, 164/165 - Prepaid-Verfahren; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 2339).
  • OLG Frankfurt, 07.11.1996 - 5 U 225/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2014 - 2 U 62/14
    OLG Frankfurt/Main, MDR 1997, 393; OLG Köln, ZIP 1994, 1053), oder wenn bei der Verurteilung durch das Landgericht ein streitentscheidender Gesichtspunkt ungeprüft geblieben ist, der schwierige, nicht eindeutig zu beantwortende Rechtsfragen aufwirft, so dass zum maßgeblichen Sachverhalt eine Entscheidung, auf die bei summarischer Prüfung verwiesen werden kann, überhaupt noch nicht vorliegt (Senat, InstGE 11, 164/165 - Prepaid-Verfahren; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 2339).
  • OLG Bremen, 05.02.2010 - 2 U 97/09
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2014 - 2 U 62/14
    Das umfasst nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 03.02.2010, I-2 U 97/09; Kühnen, a.a.O, Rdnr. 2335) aber nicht die Möglichkeit, den zu vollstreckenden Ausspruch selbst einzuschränken.
  • BGH, 06.07.1979 - I ZR 55/79

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei zeitlich begrenzter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2014 - 2 U 62/14
    Allein der Umstand, dass die Vollstreckung das Prozessergebnis vorwegnehmen würde, ist kein unersetzlicher Nachteil (vgl. BGH, GRUR 1979, 807 - Schlumpfserie; GRUR 1991, 159 - Zwangsvollstreckungseinstellung; NJWE-WettbR 1999, 138 f.; Senat, a.a.O.; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 2347).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2011 - 2 U 56/09

    Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zur Steuerung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2014 - 2 U 62/14
    Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung auf Rechnungslegung kommt insofern nach der Rechtsprechung des Senats regelmäßig schon deshalb nicht in Betracht, weil mit ihr im Allgemeinen die Entstehung eines unersetzlichen Nachteils nicht verbunden ist (Senat, InstGE 9, 117 - Sicherheitsschaltgerät; Beschl. v. 15.03.2006 - I-2 U 14/06; Beschl. v. 21.09.2009 - I-2 U 56/09; Beschl. v. 02.06.2010 - I-2 U 27/10; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 2347).
  • BGH, 07.09.1990 - I ZR 220/90

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revisionsinstanz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2014 - 2 U 62/14
    Allein der Umstand, dass die Vollstreckung das Prozessergebnis vorwegnehmen würde, ist kein unersetzlicher Nachteil (vgl. BGH, GRUR 1979, 807 - Schlumpfserie; GRUR 1991, 159 - Zwangsvollstreckungseinstellung; NJWE-WettbR 1999, 138 f.; Senat, a.a.O.; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 2347).
  • OLG Celle, 13.01.1993 - 2 U 179/92
  • OLG Karlsruhe, 19.02.2014 - 6 U 162/13

    Keine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen möglicher Änderung

  • EuGH, 05.12.1996 - C-267/95

    DER GERICHTSHOF NIMMT ZU DEN RECHTEN VON PATENTINHABERN UND ZUM GRUNDSATZ DES

  • OLG Düsseldorf, 30.12.1986 - 1 U 212/86
  • OLG Düsseldorf, 07.07.2008 - 2 U 90/06

    Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Urteil in einer Patentsache

  • BGH, 20.06.2000 - X ZR 88/00

    Vollstreckungsschutz bei zeitlich begrenztem Unterlassungsgebot

  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 27/10 R

    Haftungsprivilegierte Person - Schadensersatz - Feststellungsbefugnis -

  • OLG Karlsruhe, 14.09.2022 - 6 U 212/22

    LTE-Mobilfunkstandard - Antrag auf einstweilige Einstellung der

    Die bei deren Erzwingung vor Rechtskraft des Vollstreckungstitels dem Beklagten für seine Geschäftsbeziehungen drohenden Nachteile gehen insoweit prinzipiell ebenfalls nicht über das hinaus, was regelmäßig bei der vorläufigen Vollstreckung aus einem entsprechenden nicht rechtskräftigen Titel zu erwarten ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 2 U 62/14, juris Rn. 20).
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Rechtsprechung
   BSG, 17.06.2014 - B 2 U 62/14 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,17236
BSG, 17.06.2014 - B 2 U 62/14 B (https://dejure.org/2014,17236)
BSG, Entscheidung vom 17.06.2014 - B 2 U 62/14 B (https://dejure.org/2014,17236)
BSG, Entscheidung vom 17. Juni 2014 - B 2 U 62/14 B (https://dejure.org/2014,17236)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Gießen - S 1 U 10/07
  • LSG Hessen - L 3 U 15/11
  • BSG, 17.06.2014 - B 2 U 62/14 B
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