Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 22.12.1999

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 24.02.2000 - 2 U 94/1999   

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https://dejure.org/2000,6838
OLG Bremen, 24.02.2000 - 2 U 94/1999 (https://dejure.org/2000,6838)
OLG Bremen, Entscheidung vom 24.02.2000 - 2 U 94/1999 (https://dejure.org/2000,6838)
OLG Bremen, Entscheidung vom 24. Februar 2000 - 2 U 94/1999 (https://dejure.org/2000,6838)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Alleinige Abzahlung gemeinsamer Schulden während einer Ehe; Gesamtschuldnerausgleich nach Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft; Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung der Ehegatten; Nutzungsentschädigung für die Alleinnutzung eines gemeinsamen Familienheimes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 426 Abs. 1 S. 1
    Nachehelicher Ausgleich von Tilgungsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1152 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.09.1987 - IVb ZR 94/86

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Ehegatten und Zugewinnausgleich

    Auszug aus OLG Bremen, 24.02.2000 - 2 U 94/99
    Die insoweit von der Klägerin herangezogenen Entscheidungen des BGH (FamRZ 87, 1239 ff und FamRZ 88, 265 f) stellen nicht den Grundsatz auf, dass bei Ehegatten, die beide über ein eigenes Einkommen verfügen, nach Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft in jedem Falle ein Gesamtschuldnerausgleich stattzufinden habe (Ausnahme der Ausnahme des § 426 Abs. 1. S. 1, BGB ).

    Gleichfalls zwingt die Entscheidung des BGH vom 30. September 1987 (FamRZ 87, 1239 ff) nicht dazu, generell von einem Gesamtschuldnerausgleich unter Ehegatten auszugehen, wenn beide ein eigenes Einkommen haben.

  • BGH, 16.12.1987 - IVb ZR 102/86

    Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten bei arbeitsmarktbedingter

    Auszug aus OLG Bremen, 24.02.2000 - 2 U 94/99
    Etwas anderes gelte auch nicht nach der Entscheidung des BGH in FamRZ 1988, 265 , da die Parteien im Ehevertrag vom 21. Mai 1996 eine umfassende Regelung getroffen hätten.

    Die insoweit von der Klägerin herangezogenen Entscheidungen des BGH (FamRZ 87, 1239 ff und FamRZ 88, 265 f) stellen nicht den Grundsatz auf, dass bei Ehegatten, die beide über ein eigenes Einkommen verfügen, nach Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft in jedem Falle ein Gesamtschuldnerausgleich stattzufinden habe (Ausnahme der Ausnahme des § 426 Abs. 1. S. 1, BGB ).

  • BGH, 25.11.1987 - IVb ZR 95/86

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Ehegatten

    Auszug aus OLG Bremen, 24.02.2000 - 2 U 94/99
    Diesen Fall hat der BGH in seinem Urteil vom 25. November 1997 (FamRZ 88, 264 f) entschieden.
  • OLG Bremen, 18.01.2005 - 4 W 33/04

    Tragung der Kosten des gemeinsamen Hausgrundstücks nach Beendigung der ehelichen

    Mit Scheitern der Ehe, welche in dem Auszug der Antragsgegnerin aus der Ehewohnung im Februar 2003 zu sehen ist und nicht bereits in dem Getrenntleben innerhalb der Ehewohnung (vgl. LG Giessen FamRZ 2000, 1152), entfiel aber jener Grund für eine von der hälftigen Ausgleichsregel abweichende Gestaltung.
  • OLG Brandenburg, 22.02.2006 - 4 U 160/05

    Klage gegen eine Erbengemeinschaft; Anspruch des Klägers auf Beteiligung der

    Anders kann sich die Situation nur in Ausnahmefällen etwa dann darstellen, wenn beide Lebenspartner über Einkünfte verfügen und darüber hinaus besondere Umstände vorliegen - etwa beide Partner sich jedenfalls zeit- oder teilweise an der Abzahlung einer gemeinsamen Verbindlichkeit beteiligt haben (s. dazu BGH NJW 2000, 1944, 1945) - oder die Mittel nur für Zwecke eines Partners und damit nicht als Beitrag zur Lebensgemeinschaft dienen sollten (OLG Bremen NJW 2000, 82; OLG Bremen FamRZ 2000, 1152).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 22.12.1999 - 2 U 94/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10104
OLG Naumburg, 22.12.1999 - 2 U 94/99 (https://dejure.org/1999,10104)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.12.1999 - 2 U 94/99 (https://dejure.org/1999,10104)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. Dezember 1999 - 2 U 94/99 (https://dejure.org/1999,10104)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch gegen die Bank aufgrund gegebener Finanzierungsbestätigung; Rechtliche Einordnung einer Finanzierungsbestätigung; Übereinstimmung einer konkludenten Freigabeerklärung mit den Anforderungen an den Bankverkehr; Einwilligung in die Freigabeerklärung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2001, 1334
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2022 - 3 K 321/17

    Baurechtliche Normenkontrolle -punktueller Abwägungsfehler

    Das kann nur so verstanden werden, dass die Bank die Finanzierung der Gesamtkosten von 3.484.000 Euro für die geplante Baumaßnahme (weiterhin) zu übernehmen bereit sei und dies in einer Bankauskunft (vgl. dazu OLG Magdeburg, Urt. v. 22.12.1999 - 2 U 94/99 -, juris, Rn. 5) mitteilt.
  • OLG Köln, 13.11.2002 - 13 U 157/01

    Auslegung einer Finanzierungsbestätigung

    In der Finanzierungsbestätigung einer Bank liegt ein abstraktes Schuldanerkenntnis, wenn die Erklärung eine unwiderrufliche Zusage enthält, dass die Zahlung unbedingt erfolgen werde oder dass aufgrund der ebenfalls unwiderruflichen Anweisung des gemeinsamen Kunden der Kredit durch Valutierung an den Dritten ausgezahlt werde (vgl. OLG Düsseldorf WM 1978, 124; OLG Naumburg WM 2001, 1334).
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