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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 04.08.2011 - 2 U 74/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6185
OLG Stuttgart, 04.08.2011 - 2 U 74/10 (https://dejure.org/2011,6185)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.08.2011 - 2 U 74/10 (https://dejure.org/2011,6185)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. August 2011 - 2 U 74/10 (https://dejure.org/2011,6185)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • markenmagazin:recht

    "Balthasar-Neumann-Preis” - Werktitelschutz für die Verleihung eines Preises für Bauleistungen

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Bestehen eines Werktitelschutzes für die Verleihung eines Preises für Bauleistungen i.R.d. § 5 Abs. 3 MarkG; Schutzfähigkeit der Bezeichnung "Balthasar-Neumann-Preis" als Auszeichnung für Bauleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkG § 5 Abs. 3
    Werktitelschutz für die Verleihung eines Preises für Bauleistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Balthasar-Neumann-Preis": Schutzfähiger Werktitel?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Werktitelschutz für den Balthasar-Neumann-Preis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 546
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BPatG, 05.10.2009 - 27 W (pat) 162/09
    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.08.2011 - 2 U 74/10
    Zudem ist das BPatG zwischenzeitlich in der Entscheidung "Egon-Erwin-Kisch-Preis" (GRUR 2010, 421) von seiner Auffassung, derartige Bezeichnungen für Preise seien beschreibend und nicht unterscheidungskräftig i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, abgerückt.

    Im Übrigen ist es der Verkehr gewohnt, dass Preise unter Bezeichnungen ausgelobt, vergeben und in Veranstaltungen in regelmäßigen Abständen verliehen werden, die nach historischen Persönlichkeiten benannt sind, die in dem jeweiligen Bereich tätig waren / berühmt wurden (Bsp. Goethe-Preis der Stadt Frankfurt/Main), so auch das Bundespatentgericht in der Entscheidung " Egon-Erwin-Kisch-Preis" (GRUR 2010, 421, 422).

    Auch das BPatG hat zwischenzeitlich in der Entscheidung "Egon-Erwin-Kisch-Preis" (27 W (pat) 162/09, GRUR 2010, 421) eine betriebliche Hinweiswirkung i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG für Preisverleihungen, soweit der Name nicht die preiswürdige Leistung selbst beschreibt, angenommen (a.a.O., 422) und ist von seiner früheren strengeren Sichtweise, die es auch in vorliegender Angelegenheit (dem Beschl. v. 17.02.2009, Anl. B 13), noch vertreten hat, abgerückt (a.a.O., 422).

    Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung und zur Rechtsfortbildung zuzulassen (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 und 2 ZPO), insbesondere wegen der zum Werktitelbegriff ("kommunikativer Gehalt") und zu den Kriterien für die Rechteinhaberschaft an Werktiteln bestehenden Unklarheiten und zur definitiven Klärung der Frage, ob Veranstaltungsreihen überhaupt titelschutzfähig sind (siehe auch die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das BPatG zur Frage der Schutzfähigkeit als Marke im Beschl. v. 05.10.2009 27 W(pat) 162/09, GRUR 2010, 421 - Egon-Erwin-Kisch-Preis ).

  • BGH, 23.01.2003 - I ZR 171/00

    Entscheidung im Streit um den Filmtitel "Winnetous Rückkehr"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.08.2011 - 2 U 74/10
    Dies beruht auf der unterschiedlichen Zielrichtung von Titel- und Markenschutz, denn ersterer ist inhaltsbezogen, letzterer herkunftsbezogen; der Werktitel dient der Individualisierung eines Werkes gegenüber anderen Werken, nicht als (auf Hersteller oder Inhaber des Werkes zielender) Herkunftshinweis (BGH GRUR 2003, 440, 441 - Winnetous Rückkehr ; BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt ).

    Deren Zuerkennung ist schon bei einer geringen Unterscheidungskraft gerechtfertigt (Fezer, a.a.O., § 15 MarkenG Rdnr. 274; Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 5 Rdnr. 92), insbesondere ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr bei Werktiteln daran gewöhnt ist, dass gerade auch beschreibende Angaben zur Kennzeichnung eines Werks verwendet werden (BGH GRUR 2003, 440, 441 - Winnetous Rückkehr ).

  • BGH, 12.11.1998 - I ZR 84/96

    Max

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.08.2011 - 2 U 74/10
    Dies nimmt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei bekannten Titeln regelmäßig erscheinender Druckschriften, wobei langjährige Benutzung allein nicht genügt, sowie Fernseh- und Hörfunksendungen an (Nachweise in Fn. 210 f. bei Ströbele/Hacker, a.a.O., § 15 Rdnr. 68), wenn zumindest sachliche Berührungspunkte zwischen Werk und geschützter Ware / Dienstleistung bestehen, die auf das Vorliegen organisatorischer und wirtschaftlicher Zusammenhänge schließen lassen (BGH GRUR 1977, 543, 546 - der 7. Sinn ; BGH GRUR 1982, 431, 432 - POINT ; GRUR 1999, 581, 582 - MAX; Ströbele/Hacker, a.a.O., § 15 Rdnrn 76 und 80 sowie Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 15 Rdnr. 199), wobei die Rechtsprechung strenge Anforderungen an die Bekanntheit stellt (so das Resümee von Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 15 Rdnr. 156 unter Anführung zahlr. Entscheidungen des Bundesgerichtshofs).

    Der den Löschungsanspruch begründende hypothetische Unterlassungsanspruch lässt sich auch nicht auf § 15 Abs. 4 i. V. m. Abs. 3 MarkenG stützen, denn die Klägerin hat zwar in der Berufungsinstanz erstmals pauschal behauptet, es handle sich um einen bekannten Werktitel, die Voraussetzungen hierfür aber nicht schlüssig vorgetragen: es ist nicht einmal behauptet, dass der Titel einem bedeutenden Teil des Publikums bekannt ist, geschweige, welchen Bekanntheitsgrad er erreicht hat, und auch zu den vier möglichen Verletzungsformen eines bekannten Kennzeichens (Ausnutzen der Unterscheidungskraft, Beeinträchtigen der Unterscheidungskraft, Ausnutzen der Wertschätzung und Beeinträchtigen der Wertschätzung) ist nichts vorgetragen; all dies wäre aber erforderlich gewesen (siehe nur BGH GRUR 1999, 581, 583 - MAX ).

  • BGH, 15.06.1988 - I ZR 211/86

    "Verschenktexte"; Titelschutz für den Untertitel einer Druckschrift; Begriff der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.08.2011 - 2 U 74/10
    Klar ist jedoch - jedenfalls nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1990, 218, 220 - Verschenktexte - zu § 16 UWG a. F.; GRUR 2005, 264, 265 - Das Telefon-Sparbuch ), dass die Rechteinhaberschaft an dem Werktitelrecht dem Schöpfer / Hersteller des Werkes zusteht (so auch Fezer, a.a.O., § 15 MarkenG Rdnr. 306; Ströbele/Hacker, a.a.O., § 5 Rdnr. 105).

    Ist dieser etwa bei Büchern relativ einfach definierbar (nämlich der Autor, vgl. BGH GRUR 1990, 218, 220), so stellt sich bei Veranstaltungskonzepten die Frage, wer "Hersteller" des Werkes ist.

  • BGH, 27.01.1982 - I ZR 61/80

    POINT

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.08.2011 - 2 U 74/10
    Dies nimmt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei bekannten Titeln regelmäßig erscheinender Druckschriften, wobei langjährige Benutzung allein nicht genügt, sowie Fernseh- und Hörfunksendungen an (Nachweise in Fn. 210 f. bei Ströbele/Hacker, a.a.O., § 15 Rdnr. 68), wenn zumindest sachliche Berührungspunkte zwischen Werk und geschützter Ware / Dienstleistung bestehen, die auf das Vorliegen organisatorischer und wirtschaftlicher Zusammenhänge schließen lassen (BGH GRUR 1977, 543, 546 - der 7. Sinn ; BGH GRUR 1982, 431, 432 - POINT ; GRUR 1999, 581, 582 - MAX; Ströbele/Hacker, a.a.O., § 15 Rdnrn 76 und 80 sowie Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 15 Rdnr. 199), wobei die Rechtsprechung strenge Anforderungen an die Bekanntheit stellt (so das Resümee von Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 15 Rdnr. 156 unter Anführung zahlr. Entscheidungen des Bundesgerichtshofs).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.08.2011 - 2 U 74/10
    Die Richtigkeit dieser Wertung bestätigen auch die insoweit verallgemeinerungsfähigen Ausführungen des Bundesgerichtshofs zu Domain-Namen in der Entscheidung "shell.de" (BGH GRUR 2002, 622, 626).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 181/02

    Das Telefon-Sparbuch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.08.2011 - 2 U 74/10
    Klar ist jedoch - jedenfalls nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1990, 218, 220 - Verschenktexte - zu § 16 UWG a. F.; GRUR 2005, 264, 265 - Das Telefon-Sparbuch ), dass die Rechteinhaberschaft an dem Werktitelrecht dem Schöpfer / Hersteller des Werkes zusteht (so auch Fezer, a.a.O., § 15 MarkenG Rdnr. 306; Ströbele/Hacker, a.a.O., § 5 Rdnr. 105).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.08.2011 - 2 U 74/10
    Dies beruht auf der unterschiedlichen Zielrichtung von Titel- und Markenschutz, denn ersterer ist inhaltsbezogen, letzterer herkunftsbezogen; der Werktitel dient der Individualisierung eines Werkes gegenüber anderen Werken, nicht als (auf Hersteller oder Inhaber des Werkes zielender) Herkunftshinweis (BGH GRUR 2003, 440, 441 - Winnetous Rückkehr ; BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt ).
  • BGH, 25.02.1977 - I ZR 165/75

    Der 7. Sinn

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.08.2011 - 2 U 74/10
    Dies nimmt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei bekannten Titeln regelmäßig erscheinender Druckschriften, wobei langjährige Benutzung allein nicht genügt, sowie Fernseh- und Hörfunksendungen an (Nachweise in Fn. 210 f. bei Ströbele/Hacker, a.a.O., § 15 Rdnr. 68), wenn zumindest sachliche Berührungspunkte zwischen Werk und geschützter Ware / Dienstleistung bestehen, die auf das Vorliegen organisatorischer und wirtschaftlicher Zusammenhänge schließen lassen (BGH GRUR 1977, 543, 546 - der 7. Sinn ; BGH GRUR 1982, 431, 432 - POINT ; GRUR 1999, 581, 582 - MAX; Ströbele/Hacker, a.a.O., § 15 Rdnrn 76 und 80 sowie Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 15 Rdnr. 199), wobei die Rechtsprechung strenge Anforderungen an die Bekanntheit stellt (so das Resümee von Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 15 Rdnr. 156 unter Anführung zahlr. Entscheidungen des Bundesgerichtshofs).
  • BGH, 17.05.1989 - I ZR 181/87

    "Festival Europäischer Musik"; Kennzeichnungsschutz der Bezeichnung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.08.2011 - 2 U 74/10
    Einer solchen Annahme steht die Entscheidung "Festival Europäischer Musik" des Bundesgerichtshofs (GRUR 1989, 626, 627) nicht entgegen, denn in dieser (ohnehin noch zum alten Recht, also § 16 UWG a. F., ergangenen) Entscheidung hat der Bundesgerichtshof die Titelfähigkeit von Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsreihen (dort: Konzertveranstaltung) nicht generell verneint, sondern bei einheitlichen, in ihrer Gesamtheit bezeichnungsfähigen Reihen oder Serien für möglich gehalten.
  • BPatG, 17.02.2009 - 27 W (pat) 9/09
  • BGH, 24.04.1997 - I ZR 44/95

    Titelschutz für ein Computerprogramm

  • BGH, 07.07.2005 - I ZR 115/01

    FACTS II

  • BGH, 24.04.1997 - I ZR 233/94

    Titelschutz an einem Computerprogramm

  • BGH, 21.01.1993 - I ZR 25/91

    Titelschutz für Spiele

  • RG, 28.04.1937 - V 296/36

    1. Kommt es, wenn ein Landlieferungsverband sein Vorkaufsrecht ausübt, soweit der

  • OLG Düsseldorf, 29.07.2019 - 20 U 34/19

    "Kiesgrube": Namensstreit um ein Open-Air-Musik-Event

    So kann z.B. die wiederkehrende Verleihung eines Preises nach bestimmten Kriterien für spezifische Leistungen (OLG Stuttgart BeckRS 2011, 26669 - Balthasar-Neumann-Preis), eine Messeveranstaltung (vgl. LG Stuttgart BeckRS 2008, 19663; LG Berlin GRUR-RR 2011, 137 - Country-Music-Messe/CMM) oder eine einheitliche Reihe eines bestimmten Orchesters mit inhaltlich besonderen charakteristischen Merkmalen (KG GRUR-RR 2016, 505, 506 f. - Casual Concerts) eine für den Werktitelschutz ausreichende gedankliche Leistung mit kommunikativem Gehalt sein.

    Bei Veranstaltungskonzepten ist dies nach zutreffender Ansicht derjenige, der die Bestimmungsmacht über den Werkinhalt einschließlich des Werktitels als Werkeinheit hat (OLG Stuttgart, Urteil vom 04.08.2011, 2 U 74/10, BeckRS 2011, 2669; Fezer, MarkenG, 4. Aufl. 2009, § 15 Rn. 307).

  • LG Düsseldorf, 13.01.2021 - 2a O 156/19
    So kann z.B. die wiederkehrende Verleihung eines Preises nach bestimmten Kriterien für spezifische Leistungen (OLG Stuttgart BeckRS 2011, 26669 - Balthasar-Neumann-Preis), eine Messeveranstaltung (vgl. LG Stuttgart BeckRS 2008, 19663; LG Berlin GRUR-RR 2011, 137 - Country-Music-Messe/CMM) oder eine einheitliche Reihe eines bestimmten Orchesters mit inhaltlich besonderen charakteristischen N (KG GRUR-RR 2016, 505, 506 f. - Casual Concerts) eine für den Werktitelschutz ausreichende gedankliche Leistung mit kommunikativem Gehalt sein.

    Bei Veranstaltungskonzepten ist dies nach zutreffender Ansicht derjenige, der die Bestimmungsmacht über den Werkinhalt einschließlich des Werktitels als Werkeinheit hat (OLG Stuttgart, Urteil vom 04.08.2011, 2 U 74/10, BeckRS 2011, 2669; Fezer, MarkenG, 4. Aufl. 2009, § 15 Rn. 307).

  • OLG Frankfurt, 08.07.2020 - 6 W 63/20

    Titelschutz für Fortbildungsveranstaltungen

    So kann zum Beispiel die wiederkehrende Verleihung eines Preises nach bestimmten Kriterien für spezifische Leistungen (OLG Stuttgart Urteil vom 4.8.2011 - 2 U 74/10 = BeckRS 2011, 26669 - Balthasar-Neumann-Preis), eine Messeveranstaltung (vgl. LG Stuttgart Urteil vom 22.11.2007 - 17 O 560/07 = BeckRS 2008, 19663; LG Berlin GRUR-RR 2011, 137 - Country-Music-Messe/CMM), eine Open-Air-Event (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2020, 254 - Kiesgrube) oder eine einheitliche Reihe eines bestimmten Orchesters mit inhaltlich besonderen charakteristischen Merkmalen (KG GRUR-RR 2016, 505, 506 f. - Casual Concerts) eine für den Werktitelschutz ausreichende gedankliche Leistung mit kommunikativem Gehalt sein.

    Bei Veranstaltungen wird daher das Recht dem Veranstalter, also demjenigen, der über Werkinhalt und -titel bestimmt, zugeordnet (OLG Düsseldorf GRUR-RS 2019, 39040 Rn 64 - Kiesgrube; OLG Stuttgart BeckRS 2011, 26669 - Balthasar-Neumann-Preis; LG Koblenz BeckRS 2014, 13263 - Rock am Ring; offenlassend OLG Koblenz BeckRS 2014, 16858 - Rock am Ring; LG Berlin GRUR-RR 2011, 137, 138 - Country Music Messe; BeckOK MarkenR/Weiler, 21. Ed. 1.5.2020, MarkenG § 5 Rn 246).

  • KG, 13.07.2016 - 5 U 36/15

    Titelschutz für "Casual Concerts" des Deutschen Symphonie-Orchesters

    Das OLG Stuttgart hatte daraus die drei Voraussetzungen eines Titelschutzes "geistiges Produkt", "Verkehrsfähigkeit" und "Bezeichnungsfähigkeit" gefolgert (MarkenR 2011, 560 juris Rn. 89 - Balthasar-Neumann-Preis).

    Das OLG Köln hat die abendliche Aufführung von Ausschnitten aus verschiedenen Musicals in einer Bühnenshow ebenfalls als titelschutzfähig angesehen (NJW 2008, 774 juris Rn. 6), ebenso das OLG Koblenz die jährlich wiederkehrende Durchführung eines mindestens zweitägigen Open- air-Musikfestivals mit einer Grundausrichtung auf Rockmusik, bei dem mehrere Bands auftraten und für die Besucher die Möglichkeit bestand, auf dem Festivalgelände zu campen (GRURPrax 2014, 457 juris Rn. 45 - Rock am Ring, sowie hierzu LG Koblenz, GRURPrax2014, 385 juris Rn. 44 ff), ebenso das OLG Stuttgart eine regelmäßig wiederkehrende Verleihung eines (Architektur-) Preises für bestimmte (Bau-) Leistungen nach bestimmten Kriterien (MarkenR 2011, 560 juris Rn. 86 ff - Balthasar-Neumann-Preis).

  • LG Hamburg, 15.11.2018 - 327 O 256/17

    Zuordnungsverwirrung bei Verwendung fremden Namens als Internetdomain

    Zwar kann die Durchführung einer Preisverleihung in regelmäßigen Abständen ein werktitel-schutzfähiges "sonstiges vergleichbares Werk" i.S.v. § 5 Abs. 3 MarkenG darstellen (OLG Stuttgart, Urteil vom 04.08.2011, 2 U 74/10 - Balthasar-Neumann-Preis, juris Rn. 87).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.10.2011 - I-2 U 74/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,47753
OLG Düsseldorf, 27.10.2011 - I-2 U 74/10 (https://dejure.org/2011,47753)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.10.2011 - I-2 U 74/10 (https://dejure.org/2011,47753)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - I-2 U 74/10 (https://dejure.org/2011,47753)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85

    "Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2011 - 2 U 74/10
    Zwar erstreckt sich der Schutzbereich des Patents auch auf vom Wortsinn abweichende Ausführungen, wenn der Fachmann aufgrund von Überlegungen, die am Sinngehalt der Ansprüche, d.h. an der darin beschriebenen Erfindung anknüpfen, die bei der angegriffenen Ausführungsform eingesetzten abgewandelten Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse zur Lösung des der Erfindung zugrunde liegenden Problems als gleichwirkend auffinden konnte (vgl. BGH GRUR 1986, 803 - Formstein; 1988, 896 - Ionenanalyse; 1989, 903 - Batteriekastenschnur; 2002, 511 (512) - Kunststoffrohrteil).
  • BGH, 14.06.1988 - X ZR 5/87

    Schutz eines europäischen Patents betreffend eine Apparatur für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2011 - 2 U 74/10
    Zwar erstreckt sich der Schutzbereich des Patents auch auf vom Wortsinn abweichende Ausführungen, wenn der Fachmann aufgrund von Überlegungen, die am Sinngehalt der Ansprüche, d.h. an der darin beschriebenen Erfindung anknüpfen, die bei der angegriffenen Ausführungsform eingesetzten abgewandelten Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse zur Lösung des der Erfindung zugrunde liegenden Problems als gleichwirkend auffinden konnte (vgl. BGH GRUR 1986, 803 - Formstein; 1988, 896 - Ionenanalyse; 1989, 903 - Batteriekastenschnur; 2002, 511 (512) - Kunststoffrohrteil).
  • BGH, 03.10.1989 - X ZR 33/88

    Schutzbereich eines Patents

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2011 - 2 U 74/10
    Zwar erstreckt sich der Schutzbereich des Patents auch auf vom Wortsinn abweichende Ausführungen, wenn der Fachmann aufgrund von Überlegungen, die am Sinngehalt der Ansprüche, d.h. an der darin beschriebenen Erfindung anknüpfen, die bei der angegriffenen Ausführungsform eingesetzten abgewandelten Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse zur Lösung des der Erfindung zugrunde liegenden Problems als gleichwirkend auffinden konnte (vgl. BGH GRUR 1986, 803 - Formstein; 1988, 896 - Ionenanalyse; 1989, 903 - Batteriekastenschnur; 2002, 511 (512) - Kunststoffrohrteil).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2011 - 2 U 74/10
    Zwar erstreckt sich der Schutzbereich des Patents auch auf vom Wortsinn abweichende Ausführungen, wenn der Fachmann aufgrund von Überlegungen, die am Sinngehalt der Ansprüche, d.h. an der darin beschriebenen Erfindung anknüpfen, die bei der angegriffenen Ausführungsform eingesetzten abgewandelten Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse zur Lösung des der Erfindung zugrunde liegenden Problems als gleichwirkend auffinden konnte (vgl. BGH GRUR 1986, 803 - Formstein; 1988, 896 - Ionenanalyse; 1989, 903 - Batteriekastenschnur; 2002, 511 (512) - Kunststoffrohrteil).
  • LG Düsseldorf, 27.05.2010 - 4b O 308/08

    Topfmaschine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.2011 - 2 U 74/10
    Kammer des Landgerichts Düsseldorf vom 27.05.2010, Az.: 4b O 308/08, abzuändern und wie folgt zu erkennen:.
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Rechtsprechung
   BSG, 30.03.2010 - B 2 U 74/10 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,52344
BSG, 30.03.2010 - B 2 U 74/10 B (https://dejure.org/2010,52344)
BSG, Entscheidung vom 30.03.2010 - B 2 U 74/10 B (https://dejure.org/2010,52344)
BSG, Entscheidung vom 30. März 2010 - B 2 U 74/10 B (https://dejure.org/2010,52344)
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