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Rechtsprechung
   OLG Celle, 14.09.2016 - 2 U 70/16   

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https://dejure.org/2016,35673
OLG Celle, 14.09.2016 - 2 U 70/16 (https://dejure.org/2016,35673)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.09.2016 - 2 U 70/16 (https://dejure.org/2016,35673)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. September 2016 - 2 U 70/16 (https://dejure.org/2016,35673)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Einbeziehung von AGBs in einen Kraftfahrzeugmietvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.07.2007 - XII ZR 197/05

    Begriff der groben Fahrlässigkeit in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus OLG Celle, 14.09.2016 - 2 U 70/16
    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 11. Juli 2007 (BGH, NJW 2007, 2988) das Vorliegen eines ausdrücklichen Hinweises bejaht, wenn er so angeordnet ist, dass er auch von einem Durchschnittskunden auch bei flüchtiger Betrachtung nicht habe übersehen werden kann und damit ausdrücklich ist.

    Diese Voraussetzungen lagen in dem von dem BGH im Urteil vom 11. Juli 2007 entschiedenen Fall (BGH, NJW 2007, 2988) vor, weil der gesamte Vertragstext nur eine Seite umfasste und der Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Beginn eines neuen Absatzes und somit drucktechnisch etwas hervorgehoben erschien (BGH, a. a. O, Rdnr. 14).

  • OLG Rostock, 24.11.2011 - 3 U 151/10

    Kraftfahrzeugmietvertrag: Reichweite der entgeltlichen Haftungsreduzierung; grobe

    Auszug aus OLG Celle, 14.09.2016 - 2 U 70/16
    Wenn eine Leistungskürzung nicht erfolgen kann, wenn im Vertrag lediglich die Obliegenheit nicht aber deren Rechtsfolge wirksam vereinbart wurde, weil ein Verstoß gegen eine vertragliche Obliegenheit, an deren Verletzung der Versicherungsvertrag bestimmte Rechtsfolgen nicht knüpft, regelmäßig sanktionslos bleibt (vgl. OLG Rostock, Urteil vom 24. November 2011 -3 U 151/10-, juris), muss dies erst Recht gelten, wenn weder die Obliegenheit, im Falle eines Verkehrsunfalles die Polizei zu rufen noch die Folgen eines Verstoßes gegen die Obliegenheit vertraglich statuiert sind.
  • BGH, 11.10.2011 - VI ZR 46/10

    Zur Haftungsbefreiung im KFZ-Mietvertrag

    Auszug aus OLG Celle, 14.09.2016 - 2 U 70/16
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs legt dieser Rechtsprechung allerdings den Fall zu Grunde, dass die Parteien eines Kraftfahrzeugmietvertrags tatsächlich eine entgeltliche Haftungsreduzierung für den Mieter nach Art einer Vollkaskoversicherung vereinbart haben (BGH, Urteil vom 14. März 2012 -XII ZR 44/10 - NJW 2012, 2501; BGH Urteil vom 11. Oktober 2011, - VI ZR 46/10- NJW 2012, 222).
  • OLG Saarbrücken, 24.06.2015 - 2 U 73/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Autovermietungsunternehmens: Wirksamkeit

    Auszug aus OLG Celle, 14.09.2016 - 2 U 70/16
    Die von der Klägerin zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH v. 1. Dezember 1999, IV ZR 71/99 - juris) und des Saarländischen Oberlandesgerichtes (Saarl. OLG v. 24. Juni 2015, 2 U 73/14 - juris) ist nicht einschlägig.
  • BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99

    Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger

    Auszug aus OLG Celle, 14.09.2016 - 2 U 70/16
    Die von der Klägerin zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH v. 1. Dezember 1999, IV ZR 71/99 - juris) und des Saarländischen Oberlandesgerichtes (Saarl. OLG v. 24. Juni 2015, 2 U 73/14 - juris) ist nicht einschlägig.
  • BGH, 14.03.2012 - XII ZR 44/10

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kraftfahrzeugmietvertrags: Wegfall der

    Auszug aus OLG Celle, 14.09.2016 - 2 U 70/16
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs legt dieser Rechtsprechung allerdings den Fall zu Grunde, dass die Parteien eines Kraftfahrzeugmietvertrags tatsächlich eine entgeltliche Haftungsreduzierung für den Mieter nach Art einer Vollkaskoversicherung vereinbart haben (BGH, Urteil vom 14. März 2012 -XII ZR 44/10 - NJW 2012, 2501; BGH Urteil vom 11. Oktober 2011, - VI ZR 46/10- NJW 2012, 222).
  • OLG Celle, 17.11.2014 - 2 U 133/14

    Eigenständige Verjährung des Anspruchs aus einer Nachberechnung von

    Auszug aus OLG Celle, 14.09.2016 - 2 U 70/16
    Die wirksame Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin kann in diesem Fall nicht damit gerechtfertigt werden, dass sich der Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Nähe des Unterschriftenfeldes abgedruckt sei und sich in dem Bereich befunden habe, auf dem der Kunde üblicherweise seine Aufmerksamkeit richte (so OLG Frankfurt am Main vom 26. März 2015, 2 U 133/14 - juris).
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Rechtsprechung
   BSG, 31.05.2016 - B 2 U 70/16 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,40343
BSG, 31.05.2016 - B 2 U 70/16 B (https://dejure.org/2016,40343)
BSG, Entscheidung vom 31.05.2016 - B 2 U 70/16 B (https://dejure.org/2016,40343)
BSG, Entscheidung vom 31. Mai 2016 - B 2 U 70/16 B (https://dejure.org/2016,40343)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 31.05.2016 - B 2 U 70/16 B
    3 Von einer weiteren Begründung sieht der Senat ab, weil sie nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 Halbs 2 SGG; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer solchen Verfahrensweise vgl BVerfG vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - NJW 2011, 1497).
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