Weitere Entscheidungen unten: OLG Düsseldorf, 21.02.2013 | BSG, 03.08.2011

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.11.2011 - I-2 U 68/11   

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https://dejure.org/2011,71472
OLG Hamm, 10.11.2011 - I-2 U 68/11 (https://dejure.org/2011,71472)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.11.2011 - I-2 U 68/11 (https://dejure.org/2011,71472)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. November 2011 - I-2 U 68/11 (https://dejure.org/2011,71472)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Rücktritt vom Neuwagenkauf beim Vorhandensein von Karosserie- und Lackmängeln

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Neufahrzeug; Anforderungen an die Rechtsmissbräuchlichkeit eines Rücktritts nach durchgeführter Nachbesserung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; BGB § 434 Abs. 1 S. 1
    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Neufahrzeug; Rechtsmissbräuchlichkeit des Rücktritts nach durchgeführter Nachbesserung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.06.1980 - VIII ZR 185/79

    Zusicherung der Fabrikneuheit eines Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Hamm, 10.11.2011 - 2 U 68/11
    Denn der Käufer eines Neufahrzeuges kann ein völlig unbenutztes und unbeschädigtes Fahrzeug erwarten, so dass jede nicht ganz unerhebliche Beschädigung - wie die vorliegende am Radlauf - einen Mangel begründet und die vereinbarte Beschaffenheit "Fabrikneuheit" aufhebt (vgl. BGH, NJW 1980, 2127 ff).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - I-2 U 68/11   

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https://dejure.org/2013,17867
OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - I-2 U 68/11 (https://dejure.org/2013,17867)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.02.2013 - I-2 U 68/11 (https://dejure.org/2013,17867)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - I-2 U 68/11 (https://dejure.org/2013,17867)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Schubladenbefestigung

  • rechtsportal.de

    PatG § 139 Abs. 1
    Abweisung der Klage betreffend ein Patent für einen Beschlag zur Befestigung einer Rückwand einer Schublade an Schubladenteilen, Da die angegriffene Ausführungsform keinen wortsinngemäßen Gebrauch von der technischen Lehre des Klagepatents macht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - 2 U 68/11
    Sind diese Voraussetzungen der Gleichwirkung, der Auffindbarkeit und der Orientierung am Patentanspruch kumulativ erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit nach dem Gebot von Art. 2 des Protokolls über die Auslegung des Art. 69 EPÜ bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents zu berücksichtigen (vgl. BGH GRUR 2002, 515, 516 f - Schneidmesser I; 2007, 959, Rn 24 - Pumpeneinrichtung; 2011, 313, 317 - Crimpwerkzeug IV).

    Gleichwirkend ist nur eine Lösung, die nicht nur im Wesentlichen die Gesamtwirkung der Erfindung erreicht, sondern gerade auch diejenige Wirkung erzielt, die das nicht wortsinngemäß verwirklichte Merkmal erzielen soll (BGH GRUR 1999, 909 - Spannschraube; GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; GRUR 2011, 313 - Crimpwerkzeug IV).

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 1/05

    Pumpeinrichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - 2 U 68/11
    Sind diese Voraussetzungen der Gleichwirkung, der Auffindbarkeit und der Orientierung am Patentanspruch kumulativ erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit nach dem Gebot von Art. 2 des Protokolls über die Auslegung des Art. 69 EPÜ bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents zu berücksichtigen (vgl. BGH GRUR 2002, 515, 516 f - Schneidmesser I; 2007, 959, Rn 24 - Pumpeneinrichtung; 2011, 313, 317 - Crimpwerkzeug IV).

    Es reicht auch nicht aus, die Gleichwertigkeit isoliert für das abgewandelte Mittel festzustellen; vielmehr muss die angegriffene Ausführungsform in ihrer für die Merkmalsverwirklichung relevanten Gesamtheit eine auffindbar gleichwertige Lösung darstellen (BGH, GRUR 2007, 959 - Pumpeneinrichtung).

  • BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03

    Crimpwerkzeug IV

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - 2 U 68/11
    Sind diese Voraussetzungen der Gleichwirkung, der Auffindbarkeit und der Orientierung am Patentanspruch kumulativ erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit nach dem Gebot von Art. 2 des Protokolls über die Auslegung des Art. 69 EPÜ bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents zu berücksichtigen (vgl. BGH GRUR 2002, 515, 516 f - Schneidmesser I; 2007, 959, Rn 24 - Pumpeneinrichtung; 2011, 313, 317 - Crimpwerkzeug IV).

    Gleichwirkend ist nur eine Lösung, die nicht nur im Wesentlichen die Gesamtwirkung der Erfindung erreicht, sondern gerade auch diejenige Wirkung erzielt, die das nicht wortsinngemäß verwirklichte Merkmal erzielen soll (BGH GRUR 1999, 909 - Spannschraube; GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; GRUR 2011, 313 - Crimpwerkzeug IV).

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - 2 U 68/11
    Gleichwirkend ist nur eine Lösung, die nicht nur im Wesentlichen die Gesamtwirkung der Erfindung erreicht, sondern gerade auch diejenige Wirkung erzielt, die das nicht wortsinngemäß verwirklichte Merkmal erzielen soll (BGH GRUR 1999, 909 - Spannschraube; GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; GRUR 2011, 313 - Crimpwerkzeug IV).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - 2 U 68/11
    Der Patentanmelder ist an die technische Lehre gebunden, die er unter Schutz hat stellen lassen (BGH, GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil).
  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - 2 U 68/11
    Zwar hat die Kammer grundsätzlich richtig angenommen, dass obige Passage lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellt, auf das die allgemeine Lehre der Erfindung nicht beschränkt ist (vgl. BGH, GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2018 - 15 U 66/17

    Wilkinson darf keine Rasierklingeneinheiten passend für den Nassrasierer

    Denn eine Ausgestaltung, wonach ausschließlich andere (optionale) Maßnahmen für die Förderung der Ausrichtung Sorge tragen, so dass der Ausschnitt zur Erreichung des ihm vom Verfügungspatent vorgegebenen Zwecks keinen (erheblichen) Anteil leistet, wäre nicht anspruchsgemäß (vgl. OLG Düsseldorf I-15 U 88/16, Urt. v. 21.12.2017, OLG Düsseldorf I-2 U 80/12, Urt. v. 19.09.2013; OLG Düsseldorf I-2 U 68/11, Urt. v. .

    Diese Bewegung muss - wie bereits in anderem Zusammenhang ausgeführt - einen (erheblichen) Anteil zur Verbindung von Rasierklingeneinheit und Handstück leisten; die nach der Erfindung erforderliche Verbindung darf nicht erst bzw. nur durch ein anderes Mittel, welches im Anspruch nicht genannt ist, bewirkt werden (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.12.2017, I-15 U 88/16; OLG Düsseldorf Urteil v. 19.09.2013 I-2 U 80/12; OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.02.2013, I-2 U 68/11).

  • OLG Karlsruhe, 24.02.2016 - 6 U 51/14

    Patentverletzung: Reichweite des Auskunftsanspruchs bei Internet-Werbung für

    Ohne Erfolg berufen sich die Beklagten für ihre gegenteilige Auffassung auf das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 21.02.2013 (Az. I-2 U 68/11 juris).

    Insbesondere weicht der Senat nicht von der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ab, da dessen Urteil vom 21.02.2013 (Az. I-2 U 68/11) sich mit der Auslegung des Klagepatents nicht befasst.

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2017 - 15 U 88/16

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine

    Das Wirken dritter Mittel ist allenfalls dann unschädlich, wenn diese die bereits grundsätzlich gegebene Tauglichkeit bloß noch steigern (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 21.02.2013 - I-2 U 68/11; vgl. auch Kühnen, a.a.O., Kap. A. Rn 97 f.).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.2020 - 15 U 65/19

    Ansprüche wegen Patentverletzung; Einrichtung zum Schutz von Fahrgästen auf einem

    Insoweit genügt es, dass der intendierte Schutz in einem technisch brauchbaren Umfang eintritt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 21.02.2013 - I-2 U 68/11).
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Rechtsprechung
   BSG, 03.08.2011 - B 2 U 68/11 B   

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https://dejure.org/2011,39682
BSG, 03.08.2011 - B 2 U 68/11 B (https://dejure.org/2011,39682)
BSG, Entscheidung vom 03.08.2011 - B 2 U 68/11 B (https://dejure.org/2011,39682)
BSG, Entscheidung vom 03. August 2011 - B 2 U 68/11 B (https://dejure.org/2011,39682)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Dortmund - S 17 U 36/06
  • LSG Nordrhein-Westfalen - L 17 U 171/08
  • BSG, 03.08.2011 - B 2 U 68/11 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 03.08.2011 - B 2 U 68/11 B
    5 Von einer weiteren Begründung sieht der Senat ab, weil sie nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 Halbs 2 SGG; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer solchen Verfahrensweise vgl BVerfG vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - FamRZ 2011, 540 ff).
  • BSG, 19.06.2008 - B 2 U 76/08 B
    Auszug aus BSG, 03.08.2011 - B 2 U 68/11 B
    Da sich das LSG von seinem sachlich-rechtlichen Standpunkt aus hätte gedrängt fühlen müssen, den beantragten Beweis zu erheben (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 9), wäre darzulegen gewesen, inwiefern nach den dem LSG vorliegenden Beweismitteln Fragen zum tatsächlichen und medizinischen Sachverhalt aus der rechtlichen Sicht des LSG erkennbar offen geblieben sind, damit zu einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts zwingende Veranlassung bestanden hat und die so zu ermittelnden Tatsachen nach der Rechtsauffassung des LSG entscheidungserheblich gewesen sind (BSG vom 19.6.2008 - B 2 U 76/08 B - mwN).
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 03.08.2011 - B 2 U 68/11 B
    Da sich das LSG von seinem sachlich-rechtlichen Standpunkt aus hätte gedrängt fühlen müssen, den beantragten Beweis zu erheben (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 9), wäre darzulegen gewesen, inwiefern nach den dem LSG vorliegenden Beweismitteln Fragen zum tatsächlichen und medizinischen Sachverhalt aus der rechtlichen Sicht des LSG erkennbar offen geblieben sind, damit zu einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts zwingende Veranlassung bestanden hat und die so zu ermittelnden Tatsachen nach der Rechtsauffassung des LSG entscheidungserheblich gewesen sind (BSG vom 19.6.2008 - B 2 U 76/08 B - mwN).
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