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   OLG Köln, 12.11.2003 - 2 U 77/03   

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OLG Köln, 12.11.2003 - 2 U 77/03 (https://dejure.org/2003,7204)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.11.2003 - 2 U 77/03 (https://dejure.org/2003,7204)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. November 2003 - 2 U 77/03 (https://dejure.org/2003,7204)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    InsO § 17 Abs. 2 Satz 2; ; InsO § ... 129 Abs. 1; ; InsO § 130 Abs. 2; ; InsO § 131 Abs. 2 Satz 1; ; InsO § 132 Abs. 3; ; InsO § 133; ; InsO § 133 Abs. 1; ; InsO § 133 Abs. 1 Satz 2; ; InsO § 143 Abs. 1; ; AO § 252; ; ZPO § 286; ; StGB § 266 a; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 2; ; EGBGB Art. 229 § 1 Abs. 1 Satz 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO §§ 18 129 133
    Verwirklichung der subjektiven Anfechtungsvoraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 169/02

    Anfechtbarkeit von Zahlungen zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Köln, 12.11.2003 - 2 U 77/03
    Eine im Rahmen oder aus Anlass einer Zwangsvollstreckung erfolgte Vermögensverlagerung ist gemäß § 133 InsO anfechtbar, wenn dazu zumindest auch Rechtshandlungen des Schuldners beigetragen haben (vgl. BGH, ZInsO 2003, 764).

    aa) Für den Benachteiligungsvorsatz reicht - auch bei kongruenten Deckungsgeschäften - die Feststellung aus, dass der Schuldner sich eine Benachteiligung der Gläubiger als möglich vorgestellt, sie aber in Kauf genommen hat, ohne sich durch die Vorstellung dieser Möglichkeit von seinem Handeln abhalten zu lassen (vgl. BGH, NZI 2003, 533 [535] = ZInsO 2003, 764 [766]).

    Die bloße, wenn auch gut gemeinte Absicht, die Forderungen einzuziehen, ist nicht gleichzusetzen mit der begründeten Erwartung, dass dies auch gelingt (vgl. auch BGH, ZInsO 2003, 764 [766]).

    Eine mögliche "Hoffnung" der Schuldnerin (vgl. insoweit die Bekundungen des Zeugen J im Rahmen der erstinstanzlichen Beweisaufnahme, Bl. 130 d.A.) kann insoweit keineswegs ausreichen (vgl. in diesem Sinne auch BGH, ZInsO 2003, 764 [766]).

    Angesichts der partiellen Strafbewehrtheit seiner Forderungen muss sich gerade einem Sozialversicherungsträger die allgemeine Erfahrung aufdrängen, dass seine Ansprüche oft vorrangig vor anderen befriedigt werden, deren Nichterfüllung für den insolvenzreifen Schuldner weniger gefährlich ist (vgl. BGH, ZInsO 2003, 764 [766]).

    Unabhängig davon war es für die Beklagte bzw. die Zeugin E offensichtlich, dass die Verbindlichkeiten der gewerblich tätigen Schuldnerin gegenüber den Sozialversicherungsträgern, deren Forderungen die Beklagte beitrieb, nicht annähernd die einzigen waren (vgl. BGH, ZInsO 2003, 764 [766]).

  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 272/02

    Anforderungen an den Gläubigerbenachteilungsvorsatz

    Auszug aus OLG Köln, 12.11.2003 - 2 U 77/03
    Hiernach genügt für die Verwirklichung der subjektiven Anfechtungsvoraussetzungen des § 133 Abs. 1 InsO bereits bedingter Vorsatz, ein unlauteres Zusammenwirken zwischen Schuldner und Gläubiger ist demgegenüber nicht erforderlich (vgl. BGH ZIP 2003, 1799 [1800] unter Aufhebung der die Gegenansicht vertretenden Entscheidung des OLG Stuttgart, OLGR Stuttgart 2003, 249 [252]; siehe auch OLG Dresden, ZInsO 2003, 659 [660 f.]).

    Für die Kenntnis der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit spricht wiederum eine tatsächliche Vermutung, wenn der Anfechtungsgegner derartige Umstände positiv kennt, die zwingend auf eine (drohende) Zahlungsunfähigkeit des Schuldners schließen lassen (vgl. BGH, ZIP 2003, 1799 [1801]; Kreft, a. a. O, § 133 Rn. 10, § 130 Rn. 22, 26 m. w. N.; siehe auch BGH, NJW 1995, 2103 zum alten Recht).

    Das hindert jedoch nicht, im Rahmen des § 286 ZPO insoweit von einer (allerdings widerleglichen) tatsächlichen Vermutung auszugehen (vgl. BGH, ZIP 2003, 1799 [1801]).

  • BGH, 10.07.2003 - IX ZR 89/02

    Gläubigerbenachteiligung durch Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung;

    Auszug aus OLG Köln, 12.11.2003 - 2 U 77/03
    Vor dem Hintergrund, dass die Nichtabführung von Beitragsanteilen der Arbeitnehmer regelmäßig zur Strafbarkeit des Arbeitgebers nach § 266 a StGB führt, stellt die Nichtzahlung (vgl. BGH, ZInsO 2003, 755 [757]; OLG Celle, ZInsO 2002, 979) oder aber auch die erst im Wege der Zwangsvollstreckung realisierte Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen ein starkes Indiz dafür dar, dass sich ein Unternehmen in einer sehr schlechten finanziellen Verfassung befindet.

    Es genügt, wenn der Anfechtungsgegner aus den ihm bekannten Tatsachen und dem Verhalten des Schuldners in natürlicher Betrachtungsweise den zutreffenden Schluss zieht, dass der Schuldner wesentliche Teile seiner ernsthaft eingeforderten Verbindlichkeiten im Zeitraum etwa des nächsten Monats nicht wird tilgen können (vgl. BGH, ZInsO 2003, 755 [757]; BGH, NJW 1995, 2103 ff.).

  • BGH, 09.01.2003 - IX ZR 175/02

    Kenntnis der Finanzverwaltung von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

    Auszug aus OLG Köln, 12.11.2003 - 2 U 77/03
    Zahlungseinstellung ist wiederum ein nach außen hervortretendes Verhalten des Schuldners, in dem sich typischerweise ausdrückt, dass er wegen eines voraussichtlich dauernden Mangels an Zahlungsmitteln seine fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen kann (vgl. BGH, ZInsO 2003, 180).

    Hieraus konnte die Beklagte jedoch bereits deshalb nicht den Schluss auf eine wiedererlangte Zahlungsfähigkeit der Schuldnerin ziehen, weil es sich um bloße Teilleistungen handelte (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch BGH, ZInsO 2003, 180).

  • BGH, 27.04.1995 - IX ZR 147/94

    Vermutung der Kenntnis der Zahlungseinstellung nach Fälligstellung eines Kredits

    Auszug aus OLG Köln, 12.11.2003 - 2 U 77/03
    Für die Kenntnis der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit spricht wiederum eine tatsächliche Vermutung, wenn der Anfechtungsgegner derartige Umstände positiv kennt, die zwingend auf eine (drohende) Zahlungsunfähigkeit des Schuldners schließen lassen (vgl. BGH, ZIP 2003, 1799 [1801]; Kreft, a. a. O, § 133 Rn. 10, § 130 Rn. 22, 26 m. w. N.; siehe auch BGH, NJW 1995, 2103 zum alten Recht).

    Es genügt, wenn der Anfechtungsgegner aus den ihm bekannten Tatsachen und dem Verhalten des Schuldners in natürlicher Betrachtungsweise den zutreffenden Schluss zieht, dass der Schuldner wesentliche Teile seiner ernsthaft eingeforderten Verbindlichkeiten im Zeitraum etwa des nächsten Monats nicht wird tilgen können (vgl. BGH, ZInsO 2003, 755 [757]; BGH, NJW 1995, 2103 ff.).

  • OLG Dresden, 20.03.2003 - 13 U 2316/02

    Für die Gläubigerbenachteiligung im Sinne des § 133 Abs. 1 InsO reicht bedingter

    Auszug aus OLG Köln, 12.11.2003 - 2 U 77/03
    Hiernach genügt für die Verwirklichung der subjektiven Anfechtungsvoraussetzungen des § 133 Abs. 1 InsO bereits bedingter Vorsatz, ein unlauteres Zusammenwirken zwischen Schuldner und Gläubiger ist demgegenüber nicht erforderlich (vgl. BGH ZIP 2003, 1799 [1800] unter Aufhebung der die Gegenansicht vertretenden Entscheidung des OLG Stuttgart, OLGR Stuttgart 2003, 249 [252]; siehe auch OLG Dresden, ZInsO 2003, 659 [660 f.]).

    War dem Gläubiger die drohende Zahlungsunfähigkeit bekannt, weiß er in der Regel auch, dass die anderen Gläubiger keine volle Deckung für ihre fälligen Forderungen erlangen werden (vgl. OLG Dresden, ZInsO 2003, 659 [661]).

  • OLG Celle, 08.05.2002 - 13 U 272/01

    Anfechtbarkeit der vom Insolvenzschuldner an die Krankenkasse bezahlten

    Auszug aus OLG Köln, 12.11.2003 - 2 U 77/03
    Vor dem Hintergrund, dass die Nichtabführung von Beitragsanteilen der Arbeitnehmer regelmäßig zur Strafbarkeit des Arbeitgebers nach § 266 a StGB führt, stellt die Nichtzahlung (vgl. BGH, ZInsO 2003, 755 [757]; OLG Celle, ZInsO 2002, 979) oder aber auch die erst im Wege der Zwangsvollstreckung realisierte Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen ein starkes Indiz dafür dar, dass sich ein Unternehmen in einer sehr schlechten finanziellen Verfassung befindet.
  • AG Göttingen, 23.03.2000 - 74 IN 22/00

    Ablehnung eines in einem Insolvenzeröffnungsverfahren bestellten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Köln, 12.11.2003 - 2 U 77/03
    Der Kläger ist Insolvenzverwalter in dem am 20. Juni 2001 vor dem Amtsgericht Köln eröffneten Insolvenzverfahren (74 IN 22/00) über das Vermögen der Firma S Malerwerkstätten GmbH (nachfolgend: Schuldnerin).
  • FG Düsseldorf, 09.02.2012 - 7 K 2466/11

    Anfechtbare Zahlungen an das Finanzamt

    Hieraus folgt zugleich die Vermutung der Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners (OLG Köln vom 12. November 2003 2 U 77/03; juris).
  • LG Köln, 21.02.2006 - 5 O 288/05
    Dies gilt auch bei kongruenten Deckungsgeschäften (BGH, NZI, 2003, 533; OLG Köln 2 U 77/03, Urteil vom 12.11.2003; Braun, aaO, § 133 Rdnr. 9 ff.).
  • LG Dresden, 02.02.2007 - 10 O 2820/06

    Rückzahlungsanspruch eines Insolvenzverwalters aufgrund einer Anfechtung von

    Eine solche positive Kenntnis des Zahlungsempfängers ist nicht erforderlich: Kennt ein im Geschäftsleben nicht unerfahrener Insolvenzgläubiger, was bei einem Finanzamt wie vorliegend anzunehmen ist, alle für das Vorliegen einer Zahlungseinstellung wesentlichen Tatsachen, so kennt er die Zahlungseinstellung auch dann, wenn er die aus den Tatsachen zwingend abzuleitenden Schlussfolgerungen nicht zieht (BGH Urt. v. 10.07.2003 - IX ZR 89/02 , MDR 2003, 1376; OLG Köln Urt. v. 12.11.2003 - 2 U 77/03 , OLGReport Köln 2004, 62).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 25.03.2004 - 2 U 77/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11245
OLG Naumburg, 25.03.2004 - 2 U 77/03 (https://dejure.org/2004,11245)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25.03.2004 - 2 U 77/03 (https://dejure.org/2004,11245)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25. März 2004 - 2 U 77/03 (https://dejure.org/2004,11245)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erfüllung von Sachmängelgewährleistungsansprüchen gegen eine Streithelferin aus einem Bauvertrag; Wirksamkeit einer Fomularklausel über eine einem Bauträger gewährte Gewährleistungsbürgschaft durch eine Bank; Anspruch auf Schadensersatz nach Nachbesserung ...

  • Judicialis

    AGBG § 3; ; AGBG § 9

  • rechtsportal.de

    AGBG § 3; AGBG § 9
    Überraschende bzw. unangemessene Klausel in Formularvertrag über Gewährleistungsbürgschaft einer Bank?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gestaltungsfreiheit der Bank bei Bürgschaftserteilung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewährleistungsbürgschaft: Wirksam nur bei Einzahlung des Einbehalts auf Konto der bürgenden Bank? (IBR 2004, 498)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2004, 791 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 30.06.2000 - 3 U 10/00

    Zur Wirksamkeit einer bedingten Gewährleistungsbürgschaft

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.03.2004 - 2 U 77/03
    Dies muss jedenfalls dann gelten, wenn es sich - wie hier - um ein Vertragsverhältnis unter Kaufleuten handelt (vgl. OLG Karlsruhe WM 2000, 2296; Roquette/Giesen, NZBau 2003, 297, 298).

    Auch der vertragstypische Sicherungszweck der Gewährleistungsbürgschaft steht einer formularmäßigen aufschiebenden Bedingung, die sicher stellen soll, dass die Bankbürgschaft erst dann wirksam wird, wenn der Auftraggeber den als Sicherheit einbehaltenen Betrag des Werklohns auf das von der Bank bezeichnete Konto eingezahlt hat, nicht entgegen (vgl. OLG Karlsruhe WM 2000, 2296; OLG Schleswig IBR 1996, 367; OLG Celle OLGR Celle 1999, 114; OLG Frankfurt WM 1978, 1188; Joussen in Ingenstau/Korbion, VOB/B, 15. Aufl., § 17 Nr. 3 VOB/B Rdn. 18; ders. § 17 Nr. 4 VOB/B Rdn. 82; Roquette, Giesen, NZBau 2003, 297, 298; Stammkötter, BauRe 2002, 875, 876; a. A. ohne Begründung LG Bochum BauRe 2002, 330).

    Die Vertragsbestimmung enthält insofern eine sog. Potestativbedingung (vgl. OLG Karlsruhe WM 2000, 2296; Stammkötter, BauRe 2002, 875, 876; Roquette/Giesen, NZBau 2003, 297, 298).

    Der Streithelferin wäre es verwehrt gewesen, von der Klägerin - entgegen der unter Ziffer 4) getroffenen Zahlungsbestimmung - die Auszahlung des vollen Sicherheitseinbehaltes an sich zu verlangen, weil dies hier zur Folge gehabt hätte, dass die Klägerin die Bankbürgschaft nicht zum Entstehen bringen konnte (vgl. OLG Karlsruhe WM 2000, 2296): das Austauschrecht hätte die Auftragnehmerin in diesem Fall nicht wirksam ausgeübt.

    Durch die Benennung eines bei der bürgenden Bank eingerichteten Empfangskontos wurde überdies erreicht, dass die mit der Hergabe der Bürgschaft einhergehende Ausweitung des Avalkredites durch den Rückfluss der Sicherungsbeträge alsbald wieder rückgängig gemacht werden konnte (vgl. OLG Celle OLGR Celle 1999, 114, 115; OLG Karlsruhe WM 2000, 2296; Roquette/Giesen, NZBau 2003, 297, 298).

    Denn die unstreitigen Zahlungen der Klägerin auf andere bei der Beklagten geführte Konten der Hauptschuldnerin haben die in dem Bürgschaftsvertrag eindeutig formulierte Bedingung nicht erfüllen können (vgl. ebenso OLG Karlsruhe WM 2000, 2296).

  • OLG Celle, 14.10.1998 - 14a (6) U 79/97

    Darf Gewährleistungsbürgschaft von Bedingung abhängig gemacht werden?

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.03.2004 - 2 U 77/03
    Auch der vertragstypische Sicherungszweck der Gewährleistungsbürgschaft steht einer formularmäßigen aufschiebenden Bedingung, die sicher stellen soll, dass die Bankbürgschaft erst dann wirksam wird, wenn der Auftraggeber den als Sicherheit einbehaltenen Betrag des Werklohns auf das von der Bank bezeichnete Konto eingezahlt hat, nicht entgegen (vgl. OLG Karlsruhe WM 2000, 2296; OLG Schleswig IBR 1996, 367; OLG Celle OLGR Celle 1999, 114; OLG Frankfurt WM 1978, 1188; Joussen in Ingenstau/Korbion, VOB/B, 15. Aufl., § 17 Nr. 3 VOB/B Rdn. 18; ders. § 17 Nr. 4 VOB/B Rdn. 82; Roquette, Giesen, NZBau 2003, 297, 298; Stammkötter, BauRe 2002, 875, 876; a. A. ohne Begründung LG Bochum BauRe 2002, 330).

    Im Hinblick darauf, dass dem Auftragnehmer in VOB-Bauverträgen ein Wahlrecht unter den Sicherheiten zusteht und er darüber hinaus Sicherheiten durch andere ersetzen kann (§ 17 Nr. 3 VOB/B), muss den Parteien aber auch frei stehen, die Sicherheiten über eine Bedingung miteinander zu verknüpfen (vgl. OLG Celle OLGR Celle 1999, 114, 115; Roquette/ Giesen, NZBau 2003, 297, 298; Stammkötter, BauRe 2002, 875, 876).

    Der Vorbehalt schränkt die Bürgschaft jedoch nicht in ihrer Bedeutung als taugliches Sicherungsmittel ein, so dass schutzwürdige Sicherungsinteressen des Gläubigers durch die aufschiebende Bedingung nicht berührt werden (vgl. OLG Celle OLGR Celle 1999, 114, 115; Stammkötter, BauRe 2002, 875, 876; Roquette/Giesen, NZBau 2003, 297, 298; Joussen in Ingenstau/Korbion, 15. Aufl., § 17 Nr. 3 VOB/B Rdn.18).

    Denn der Klägerin, die - entgegen der in dem Bürgschaftsvertrag vorgesehenen Zahlungsbestimmung - den Werklohn tatsächlich an die Streithelferin entrichtet hat, wäre es stattdessen ohne weiteres möglich und zumutbar gewesen, den einbehaltenen Betrag auf das in der Bürgschaftsurkunde bezeichnete Konto einzuzahlen, um so den Bedingungseintritt herbeizuführen (vgl. OLG Celle OLGR Celle 1999, 114, 115; für die sog. Anzahlungsbürgschaft: OLG Frankfurt WM 1978, 1188, 1189).

    Durch die Benennung eines bei der bürgenden Bank eingerichteten Empfangskontos wurde überdies erreicht, dass die mit der Hergabe der Bürgschaft einhergehende Ausweitung des Avalkredites durch den Rückfluss der Sicherungsbeträge alsbald wieder rückgängig gemacht werden konnte (vgl. OLG Celle OLGR Celle 1999, 114, 115; OLG Karlsruhe WM 2000, 2296; Roquette/Giesen, NZBau 2003, 297, 298).

  • BGH, 13.11.1997 - X ZR 135/95

    Behandlung der im Formular offen gelassenen Vertragslaufzeit als AGB

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.03.2004 - 2 U 77/03
    Dieser AGB-Charakter bleibt auch angesichts ausfüllungsbedürftiger Leerräume unberührt, wenn das ergänzungsbedürftige Formular im Verlaufe der Vertragsverhandlungen ausgefüllt wird, sofern es sich um eine unselbständige Ergänzung handelt, die den sachlichen Gehalt der Regelung als solchen nicht beeinflusst, wie das etwa bei der Einfügung von Namen oder sonstigen Bezeichnungen in der Regel der Fall ist (vgl. BGH NJW 1998, 1066, 1067 m. w. N., Heinrichs in Palandt, BGB, 61. Aufl., § 1 AGBG Rdn. 9).

    Nur wenn die Einfügung den Regelungsgehalt des Vertrages wesentlich mitbestimmt, stellt dieser Formularteil keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar (vgl. BGH NJW 1998, 1066, 1067 m. w. N.).

  • OLG Schleswig, 21.12.1995 - 7 U 217/94

    Ausreichende Sicherheitsleistung durch aufschiebend bedingte Bürgschaft?

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.03.2004 - 2 U 77/03
    Auch der vertragstypische Sicherungszweck der Gewährleistungsbürgschaft steht einer formularmäßigen aufschiebenden Bedingung, die sicher stellen soll, dass die Bankbürgschaft erst dann wirksam wird, wenn der Auftraggeber den als Sicherheit einbehaltenen Betrag des Werklohns auf das von der Bank bezeichnete Konto eingezahlt hat, nicht entgegen (vgl. OLG Karlsruhe WM 2000, 2296; OLG Schleswig IBR 1996, 367; OLG Celle OLGR Celle 1999, 114; OLG Frankfurt WM 1978, 1188; Joussen in Ingenstau/Korbion, VOB/B, 15. Aufl., § 17 Nr. 3 VOB/B Rdn. 18; ders. § 17 Nr. 4 VOB/B Rdn. 82; Roquette, Giesen, NZBau 2003, 297, 298; Stammkötter, BauRe 2002, 875, 876; a. A. ohne Begründung LG Bochum BauRe 2002, 330).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2012 - 22 U 159/11

    Kriterien für die Auswahl des gerichtlichen Sachverständigen im Bauprozess;

    Ein effektiver Schutz des Auftragnehmers vor einem solchen vertragswidrigen Verhalten des Auftraggebers ist nur gewährleistet, wenn man ihm die Möglichkeit einräumt, die Austauschsicherheit Zug um Zug anzubieten (OLG Düsseldorf BauR 2004, 506; OLG Dresden BauR 2002, 1274; OLG Naumburg IBR 2004, 498; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Aufl., Rn. 1630).
  • OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 8 U 165/13

    VOB-Vertrag: Auszahlung des Sicherheitseinbehalts nach Stellung einer

    Vielmehr stellt die Verknüpfung zwischen der Auszahlung des Sicherheitseinbehalts und dem Wirksamwerden der Bürgschaftsverpflichtung als Ersatzsicherheit eine reibungslose Ausübung des Austauschrechts des Auftragnehmers nach § 17 Nr. 3 VOB/B sicher (OLG Celle OLGR 1999, 114 = juris Rdnrn. 9 ff.; OLG Karlsruhe WM 2000, 2296 = juris Rdnrn. 9 f.; OLG Naumburg OLGR 2004, 349, 350; Joussen in Ingenstau/Korbion, VOB Teile A und B, 18. Auflage, § 17 Abs. 3 VOB/B Rdnr. 21).
  • OLG Köln, 03.08.2011 - 16 U 9/11

    Wirksamkeit einer Vorauszahlungsbürgschaft

    Sie benachteiligt die Klägerin nicht unangemessen, da es dieser ohne weiteres möglich ist, die Zahlung auf das betreffende Konto zu leisten (vgl. auch OLG Naumburg, Urt. v. 25.3.2004 - 2 U 77/03 - IBR 2004, 498, zit. nach juris).
  • OLG Hamm, 28.09.2023 - 17 U 123/21

    Zahlstellenklausel in Anzahlungsbürgschaft wirksam!

    Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Zahlstellenklauseln bei entsprechenden Bürgschaften häufig anzutreffen sind und die Klausel in dem entsprechenden Bürgschaftsvertrag gut sichtbar abgedruckt ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 03.08.2011, 16 U 9/11; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25.03.2004, 2 U 77/03).
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