Weitere Entscheidungen unten: OLG Düsseldorf, 15.03.2019 | BSG, 22.05.2018

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 30.11.2018 - 2 U 64/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,41706
OLG Bremen, 30.11.2018 - 2 U 64/18 (https://dejure.org/2018,41706)
OLG Bremen, Entscheidung vom 30.11.2018 - 2 U 64/18 (https://dejure.org/2018,41706)
OLG Bremen, Entscheidung vom 30. November 2018 - 2 U 64/18 (https://dejure.org/2018,41706)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,41706) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    BGB §§ 779, 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 242, 311 Abs. 2
    Sonstiges Zivilrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines Vergleichs wegen arglistiger Täuschung hinsichtlich eines Rechenfehlers bei der Ermittlung der Vergleichssumme

  • rabüro.de

    Zur Frage der Pflichtverletzung einer Prozesspartei bei unterlassenem Hinweis auf Rechenfehler in Prozessvergleich

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung eines Vergleichs wegen arglistiger Täuschung hinsichtlich eines Rechenfehlers bei der Ermittlung der Vergleichssumme

  • RA Kotz

    Kalkulationsirrtum in außergerichtlichem Vergleich - Aufklärungspflicht einer Partei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123 Abs. 1
    Anfechtung eines Vergleichs wegen arglistiger Täuschung hinsichtlich eines Rechenfehlers bei der Ermittlung der Vergleichssumme

  • rechtsportal.de

    Keine Pflichtverletzung, wenn eine Partei vor Vergleichsschluss bemerkt, dass die Berechnung des Vergleichsbetrages auf einem für sie günstigen Rechenfehler beruht - sonstiges Zivilrecht; Vergleich; einseitiger Berechnungsfehler

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechenfehler darf ausgenutzt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anfechtung eines Vergleichs wegen arglistiger Täuschung hinsichtlich eines Rechenfehlers

  • Jurion (Kurzinformation)

    Anfechtung eines Vergleichs wegen arglistiger Täuschung hinsichtlich eines Rechenfehlers

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechenfehler darf ausgenutzt werden! (IBR 2019, 162)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.09.1958 - VII ZR 198/57

    angefochtener Prozeßvergleich - § 160 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, §

    Auszug aus OLG Bremen, 30.11.2018 - 2 U 64/18
    Vergleichs von Anfang an führt, ginge es hierbei um einen Streit um dessen Wirksamkeit, der aus verfahrensrechtlichen Gründen nur durch Fortsetzung des alten Verfahrens auszutragen wäre (BGH 28, 171).
  • BGH, 07.07.1998 - X ZR 17/97

    Anfechtung einer Willenserklärung wegen eines Kalkulationsirrtums; Hinweispflicht

    Auszug aus OLG Bremen, 30.11.2018 - 2 U 64/18
    So ist die Schwelle zu einem Verstoß überschritten, wenn dem Bietenden in einem Vergabeverfahren aus verständiger Sicht des Auftraggebers bei wirtschaftlicher Betrachtung schlechterdings nicht mehr angesonnen werden kann, sich mit dem kalkulierten Preis als einer nur annähernd äquivalenten Gegenleistung zu begnügen (BGH, Urteil v. 11.11.2014 - X ZR 32/14 in Weiterführung zu dem Urteil v. 07.07.1998 - X ZR 17/97).
  • BGH, 11.11.2014 - X ZR 32/14

    Kalkulationsirrtum bei Abgabe eines Angebots gegenüber öffentlichem Auftraggeber

    Auszug aus OLG Bremen, 30.11.2018 - 2 U 64/18
    So ist die Schwelle zu einem Verstoß überschritten, wenn dem Bietenden in einem Vergabeverfahren aus verständiger Sicht des Auftraggebers bei wirtschaftlicher Betrachtung schlechterdings nicht mehr angesonnen werden kann, sich mit dem kalkulierten Preis als einer nur annähernd äquivalenten Gegenleistung zu begnügen (BGH, Urteil v. 11.11.2014 - X ZR 32/14 in Weiterführung zu dem Urteil v. 07.07.1998 - X ZR 17/97).
  • OLG Koblenz, 13.10.2020 - 3 U 773/20

    Zahlung bei Vergleichsabschluss "vergessen": Störung der Geschäftsgrundlage!

    Im Ergebnis würde die Beklagte bei unverändertem Vertrag mehr erhalten, als sie nach den Vorstellungen beider Parteien bei Vergleichsschluss im Ergebnis erhalten sollte, überhaupt nach dem Werkvertrag selbst bei mangelfreier Vertragserfüllung erhalten könnte und als eingeklagt war (s. dazu Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 30. November 2018 - 2 U 64/18; vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2014 - X ZR 32/14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 64/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,54766
OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 64/18 (https://dejure.org/2019,54766)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.03.2019 - 2 U 64/18 (https://dejure.org/2019,54766)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. März 2019 - 2 U 64/18 (https://dejure.org/2019,54766)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,54766) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Erteilung eines weiteren Schutzzertifikats für eine einen bereits geschützten Monowirkstoff enthaltende Wirkstoffkombination; Parallelentscheidung zu OLG Düsseldorf 2 U 61/18 v. 15.03.2019

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 12.03.2015 - C-577/13

    Actavis Group PTC und Actavis UK - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 64/18
    Schützt ein Grundpatent mehrere sich voneinander unterscheidende Erzeugnisse, so können deshalb auf der Grundlage des einen Patents mehrere Zertifikate erteilt werden, nämlich ein Zertifikat für jedes der durch das Grundpatent geschützten, unterschiedlichen Erzeugnisse (EuGH, Urteil vom 12.03.2015 - C-577/13 ( Actavis ./. Boehringer ), Rn. 33; EuGH, Urteil vom 12.12.2013 - C-443/12 ( Actavis ./. Sanofi ), Rn. 29).

    Dies entspricht auch dem Sinn und Zweck des Zertifikatschutzes, mit dem die Wiederherstellung einer ausreichenden Dauer des wirksamen Schutzes des Grundpatents angestrebt wird, indem dem Inhaber nach Ablauf seines Patents eine zusätzliche Ausschließlichkeitsfrist eingeräumt wird, die zumindest zum Teil den Rückstand in der wirtschaftlichen Verwertung seiner patentierten Erfindung ausgleichen soll, der aufgrund der Zeitspanne von der Einreichung der Patentanmeldung bis zur Erteilung der ersten Genehmigung für das Inverkehrbringen in der Europäischen Union eingetreten ist (EuGH, Urteil vom 12.03.2015 - C-577/13 ( Actavis ./. Boehringer ), Rn. 34; EuGH, Urteil vom 12.12.2013 - C-443/12 ( Actavis ./. Sanofi ), Rn. 31).

    Insbesondere muss eine Schutzzeitverlängerung nicht in Bezug auf alle verschiedenen pharmazeutischen Zusammensetzungen stattfinden, die mit dem patentgeschützten Wirkstoff möglich oder zweckmäßig sind (EuGH, Urteil vom 12.03.2015 - C-577/13 ( Actavis ./. Boehringer ), Rn. 35; EuGH, Urteil vom 12.12.2013 - C-443/12 ( Actavis ./. Sanofi ), Rn. 40).

    Wie im Entscheidungsfall war auch dort allein der Monowirkstoff (hier: Ezetimib) als der eine Bestandteil der Wirkstoffzusammensetzung sowie daneben die Wirkstoffkombination (hier: Ezetimib + Simvastatin) durch entsprechende Ansprüche des Grundpatents geschützt, während der zweite aktive Bestandteil der Wirkstoffkombination (hier: Simvastatin) als solcher nicht Schutzgegenstand des Grundpatents war (EuGH, Urteil vom 12.12.2013 - C-443/12 ( Actavis ./. Sanofi ), Rn. 26, 30, 32, 36, 41-43; EuGH, Urteil vom 12.03.2015 - C-577/13 ( Actavis ./. Boehringer ), Rn. 26, 36, 37).

    Eine Differenzierung nach der Zahl der im Grundpatent enthaltenen Erfindungen ist insofern nicht nur praktisch möglich und umsetztbar; sie wird im Übrigen auch dadurch gestützt, dass nach der Auffassung des EuGH die mit dem Schutzzertifikat beabsichtigte Laufzeitverlängerung nur für diejenige Erfindung, aber nicht für jedwede Erscheinungsform dieser Erfindung eintreten soll, die der Allgemeinheit durch das Grundpatent überlassen worden ist (EuGH, Urteil vom 12.03.2015 - C-577/13 ( Actavis ./. Boehringer ), Rn. 35; EuGH, Urteil vom 12.12.2013 - C-443/12 ( Actavis ./. Sanofi ), Rn. 40).

  • EuGH, 12.12.2013 - C-443/12

    Actavis Group und Actavis - Humanarzneimittel - Ergänzendes Schutzzertifikat -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 64/18
    Schützt ein Grundpatent mehrere sich voneinander unterscheidende Erzeugnisse, so können deshalb auf der Grundlage des einen Patents mehrere Zertifikate erteilt werden, nämlich ein Zertifikat für jedes der durch das Grundpatent geschützten, unterschiedlichen Erzeugnisse (EuGH, Urteil vom 12.03.2015 - C-577/13 ( Actavis ./. Boehringer ), Rn. 33; EuGH, Urteil vom 12.12.2013 - C-443/12 ( Actavis ./. Sanofi ), Rn. 29).

    Dies entspricht auch dem Sinn und Zweck des Zertifikatschutzes, mit dem die Wiederherstellung einer ausreichenden Dauer des wirksamen Schutzes des Grundpatents angestrebt wird, indem dem Inhaber nach Ablauf seines Patents eine zusätzliche Ausschließlichkeitsfrist eingeräumt wird, die zumindest zum Teil den Rückstand in der wirtschaftlichen Verwertung seiner patentierten Erfindung ausgleichen soll, der aufgrund der Zeitspanne von der Einreichung der Patentanmeldung bis zur Erteilung der ersten Genehmigung für das Inverkehrbringen in der Europäischen Union eingetreten ist (EuGH, Urteil vom 12.03.2015 - C-577/13 ( Actavis ./. Boehringer ), Rn. 34; EuGH, Urteil vom 12.12.2013 - C-443/12 ( Actavis ./. Sanofi ), Rn. 31).

    Insbesondere muss eine Schutzzeitverlängerung nicht in Bezug auf alle verschiedenen pharmazeutischen Zusammensetzungen stattfinden, die mit dem patentgeschützten Wirkstoff möglich oder zweckmäßig sind (EuGH, Urteil vom 12.03.2015 - C-577/13 ( Actavis ./. Boehringer ), Rn. 35; EuGH, Urteil vom 12.12.2013 - C-443/12 ( Actavis ./. Sanofi ), Rn. 40).

    Wie im Entscheidungsfall war auch dort allein der Monowirkstoff (hier: Ezetimib) als der eine Bestandteil der Wirkstoffzusammensetzung sowie daneben die Wirkstoffkombination (hier: Ezetimib + Simvastatin) durch entsprechende Ansprüche des Grundpatents geschützt, während der zweite aktive Bestandteil der Wirkstoffkombination (hier: Simvastatin) als solcher nicht Schutzgegenstand des Grundpatents war (EuGH, Urteil vom 12.12.2013 - C-443/12 ( Actavis ./. Sanofi ), Rn. 26, 30, 32, 36, 41-43; EuGH, Urteil vom 12.03.2015 - C-577/13 ( Actavis ./. Boehringer ), Rn. 26, 36, 37).

    Eine Differenzierung nach der Zahl der im Grundpatent enthaltenen Erfindungen ist insofern nicht nur praktisch möglich und umsetztbar; sie wird im Übrigen auch dadurch gestützt, dass nach der Auffassung des EuGH die mit dem Schutzzertifikat beabsichtigte Laufzeitverlängerung nur für diejenige Erfindung, aber nicht für jedwede Erscheinungsform dieser Erfindung eintreten soll, die der Allgemeinheit durch das Grundpatent überlassen worden ist (EuGH, Urteil vom 12.03.2015 - C-577/13 ( Actavis ./. Boehringer ), Rn. 35; EuGH, Urteil vom 12.12.2013 - C-443/12 ( Actavis ./. Sanofi ), Rn. 40).

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2010 - 2 U 126/09

    Verfügungsgrund im Patentverletzungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 64/18
    Um das Risiko einer folgenschweren Fehlentscheidung zu vermindern, kommt der Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung in Patentsachen grundsätzlich nur in Betracht, wenn sowohl der Bestand des Verfügungsschutzrechts als auch die Frage der Patentverletzung im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Antragstellers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwaigen nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (Senat, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset ; OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LCD-Fernseher ; LG Hamburg, GRUR-RR 2015, 137 - Hydraulikschlauchgriffteil ).

    Prinzipiell kann von einem hinreichenden Rechtsbestand nur ausgegangen werden, wenn das Verfügungsschutzrecht bereits ein kontradiktorisches erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat (Senat, InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin ; InstGE 12, 114 - Harnkatheterset ; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz) , wobei unerheblich ist, ob der Rechtsbestandsstreit zwischen den am einstweiligen Verfügungsverfahren beteiligten Personen geführt oder zwischen Dritten ausgetragen wird.

    Von dem Erfordernis einer dem Antragsteller günstigen streitigen Rechtsbestandsentscheidung - nicht von der Notwendigkeit, das mit dem Verfügungsbegehren befasste Verletzungsgericht von dem Rechtsbestand des Verfügungsschutzrechts zu überzeugen (Senat, Urteil vom 10.12.2015 - I-2 U 35/15) - kann allerdings in Sonderfälle n abgesehen werden, z.B. dann, wenn "außergewöhnliche Umstände« gegeben sind, die es für den Antragsteller wegen der ihm aus einer bevorstehenden Aufnahme oder Fortsetzung der Verletzungshandlungen drohenden Nachteile unzumutbar machen, den Ausgang eines Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens abzuwarten (Senat, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset ).

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2018 - 15 U 66/17

    Wilkinson darf keine Rasierklingeneinheiten passend für den Nassrasierer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 64/18
    Es hat deswegen eine Verbotsverfügung zu ergehen, auch wenn für das Verletzungsgericht mangels einer fachkundigen Rechtsbestandsentscheidung keine endgültige und eindeutige Sicherheit über den Rechtsbestand gewonnen werden kann, sofern das Verletzungsgericht (aufgrund der ihm angesichts der betroffenen technischen Materie möglichen eigenen Einschätzung) für sich die Überzeugung (im Sinne hinreichender Glaubhaftmachung) davon gewinnt, dass das Verfügungsschutzrecht rechtsbeständig ist, weil sich die mangelnde Patentfähigkeit seines Erfindungsgegenstandes nicht feststellen lassen wird (Senat, Urteil vom 10.12.2015 - I-2 U 35/15; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2018 - I-15 U 66/17).

    "Außergewöhnliche Umstände« können sich ferner - und selbständig - daraus ergeben, dass der Ablauf des Verfügungsschutzrechts bevorsteht, so dass eine Hauptsacheklage aus Zeitgründen nicht mehr zum Erfolg führen kann (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2018 - I-15 U 66/17).

    Wenn der Verweis des Antragstellers auf eine erstinstanzliche Entscheidung im laufenden Rechtsbestandsverfahren dazu führen würde, dass vor Ende der Schutzdauer überhaupt kein Rechtsschutz gegen die behaupteten Verletzungshandlungen mehr gewährt würde, hat sich das Verletzungsgericht selbst mit dem Rechtsbestandsangriff zu befassen und die beantragte Verfügung zu erlassen, wenn es die Schutzfähigkeit des Patents (weil ein Widerrufs- oder Nichtigkeitsgrund nicht feststellbar ist) bejaht ( Senat, BeckRS 2014, 04902 - Desogestrel ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2018 - I-15 U 66/17).

  • OLG Düsseldorf, 10.12.2015 - 2 U 35/15
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 64/18
    Von dem Erfordernis einer dem Antragsteller günstigen streitigen Rechtsbestandsentscheidung - nicht von der Notwendigkeit, das mit dem Verfügungsbegehren befasste Verletzungsgericht von dem Rechtsbestand des Verfügungsschutzrechts zu überzeugen (Senat, Urteil vom 10.12.2015 - I-2 U 35/15) - kann allerdings in Sonderfälle n abgesehen werden, z.B. dann, wenn "außergewöhnliche Umstände« gegeben sind, die es für den Antragsteller wegen der ihm aus einer bevorstehenden Aufnahme oder Fortsetzung der Verletzungshandlungen drohenden Nachteile unzumutbar machen, den Ausgang eines Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens abzuwarten (Senat, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset ).

    Es hat deswegen eine Verbotsverfügung zu ergehen, auch wenn für das Verletzungsgericht mangels einer fachkundigen Rechtsbestandsentscheidung keine endgültige und eindeutige Sicherheit über den Rechtsbestand gewonnen werden kann, sofern das Verletzungsgericht (aufgrund der ihm angesichts der betroffenen technischen Materie möglichen eigenen Einschätzung) für sich die Überzeugung (im Sinne hinreichender Glaubhaftmachung) davon gewinnt, dass das Verfügungsschutzrecht rechtsbeständig ist, weil sich die mangelnde Patentfähigkeit seines Erfindungsgegenstandes nicht feststellen lassen wird (Senat, Urteil vom 10.12.2015 - I-2 U 35/15; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2018 - I-15 U 66/17).

  • OLG Düsseldorf, 07.11.2013 - 2 U 94/12

    Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung im Patentverletzungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 64/18
    Hierfür müssen aus der Sicht des Verletzungsgerichts entweder die besseren Argumente für die Patentfähigkeit sprechen, so dass sich diese positiv bejahen lässt, oder es muss (mit Rücksicht auf die im Rechtsbestandsverfahren geltende Beweislastverteilung) die Frage der Patentfähigkeit mindestens ungeklärt bleiben, so dass das Verletzungsgericht, wenn es anstelle des Patentamtes oder des BPatG in der Sache selbst zu befinden hätte, dessen Rechtsbestand zu bejahen hätte ( Senat, BeckRS 2014, 04902 - Desogestrel) .

    Wenn der Verweis des Antragstellers auf eine erstinstanzliche Entscheidung im laufenden Rechtsbestandsverfahren dazu führen würde, dass vor Ende der Schutzdauer überhaupt kein Rechtsschutz gegen die behaupteten Verletzungshandlungen mehr gewährt würde, hat sich das Verletzungsgericht selbst mit dem Rechtsbestandsangriff zu befassen und die beantragte Verfügung zu erlassen, wenn es die Schutzfähigkeit des Patents (weil ein Widerrufs- oder Nichtigkeitsgrund nicht feststellbar ist) bejaht ( Senat, BeckRS 2014, 04902 - Desogestrel ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2018 - I-15 U 66/17).

  • OLG Düsseldorf, 27.10.2011 - 2 U 3/11

    Zurückweisung der Berufung gegen eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 64/18
    Bei eindeutiger Rechtsbestands- und Verletzungslage erübrigen sich deswegen in aller Regel weitere Erwägungen zur Interessenabwägung (Senat, Urteil vom 27.10.2011 - I-2 U 3/11; Urteil vom 10.11.2011 - I-2 U 41/11) und kann sich die Notwendigkeit einstweiligen Rechtsschutzes im Einzelfall aus der eindeutigen Rechtslage als solcher ergeben (Senat, Urteil vom 10.11.2011 - I-2 U 41/11).
  • OLG Karlsruhe, 08.07.2009 - 6 U 61/09

    Patentverletzungsverfahren: Vorliegen eines Verfügungsgrundes für den Erlass

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 64/18
    Um das Risiko einer folgenschweren Fehlentscheidung zu vermindern, kommt der Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung in Patentsachen grundsätzlich nur in Betracht, wenn sowohl der Bestand des Verfügungsschutzrechts als auch die Frage der Patentverletzung im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Antragstellers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwaigen nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (Senat, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset ; OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LCD-Fernseher ; LG Hamburg, GRUR-RR 2015, 137 - Hydraulikschlauchgriffteil ).
  • EuGH, 25.07.2018 - C-121/17

    Teva UK u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Humanarzneimittel - Behandlung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 64/18
    Wie die besagte Vorschrift zu interpretieren ist, ergibt sich - abschließend, letztverbindlich und ausnahmslos - aus der Vorabentscheidung des EuGH vom 25.07.2018 in der Rechtssache C-121/17 (Teva ./. Gilead).
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2011 - 2 U 41/11

    Leflunomid/Teriflunomid II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 64/18
    Bei eindeutiger Rechtsbestands- und Verletzungslage erübrigen sich deswegen in aller Regel weitere Erwägungen zur Interessenabwägung (Senat, Urteil vom 27.10.2011 - I-2 U 3/11; Urteil vom 10.11.2011 - I-2 U 41/11) und kann sich die Notwendigkeit einstweiligen Rechtsschutzes im Einzelfall aus der eindeutigen Rechtslage als solcher ergeben (Senat, Urteil vom 10.11.2011 - I-2 U 41/11).
  • OLG Karlsruhe, 23.09.2015 - 6 U 52/15

    Ausrüstungssatz - Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - 2 U 87/12

    Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Herstellung

  • LG Hamburg, 27.11.2014 - 327 O 559/14

    Hydraulikschlauchgriffteil - Einstweilige Verfügung wegen

  • OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 W 47/07

    Olanzapin

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BSG, 22.05.2018 - B 2 U 64/18 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,15986
BSG, 22.05.2018 - B 2 U 64/18 B (https://dejure.org/2018,15986)
BSG, Entscheidung vom 22.05.2018 - B 2 U 64/18 B (https://dejure.org/2018,15986)
BSG, Entscheidung vom 22. Mai 2018 - B 2 U 64/18 B (https://dejure.org/2018,15986)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,15986) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht