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   OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 2 U 81/07   

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OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 2 U 81/07 (https://dejure.org/2008,2697)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.02.2008 - 2 U 81/07 (https://dejure.org/2008,2697)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Februar 2008 - 2 U 81/07 (https://dejure.org/2008,2697)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • markenmagazin:recht

    § 2 Abs. 1 Nr. 3 AMG
    Nahrungsergänzungsmittel mit Enzym Laktase

  • openjur.de

    Arzneimittelwerbung: Laktasekapseln zur Überwindung von Laktose-(Milchzucker-)Intoleranz als zulassungspflichtiges Arzneimittel im Sinne des vollharmonisierten gemeinschaftsrechtlichen Arzneimittelbegriffs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs; Notwendigkeit einer arzneimittelrechtlichen Zulassungspflichtkeit des streitbefangenen Produkts; Voraussetzungen für die Annahme eines Arzneimittels; Kriterien für die Annahme eines ...

  • Judicialis

    AMG § 2 Abs. 3 Nr. 3; ; RL 2001/83 EG i.d.F. RL 2004/27 EG Art. 1 Nr. 2 b

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mittel zur Überwindung von Laktose-(Milchzucker-)Intoleranz als Arzneimittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 455 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 40.05

    Arzneimittel; Nahrungsergänzungsmittel; Allgemeinverfügung zur Verkehrsfähigkeit;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 2 U 81/07
    Aus der genannten Entscheidung des Bundesgerichtshofs lässt sich nichts Gegenteiliges entnehmen; die Beschränkung seiner Aussage auf Funktionsarzneimittel ergibt sich daraus, dass die Änderungsrichtlinie 2004/27/EG für Präsentationsarzneimittel ohnehin keine inhaltliche Änderung brachte (vgl. Göhring WRP 2005, 709, 711f; im Ergebnis auch BVerwG NVwZ 2007, 591, 592 - Tz. 18).

    Die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 14.12.2006 (3 C 40/05, NVwZ 2007, 591, 592 - Tz. 15f) sowie in drei Urteilen vom 25.07.2007 (3 C 23.06, Tz. 15-17, 3 C 22.06 = A & R 2008, 43, Tz. 16-19 und 3 C 21.06 - Tz. 21-23) vorgenommene direkte Anwendung der Normenkette § 2 Abs. 2 LFGB; Art. 2 Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 1 Nr. 2 Richtlinie 2001/83/EG führt zu keinem anderen Ergebnis, so dass dahinstehen kann, welche Begründung vorzugswürdig ist.

    Im Übrigen geht auch das Bundesverwaltungsgericht - und zwar ganz selbstverständlich ("steht außer Frage"; BVerwG NVwZ 2007, 591, 592 - Tz. 15) - davon aus, dass gegebenenfalls eine richtlinienkonforme Auslegung von § 2 Abs. 1 AMG möglich und geboten ist.

    Das Bundesverwaltungsgericht spricht insoweit zutreffend von einer "Erheblichkeitsschwelle", wonach die Wirkungen eines Produkts über diejenigen hinausgehen müssen, die auch durch die Nahrungsaufnahme ausgelöst werden (BVerwG, NVwZ-RR 2007, 771, 773 - Tz. 29; NVwZ 2007, 591, 593 - Tz. 22 und Urteil vom 25.07.2007, 3 C 21.06 - Tz. 29).

    Ein Zuwarten bis zur Entscheidung des EuGH ist daher nicht veranlasst (so ist das vorlegende Bundesverwaltungsgericht im Übrigen selbst in den Urteilen vom 14.12.2006 - 3 C 40/05, NVwZ 2007, 591, 594 - Tz. 28 und vom 16.05.2007 - 3 C 34/06, NVwZ-RR 2007, 771, 773f - Tz. 35f, verfahren).

  • BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 34.06

    Arzneimittel; Tierarzneimittel; Präsentationsarzneimittel; Funktionsarzneimittel;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 2 U 81/07
    Dieses vom Bundesverwaltungsgericht (vgl. NVwZ-RR 2007, 771, 773 unter Tz. 22) offenbar gebilligte Konzept der "Funktionssteuerungstheorie" verlangt für die pharmakologische Wirkung (im weiteren Sinne) einen "aktiven Bioeffekt", d. h. der von außen kommende Stoff muss eine aktive, steuernde Rolle im Körperprogramm spielen, indem er auf die physiologischen Funktionen des Körpers aktiv verändernd einwirkt, also modifizierende Bioeffekte auslöst.

    Das Bundesverwaltungsgericht spricht insoweit zutreffend von einer "Erheblichkeitsschwelle", wonach die Wirkungen eines Produkts über diejenigen hinausgehen müssen, die auch durch die Nahrungsaufnahme ausgelöst werden (BVerwG, NVwZ-RR 2007, 771, 773 - Tz. 29; NVwZ 2007, 591, 593 - Tz. 22 und Urteil vom 25.07.2007, 3 C 21.06 - Tz. 29).

    Ein Zuwarten bis zur Entscheidung des EuGH ist daher nicht veranlasst (so ist das vorlegende Bundesverwaltungsgericht im Übrigen selbst in den Urteilen vom 14.12.2006 - 3 C 40/05, NVwZ 2007, 591, 594 - Tz. 28 und vom 16.05.2007 - 3 C 34/06, NVwZ-RR 2007, 771, 773f - Tz. 35f, verfahren).

  • BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 23.06

    Arzneimittel; Lebensmittel; Nahrungsergänzungsmittel; Beeinflussung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 2 U 81/07
    Die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 14.12.2006 (3 C 40/05, NVwZ 2007, 591, 592 - Tz. 15f) sowie in drei Urteilen vom 25.07.2007 (3 C 23.06, Tz. 15-17, 3 C 22.06 = A & R 2008, 43, Tz. 16-19 und 3 C 21.06 - Tz. 21-23) vorgenommene direkte Anwendung der Normenkette § 2 Abs. 2 LFGB; Art. 2 Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 1 Nr. 2 Richtlinie 2001/83/EG führt zu keinem anderen Ergebnis, so dass dahinstehen kann, welche Begründung vorzugswürdig ist.

    Physiologische Funktionen sind die normalen Lebensvorgänge, die im Körper ablaufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.07.2007 - 3 C 23/06, Tz. 20).

    Fehlt es an der "Beeinflussung physiologischer Funktionen" i. S. v. Art. 1 Nr. 2b) der Richtlinie, so kommt es nicht mehr darauf an, ob eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung vorliegt (BVerwG, Urteil vom 25.07.2007, 3 C 23.06 - Tz. 21).

  • VG Berlin, 19.07.2006 - 14 A 135.97
    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 2 U 81/07
    Zwar hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Urteil vom 19.07.2006 (14 A 135.97, veröffentlicht in Juris) ebenso wie Landgericht (Urteil S. 7), angenommen, durch die Ermöglichung der Verdauung von Milchzucker würden solche Produkte, die wie das der Beklagten Laktase zuführen, die physiologische Funktion (Körperfunktion) "Verdauung" beeinflussen.

    Allein der Umstand, dass in einer erstinstanzlichen Entscheidung, nämlich der des Verwaltungsgerichts Berlin vom 19.07.2006 (14 A 135.97) zur Frage einer "metabolischen Wirkung" von Laktase-Präparaten eine andere - nach Auffassung des Senats aus o. g. Gründen unzutreffende, weil den Anforderungen an die "physiologische Beeinflussung" nicht gerecht werdende Auffassung - vertreten wird, rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht, zumal sich der Senat bei seiner Auslegung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sieht.

  • BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 21.06

    Arzneimittel; Lebensmittel; Nahrungsergänzungsmittel; Beeinflussung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 2 U 81/07
    Die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 14.12.2006 (3 C 40/05, NVwZ 2007, 591, 592 - Tz. 15f) sowie in drei Urteilen vom 25.07.2007 (3 C 23.06, Tz. 15-17, 3 C 22.06 = A & R 2008, 43, Tz. 16-19 und 3 C 21.06 - Tz. 21-23) vorgenommene direkte Anwendung der Normenkette § 2 Abs. 2 LFGB; Art. 2 Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 1 Nr. 2 Richtlinie 2001/83/EG führt zu keinem anderen Ergebnis, so dass dahinstehen kann, welche Begründung vorzugswürdig ist.

    Das Bundesverwaltungsgericht spricht insoweit zutreffend von einer "Erheblichkeitsschwelle", wonach die Wirkungen eines Produkts über diejenigen hinausgehen müssen, die auch durch die Nahrungsaufnahme ausgelöst werden (BVerwG, NVwZ-RR 2007, 771, 773 - Tz. 29; NVwZ 2007, 591, 593 - Tz. 22 und Urteil vom 25.07.2007, 3 C 21.06 - Tz. 29).

  • BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 22.06

    Arzneimittel; Lebensmittel; Nahrungsergänzungsmittel; Beeinflussung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 2 U 81/07
    Die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 14.12.2006 (3 C 40/05, NVwZ 2007, 591, 592 - Tz. 15f) sowie in drei Urteilen vom 25.07.2007 (3 C 23.06, Tz. 15-17, 3 C 22.06 = A & R 2008, 43, Tz. 16-19 und 3 C 21.06 - Tz. 21-23) vorgenommene direkte Anwendung der Normenkette § 2 Abs. 2 LFGB; Art. 2 Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 1 Nr. 2 Richtlinie 2001/83/EG führt zu keinem anderen Ergebnis, so dass dahinstehen kann, welche Begründung vorzugswürdig ist.

    Eine pharmakologische Wirkung setzt nämlich die gezielte Steuerung von Körperfunktionen durch eine "arzneilich wirksame Substanz" voraus (BVerwG, Urteil vom 25.07.2007, 3 C 22.06 = A & R 2008, 43 Tz. 32).

  • EuGH, 15.11.2007 - C-319/05

    KAPSELN MIT KNOBLAUCHEXTRAKT-PULVER SIND KEIN ARZNEIMITTEL

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 2 U 81/07
    Entgegen der vom Landgericht vertretenen Auffassung liege aber deshalb keine metabolische Beeinflussung von Körperfunktionen vor, weil die Verdauung nicht pauschal als eine solche Funktion i. S. von Art. 1 Nr. 2b) der Richtlinie bezeichnet werden könne, was sich auch aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 15.11.2007 (C-319/05) ergebe.

    Jedenfalls fehlt es insoweit an dem in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes entwickelten Erfordernis, dass sich das Produkt "nennenswert auf den Stoffwechsel" auswirken und die Funktionsbedingungen des Körpers "wirklich" beeinflussen muss, damit es als Funktionsarzneimittel eingestuft werden kann (EuGH, Urteil vom 15.11.2007, C-319/05 - Tz. 60; ebenso bereits Urteil vom 15.04.1991, C 112/89 - Tz. 22).

  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 2 U 81/07
    Diesem Mittel fehlt es an der seit der Vollharmonisierung des Arzneimittelbegriffs (von der spätestens seit 30.10.2005 auszugehen ist, vgl. BGH GRUR 2006, 513, 516 f, TZ 33 - Arzneimittelwerbung im Internet) notwendigen Voraussetzung zur Einstufung als Funktionsarzneimittel gem. Art. 1 Nr. 2 b der RL 2001/83 EG.

    Der Bundesgerichtshof geht davon aus, dass durch die Änderungsrichtlinie 2004/27/EG vom 30.04.2004 nach Ablauf der in deren Art. 3 bestimmten Umsetzungsfrist am 30.10.2005 eine Vollharmonisierung des Arzneimittelbegriffs für Funktionsarzneimittel i. S. v. Art. 1 Nr. 2b) der Richtlinie erfolgt ist und deshalb § 2 AMG richtlinienkonform ausgelegt werden muss (GRUR 2006, 513, 516f - Tz. 33).

  • BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 38.06

    Auslegung des Gemeinschaftsrechts im Hinblick auf die Abgrenzung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 2 U 81/07
    Diese Frage hat das Bundesverwaltungsgericht dem Europäischen Gerichtshof mit Beschluss vom 14.12.2006 (3 C 38.06, veröffentlicht etwa in Juris) in einem Vorabentscheidungsverfahren vorgelegt.
  • EuGH, 09.06.2005 - C-211/03

    Orthica - Freier Warenverkehr - Unterscheidung zwischen Arzneimitteln und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 2 U 81/07
    Streitig ist, ob aufgrund der Neufassung von Art. 1 Nr. 2 der Richtlinie 2001/83/EG durch die Richtlinie 2004/27/EG bei der Einordnung als Arzneimittel die in der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. nur EuGH, Urteil vom 09.06.2005 - C-211/03, C-299/03, C-316/03,C-317/03, C-318/03 -, Rn. 30 m.w.N., veröffentlicht etwa in WRP 2005, 863ff) neben der pharmakologischen Wirkung im weiteren (also immunologische, metabolische oder pharmakologische Wirkung i. e. S. umfassende) Sinne entwickelten weiteren Merkmale wie "Modalitäten seines (=des Produktes) Gebrauchs, Umfang der Verbreitung, Bekanntheit bei den Verbrauchern und mögliche Risiken seiner Verwendung" nach wie vor zu berücksichtigen sind.
  • OLG Frankfurt, 27.04.2000 - 6 U 17/99
  • EuGH, 16.04.1991 - C-112/89

    Upjohn / Farzoo

  • KG, 30.06.2006 - 5 U 127/05

    Zur Kennzeichnung von Werbung im Internet

  • OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 6 U 109/07

    Unterlassung des Vertriebs einer Mundspülung: Einordnung der Mundspülung als

    Dabei gilt die Vollharmonisierung des Arzneimittelbegriffs sowohl für Funktionsarzneimittel als auch für Präsentations- oder Bestimmungsarzneimittel (ebenso: OLG Stuttgart, Urt. v. 14.02.2008 - 2 U 81/07 - juris-Tz 32).

    Denn mit "physiologischen Funktionen" sind die im Körper ablaufenden normalen Lebensvorgänge gemeint (BVerwG, Urt. v. 25.07.2007 - 3 C 23/06 - juris-Tz 20 unter Berufung auf: vgl. Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch, 260. Aufl., "Physiologie"; Duden, Das Wörterbuch medizinischer Fachausdrücke, 7. Aufl. 2003, "Physiologie"; Brockhaus, Enzyklopädie, 21. Aufl., Bd. 29 "Physiologie"; OLG Stuttgart, Urt. v. 14.02.2008 - 2 U 81/07 - juris-Tz 44), zu denen auch die Bildung von Zahnbelag gehört.

    Eine Bestätigung hat diese Rechtsprechung inzwischen durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart von 14. Februar 2008 (2 U 81/07 - juris-Tz 60) erhalten.

  • VG Köln, 14.05.2019 - 7 K 608/16
    Der Begriff des "pharmakologischen Metabolismus" sei demgegenüber noch enger (OLG Stuttgart, Urteil vom 14.02.2008 - 2 U 81/07 - ).

    ebenso OLG Stuttgart, Urteil vom 14.02.2008 - 2 U 81/07 - juris Rn. 66 und LG Dortmund, Urteil vom 16.12.2011 - 25 O 602/11 - juris Rn. 72 ohne weitere Begründung.

    Auf das Urteil des OLG Stuttgart vom 14.02.2008 - 2 U 81/07 - kann sich die Klägerin hier nicht berufen, da es ein Produkt mit dem Wirkstoff Laktase betraf und damit einen nicht vergleichbaren Fall.

  • SG Mainz, 10.02.2015 - S 14 KR 549/13

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Lactrase als Lebensmittel nicht

    Das Oberlandesgericht Stuttgart hat überzeugend entschieden, dass Lactrase nicht dem europarechtlich geprägten Begriff des Arzneimittels sondern dem ebenfalls europarechtlich geprägten Begriff des Lebensmittels entspricht (OLG Stuttgart, Urteil v. 14. Februar 2008 - Az. 2 U 81/07 = OLGR Stuttgart 2008, 335-337).

    Es wird nicht die Verdauung beeinflusst, sondern vielmehr der Nahrungsbrei verdaulicher gemacht (OLGR Stuttgart 2008, 335, 337).

  • OLG Stuttgart, 24.04.2008 - 2 U 51/07

    Sonntagsverkauf in Apotheken: Verfassungsgemäßes Verbot des sonntäglichen

    Schließlich kann die Notwendigkeit richtlinienkonformer Auslegung dazu führen, dass ein Produkt, das nach dem Wortlaut des AMG ein Arzneimittel wäre, nach der den nationalen Arzneimittelbegriff überlagernden bzw. verdrängenden europarechtlichen Definition doch nicht als solches behandelt werden kann (Urteil des Senats vom 21.2.2008, 2 U 81/07, dort unter II. 3. c) aa) (4) der Gründe - zu § 2 Abs. 1 Nr. 5 AMG).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2008 - 5 B 18.06

    Verkehrsverbot für Lebensmittel; Unterscheidung von Präsentationsarzneimittel und

    Es spricht bereits viel dafür, dass das Enzym Lactase, aus dem das Erzeugnis der Klägerin im wesentlichen besteht, die menschlichen physiologischen Funktionen nicht beeinflusst (so Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 14. Februar 2008 - 2 U 81/07 - PharmR 2008, 386 und juris Rn. 54 ff.; in der Tendenz ebenso Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 6 W 34/08 - juris Rn. 10 ff.; vgl. auch Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 27. November 2007 - 7II O 87/07 -, bestätigt durch Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 16. Juli 2008 - 1 U 45/08-14 -).
  • OLG Frankfurt, 02.06.2008 - 6 W 34/08

    Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen eines behaupteten Wettbewerbsverstoßes

    Der Verzehr der angegriffenen Produkte führt jedoch nicht dazu, die Fähigkeit des Körpers, Milchzucker zu spalten, wiederherzustellen (ebenso OLG Stuttgart, Urteil vom 14.02.2008, Az. 2 U 81/07, Rn. 48 ff. bei juris).
  • LG Dortmund, 16.12.2011 - 25 O 602/11

    Einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Verwendung von Werbeaussagen in Bezug

    Physiologischer Metabolismus ist die Gesamtheit der in den Zellen des Organismus ablaufenden Stoffwechselvorgänge; der "pharmakologische Metabolismus" ist demgegenüber sogar noch enger (OLG Stuttgart, 2 U 81/07, Urt. v. 14.2.2008, zitiert bei juris Rn. 66).
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