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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 24.01.2008 - 2 U 91/07   

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https://dejure.org/2008,1454
OLG Stuttgart, 24.01.2008 - 2 U 91/07 (https://dejure.org/2008,1454)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.01.2008 - 2 U 91/07 (https://dejure.org/2008,1454)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - 2 U 91/07 (https://dejure.org/2008,1454)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • markenmagazin:recht

    § 7 BORA; § 3 UWG; § 5 UWG
    Spezialist für Mietrecht

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 7 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 BORA; §§ 3, 4 Nr. 11, 5 UWG
    Rechtsanwältin, die 5 Jahre als Syndikus eines Mietverwaltungsunternehmens gearbeitet hat, darf sich nicht ohne weiteres als "Spezialist für Mietrecht” bezeichnen

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß eines Rechtsanwalts: Zeitungswerbung mit der Bezeichnung "Spezialist für Mietrecht"

  • Justiz Baden-Württemberg

    Wettbewerbsverstoß eines Rechtsanwalts: Zeitungswerbung mit der Bezeichnung "Spezialist für Mietrecht"

  • webshoprecht.de

    Unzulässige Werbung eines Rechtsanwalts mit der Bezeichnung Spezialist für Mietrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen; Rechtliche Einordnung der Werbung eines Rechtsanwalts als "Spezialist für Mietrecht" als irreführend; Bestehen einer Verwechslungsgefahr mit einer Fachanwaltsbezeichnung; Verstoß gegen das Marktverhalten ...

  • kanzlei.biz

    Anwaltswerbung als Spezialist

  • BRAK-Mitteilungen

    Werbung - Bezeichnung als "Spezialist für Mietrecht"

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2008, 141

  • Judicialis

    BORA § 7 Abs. 1; ; BORA § 7 Abs. 2; ; UWG § 3; ; UWG § 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unlautere und irreführende Werbung eines Rechtsanwaltes mit Bezeichnung "Spezialist für Mietrecht"

  • rechtsportal.de

    Unlautere und irreführende Werbung eines Rechtsanwaltes mit Bezeichnung "Spezialist für Mietrecht"

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Spezialist für Mietrecht"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bezeichnung als "Spezialist für Mietrecht"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rak-stuttgart.de (Kurzinformation)

    Ein "Spezialist im Mietrecht" muss spezielle und nicht nur überdurchschnittliche Kenntnisse nachweisen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Was muss ein Spezialist für Mietrecht können? (IMR 2008, 140)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1326
  • MDR 2008, 892
  • GRUR-RR 2008, 177
  • NZM 2008, 303
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 24.07.2014 - I ZR 53/13

    Spezialist für Familienrecht - Wettbewerbsverstoß: Werbung eines Rechtsanwalts

    cc) Angesichts der vom Berufungsgericht festgestellten Verwechslungsgefahr zwischen den Bezeichnungen "Spezialist" und "Fachanwalt" ist es im Hinblick auf die Interessenlage des rechtsuchenden Publikums und der Anwaltschaft gerechtfertigt, von einem sich selbst als Spezialisten bezeichnenden Rechtsanwalt zumindest die Expertise eines Fachanwalts zu erwarten (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2008, 177, 178 = WRP 2008, 513; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 431, 432 f.).

    dd) Ob an den Nachweis der Richtigkeit einer Selbsteinschätzung als Spezialist noch höhere Anforderungen zu stellen sind, wenn sie für Rechtsgebiete in Anspruch genommen wird, die nicht mit Fachanwaltschaften vollständig identisch sind (vgl. OLG Stuttgart, GRUR-RR 2008, 177, 178), braucht nicht entschieden zu werden.

  • OLG Karlsruhe, 13.05.2009 - 6 U 49/08

    Werbung mit der Bezeichnung "Spezialist" verstößt gegen BORA

    Im Hinblick auf die gebotene grundrechtskonforme Auslegung ist der Umfang der im Sinne des § 7 Abs. 1 S. 2 BORA erforderlichen Kenntnisse nach den beim rechtsuchenden Publikum geweckten Erwartungen zu bemessen (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2008, 177 - Verwendung eines qualifizierenden Zusatzes durch Rechtsanwalt).

    Ob darüber hinausgehend weit überdurchschnittliche Kenntnisse verlangt werden (so OLG Stuttgart, GRUR-RR 2008, 177, 178) und an das Vorliegen solcher weit überdurchschnittlichen Kenntnisse die in dieser Entscheidung formulierten Anforderungen gestellt werden können, kann dahingestellt bleiben.

    § 43b BRAO und seine verfassungsgemäßen Konkretisierungen in §§ 6 - 10 BORA sind jedoch als Marktverhaltensregeln im Sinne der Vorschrift zu qualifizieren, da sie die Berufspflichten der Rechtsanwälte in Bezug auf ihr Werbeverhalten untereinander zum Gegenstand haben (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2008, 177 - Verwendung eines qualifizierenden Zusatzes durch Rechtsanwalt; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, 27. Auflage 2009, § 4 UWG Rn. 11.85; Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig/v. Jagow, UWG , 2004, § 4 Nr. 11 Rn. 76; vgl. auch Klute, Die Entwicklung des Wettbewerbsrechts in den Jahren 2006 bis 2008, NJW 2008, 2965, 2969; Ullmann, Das Koordinatensystem des Rechts des unlauteren Wettbewerbs im Spannungsfeld von Europa und Deutschland, GRUR 2003, 817, 822).

    Vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen zu § 7 Abs. 1 BORA , dessen materieller Maßstab dem Irreführungsverbot des § 5 UWG entspricht (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2008, 177, 179 - Verwendung eines qualifizierenden Zusatzes durch Rechtsanwalt; Kleine-Cosack, AnwBl. 2005, 275, 277), steht nicht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der Beklagte nach den Erwartungen des angesprochenen Verkehrs ein Spezialist im Zahnarztrecht ist.

  • OLG Celle, 17.11.2011 - 13 U 168/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eine Anwaltskanzlei "Kanzlei Niedersachsen"

    aa) Zwar stellt auch § 8 BORA eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG dar (vgl. Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 29.Aufl., § 4 UWG, Rn. 11.85; OLG Stuttgart, Urteil vom 24.1.2008, 2 U 91/07 , zitiert nach juris, Rn. 28).
  • AnwG Frankfurt/Main, 09.01.2020 - IV AG 27/19

    Zur Selbstbezeichnung eines Rechtsanwalts als "Verkehrsrechtsexperte" und

    In diesem Sinne hat auch bereits das OLG Stuttgart entschieden, dass die Verwendung der Bezeichnung "Spezialist" nur dann zulässig ist, wenn der Rechtsanwalt den Durchschnitt weit übersteigende, besondere und genaue Kenntnisse auf dem Fachgebiet aufweist, wobei nicht ausreichend ist, wenn 120 Fälle in dem Fachgebiet in drei Jahren bearbeitet wurden und der Besuch und das Abhalten einzelner Seminare auf diesem Gebiet nachgewiesen werden könnten (OLG Stuttgart, NJW 2008, 1326).
  • LG München I, 09.02.2010 - 33 O 427/09

    Wettbewerbsverstoß: Rechtsanwaltswerbung mit der Bezeichnung "Spezialist für

    d) Die vom Beklagten gewählte Bezeichnung "Spezialist für Erbrecht" ist verwechslungsfähig mit der Bezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht" (so auch Hefermehl/Köhler/Bornkamm/Köhler, UWG, 28. Auflage, § 4 Rdnr. 11.100; Gaier/Wolf/Göcken/Huff, Anwaltliches Berufsrecht, § 43b BRAO/§ 7 BORA Rdnr. 70; Fassbender NJW 2006, 1463; Remmertz NJW 2008, 266; Axmann/Deister NJW 2009, 2612; unklar insoweit Offermann-Burckart NJW 2004, 2617; unbehelflich, weil in den dort zu entscheidenden Fällen bereits die entsprechende Qualifikation nicht nachgewiesen worden ist, insoweit OLG Nürnberg NJW 2007, 1984; OLG Stuttgart NJW 2008, 1326 und OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 431 - Spezialist für Zahnarztrecht).
  • LG Berlin, 25.11.2010 - 52 O 142/10

    Werbung des Rechtsanwalts mit "Experten-Kanzlei" ist wettbewerbswidrig, Werbung

    Hinsichtlich der Anforderungen, die hinsichtlich des Umfangs der bisherigen Tätigkeit als auch hinsichtlich der besonderen theoretischen Kenntnisse zu stellen sind, kommt es auf die beim rechtsuchenden Publikum durch die Verwendung der Bezeichnung geweckten Erwartungen an (OLG Stuttgart NJW 2008, 1326).
  • FG Düsseldorf, 12.10.2009 - 14 KO 2495/09

    Anteilige Anrechnung der Geschäftsgebühr eines Anwalts aus seinem

    Daraus ist zu schließen, dass § 15a RVG dem Zweck dienen sollte, einem Festhalten an der Rechtsprechung des BGH, wonach die Verfahrensgebühr von vornherein nur in der gekürzten Höhe entstanden sein sollte (vgl. z.B. BGH Beschluss vom 11.11.2008 VIII ZB 26/08, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 2008, 1326) entgegenzutreten und lediglich eine Klärung der Auslegungsfrage hinsichtlich des unverändert vorhandenen Begriffs der Anrechnung herbeizuführen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 11.08.2004, 4 E 1609/08).
  • OLG München, 05.03.2020 - 29 U 830/19

    Werbung einer Zahnarztpraxis mit der Aussage "Zahnspezialisten"

    Nach dem Verkehrsverständnis handelt es sich bei einem Spezialisten zwar um jemanden, der aufgrund spezieller theoretischer Kenntnisse und spezieller praktischer Erfahrungen auf dem jeweiligen Gebiet über Fähigkeiten verfügt, die über diejenigen hinausgehen, die allgemein von einem entsprechenden Berufsträger erwartet werden können, der also zu einer entsprechenden Spitzengruppe gehört (vgl. BGH GRUR 2015, 286 Rn. 27- Spezialist für Familienrecht; OLG Stuttgart GRUR-RR 2008, 177, 178 - Spezialist für Mietrecht; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 431, 433 - Spezialist für Zahnarztrecht; Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig/Weidert, UWG, 4. Aufl., § 5 Abs. E, Rn. 161).
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Rechtsprechung
   LSG Saarland, 24.03.2010 - L 2 U 91/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,51502
LSG Saarland, 24.03.2010 - L 2 U 91/07 (https://dejure.org/2010,51502)
LSG Saarland, Entscheidung vom 24.03.2010 - L 2 U 91/07 (https://dejure.org/2010,51502)
LSG Saarland, Entscheidung vom 24. März 2010 - L 2 U 91/07 (https://dejure.org/2010,51502)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 8 Abs 1 S 2 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität - Posttraumatische Belastungsstörung - geistig-seelische Einwirkung - Unfallstelle mit Toten - Rettungssanitäter

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • VG Münster, 09.05.2017 - 4 K 133/16
    Die dadurch bewirkte besondere psychische Anspannung bzw. Stresssituation ist auch bei einem erfahrenen Katastrophenhelfer, der häufigen Umgang mit bedrohlichen bzw. grauenhaften Anlässen hat, geeignet, zur psychischen Reaktion einer posttraumatischen Belastungsstörung zu führen; zumal bei einer psychischen Extrembelastung die Erfahrung nicht zur Abnahme der psychischen Reaktion führen muss (vgl. so auch für den Arbeitsunfall eines Rettungssanitäters LSG Saarland, Urteil vom 24. März 2010 - L 2 U 91/07 -, juris, Rn. 33 f.).
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Rechtsprechung
   BSG, 19.06.2007 - B 2 U 91/07 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,54594
BSG, 19.06.2007 - B 2 U 91/07 B (https://dejure.org/2007,54594)
BSG, Entscheidung vom 19.06.2007 - B 2 U 91/07 B (https://dejure.org/2007,54594)
BSG, Entscheidung vom 19. Juni 2007 - B 2 U 91/07 B (https://dejure.org/2007,54594)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Freiburg - S 9 U 3149/02
  • LSG Baden-Württemberg - L 9 U 2862/05
  • BSG, 19.06.2007 - B 2 U 91/07 B
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