Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 18.01.2001

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.11.2000 - 2 U 74/00   

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https://dejure.org/2000,5276
OLG Stuttgart, 17.11.2000 - 2 U 74/00 (https://dejure.org/2000,5276)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.11.2000 - 2 U 74/00 (https://dejure.org/2000,5276)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. November 2000 - 2 U 74/00 (https://dejure.org/2000,5276)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführende Werbung; Kostenpflichtige Service-Nummern; 0180-5-Nummern; Deutsche Telekom; Wettbewerbsverstoß

  • Judicialis

    UWG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3
    Irreführende Werbung mit gebührenpflichtiger Servicenummer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Preisangabe bei 0180-5-Telefonnummern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2001, 383
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.06.1999 - I ZR 149/97

    Last-Minute-Reise

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2000 - 2 U 74/00
    Entsprechendes folge aus der Entscheidung "Last-Minute-Reise" des BGH (WRP 2000, 92 f.).

    Aus der von ihr zitierten BGH-Entscheidung "Last-Minute-Reise" (WRP 2000, 92) ergibt sich nichts anderes.

  • BGH, 29.05.1991 - I ZR 204/89

    Aquavit - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2000 - 2 U 74/00
    Schon nach alter Rechtssprechung müsse aber dieser Anteil in den Fällen, in denen wie hier die Irreführung lediglich auf einem unrichtigen Verständnis einer an sich zutreffenden Angabe beruhe, höher liegen als bei 10 - 15 % der angesprochenen Verbraucher (BGB GRUR 1991, 852, 855 - Aquavit).

    Deshalb bedarf es hier auch von vornherein keiner Auseinandersetzung mit dem Vorwurf der Berufungsbegründung, das Landgericht habe sich keine Gedanken über den Prozentsatz der Irregeführten (über das Bestehen einer Gebührenpflicht überhaupt) gemacht, zumal dieser höher liegen müsse als im Fall der Irreführung durch unrichtige Angaben (was grundsätzlich richtig ist; vgl. die zitierte Entscheidung BGH GRUR 1991, 852, 855-Aquavit).

  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 63/96

    Auslaufmodelle I - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2000 - 2 U 74/00
    Denn in Fällen des Verschweigens ist der Werbende dann zur Aufklärung verpflichtet, wenn dieses Verschweigen, wie hier, geeignet ist, das Publikum in relevanter Weise irre zu führen (Baumbach/Hefermehl, § 3 UWG, Rn. 48; aus der neueren BGH-Rechtssprechung vgl. nur BGH WRP 1999, 839, 840 und 842, 843 Auslaufmodelle I und II).
  • BGH, 04.10.1990 - I ZR 106/88

    "Emilio Adani"; Löschungsreife des aus einem italienischen Namen gebildeten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2000 - 2 U 74/00
    Denn eine erwiesene Irreführung läßt meist den Rückschluß auf die wettbewerbsrechtliche Relevanz der irreführende Angabe zu, ohne daß es hierzu noch einer gesonderten Beweiserhebung bedarf (BGH GRUR 1991, 215, 1993, 920, 922 - Emilio Adani I und II - dort auch zu hier nicht einschlägigen - Ausnahmen; GRUR 19, 91, 852, 855 - Aquavit; zusammenfassend: Baumbach-Hefermehl; § 3 UWG, Rn. 87).
  • BGH, 27.01.2000 - I ZR 241/97

    Telefonwerbung VI - Telefon-Werbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2000 - 2 U 74/00
    Dem steht schon entgegen, daß die dem Fernabsatzgesetz zugrunde liegende Richtlinie 97/7 EG nur eine Mindestregelung enthält, welche den Mitgliedstaaten grundsätzlich einen weitergehenden Schutz der Verbraucher frei stellt (BGH WRP 2000, 722, 724 - Telefonwerbung VI -, u. H. a. Art. 14 FernabsatzRL).
  • OLG Karlsruhe, 22.09.1999 - 6 U 71/99
    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2000 - 2 U 74/00
    Gerade dieser informierte Leserkreis wird vielmehr, wegen der Ähnlichkeit zu den mit 0130 oder 0800 beginnenden sogenannten free-call-Nummern, aber auch im Hinblick auf die von der Beklagten blickfangmäßig herausgestellte Angabe ihrer 0180-5-Nummer sogar eher dieser Fehlvorstellung erliegen als ein flüchtiger oder gar unbedarfter Leser (vgl. die entsprechende Begründung des OLG Frankfurt, a. a. O., Seite 218 - li. Sp. oben, die offensichtlich ebenfalls auf den aufmerksamen ;,Anzeigenleser" abstellt und deshalb von ihrer Aktualität nichts verloren hat; vgl. ergänzend die in die gleiche Richtung zielende Begründung auf Seite 17 des einen vergleichbaren Fall betreffenden Urteils des OLG Karlsruhe vom 22.09.1999 - 6 U 71/99 - K 22 = OLGR Karlsruhe 2000, 76; auch dieses Urteil ist inzwischen rechtskräftig geworden - vgl. den von der Klägerin als Anlage K 23 vorgelegten Nichtannahmebeschluß des BGH).
  • EuGH, 21.11.2018 - C-29/17

    Die Übernahme der Kosten eines Arzneimittels für eine Anwendung, die nicht von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2000 - 2 U 74/00
    Denn eine erwiesene Irreführung läßt meist den Rückschluß auf die wettbewerbsrechtliche Relevanz der irreführende Angabe zu, ohne daß es hierzu noch einer gesonderten Beweiserhebung bedarf (BGH GRUR 1991, 215, 1993, 920, 922 - Emilio Adani I und II - dort auch zu hier nicht einschlägigen - Ausnahmen; GRUR 19, 91, 852, 855 - Aquavit; zusammenfassend: Baumbach-Hefermehl; § 3 UWG, Rn. 87).
  • BGH, 11.12.1997 - I ZR 132/97
    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2000 - 2 U 74/00
    Dies zeigt der am 11.12.1997 unter dem Aktenzeichen I ZR 132/97 ergangene Nichtannahmebeschluß (mitgeteilt von der auch dort klagenden Wettbewerbszentrale in WRP 1998, 338).
  • OLG Stuttgart, 19.11.1999 - 2 U 167/99
    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2000 - 2 U 74/00
    Das Verfügungsverfahren ist durch Senatsurteil vom 19.11.1999 - 2 U 167/99 (OLGR Stuttgart 2000, 74) abgeschlossen worden.
  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.11.2000 - 2 U 74/00
    Zudem sei rechtlich nicht mehr maßgeblich die Sicht des flüchtigen, unkritischen Verbrauchers, sondern diejenige des durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers (EuGH WRP 1998, 848, 850 - Gut Springenheide).
  • EuGH, 13.01.2000 - C-220/98

    Estée Lauder

  • OLG Koblenz, 19.11.2002 - 4 W 472/02

    Wettbewerbswidrigkeit der Angabe einer "0190"-Telefonnummer zu geschäftlichen

    Dieser Umstand bedarf des ausdrücklichen aufklärenden Hinweises von Seiten des Beklagten, der sich auch ausdrücklich auf die Höhe der entstehenden Gebühren erstrecken muss (vgl. dazu auch OLG Frankfurt Betriebsberater 1997, 1439; OLG Stuttgart MMR 2001, 383; OLG Frankfurt WRP 1999, 454).
  • OLG München, 10.08.2001 - 21 U 5224/00

    Haftung des Treuhänders im geschlossenen Immobilienfond

    Die Entscheidung des OLG München vom 17.11.2000 (23 U 2136 und 2263/99, OLG-Report 2001, 94) betrifft andere H-Fonds mit abweichenden Prospektangaben zur Begrenzung der Mietgarantie.
  • OLG Schleswig, 06.02.2001 - 6 U 69/00

    Zulässigkeit von Sponsorenhinweisen vor oder nach Fernsehsendungen; Angabe des

    Dieser Umstand ist zumindest in weiten Teilen der Bevölkerung nicht bekannt (vgl. OLG Frankfurt a. M. WRP 99, 454 "Faxabruf 0190..."; OLG Stuttgart, WRP 01, 169, 171 f. - Irreführung durch kostenpflichtige Servicenummern).
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   OLG Düsseldorf, 18.01.2001 - 2 U 74/00   

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https://dejure.org/2001,14950
OLG Düsseldorf, 18.01.2001 - 2 U 74/00 (https://dejure.org/2001,14950)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.01.2001 - 2 U 74/00 (https://dejure.org/2001,14950)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Januar 2001 - 2 U 74/00 (https://dejure.org/2001,14950)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 11.07.1991 - I ZR 5/90

    Spielzeug-Autorennbahn - Spitzen-/Alleinstellungsbehauptung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2001 - 2 U 74/00
    Wer - wie hier die Antragsgegnerin - seinen Internet-Dienst ganz allgemein als die größte Programmzeitschrift für das Internet im Internet anpreist, ohne die mit dem Wort "größte" behauptete Spitzenstellung auf bestimmte Faktoren zu begrenzen, darf dies nur dann tun, wenn er in allen für die Wertschätzung erheblichen Faktoren eine beträchtlichen und offenkundigen Vorsprung vor den Mitbewerbern erreicht hat, der für eine längere Zeit eine Spitzenstellung begründet, die von allen voraussehbaren und wettbewerbsbedingten Schwankungen weitgehend unabhängig ist (vgl. BGH GRUR 91, 850/851 - Spielzeug-Autorennbahn; vgl. auch Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht" 21. Aufl., § 3 UWG Rdn. 75).
  • BGH, 04.10.1990 - I ZR 106/88

    "Emilio Adani"; Löschungsreife des aus einem italienischen Namen gebildeten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2001 - 2 U 74/00
    Auch wenn es angesichts des erheblichen Ausmaßes der Irreführung des angesprochenen Verkehrs durch die beanstandete Werbeaussage an sich keiner Ausführungen zur wettbewerblichen Relevanz bedarf (vgl. BGH GRUR 1981, 71/73 - Lübecker Marzipan; BGH GRUR 1991, 215 - Emilio Adani I), soll hier nachfolgend im Hinblick auf das Verteidigungsvorbringen der Antragsgegnerin die wettbewerbliche Relevanz dieser Irreführung aufgezeigt werden.
  • BGH, 24.11.1983 - I ZR 192/81

    Copy-Charge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2001 - 2 U 74/00
    Eine durch den begangenen Wettbewerbsverstoß begründete Wiederholungsgefahr hätte die Antragsgegnerin nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ausräumen können oder aber dadurch, daß sie die Beschlussverfügung des Landgerichts Düsseldorf vom 2. Februar 2000 auch zu I. c) als abschließende Regelung anerkannt hätte (vgl. BGH GRUR 83, 186/187 - Wiederholte Unterwerfung I; BGH GRUR 84, 214/216 - Copy-Charge; BGH GRUR 85, 155 - Vertragsstrafe bis zu ... I; BGH GRUR 85, 214/216 - Vertragsstrafe bis zu ... II; BGH GRUR 86, 814/815 - Whisky-Mischgetränk).
  • BGH, 12.07.1984 - I ZR 123/82

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch eine Unterwerfungserklärung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2001 - 2 U 74/00
    Eine durch den begangenen Wettbewerbsverstoß begründete Wiederholungsgefahr hätte die Antragsgegnerin nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ausräumen können oder aber dadurch, daß sie die Beschlussverfügung des Landgerichts Düsseldorf vom 2. Februar 2000 auch zu I. c) als abschließende Regelung anerkannt hätte (vgl. BGH GRUR 83, 186/187 - Wiederholte Unterwerfung I; BGH GRUR 84, 214/216 - Copy-Charge; BGH GRUR 85, 155 - Vertragsstrafe bis zu ... I; BGH GRUR 85, 214/216 - Vertragsstrafe bis zu ... II; BGH GRUR 86, 814/815 - Whisky-Mischgetränk).
  • BGH, 24.04.1986 - I ZR 127/84

    Wiederholungsgefahr des Täters - Räumlich begrenzte Teilunterwerfung - Ausräumung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2001 - 2 U 74/00
    Eine durch den begangenen Wettbewerbsverstoß begründete Wiederholungsgefahr hätte die Antragsgegnerin nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ausräumen können oder aber dadurch, daß sie die Beschlussverfügung des Landgerichts Düsseldorf vom 2. Februar 2000 auch zu I. c) als abschließende Regelung anerkannt hätte (vgl. BGH GRUR 83, 186/187 - Wiederholte Unterwerfung I; BGH GRUR 84, 214/216 - Copy-Charge; BGH GRUR 85, 155 - Vertragsstrafe bis zu ... I; BGH GRUR 85, 214/216 - Vertragsstrafe bis zu ... II; BGH GRUR 86, 814/815 - Whisky-Mischgetränk).
  • BGH, 29.04.1970 - I ZR 123/68

    Melitta-Kaffee

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2001 - 2 U 74/00
    Welchen Erfolg die Werbung nachher hat, insbesondere, ob sie dem Werbenden letztendlich tatsächlich sich in Zahlen ausdrückende wettbewerbliche Vorteile gebracht hat, oder was der Werbende dem Angelockten später erklärt, ist gleichgültig (vgl. BGH GRUR 70, 425/426 - Melitta-Kaffee; BGH GRUR 71, 323/316 - Bocksbeutelflasche).
  • BGH, 06.06.1980 - I ZR 97/78

    Lübecker Marzipan

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2001 - 2 U 74/00
    Auch wenn es angesichts des erheblichen Ausmaßes der Irreführung des angesprochenen Verkehrs durch die beanstandete Werbeaussage an sich keiner Ausführungen zur wettbewerblichen Relevanz bedarf (vgl. BGH GRUR 1981, 71/73 - Lübecker Marzipan; BGH GRUR 1991, 215 - Emilio Adani I), soll hier nachfolgend im Hinblick auf das Verteidigungsvorbringen der Antragsgegnerin die wettbewerbliche Relevanz dieser Irreführung aufgezeigt werden.
  • BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2001 - 2 U 74/00
    Soweit die Antragsgegnerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat darauf hingewiesen hat, dass bei einer irreführenden Werbung nach § 3 UWG grundsätzlich den Kläger bzw. Antragsteller die Darlegungs- und Beweislast für die Unrichtigkeit der Werbebehauptung treffe, hat sie dabei nicht hinreichend berücksichtigt, dass nach den Entscheidungen "Kreditvermittlung" (GRUR 1978, 249, 250) und "Größtes TeppIchhaus der Welt" (GRUR 1985, 140, 142) der Bundesgerichtshof in Weiterentwicklung der bereits in früheren Urteilen (vgl. "Bärenfang"' - GRUR 1963, 270, 271) aufgestellten Grundsätze die Darlegungs- und Beweislast des Klägers bzw. Antragstellers wesentlich eingeschränkt hat.
  • BGH, 20.12.1977 - I ZR 1/76

    Verein zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs im Kreditvermittlungsgewerbe -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2001 - 2 U 74/00
    Soweit die Antragsgegnerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat darauf hingewiesen hat, dass bei einer irreführenden Werbung nach § 3 UWG grundsätzlich den Kläger bzw. Antragsteller die Darlegungs- und Beweislast für die Unrichtigkeit der Werbebehauptung treffe, hat sie dabei nicht hinreichend berücksichtigt, dass nach den Entscheidungen "Kreditvermittlung" (GRUR 1978, 249, 250) und "Größtes TeppIchhaus der Welt" (GRUR 1985, 140, 142) der Bundesgerichtshof in Weiterentwicklung der bereits in früheren Urteilen (vgl. "Bärenfang"' - GRUR 1963, 270, 271) aufgestellten Grundsätze die Darlegungs- und Beweislast des Klägers bzw. Antragstellers wesentlich eingeschränkt hat.
  • BGH, 17.10.1984 - I ZR 187/82

    Zulässigkeit der Alleinstellungsbehauptung "Größtes Teppichhaus der Welt"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2001 - 2 U 74/00
    Soweit die Antragsgegnerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat darauf hingewiesen hat, dass bei einer irreführenden Werbung nach § 3 UWG grundsätzlich den Kläger bzw. Antragsteller die Darlegungs- und Beweislast für die Unrichtigkeit der Werbebehauptung treffe, hat sie dabei nicht hinreichend berücksichtigt, dass nach den Entscheidungen "Kreditvermittlung" (GRUR 1978, 249, 250) und "Größtes TeppIchhaus der Welt" (GRUR 1985, 140, 142) der Bundesgerichtshof in Weiterentwicklung der bereits in früheren Urteilen (vgl. "Bärenfang"' - GRUR 1963, 270, 271) aufgestellten Grundsätze die Darlegungs- und Beweislast des Klägers bzw. Antragstellers wesentlich eingeschränkt hat.
  • BGH, 02.12.1982 - I ZR 121/80

    Rechtsschutzbedürfnis eines auf Unterlassung einer Zeitungsanzeige klagenden

  • BGH, 13.07.1959 - I ZR 96/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.06.1974 - I ZR 62/72

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer ernsthaften Forderung eines Kaufpreises -

  • BGH, 23.10.1984 - X ZR 30/79

    "Walzgut-Kühlbett"; Gegenstand der Anmeldung

  • BGH, 16.11.1954 - I ZR 12/53

    Rechtsmittel

  • LG Düsseldorf, 02.02.2000 - 12 O 40/00
  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

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