Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2013 - L 2 U 82/12   

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LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2013 - L 2 U 82/12 (https://dejure.org/2013,3079)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.01.2013 - L 2 U 82/12 (https://dejure.org/2013,3079)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Januar 2013 - L 2 U 82/12 (https://dejure.org/2013,3079)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 8 Abs 1 S 2 SGB 7, § 56 Abs 2 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - psychische Gesundheitsstörung - haftungsbegründende Kausalität - mittelbare Unfallfolge - additive Berücksichtigung bei der MdE-Bemessung - Arbeitslosigkeit - Anpassungsstörung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 8 SGB 7, § 56 SGB 7
    Unfallfolgen auf psychiatrischem Gebiet - Arbeitslosigkeit - Anpassungsstörung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung einer Anpassungsstörung als mittelbare Unfallfolge in der gesetzlichen Unfallversicherung; Additive Ermittlung der MdE

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 56 Abs. 2; SGB VII § 8 Abs. 1 S. 2
    Anerkennung einer Anpassungsstörung als mittelbare Unfallfolge in der gesetzlichen Unfallversicherung; additive Ermittlung der MdE

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Psychiatrische Unfallfolgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 432 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2013 - L 2 U 82/12
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14, jeweils RdNr 5; BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15, jeweils RdNr 5; BSG vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, zitiert nach Juris).

    Die andere Ursache, die zwar naturwissenschaftlich ursächlich ist, aber (im zweiten Prüfungsschritt) nicht als "wesentlich" anzusehen ist und damit als Ursache nach der Theorie der wesentlichen Bedingung und im Sinne des Sozialrechts ausscheidet, kann in bestimmten Fallgestaltungen als "Gelegenheitsursache" oder Auslöser bezeichnet werden (BSGE 62, 220, 222 f = SozR 2200 § 589 Nr. 10; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 75; BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 jeweils RdNr 11).

    Für den Fall, dass die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage zu vergleichen und abzuwägen ist, ist darauf abzustellen, ob die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern dass jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (BSGE 62, 220, 222 f = SozR 2200 § 589 Nr. 10; BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 jeweils RdNr 11; ähnlich Schönberger/Mehrtens/Valentin, aaO).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2013 - L 2 U 82/12
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14, jeweils RdNr 5; BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15, jeweils RdNr 5; BSG vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, zitiert nach Juris).

    Diese vom Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 09. Mai 2006 (Az. B 2 U 1/05 R, zitiert nach Juris) ausführlich dargelegten Grundlagen der Theorie der wesentlichen Bedingung gelten für alle als Unfallfolgen geltend gemachten Gesundheitsstörungen und damit auch für psychische Störungen.

    Das bloße Fehlen von konkurrierenden Ursachen genügt bei komplexen Krankheitsgeschehen, die mehrere Ursachen haben können, gerade nicht (BSG Urteil vom 9. Mai 2006, B 2 U 1/05 R; BSG Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 13/05 R, zitiert nach Juris).

  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87

    Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2013 - L 2 U 82/12
    Die andere Ursache, die zwar naturwissenschaftlich ursächlich ist, aber (im zweiten Prüfungsschritt) nicht als "wesentlich" anzusehen ist und damit als Ursache nach der Theorie der wesentlichen Bedingung und im Sinne des Sozialrechts ausscheidet, kann in bestimmten Fallgestaltungen als "Gelegenheitsursache" oder Auslöser bezeichnet werden (BSGE 62, 220, 222 f = SozR 2200 § 589 Nr. 10; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 75; BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 jeweils RdNr 11).

    Für den Fall, dass die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage zu vergleichen und abzuwägen ist, ist darauf abzustellen, ob die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern dass jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (BSGE 62, 220, 222 f = SozR 2200 § 589 Nr. 10; BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 jeweils RdNr 11; ähnlich Schönberger/Mehrtens/Valentin, aaO).

  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2013 - L 2 U 82/12
    Ist jedoch eine Ursache oder sind mehrere Ursachen gemeinsam gegenüber einer anderen von überragender Bedeutung, so ist oder sind nur die erstgenannte(n) Ursache(n) "wesentlich" und damit Ursache(n) im Sinne des Sozialrechts (BSGE 12, 242, 245 = SozR Nr. 27 zu § 542 RVO; BSG SozR Nr. 6 zu § 589 RVO).
  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 50/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - mehrere Arbeitsunfälle -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2013 - L 2 U 82/12
    Voraussetzung für die Anerkennung von psychischen Gesundheitsstörungen als Unfallfolge und die Gewährung einer Verletztenrente aufgrund von ihnen ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zunächst die Feststellung der konkreten Gesundheitsstörungen, die bei dem Verletzten vorliegen und seine Erwerbsfähigkeit mindern (BSG Urteil vom 29. Januar 1986 - 9b RU 56/84; vgl. BSG Urteil vom 19. August 2003 - B 2 U 50/02 R Erforderlich ist aber jeweils eine einzelfallbezogene positive Feststellung sowohl der Verursachung nach der Bedingungstheorie als auch der wesentlichen Verursachung der vorliegenden Erkrankung durch die versicherten Einwirkungen.
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2013 - L 2 U 82/12
    Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14, jeweils RdNr 5; BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15, jeweils RdNr 5; BSG vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, zitiert nach Juris).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wirbelsäule - Ursachenzusammenhang -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2013 - L 2 U 82/12
    Das bloße Fehlen von konkurrierenden Ursachen genügt bei komplexen Krankheitsgeschehen, die mehrere Ursachen haben können, gerade nicht (BSG Urteil vom 9. Mai 2006, B 2 U 1/05 R; BSG Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 13/05 R, zitiert nach Juris).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 5/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Quasi-Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2013 - L 2 U 82/12
    Beweismaßstab für die haftungsbegründende Kausalität ist die hinreichende Wahrscheinlichkeit vgl. bspw.BSG vom 27. Juni 2006 - B 2 U 5/05 R zitiert nach Juris).
  • BSG, 29.01.1986 - 9b RU 56/84
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2013 - L 2 U 82/12
    Voraussetzung für die Anerkennung von psychischen Gesundheitsstörungen als Unfallfolge und die Gewährung einer Verletztenrente aufgrund von ihnen ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zunächst die Feststellung der konkreten Gesundheitsstörungen, die bei dem Verletzten vorliegen und seine Erwerbsfähigkeit mindern (BSG Urteil vom 29. Januar 1986 - 9b RU 56/84; vgl. BSG Urteil vom 19. August 2003 - B 2 U 50/02 R Erforderlich ist aber jeweils eine einzelfallbezogene positive Feststellung sowohl der Verursachung nach der Bedingungstheorie als auch der wesentlichen Verursachung der vorliegenden Erkrankung durch die versicherten Einwirkungen.
  • BSG, 31.07.1985 - 2 RU 74/84

    Unfälle aus innerer Ursache - Unfallversicherungsschutz

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2013 - L 2 U 82/12
    Die andere Ursache, die zwar naturwissenschaftlich ursächlich ist, aber (im zweiten Prüfungsschritt) nicht als "wesentlich" anzusehen ist und damit als Ursache nach der Theorie der wesentlichen Bedingung und im Sinne des Sozialrechts ausscheidet, kann in bestimmten Fallgestaltungen als "Gelegenheitsursache" oder Auslöser bezeichnet werden (BSGE 62, 220, 222 f = SozR 2200 § 589 Nr. 10; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 75; BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 jeweils RdNr 11).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - L 2 U 162/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 5101 -

    Dies wäre im Sinne der Wesentlichkeit nur dann der Fall, wenn auch jede andere zumutbare Tätigkeit wegen der Berufskrankheit nicht aufgenommen werden könnte (so auch Urteil des Senats vom 24. Januar 2013, L 2 U 82/12 zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 29.01.2016 - 2 U 82/12   

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https://dejure.org/2016,24818
OLG Zweibrücken, 29.01.2016 - 2 U 82/12 (https://dejure.org/2016,24818)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29.01.2016 - 2 U 82/12 (https://dejure.org/2016,24818)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29. Januar 2016 - 2 U 82/12 (https://dejure.org/2016,24818)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 833 BGB, § 2 Abs 1 Nr 5 SGB 7, § 4 Abs 2 Nr 1 SGB 7, § 105 Abs 1 SGB 7, § 123 Abs 1 Nr 5 SGB 7
    Tierhalterhaftung: Bissverletzung eines Jagdpächters durch den bei der Nachsuche eingesetzten Hund eines Jagdgastes nach Beendigung der Jagd; Haftungsprivilegierung aufgrund betrieblicher Tätigkeit im Rahmen der Jagdausübung

  • rabüro.de

    Zur Tierhalterhaftung wegen Bissverletzung eines Jagdpächters durch den bei der Nachsuche eingesetzten Hund eines Jagdgastes nach Beendigung der Jagd

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 833; SGB VII § 4 Abs. 2 Nr. 1; SGB VII § 105 Abs. 1; SGB VII § 123 Abs. 1 Nr. 5
    Haftung des Jagdgastes gegenüber dem Jagdpächter für seinen bei der Nachsuche eingesetzten Hund

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2016, 1327
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 17/03

    Detektionseinrichtung I

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.01.2016 - 2 U 82/12
    Ob die Feststellungsklage bereits vor der später erhobenen Leistungsklage entscheidungsreif war, ist jedenfalls dann unerheblich, wenn über das Leistungsbegehren bereits durch Sachurteil entschieden ist (BGH, Urteil vom 21. Dezember 2005 - X ZR 17/03 -, juris; Greger in: Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Aufl. 2016, § 256 ZPO, Rn. 7d).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.01.2016 - 2 U 82/12
    Das ist der Fall, wenn die Beweiswürdigung des erstinstanzlichen Urteils den von der Rechtsprechung zu § 286 Abs. 1 ZPO entwickelten Anforderungen nicht genügt, insbesondere wenn die Beweiswürdigung unvollständig oder in sich widersprüchlich ist oder wenn sie gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BGH, Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 257/03 - juris).
  • BGH, 22.01.1987 - I ZR 230/85

    Fortbestehen des Feststellungsinteresses nach Erhebung einer Leistungsklage

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.01.2016 - 2 U 82/12
    Wird wegen derselben Ansprüche Leistungsklage erhoben, so besteht ein ursprünglich vorliegendes Feststellungsinteresse nur solange fort, bis die anderweit erhobene Leistungsklage gem. § 229 Abs. 1 ZPO nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann (BGHZ 99, 340).
  • AG Brandenburg, 17.01.2020 - 31 C 278/18

    Gefährdungshaftung des Tierhalters - entgangenes Arbeitsentgelt

    Zu den gesetzlichen Vorschriften, auf denen der Schadensersatzanspruch beruhen muss, gehört aber auch die Vorschrift über die Gefährdungshaftung gemäß § 833 BGB ( OLG Zweibrücken , Urteil vom 29.01.2016, Az.: 2 U 82/12, u.a. in: VersR 2016, Seiten 1327 f. ).
  • LAG Hamm, 26.06.2019 - 2 Sa 237/19
    Die Haftungsprivilegierung nach § 105 SGB VII erstreckt sich beim Vorliegen der Voraussetzungen dieser Rechtsnorm nach allgemeiner Ansicht auf alle deliktischen und vertraglichen Haftungsgrundlagen und erfasst auch eine Gefährdungshaftung (vgl. BAG, Urteil vom 30. Oktober 2003 - 8 AZR 548/02, juris, Rdnr. 18, 36; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Dezember 2017 - 4 Sa 389/16, juris, Rdnr. 38; BGH, Urteil vom 18.12.2007 - VI ZR 235/06, juris, Rdnr. 27; OLG Zweibrücken, Urteil vom 29. Januar 2016 - 2 U 82/12, juris, Rdnr. 24; Hollo in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 2. Aufl. 2014, § 104 SGB VII Rdnr. 10 f.; Schaub/Koch § 61 Rdnr. 65).
  • LAG Hamm, 06.06.2019 - 2 Sa 237/19

    Haftungsausschluss nach § 105 Abs. 1 SGB VII ; Haftungsprivilegierung nur bei

    Die Haftungsprivilegierung nach § 105 SGB VII erstreckt sich beim Vorliegen der Voraussetzungen dieser Rechtsnorm nach allgemeiner Ansicht auf alle deliktischen und vertraglichen Haftungsgrundlagen und erfasst auch eine Gefährdungshaftung (vgl. BAG, Urteil vom 30. Oktober 2003 - 8 AZR 548/02, juris, Rdnr. 18, 36; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Dezember 2017 - 4 Sa 389/16, juris, Rdnr. 38; BGH, Urteil vom 18.12.2007 - VI ZR 235/06, juris, Rdnr. 27; OLG Zweibrücken, Urteil vom 29. Januar 2016 - 2 U 82/12, juris, Rdnr. 24; Hollo in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 2. Aufl. 2014, § 104 SGB VII Rdnr. 10 f.; Schaub/Koch § 61 Rdnr. 65).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 29.03.2012 - 2 U 82/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5627
OLG Jena, 29.03.2012 - 2 U 82/12 (https://dejure.org/2012,5627)
OLG Jena, Entscheidung vom 29.03.2012 - 2 U 82/12 (https://dejure.org/2012,5627)
OLG Jena, Entscheidung vom 29. März 2012 - 2 U 82/12 (https://dejure.org/2012,5627)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Kostentragungspflicht der im Berufungsverfahren wegen eines Anerkenntnisses obsiegenden Partei

  • Justiz Thüringen

    § 97 Abs 2 ZPO, § 276 Abs 2 BGB
    Kostenentscheidung im Berufungsverfahren: Kostentragung durch die obsiegende Partei; grob fahrlässige Unkenntnis von einem Wettbewerbsverstoß

  • rechtsportal.de

    ZPO § 97 Abs. 2
    Kostentragungspflicht der im Berufungsverfahren wegen eines Anerkenntnisses obsiegenden Partei

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamburg, 12.02.2007 - 5 U 189/06

    Wettbewerbsrecht: Anforderungen an die Beurteilung einer Selbstwiderlegung der

    Auszug aus OLG Jena, 29.03.2012 - 2 U 82/12
    Auch ist unerheblich, welche rechtliche Beurteilung der Verfügungskläger im November 2011 anstellte, solange er die erforderliche Tatsachenkenntnis dadurch hatte, dass er das Werbeprospekt zur Überprüfung in Händen hielt (OLG Hamburg GRUR-RR 2007, 302).
  • OLG Hamm, 21.01.2010 - 4 U 168/09

    Eilbedürftigkeit im gewerblichen Rechtsschutz

    Auszug aus OLG Jena, 29.03.2012 - 2 U 82/12
    Auch ist die Printausgabe eines Werbeprospekts leicht zu erfassen (anders und nicht in jeder Hinsicht überzeugend für eine Internetpräsenz: OLG Hamm Urteil vom 21.1.2010, Az. 4 U 168/09, zit. bei juris).
  • OLG Jena, 06.10.2010 - 2 U 386/10

    Begriff der rechtsmissbräuchlichen Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen

    Auszug aus OLG Jena, 29.03.2012 - 2 U 82/12
    Fehlende Impressumsangaben können bei Klagen von Mitbewerbern mit EUR 1.000,00 bewertet werden (Senat GRUR-RR 2011, 327).
  • OLG Jena, 20.07.2011 - 2 W 320/11

    tatsächliche Änderung - Unlauterer Wettbewerb: Veränderung einer

    Auszug aus OLG Jena, 29.03.2012 - 2 U 82/12
    Die insoweit vom Oberlandesgericht Frankfurt vertretene abweichende Auffassung zum Streitwert von Klagen von Verbraucherverbänden (GRUR-RR 2012, 95) teilt der Senat nicht (Senat GRUR-RR 2012, 31).
  • OLG Frankfurt, 08.11.2011 - 6 W 91/11

    Streitwert für Unterlassungsanspruch eines Verbraucherschutzverbandes gegen

    Auszug aus OLG Jena, 29.03.2012 - 2 U 82/12
    Die insoweit vom Oberlandesgericht Frankfurt vertretene abweichende Auffassung zum Streitwert von Klagen von Verbraucherverbänden (GRUR-RR 2012, 95) teilt der Senat nicht (Senat GRUR-RR 2012, 31).
  • OLG Jena, 20.03.2013 - 2 W 137/13

    Werbung mit einer Marke - Wettbewerbsverstoß: Unternehmensbezogene

    Die Wertfestsetzung folgt aus § 3 ZPO und entspricht der Praxis des Senats bei der Geltendmachung von Informationspflichtverletzungen auch durch einen klagebefugten Verband (vgl. Senat WRP 2012, 845).
  • LG Freiburg, 04.01.2013 - 12 O 127/12

    Kostenentscheidung nach sofortigem Anerkenntnis im Wettbewerbsprozess:

    Unter Beachtung dieser Grundsätze (vgl. a. Thüringer OLG WRP 2012, 845) ist die Kammer folgender Auffassung: Der Bundesgerichtshof hat den Streitwert von auf Wettbewerbsverstöße gestützten Unterlassungsklagen eines rechtsfähigen Verbandes zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen ebenso bewertet wie das Interesse eines gewichtigen Mitbewerbers des auf Unterlassung in Anspruch Genommenen (BGH WRP 1998, 741 - Verbandsinteresse).
  • LG Freiburg, 14.04.2014 - 12 O 72/13

    Wettbewerbsverstoß bei Kfz-Angeboten in Werbeanzeigen: Qualifikation des

    Unter Beachtung dieser Grundsätze (vgl. a. Thüringer OLG WRP 2012, 845) ist die Kammer folgender Auffassung: Der Bundesgerichtshof hat den Streitwert von auf Wettbewerbsverstöße gestützten Unterlassungsklagen eines rechtsfähigen Verbandes zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen ebenso bewertet wie das Interesse eines gewichtigen Mitbewerbers des auf Unterlassung in Anspruch Genommenen (BGH WRP 1998, 741 - Verbandsinteresse).
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Rechtsprechung
   BSG, 19.03.2012 - B 2 U 82/12 B   

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https://dejure.org/2012,8856
BSG, 19.03.2012 - B 2 U 82/12 B (https://dejure.org/2012,8856)
BSG, Entscheidung vom 19.03.2012 - B 2 U 82/12 B (https://dejure.org/2012,8856)
BSG, Entscheidung vom 19. März 2012 - B 2 U 82/12 B (https://dejure.org/2012,8856)
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  • BSG, 09.02.2012 - B 2 U 351/11 B
    Auszug aus BSG, 19.03.2012 - B 2 U 82/12 B
    Der Widerspruch der Klägerin gegen den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 9. Februar 2012 (B 2 U 351/11 B) wird als unzulässig verworfen.
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