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   OLG Oldenburg, 01.09.2020 - 2 U 83/20   

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https://dejure.org/2020,25217
OLG Oldenburg, 01.09.2020 - 2 U 83/20 (https://dejure.org/2020,25217)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01.09.2020 - 2 U 83/20 (https://dejure.org/2020,25217)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01. September 2020 - 2 U 83/20 (https://dejure.org/2020,25217)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 Abs. 1 BGB; § 254 Abs. 1 BGB; § 97 ZPO
    Schadensersatzansprüche nach einem Sturz in einer Kirche; Gepräge der Art und des Ausmaßes von Verkehrssicherungspflichten in Kirchen durch religiöse Besonderheiten; Eigenverschulden eines Geschädigten

  • RA Kotz

    Verkehrssicherungspflicht in einer Kirche

  • rabüro.de

    Zur Verkehrssicherungspflicht in einer Kirche

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 254 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflicht in Kirchen: Sturz eines Kirchenbesuchers über eine nicht kenntlich gemachte Treppenstufe im Altarraum

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 254 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflicht in Kirchen: Sturz eines Kirchenbesuchers über eine nicht kenntlich gemachte Treppenstufe im Altarraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 1510
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 17.09.1996 - 9 U 54/96

    Verkehrssicherungspflicht des Hauseigentümers für Treppen in älteren Häusern

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.09.2020 - 2 U 83/20
    Da diese Erwartungen bei erkennbar alten Gebäuden und Gebäudeteilen, so auch einer Treppe in einer Kirche, im allgemeinen geringer sind als bei neueren Anlagen, muss sich dies auch bei der Bestimmung der Höhe der von den Verkehrssicherungspflichten jeweils zu gewährleistenden Sicherheitsstandards auswirken (OLG Hamm, r+s 1997, 331, 332; OLG Koblenz, NJOZ 2002, 1960, 1961; LG Bremen, Urteil v. 25.04.2006, 8 O 1146/05).

    Das bedeutet z.B., dass auch bei alten Gebäuden eine standfeste Treppe und ausreichende Trittbreite erforderlich sind (OLG Hamm, r+s 1997, 331, 332) .

  • OLG Koblenz, 12.06.1990 - 5 W 419/90

    Verkehrssicherungspflichten der Kirchengemeinde im Innenraum einer Kirche

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.09.2020 - 2 U 83/20
    Art und Ausmaß der Verkehrssicherungspflichten in Kirchen werden darüber hinaus von den religiösen Besonderheiten mitgeprägt (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 1991, 153; Geigel Haftpflichtprozess, Kapitel 14. Anwendungsfälle des § 823 Abs. 1 BGB Rn. 117, beck-online).

    Insofern ist die Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Koblenz v. 12.07.1990 - Az 5 W 419/90 zu einer vergleichbaren Konstellation sachgerecht.

  • OLG Schleswig, 30.06.2016 - 11 U 111/15
    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.09.2020 - 2 U 83/20
    Eine haftungsbegründende Verkehrssicherungspflicht beginnt grundsätzlich dort, wo auch für den aufmerksamen Verkehrsteilnehmer eine Gefahrenlage überraschend eintritt und nicht rechtzeitig erkennbar ist (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 30.06.2016 - 11 U 111/15, SVR 2017, 64, beck-online).
  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78

    Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.09.2020 - 2 U 83/20
    Sie ist vielmehr auf solche Gefahrenquellen beschränkt, mit denen der übliche Verkehr nach seinen vernünftigen Sicherheitserwartungen nicht zu rechnen braucht und auf die er sich nicht ohne weiteres selbst einstellen kann (vgl. BGH, Urteil v. 21.06.1979 - III ZR 58/78).
  • LG Bremen, 25.04.2006 - 8 O 1146/05
    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.09.2020 - 2 U 83/20
    Da diese Erwartungen bei erkennbar alten Gebäuden und Gebäudeteilen, so auch einer Treppe in einer Kirche, im allgemeinen geringer sind als bei neueren Anlagen, muss sich dies auch bei der Bestimmung der Höhe der von den Verkehrssicherungspflichten jeweils zu gewährleistenden Sicherheitsstandards auswirken (OLG Hamm, r+s 1997, 331, 332; OLG Koblenz, NJOZ 2002, 1960, 1961; LG Bremen, Urteil v. 25.04.2006, 8 O 1146/05).
  • OLG Koblenz, 13.06.2002 - 5 U 1455/01

    Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht durch ungenügende Ausleuchtung der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.09.2020 - 2 U 83/20
    Da diese Erwartungen bei erkennbar alten Gebäuden und Gebäudeteilen, so auch einer Treppe in einer Kirche, im allgemeinen geringer sind als bei neueren Anlagen, muss sich dies auch bei der Bestimmung der Höhe der von den Verkehrssicherungspflichten jeweils zu gewährleistenden Sicherheitsstandards auswirken (OLG Hamm, r+s 1997, 331, 332; OLG Koblenz, NJOZ 2002, 1960, 1961; LG Bremen, Urteil v. 25.04.2006, 8 O 1146/05).
  • LG Karlsruhe, 29.03.2023 - 6 O 210/21

    Verletzung von Verkehrssicherungspflichten bei einer einzelnen Stufe im Gästeflur

    Eine haftungsbegründende Verkehrssicherungspflicht beginnt grundsätzlich dort, wo auch für den aufmerksamen Verkehrsteilnehmer eine Gefahrenlage überraschend eintritt und nicht rechtzeitig erkennbar ist (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 30.06.2016 - 11 U 111/15, juris; OLG Oldenburg, Urteil vom 01.09.2020 - 2 U 83/20 -, MDR 2020, 1510, Rn. 22, juris).
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