Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 21.05.2014

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   OLG Koblenz, 21.07.2014 - 2 U 901/13   

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https://dejure.org/2014,29254
OLG Koblenz, 21.07.2014 - 2 U 901/13 (https://dejure.org/2014,29254)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.07.2014 - 2 U 901/13 (https://dejure.org/2014,29254)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. Juli 2014 - 2 U 901/13 (https://dejure.org/2014,29254)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rabüro.de

    Zum Verlust des Mietminderungsrechts bei Ausübung der Verlängerungsoption trotz Mängelkenntnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieter übt Verlängerungsoption trotz Mängelkenntnis aus: Keine Mietminderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Minderung nach vorbehaltloser Ausübung einer Verlängerungsoption! (IMR 2014, 519)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.07.1970 - VIII ZR 230/68
    Auszug aus OLG Koblenz, 21.07.2014 - 2 U 901/13
    Eine andere Situation wird aber mit der vom Senat zitierten Entscheidung des BGH in NJW 1970, 1740, erfasst.

    Im Fall eines Verlängerungsvertrags oder der Ausübung einer Verlängerungsoption verliert der Mieter seine Gewährleistungsrechte, wenn er in Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis eines Mangels die Vertragszeit vorbehaltlos verlängert (Kraemer/Ehlert in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 4. Auflage 2014, Kap. III, Rn. 3395, ebenfalls unter Verweis auf BGH NJW 1970, 1740 mwN; ebenso Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet, Pacht und Leasingrechts, 10. Auflage 2009, Rn. 364).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten hat die jüngere BGH-Rechtsprechung damit den Inhalt der Entscheidung NJW 1970, 1740, und der dieser folgenden obergerichtlichen Rechtsprechung nicht obsolet werden lassen.

  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 274/02

    Verlust des Rechtes zur Minderung der Wohnungsmiete nach neuem Mietrecht

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.07.2014 - 2 U 901/13
    Dort nimmt der XII. Zivilsenat des BGH unter anderem ausdrücklich Bezug auf die von der Beklagten in der Gegenerklärung angeführte Grundsatzentscheidung des VIII. Zivilsenats zu dieser Frage für den Bereich der Wohnraummiete (Urteil vom 16.7.2003 - VIII ZR 274/02 - NJW 2003, 2601) und überträgt diese - wie bereits im Beschluss vom 16.2.2005 (XII ZR 24/02 - NZM 2005, 303) gleichermaßen auf den Bereich der Gewerbemiete.

    Insbesondere ergibt sich entgegen der Auffassung der Beklagten auch nichts Gegenteiliges aus dem Urteil des BGH vom 16.7.2003 (aaO).

  • BGH, 16.02.2005 - XII ZR 24/02

    Verwirkung des Rechts auf Mietminderung wegen eines Mangels der Mietsache

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.07.2014 - 2 U 901/13
    Dort nimmt der XII. Zivilsenat des BGH unter anderem ausdrücklich Bezug auf die von der Beklagten in der Gegenerklärung angeführte Grundsatzentscheidung des VIII. Zivilsenats zu dieser Frage für den Bereich der Wohnraummiete (Urteil vom 16.7.2003 - VIII ZR 274/02 - NJW 2003, 2601) und überträgt diese - wie bereits im Beschluss vom 16.2.2005 (XII ZR 24/02 - NZM 2005, 303) gleichermaßen auf den Bereich der Gewerbemiete.
  • BGH, 18.10.2006 - XII ZR 33/04

    Ausschluss des Kündigungsrechts bei vorbehaltloser Zahlung der Miete trotz

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.07.2014 - 2 U 901/13
    Hierzu hat der Senat im Hinweisbeschluss exemplarisch auf das Urteil vom 18.10.2006 in NJW 2007, 147, hingewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 07.10.1993 - 10 U 3/93
    Auszug aus OLG Koblenz, 21.07.2014 - 2 U 901/13
    9 Zur Frage eines etwaigen Wiederauflebens der Mängelrechte durch die Mieterhöhung erinnert die Gegenerklärung nichts gegen die im Hinweisbeschluss dargelegte Auffassung, dass ein derartiges Wiederaufleben zum einen allein den Erhöhungsbetrag beträfe (vgl. das von der Klägerin selbst zit. Urteil OLG Düsseldorf vom 7.10.1993 - 10 U 3/93 - NJW-RR 1994, 399 f., Tz. 5; weiterhin Kraemer/Ehlert, aaO, RN. 3396 mwN) und zudem grundsätzlich nur unter der Prämisse gilt, dass hierdurch das bestehende Äquivalenzverhältnis in relevanter Weise verschoben wird (vgl. HB 9 mwN).
  • BGH, 05.11.2014 - XII ZR 15/12

    Gewerberaummiete: Auswirkungen der vorbehaltlosen Ausübung der

    aa) Die in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretene Auffassung geht allerdings - wie das Berufungsgericht - davon aus, dass § 536 b BGB auch dann eingreift, wenn der Mieter in Kenntnis des Mietmangelseine Verlängerungsoption ausübt, ohne sich seine Rechte vorzubehalten(vgl. etwa OLG Koblenz Beschluss vom 21. Juli 2014 - 2 U 901/13 - juris Rn. 6; OLG Rostock Urteil vom 12. März 2007 - 3 U 67/06 - juris Rn. 27; BeckOK BGB/Ehlert [Stand: 1. Mai 2014] § 536 b Rn. 2 im Widerspruch zu Rn. 9; Blank in Blank/Börstinghaus Miete 4. Aufl. § 536 b BGB Rn. 7; Bub/Treier/Kraemer/Ehlert Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 4. Aufl. III.B Rn. 3395; FA-MietRWEG/Harting 4. Aufl. Kap. 9 Rn. 276; Feldhahn in Elzer/Riecke Mietrechtskommentar § 536 b BGB Rn. 1; Hübner/Griesbach/Fuerst in Lindner-Figura/Oprée/Stellmann Geschäftsraummiete 3. Aufl. Kap. 14 Rn. 362; jurisPK-BGB/Münch [Stand: 1. Oktober 2014] § 536 b Rn. 4; Lammel Wohnraummietrecht 3. Aufl. § 536 b BGB Rn. 23; Palandt/Weidenkaff BGB 73. Aufl. § 536 b Rn. 1; Soergel/Heintzmann BGB 13. Aufl. § 536 b Rn. 7; Spielbauer in Müller/Walther Miet- und Pachtrecht [Stand: August 2011] § 536 b BGB Rn. 10 und 14; Staudinger/Emmerich BGB [2014] § 536 b Rn. 7; Wolf/Eckert/Ball Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts 10. Aufl. Rn. 364; vgl. auch OLG Brandenburg NJW-RR 2013, 76 f. zur Vertragsverlängerung mangels Mieterwiderspruchs; zweifelnd MünchKommBGB/Häublein 6. Aufl. § 536 b Rn. 15: nur bei Änderung, die Neuabschluss gleichsteht).
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   OLG Koblenz, 21.05.2014 - 2 U 901/13   

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https://dejure.org/2014,29997
OLG Koblenz, 21.05.2014 - 2 U 901/13 (https://dejure.org/2014,29997)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.05.2014 - 2 U 901/13 (https://dejure.org/2014,29997)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. Mai 2014 - 2 U 901/13 (https://dejure.org/2014,29997)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online

    Mieter übt Verlängerungsoption trotz Mängelkenntnis aus: Keine Mietminderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.07.1970 - VIII ZR 230/68
    Auszug aus OLG Koblenz, 21.05.2014 - 2 U 901/13
    Gleichwohl hat der BGH - ebenfalls noch zum Recht vor Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes - entschieden, dass § 539 BGB a.F. bei im Laufe des Mietverhältnisses entdeckten Mängel auch und erst recht dann entsprechend anzuwenden sei, wenn der Mieter es in der Hand gehabt habe, den Vertrag über ein mangelhaftes Mietobjekt nach der vereinbarten Dauer enden zu lassen und er stattdessen von einem ihm eingeräumten Optionsrecht Gebrauch macht und den Vertrag fortsetzt (BGH, Urteil vom 24./28.7.1970 - VIII ZR 230/68 - NJW 1970, 1740).

    Der Ausschluss der Mängelansprüche tritt nach den dargelegten Grundsätzen ein, wenn der Mieter sich Minderung oder Schadensersatz nicht ausdrücklich bei Ausübung der Option vorbehält (BGH, NJW 1970, 1740, aaO, S. 1742).

  • BGH, 07.05.2008 - XII ZR 69/06

    Einhaltung der Schriftform bei Personenmehrheit auf Seite des Vermieters oder

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.05.2014 - 2 U 901/13
    Insoweit erachtet es der BGH aber als ausreichend, dass der Erwerber aufgrund der schriftlichen Niederlegung der Optionsregelung in der Vertragsurkunde bezüglich einer solchen Option hinreichend gewarnt ist, so dass es ihm zuzumuten ist, sich gegebenenfalls bei dem Verkäufer oder bei dem Mieter entsprechend zu erkundigen (wie vor; weitergeführt durch BGH, Urteil vom 7.5.2008 - XII ZR 69/06 - NJW 2008, 2178).

    Dies gilt auch dann, wenn man den Schutzzweck des § 550 BGB nicht allein im Hinblick auf den Grundstückserwerber sieht, sondern auch in Bezug auf den Mieter und dessen Schutz vor langfristigen Bindungen (vgl. BGH, NJW 2008, 2178).

  • BGH, 18.10.2006 - XII ZR 33/04

    Ausschluss des Kündigungsrechts bei vorbehaltloser Zahlung der Miete trotz

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.05.2014 - 2 U 901/13
    Zwar ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung die Regelung des § 536b BGB, wonach unter anderem das Minderungsrecht wegen solcher Mängel ausscheidet, die der Mieter bereits bei Vertragsschluss kannte, nicht mehr, wie vor der Mietrechtsreform nach § 539 BGB a.F., bei vorbehaltloser Mietzahlung entsprechend auch auf erst später bekannt gewordenen Mängel anzuwenden (BGH, Urteil vom 18.10.2006 - VIII ZR 33/04 - NJW 2007, 147, 148 mwN).
  • BGH, 02.05.2007 - XII ZR 178/04

    Wahrung der Schriftform bei Beginn des Mietverhältnisses mit der in der Zukunft

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.05.2014 - 2 U 901/13
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind zahlreiche Fallgestaltungen denkbar, in denen § 550 BGB den Zweck, einem späteren Erwerber Klarheit über die Bedingungen eines langfristigen Mietvertrags zu verschaffen, in den er kraft Gesetzes eintritt, nicht umfassend gewährleisten kann (BGH, Urteil vom 22.5.2007 - XII ZR 178/04 - NJW 2007, 2373, 3275, Rn. 27 mwN).
  • KG, 12.03.2001 - 12 U 8765/99

    Formularmäßige Vereinbarung einer Einschränkung des Minderungsrechts im Rahmen

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.05.2014 - 2 U 901/13
    Bei Geschäftsraummiete bestehen dementsprechend auch bei Formularklauseln keine Bedenken gegen deren Wirksamkeit, wenn diese das Minderungsrecht des Mieters von einer Ankündigung einen Monat vor Fälligkeit des Mietzinses abhängig machen (Kammergericht, Urteil vom 12.03.2001 - 12 U 8765/99 - Grundeigentum 2001, 1670).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2013 - 24 U 97/12

    Einräumung einer Verlängerungsoption bedarf der Schriftform!

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.05.2014 - 2 U 901/13
    Die ebenfalls angeführte, zeitlich nachfolgende Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 22.01.- - 24 U 97/12 - ZMR -, 431) fordert die Einhaltung der Schriftform allein für den Fall der Vereinbarung eines vom ursprünglichen schriftlichen Vertrag abweichenden Optionsrechts.
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