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   OLG Düsseldorf, 10.10.2013 - I-2 U 80/12   

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https://dejure.org/2013,29389
OLG Düsseldorf, 10.10.2013 - I-2 U 80/12 (https://dejure.org/2013,29389)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.10.2013 - I-2 U 80/12 (https://dejure.org/2013,29389)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Oktober 2013 - I-2 U 80/12 (https://dejure.org/2013,29389)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Flaschenzerkleinerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 139 Abs. 1
    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zum Zusammendrücken leerer Behälter, da die angegriffene Ausführungsform von der technischen Lehre des Klagepatents keinen Gebrauch macht.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.01.2004 - VI ZB 53/03

    Auslegung einer Berufungsschrift; Anforderungen an die Bezeichnung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.2013 - 2 U 80/12
    Die Zulässigkeit der Berufung darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden, weswegen die Berufung nicht an unvollständigen oder fehlerhaften Angaben scheitern darf, wenn für Gericht und Prozessgegner das wirklich Gewollte deutlich wird (BGH, a.a.O. m.w.N.) und die Unklarheiten aus der Berufungsschrift zu beheben sind (BGH, NJW-RR 2004, 572).
  • BGH, 16.07.1998 - VII ZB 7/98

    Fehlerhafte Bezeichnung des Berufungsklägers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.2013 - 2 U 80/12
    Auch ist der gesetzlichen Form der Berufungsschrift nach § 519 ZPO nur entsprochen, wenn bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist angegeben ist, für wen und gegen wen das Rechtsmittel eingelegt werden soll (BGH, NJW 1998, 3499).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2018 - 15 U 66/17

    Wilkinson darf keine Rasierklingeneinheiten passend für den Nassrasierer

    Denn eine Ausgestaltung, wonach ausschließlich andere (optionale) Maßnahmen für die Förderung der Ausrichtung Sorge tragen, so dass der Ausschnitt zur Erreichung des ihm vom Verfügungspatent vorgegebenen Zwecks keinen (erheblichen) Anteil leistet, wäre nicht anspruchsgemäß (vgl. OLG Düsseldorf I-15 U 88/16, Urt. v. 21.12.2017, OLG Düsseldorf I-2 U 80/12, Urt. v. 19.09.2013; OLG Düsseldorf I-2 U 68/11, Urt. v. .

    Diese Bewegung muss - wie bereits in anderem Zusammenhang ausgeführt - einen (erheblichen) Anteil zur Verbindung von Rasierklingeneinheit und Handstück leisten; die nach der Erfindung erforderliche Verbindung darf nicht erst bzw. nur durch ein anderes Mittel, welches im Anspruch nicht genannt ist, bewirkt werden (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.12.2017, I-15 U 88/16; OLG Düsseldorf Urteil v. 19.09.2013 I-2 U 80/12; OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.02.2013, I-2 U 68/11).

  • OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - 2 U 65/13

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend einen Zahnriemen zum

    Ein solches Verständnis steht zu der durch die Beklagte in diesem Zusammenhang zitierten Entscheidung des Senats vom 10. Oktober 2013 (I- 2 U 80/12 - juris) nicht in Widerspruch.

    (Senat, Urteil v. 10. Oktober 2013, Az. I-2 U 80/12 - juris, Rz. 69 und 71).

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2017 - 15 U 88/16

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine

    In diesem Zusammenhang gilt es vielmehr, folgenden patentrechtlichen Grundsatz zu beachten (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 19.09.2013 - I-2 U 80/12): Gibt ein Patentanspruch eine Mindestausstattung der geschützten Vorrichtung mit bestimmten Bauteilen vor, ohne eine darüber hinausgehende Ausstattung auszuschließen, so gibt gleichwohl die zuvor festgelegte Mindestausstattung das Verständnis derjenigen Anspruchsmerkmale vor, die sich mit der näheren Konstruktion und Anordnung der fraglichen Bestandteile befassen.
  • OLG Stuttgart, 18.07.2013 - 2 U 175/12

    Wettbewerbsverstoß: Prospektwerbung für Telefondienstleistungen; Aussage der

    Neben den von den Parteien zitierten Senatsentscheidungen sei vorab verwiesen auf die Senatsurteile vom 16. Mai 2013 - 2 U 125/12 und 2 U 149/12; vom 13. Juni 2013 - 2 U 160/12; vom 17. Januar 2013 - 2 U 47/12und vom 26. November 2012 - 2 U 80/12, den Parteien sämtlich bekannt, da in ihren Rechtssachen ergangen.
  • OLG Stuttgart, 13.11.2014 - 2 U 30/14

    Irreführende Werbung: Plakatwerbung eines Telekommunikationsunternehmens mit der

    Wegen der rechtlichen Voraussetzungen, unter denen eine Aussage über einen Sternchenhinweis ergänzt, erläutert oder klargestellt werden kann, nimmt der Senat Bezug auf seine den Parteien bekannte, da in ihren Angelegenheiten ergangene Rechtsprechung (s. schon OLG Stuttgart, Urteile vom 19. November 2012 - 2 U 80/12; vom 17. Januar 2013 - 2 U 47/12 und vom 18. Juli 2013 - 2 U 175/12), um Wiederholungen zu vermeiden.
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