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   OLG Düsseldorf, 12.03.2009 - I-2 U 72/06   

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OLG Düsseldorf, 12.03.2009 - I-2 U 72/06 (https://dejure.org/2009,24962)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.03.2009 - I-2 U 72/06 (https://dejure.org/2009,24962)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. März 2009 - I-2 U 72/06 (https://dejure.org/2009,24962)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.03.2003 - X ZR 19/01

    "Gehäusekonstruktion"; Anfechtung einer Vergütungsvereinbarung für eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2009 - 2 U 72/06
    Auch über die Beteiligung von Mitarbeitern - seien sie Miterfinder oder nur Erfindungsgehilfen - hat er ungefragt zu informieren, ohne dass ihm insoweit ein Ermessen zusteht (BGH, GRUR 2003, 702, 703 f. - Gehäusekonstruktion).
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 155/03

    Haftetikett

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2009 - 2 U 72/06
    Diese Pflicht dient nicht nur der allgemeinen Unterrichtung des Arbeitgebers über etwaige Entwicklungstätigkeit seiner Arbeitnehmer, sondern soll sicherstellen, dass dem Arbeitgeber die unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 ArbEG gemachten Erfindungen seiner Arbeitnehmer so bekannt werden, dass er den Erfindungscharakter erkennen und in der Lage ist, innerhalb der Viermonatsfrist des § 6 Abs. 2 ArbEG über eine Inanspruchnahme oder eine Freigabe der Erfindung sachgerecht zu entscheiden (vgl. BGH, GRUR 2006, 754, 757 - Haftetikett, m.w.N.).
  • BGH, 25.02.1958 - I ZR 181/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2009 - 2 U 72/06
    Denn die Ausnahmeregelung greift nur dann ein, wenn - was hier aus den oben angeführten Gründen jedoch nicht der Fall ist - eine Meldung vorliegt, die zumindest den Anforderungen des § 5 Abs. 1 ArbEG genügt (BGH a.a.O. - Gehäusekonstruktion; BGH, GRUR 1958, 334, 337 - Mitteilungs- und Meldepflicht; Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 5 ArbEG Rdn. 11).
  • LG Düsseldorf, 03.11.2016 - 4c O 37/15

    Geltendmachung von Patentvindikationsansprüchen hinsichtlich eines

    In diesem Sinne muss die Meldung in der Weise kenntlich gemacht werden, dass sie eine Warnfunktion ausüben kann und retrospektiv Unsicherheit darüber verhindert wird, ob sich ein Arbeitnehmer nach einigem Zeitablauf noch darauf berufen kann, Berichte oder anderweitige Informationen seien in Wahrheit eine Erfindungsmeldung gewesen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 12. März 2009, Az. I-2 U 72/06).
  • OLG Karlsruhe, 26.09.2012 - 6 U 126/11

    Insolvenz des Arbeitgebers: Massezugehörigkeit des Rechts zur Inanspruchnahme

    Zwar erlangt der Arbeitgeber durch die Meldung einer Diensterfindung i.S. von § 5 ArbnErfG oder dadurch, dass er die erforderlichen Informationen auf andere Weise erlangt (BGHZ 167, 118 - Haftetikett; BGH GRUR 2011, 733 - Initialidee; ferner OLG München, GRUR-RR 2009, 219; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 291; OLG Düsseldorf, 2 U 72/06, in Juris; Senat, Urt. v. 27.06.2007 - 6 U 56/06) das Recht, sich für oder gegen die Inanspruchnahme der Diensterfindung zu entscheiden und damit eine rechtlich gesicherte Position.
  • LG Düsseldorf, 03.11.2016 - 4c O 79/15

    Anforderungen an die wirksame Meldung einer Arbeitnehmererfindung

    In diesem Sinne muss die Meldung in der Weise kenntlich gemacht werden, dass sie eine Warnfunktion ausüben kann und retrospektiv Unsicherheit darüber verhindert wird, ob sich ein Arbeitnehmer nach einigem Zeitablauf noch darauf berufen kann, Berichte oder anderweitige Informationen seien in Wahrheit eine Erfindungsmeldung gewesen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 12. März 2009, Az. I-2 U 72/06).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.08.2009 - L 14 U 8/09
    Die Vollstreckung aus dem Urteil des Sozialgerichts Bremen vom 19. August 2008 - S 2 U 72/06 - wird bis zum Abschluss des beim Senat anhängigen Berufungsverfahrens mit dem Aktenzeichen L 14 U 193/08 ausgesetzt.
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   SG Bremen, 19.08.2008 - S 2 U 72/06   

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SG Bremen, Entscheidung vom 19.08.2008 - S 2 U 72/06 (https://dejure.org/2008,115859)
SG Bremen, Entscheidung vom 19. August 2008 - S 2 U 72/06 (https://dejure.org/2008,115859)
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