Rechtsprechung
OLG Bremen, 24.02.2000 - 2 U 94/1999 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Alleinige Abzahlung gemeinsamer Schulden während einer Ehe; Gesamtschuldnerausgleich nach Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft; Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung der Ehegatten; Nutzungsentschädigung für die Alleinnutzung eines gemeinsamen Familienheimes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 426 Abs. 1 S. 1
Nachehelicher Ausgleich von Tilgungsleistungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 17.06.1999 - 3 O 540/98
- LG Bremen, 17.09.1999 - 3 O 540/98
- OLG Bremen, 24.02.2000 - 2 U 94/1999
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 1152 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.09.1987 - IVb ZR 94/86
Gesamtschuldnerausgleich zwischen Ehegatten und Zugewinnausgleich
Auszug aus OLG Bremen, 24.02.2000 - 2 U 94/99
Die insoweit von der Klägerin herangezogenen Entscheidungen des BGH (FamRZ 87, 1239 ff und FamRZ 88, 265 f) stellen nicht den Grundsatz auf, dass bei Ehegatten, die beide über ein eigenes Einkommen verfügen, nach Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft in jedem Falle ein Gesamtschuldnerausgleich stattzufinden habe (Ausnahme der Ausnahme des § 426 Abs. 1. S. 1, BGB ).Gleichfalls zwingt die Entscheidung des BGH vom 30. September 1987 (FamRZ 87, 1239 ff) nicht dazu, generell von einem Gesamtschuldnerausgleich unter Ehegatten auszugehen, wenn beide ein eigenes Einkommen haben.
- BGH, 16.12.1987 - IVb ZR 102/86
Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten bei arbeitsmarktbedingter …
Auszug aus OLG Bremen, 24.02.2000 - 2 U 94/99
Etwas anderes gelte auch nicht nach der Entscheidung des BGH in FamRZ 1988, 265 , da die Parteien im Ehevertrag vom 21. Mai 1996 eine umfassende Regelung getroffen hätten.Die insoweit von der Klägerin herangezogenen Entscheidungen des BGH (FamRZ 87, 1239 ff und FamRZ 88, 265 f) stellen nicht den Grundsatz auf, dass bei Ehegatten, die beide über ein eigenes Einkommen verfügen, nach Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft in jedem Falle ein Gesamtschuldnerausgleich stattzufinden habe (Ausnahme der Ausnahme des § 426 Abs. 1. S. 1, BGB ).
- BGH, 25.11.1987 - IVb ZR 95/86
Gesamtschuldnerausgleich zwischen Ehegatten
Auszug aus OLG Bremen, 24.02.2000 - 2 U 94/99
Diesen Fall hat der BGH in seinem Urteil vom 25. November 1997 (FamRZ 88, 264 f) entschieden.
- OLG Bremen, 18.01.2005 - 4 W 33/04
Tragung der Kosten des gemeinsamen Hausgrundstücks nach Beendigung der ehelichen …
Mit Scheitern der Ehe, welche in dem Auszug der Antragsgegnerin aus der Ehewohnung im Februar 2003 zu sehen ist und nicht bereits in dem Getrenntleben innerhalb der Ehewohnung (vgl. LG Giessen FamRZ 2000, 1152), entfiel aber jener Grund für eine von der hälftigen Ausgleichsregel abweichende Gestaltung. - OLG Brandenburg, 22.02.2006 - 4 U 160/05
Klage gegen eine Erbengemeinschaft; Anspruch des Klägers auf Beteiligung der …
Anders kann sich die Situation nur in Ausnahmefällen etwa dann darstellen, wenn beide Lebenspartner über Einkünfte verfügen und darüber hinaus besondere Umstände vorliegen - etwa beide Partner sich jedenfalls zeit- oder teilweise an der Abzahlung einer gemeinsamen Verbindlichkeit beteiligt haben (s. dazu BGH NJW 2000, 1944, 1945) - oder die Mittel nur für Zwecke eines Partners und damit nicht als Beitrag zur Lebensgemeinschaft dienen sollten (OLG Bremen NJW 2000, 82; OLG Bremen FamRZ 2000, 1152).
Rechtsprechung
OLG Naumburg, 22.12.1999 - 2 U 94/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Schadensersatzanspruch gegen die Bank aufgrund gegebener Finanzierungsbestätigung; Rechtliche Einordnung einer Finanzierungsbestätigung; Übereinstimmung einer konkludenten Freigabeerklärung mit den Anforderungen an den Bankverkehr; Einwilligung in die Freigabeerklärung ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 276
Zur Haftung aus Finanzierungsbestätigung - rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 276
Haftung der Bank aus Finanzierungsbestätigung
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Finanzierungsbestätigung als Auskunftsvertrag; Haftung aus Finanzierungsbestätigung
Verfahrensgang
- LG Dessau, 07.05.1999 - 4 O 272/99
- OLG Naumburg, 22.12.1999 - 2 U 94/99
Papierfundstellen
- WM 2001, 1334
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.10.1952 - IV ZR 44/52
Rechtsmittel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 12.02.1979 - II ZR 177/77
Bindungswirkung von Feststellungen im Tatbestand des Berufungsurteils - Haftung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 17.09.1985 - VI ZR 73/84
Haftung eines Steuerbevollmächtigten gegenüber einem Unternehmenskäufer
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2022 - 3 K 321/17
Baurechtliche Normenkontrolle -punktueller Abwägungsfehler
Das kann nur so verstanden werden, dass die Bank die Finanzierung der Gesamtkosten von 3.484.000 Euro für die geplante Baumaßnahme (weiterhin) zu übernehmen bereit sei und dies in einer Bankauskunft (vgl. dazu OLG Magdeburg, Urt. v. 22.12.1999 - 2 U 94/99 -, juris, Rn. 5) mitteilt. - OLG Köln, 13.11.2002 - 13 U 157/01
Auslegung einer Finanzierungsbestätigung
In der Finanzierungsbestätigung einer Bank liegt ein abstraktes Schuldanerkenntnis, wenn die Erklärung eine unwiderrufliche Zusage enthält, dass die Zahlung unbedingt erfolgen werde oder dass aufgrund der ebenfalls unwiderruflichen Anweisung des gemeinsamen Kunden der Kredit durch Valutierung an den Dritten ausgezahlt werde (vgl. OLG Düsseldorf WM 1978, 124; OLG Naumburg WM 2001, 1334).