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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 01.07.2010 - 2 U 96/09   

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https://dejure.org/2010,21415
OLG Stuttgart, 01.07.2010 - 2 U 96/09 (https://dejure.org/2010,21415)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.07.2010 - 2 U 96/09 (https://dejure.org/2010,21415)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - 2 U 96/09 (https://dejure.org/2010,21415)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01

    E-Mail-Werbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2010 - 2 U 96/09
    Die Beweislast für letzteres trägt dabei der Werbende (Mankowski a.a.O. § 7, 221; Ohly a.a.O. § 31 [zu § 7 Abs. 1 S. 2]; BGH GRUR 2004, 517, 519 - E-Mail-Werbung ).
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2010 - 2 U 96/09
    Den, der eine Gefahrenquelle eröffnet, trifft eine wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht und damit im Ergebnis eine Haftung, die ihren Ursprung in der - eine zivilrechtliche Garantiestellung auslösenden - Gefahrenquelle hat (Ullmann a.a.O. § 3, 24; vgl. auch BGH U. v. 12.05.2010 - I ZR 121/08 [Tz. 13] - Sommer unseres Lebens [die Eröffnung einer nicht hinreichend begrenzten Gefahr für die geschützten Interessen]).
  • BGH, 26.11.1997 - I ZR 109/95

    Wirtschaftsregister - Beseitigungsanspruch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2010 - 2 U 96/09
    So hat schon der Senat noch zum altem UWG erkannt: Die Zusendung einer Auftragsbestätigung und einer Rechnung ohne Erteilung eines Auftrags ist auch dann wettbewerbswidrig im Sinne von § 1 UWG [a.F.], wenn dem Adressaten ein Widerrufsrecht eingeräumt wird (Senat NJW-RR 1998, 184, 185 [1 a]; vgl. auch BGH WRP 1998, 383, 385 - Wirtschaftsregister [dort bei systematisch auf Täuschung angelegtem Verhalten]; Köhler a.a.O. § 7, 95; Koch a.a.O. § 7, 125).
  • OLG Köln, 19.10.2001 - 6 U 11/01

    UWG -Recht: Vermieter-Brief

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2010 - 2 U 96/09
    So wurde auch als unlauter angesehen die Übersendung von Probeheften mit der Ankündigung, dass die Folgehefte bis zu einer Kündigung weitergeliefert würden (OLG Köln NJW-RR 2002, 472, 473; Koch a.a.O. § 7, 107).
  • OLG Stuttgart, 08.08.1997 - 2 U 48/97

    Anspruch auf Unterlassung von unaufgeforderten Anrufen im geschäftlichen Bereich;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2010 - 2 U 96/09
    So hat schon der Senat noch zum altem UWG erkannt: Die Zusendung einer Auftragsbestätigung und einer Rechnung ohne Erteilung eines Auftrags ist auch dann wettbewerbswidrig im Sinne von § 1 UWG [a.F.], wenn dem Adressaten ein Widerrufsrecht eingeräumt wird (Senat NJW-RR 1998, 184, 185 [1 a]; vgl. auch BGH WRP 1998, 383, 385 - Wirtschaftsregister [dort bei systematisch auf Täuschung angelegtem Verhalten]; Köhler a.a.O. § 7, 95; Koch a.a.O. § 7, 125).
  • OLG München, 09.07.2009 - 29 U 1852/09

    Wettbewerbsverstoß: Begriff der Wettbewerbshandlung; Unterlassungsanspruch gegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2010 - 2 U 96/09
    Soweit der BGH die erforderliche marktbezogene Handlung nur annahm, wenn von dem Kundenauftrag abweichende Auftragsbestätigungen zielgerichtet und systematisch als Mittel des Wettbewerbs eingesetzt werden (BGH GRUR 2007, 987 [Tz. 36] - Änderung der Voreinstellung I ; vgl. hierzu Fezer a.a.O. § 2 Nr. 1, 107, ferner 116; Erdmann a.a.O. § 31, 83), ist dieser Rechtsprechungsansatz überholt (so ersichtlich auch OLG München WRP 2010, 295, 297 für Vorgänge im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung), jedenfalls bezogen auf einen Vorgang im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung, der vorliegend, da es um die Vertragsanbahnung geht, nicht betroffen ist.
  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 164/04

    Änderung der Voreinstellung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2010 - 2 U 96/09
    Soweit der BGH die erforderliche marktbezogene Handlung nur annahm, wenn von dem Kundenauftrag abweichende Auftragsbestätigungen zielgerichtet und systematisch als Mittel des Wettbewerbs eingesetzt werden (BGH GRUR 2007, 987 [Tz. 36] - Änderung der Voreinstellung I ; vgl. hierzu Fezer a.a.O. § 2 Nr. 1, 107, ferner 116; Erdmann a.a.O. § 31, 83), ist dieser Rechtsprechungsansatz überholt (so ersichtlich auch OLG München WRP 2010, 295, 297 für Vorgänge im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung), jedenfalls bezogen auf einen Vorgang im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung, der vorliegend, da es um die Vertragsanbahnung geht, nicht betroffen ist.
  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 216/17

    Identitätsdiebstahl - Zahlungsaufforderung ohne vorherige Bestellung

    Für die Annahme einer unzulässigen geschäftlichen Handlung gemäß Nr. 29 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG ist es vielmehr unerheblich, ob der Unternehmer irrtümlich von einer Bestellung des Verbrauchers ausgeht (vgl. Sosnitza in Ohly/Sosnitza aaO Anhang zu § 3 Abs. 3 Rn. 77; OLG Stuttgart, Urteil vom 1. Juli 2010 - 2 U 96/09, juris Rn. 32).

    Der Lauterkeitsverstoß gemäß Nr. 29 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG ist nach dem Wortlaut der Bestimmung objektiv zu beurteilen (Sosnitza in Ohly/Sosnitza aaO Anhang zu § 3 Abs. 3 Rn. 77; OLG Stuttgart, Urteil vom 1. Juli 2010 - 2 U 96/09, juris Rn. 32).

    Einzelfallabwägungen, auch solche über Irrtum und Verschulden des Unternehmers, sind ausgeschlossen, weil solche Gesichtspunkte an der unzumutbaren Belästigung des Verbrauchers nichts ändern, sondern nur zu einer der Rechtssicherheit abträglichen Motivforschungen beim Unternehmer führen (OLG Stuttgart, Urteil vom 1. Juli 2010 - 2 U 96/09, juris Rn. 32).

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 134/10

    Auftragsbestätigung

    Das Berufungsgericht hat die im ersten Rechtszug erfolglose Klage sowohl unter dem Gesichtspunkt der Aufforderung zur Bezahlung unbestellter Waren (Nr. 29 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG) als auch unter dem der unzumutbaren Verbraucherbelästigung als begründet angesehen (OLG Stuttgart, VuR 2011, 144).
  • LG Bonn, 10.01.2012 - 11 O 40/11

    Vorliegen eines einheitlichen Klagegrundes bei in einer Klageschrift gleichzeitig

    Vielmehr resultiert gerade hieraus eine die Unzumutbarkeit im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 UWG begründende erhebliche Beeinträchtigung der Privatsphäre des Adressaten, der sowohl in zeitlicher Hinsicht ungerechtfertigt in Anspruch genommen, als auch mit finanziellen Aufwendungen der durch dieses "Bestätigungsschreiben" herausgeforderten Korrespondenz belastet wird (LG Berlin, aaO.; LG Bonn, aaO., Rd.26; Ullmann/Koch, jurisPK-UWG, 2. Aufl. 2009, § 7 Rd.125; ebenso - für unzutreffende Auftragsbestätigungen - OLG Stuttgart, Urteil vom 01.07.2010 - 2 U 96/09 - BeckRS 2011, 09499 = VuR 2011, 144ff.; - für sog. "Slamming" - Köhler/Bornkamm, aaO., § 7 Rd.95).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.01.2011 - I-2 U 96/09   

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https://dejure.org/2011,21943
OLG Düsseldorf, 13.01.2011 - I-2 U 96/09 (https://dejure.org/2011,21943)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.01.2011 - I-2 U 96/09 (https://dejure.org/2011,21943)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - I-2 U 96/09 (https://dejure.org/2011,21943)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Ansprüche bei angeblicher Patentverletzung bzgl. Kniegelenkprothesen mangels Verletzung der geschützten technischen Lehre; Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein künstliches Gelenk, da die angegriffene Ausführungsform die technische Lehre des ...

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Künstliches Kniegelenk

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 9 Nr. 1; EPÜ Art. 64; PatG § 139 Abs. 1
    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein künstliches Gelenk, da die angegriffene Ausführungsform die technische Lehre des Klagepatents weder wortsinngemäß noch mit patentrechtlich äquivalenten Mitteln verwirklicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2011 - 2 U 96/09
    Auch eine nicht wortsinngemäß mit sämtlichen Merkmalen des Klagepatentanspruches übereinstimmende Ausführung benutzt die unter Schutz gestellte Erfindung mit äquivalenten Mitteln, wenn der Fachmann aufgrund von Überlegungen, die am Sinngehalt der Ansprüche, d.h. der darin beschriebenen Erfindung anknüpfen, die bei der angegriffenen Ausführungsform eingesetzten abgewandelten Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse zur Lösung des der Erfindung zugrundeliegenden Problems als gleichwirkend auffinden konnte (BGH GRUR 1986, 803, 806 - Formstein; BGH GRUR 1988, 896 - Ionenanalyse; BGH GRUR 1989, 903 - Batteriekastenschnur; BGH GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil).

    das in der angegriffenen Ausführungsform verwirklichte abgewandelte Mittel objektiv gleichwirkend zu dem in dem Patentanspruch genannten Mittel ist, d.h. die gleiche vom Schutzrecht erstrebte Wirkung zur Lösung des zugrundeliegenden Problems entfaltet; das abgewandelte Mittel für den Fachmann am Prioritätstag des Schutzrechtes ohne erfinderische Überlegungen aufgrund seines Fachwissens auffindbar war, und diejenigen Überlegungen, die der Fachmann anzustellen hat, um zu der gleichwirkenden Abwandlung zu gelangen, derart am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten Lehre orientiert sind, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen Lehre gleichwertige Lösung in Betracht zieht (vgl. BGH GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; BGH GRUR 2007, 959 - Pumpeneinrichtung).

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 1/05

    Pumpeinrichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2011 - 2 U 96/09
    das in der angegriffenen Ausführungsform verwirklichte abgewandelte Mittel objektiv gleichwirkend zu dem in dem Patentanspruch genannten Mittel ist, d.h. die gleiche vom Schutzrecht erstrebte Wirkung zur Lösung des zugrundeliegenden Problems entfaltet; das abgewandelte Mittel für den Fachmann am Prioritätstag des Schutzrechtes ohne erfinderische Überlegungen aufgrund seines Fachwissens auffindbar war, und diejenigen Überlegungen, die der Fachmann anzustellen hat, um zu der gleichwirkenden Abwandlung zu gelangen, derart am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten Lehre orientiert sind, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen Lehre gleichwertige Lösung in Betracht zieht (vgl. BGH GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; BGH GRUR 2007, 959 - Pumpeneinrichtung).
  • BGH, 03.10.1989 - X ZR 33/88

    Schutzbereich eines Patents

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2011 - 2 U 96/09
    Auch eine nicht wortsinngemäß mit sämtlichen Merkmalen des Klagepatentanspruches übereinstimmende Ausführung benutzt die unter Schutz gestellte Erfindung mit äquivalenten Mitteln, wenn der Fachmann aufgrund von Überlegungen, die am Sinngehalt der Ansprüche, d.h. der darin beschriebenen Erfindung anknüpfen, die bei der angegriffenen Ausführungsform eingesetzten abgewandelten Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse zur Lösung des der Erfindung zugrundeliegenden Problems als gleichwirkend auffinden konnte (BGH GRUR 1986, 803, 806 - Formstein; BGH GRUR 1988, 896 - Ionenanalyse; BGH GRUR 1989, 903 - Batteriekastenschnur; BGH GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil).
  • LG Düsseldorf, 30.06.2009 - 4a O 160/08

    Künstliches Kniegelenk

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2011 - 2 U 96/09
    Die Klägerin beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 30.06.2009 - Az. 4a O 160/08 - wie folgt zu erkennen:.
  • BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85

    "Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2011 - 2 U 96/09
    Auch eine nicht wortsinngemäß mit sämtlichen Merkmalen des Klagepatentanspruches übereinstimmende Ausführung benutzt die unter Schutz gestellte Erfindung mit äquivalenten Mitteln, wenn der Fachmann aufgrund von Überlegungen, die am Sinngehalt der Ansprüche, d.h. der darin beschriebenen Erfindung anknüpfen, die bei der angegriffenen Ausführungsform eingesetzten abgewandelten Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse zur Lösung des der Erfindung zugrundeliegenden Problems als gleichwirkend auffinden konnte (BGH GRUR 1986, 803, 806 - Formstein; BGH GRUR 1988, 896 - Ionenanalyse; BGH GRUR 1989, 903 - Batteriekastenschnur; BGH GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil).
  • BGH, 28.06.2000 - X ZR 128/98

    Bratgeschirr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2011 - 2 U 96/09
    Es genügt zu einer technischen Gleichwirkung nicht, dass auch die angegriffene Prothese ein künstliches Kniegelenk mit den Funktionen "Stehen/Gehen", "Sitzen" und "tiefe Beuge" zur Verfügung stellt, sondern es muss auch von den für die unter Schutz gestellte Lehre maßgebenden technischen Gedanken Gebrauch gemacht werden, wobei die geschützte Vorrichtung als Ganzes in den Blick zu nehmen ist (vgl. BGH GRUR 2000, 1005, 1006 - Bratgeschirr).
  • BGH, 14.06.1988 - X ZR 5/87

    Schutz eines europäischen Patents betreffend eine Apparatur für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.2011 - 2 U 96/09
    Auch eine nicht wortsinngemäß mit sämtlichen Merkmalen des Klagepatentanspruches übereinstimmende Ausführung benutzt die unter Schutz gestellte Erfindung mit äquivalenten Mitteln, wenn der Fachmann aufgrund von Überlegungen, die am Sinngehalt der Ansprüche, d.h. der darin beschriebenen Erfindung anknüpfen, die bei der angegriffenen Ausführungsform eingesetzten abgewandelten Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse zur Lösung des der Erfindung zugrundeliegenden Problems als gleichwirkend auffinden konnte (BGH GRUR 1986, 803, 806 - Formstein; BGH GRUR 1988, 896 - Ionenanalyse; BGH GRUR 1989, 903 - Batteriekastenschnur; BGH GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil).
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Rechtsprechung
   BSG, 30.11.2009 - B 2 U 96/09 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,44602
BSG, 30.11.2009 - B 2 U 96/09 B (https://dejure.org/2009,44602)
BSG, Entscheidung vom 30.11.2009 - B 2 U 96/09 B (https://dejure.org/2009,44602)
BSG, Entscheidung vom 30. November 2009 - B 2 U 96/09 B (https://dejure.org/2009,44602)
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