Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 24.04.2014 - 2 U 98/13 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Wettbewerbsrechtliche Überprüfung eines "Baukastenformulars" für einen Verbraucherkreditvertrag: Anforderungen an eine wirksame Widerrufsbelehrung
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zulässigkeit einer Sammel-Widerrufsbelehrung für verschiedene Vertragstypen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Hervorhebung der Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherkredit
- kanzlei.biz
Formular mit verschiedenen Widerrufsbelehrungen ist zulässig
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zu den Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung bei Verbraucherdarlehensverträgen - hier: Widerrufsbelehrung in deutlicher und hervorgehobener Form
- info-it-recht.de
"Baukastenformular; Mehrfachbelehrung" iS Widerrufsbelehrung für einen Verbraucherkreditvertrag ist nicht zu beanstanden
- internetrechtsiegen.de
Mehrere Widerrufsbelehrungen zulässig?
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 360 BGB, § 491 BGB, § 495 BGB, § 503 BGB, Art 247 § 6 Abs 2 S 3 BGBEG vom 27.07.2011
Wettbewerbsrechtliche Überprüfung eines "Baukastenformulars" für einen Verbraucherkreditvertrag: Anforderungen an eine wirksame Widerrufsbelehrung - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGBGB Art. 247 § 6; BGB § 495
Anforderungen an die Hervorhebung der Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherkredit - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Verschiedene Widerrufsbelehrungen in einem Formular für verschiedene Vertragstypen zulässig, sofern die Zuordnung eindeutig ist
- ra-plutte.de (Kurzinformation)
Verwendung mehrerer Widerrufsbelehrungen möglich
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Verschiedene Widerrufsbelehrungen in einem Formular zulässig
- Jurion (Kurzinformation)
Nicht per se Unlauterkeit eines Formulars mit mehreren Widerrufsbelehrungen für verschiedene Vertragstypen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Formular mit mehreren Widerrufsbelehrungen wettbewerbsgemäß
- e-recht24.de (Kurzinformation)
Widerruf: Dürfen mehrere Widerrufsblehrungen zusammen verwendet werden?
- widerruf-immobiliendarlehen.de (Kurzinformation)
Verfahrensgang
- LG Ulm, 17.07.2013 - 10 O 33/13
- OLG Stuttgart, 24.04.2014 - 2 U 98/13
- BGH, 23.02.2016 - XI ZR 549/14
Papierfundstellen
- WM 2014, 995
Wird zitiert von ... (41)
- BGH, 23.02.2016 - XI ZR 101/15
Zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen
Dieser Auslegung nach dem Wortsinn stünden die Ergebnisse der Auslegung nach den übrigen Auslegungsmethoden nicht entgegen, wozu zur Vermeidung von Wiederholungen auf das Urteil des Berufungsgerichts vom 24. April 2014 (2 U 98/13, WM 2014, 995 ff.) verwiesen werde. - BGH, 23.02.2016 - XI ZR 549/14
Zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen
Das Berufungsgericht hat, soweit für das Revisionsverfahren von Interesse, im Wesentlichen ausgeführt (WM 2014, 995 ff.):. - LG Heidelberg, 14.10.2014 - 2 O 168/14
Widerrufsrecht bei einem Verbraucherdarlehensvertrag: Hervorhebung der …
Hätte der Gesetzgeber gewollt, dass jede Widerrufsbelehrung in einem Verbraucherdarlehensvertrag deutlich hervorgehoben sein muss, hätte er den Begriff "hervorgehoben" in Satz 1 eingefügt, nicht in Satz 3 (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 24.04.2014 - 2 U 98/13, juris Rn. 56 zum Verhältnis der Absätze 1 und 2).Das ergibt sich aus dem Zweck der Belehrungen (OLG Stuttgart, Urteil vom 24.04.2014 - 2 U 98/13, juris Rn. 72 f. und 79).
Die vorliegende Belehrung hebt sich durch die Schriftgröße, den Fettdruck der Überschrift und durch den Rahmen vom übrigen Text so augenfällig von dem keine Belehrungen oder Pflichthinweise enthaltenden Vertragstext ab, dass ein Verbraucher, der den Text mit der gebotenen Sorgfalt liest, sie besonders wahrnehmen wird (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 24.04.2014 - 2 U 98/13, juris Rn. 79).
Ist der Text nicht angekreuzt, gilt er im jeweiligen Fall nicht (OLG Stuttgart, Urteil vom 24.04.2014 - 2 U 98/13, juris Rn. 88).
Denn sie dienen nicht dem Schutz einer besonders schutzbedürftigen Personengruppe, sondern dem jeder natürlichen Person (OLG Stuttgart, Urteil vom 24.04.2014 - 2 U 98/13, juris Rn. 75).
Dieses Verbraucherleitbild gilt jedenfalls im Wettbewerbsrecht (…Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Auflage 2014, § 5 Rn. 1.48 ff.; OLG Stuttgart, Urteil vom 24.04.2014 - 2 U 98/13, juris Rn. 50).
- OLG München, 09.11.2015 - 19 U 4833/14
Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Wirksamkeit, Fernabsatzgeschäft, …
Soweit sich die die Kläger daneben noch auf OLG Stuttgart, Urteil vom 24.04.2014 - 2 U 98/13, berufen haben, betrifft diese Entscheidung eine "Ankreuz-Widerrufsbelehrung" ab dem Jahr 2011 im Rahmen eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs. - OLG Stuttgart, 05.02.2015 - 2 U 81/14
Wettbewerbsrechtliche Überprüfung einer Widerrufsbelehrung für einen …
Obwohl anders als im Verfahren 2 U 98/13 vor dem OLG Stuttgart zu beurteilen, nicht durch einen schwarz umrandeten Kasten von den sonstigen Hinweisen zur Abtretbarkeit bzw. zum Einverständnis in die Datenübermittlung abgetrennt, sei die streitgegenständliche Widerrufsinformation ähnlich deutlich gestaltet wie die, die der Entscheidung des OLG Stuttgart zugrunde gelegen habe.Der Senat hatte über die Rechtsfragen, die der Fall aufwirft, schon in dem Verfahren 2 U 98/13 zu entscheiden.
Die übrigen Auslegungstopoi führen zu keiner wortlautwidrigen Gesetzesauslegung (so schon OLG Stuttgart, Urteil vom 24. April 2014 - 2 U 98/13 [nicht in allen Teilen rkr.], u.H. auf BGHZ 156, 250, 252 f. = GRUR 2004, 244, 245 - Marktführerschaft; BGH, GRUR 2012, 1053, Rn 19 - Marktführer Sport;… auch zum europarechtlichen Hintergrund Bornkamm, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl., Rn. 1.46 ff. zu § 5 UWG, m. zahlr. w. N.).
Der Senat verkennt, wie auch schon das Landgericht, nicht die von der Berufung betonten Unterschiede zu dem Formular, das Gegenstand des Verfahrens zum Aktenzeichen 2 U 98/13 war, insbesondere dass in jenem eine Umrahmung enthalten war, derjenigen in dem in Art. 247 § 6 Abs. 2 EGBGB in Bezug genommenen Muster gleich gestaltet.
Dies kann der aus Verbrauchern zusammengesetzte Senat aus eigener Kenntnis beurteilen (vgl. BGH…, Urteil vom 24. September 2013 - I ZR 89/12, GRUR 2013, 1253, bei juris Rz. 17 und 26 - Matratzen Factory Outlet;… OLG Stuttgart, Urteile vom 17. Januar 2013 - 2 U 92/12, WRP 2013, 648, bei juris Rz. 20; und vom 24. April 2014 - 2 U 98/13).
Auch dies hat der Senat bereits in dem Verfahren zum Aktenzeichen 2 U 98/13 entschieden.
Auch insoweit gilt, was in dem Senatsurteil vom 24. April 2014 (2 U 98/13) ausgeführt ist.
- LG Hamburg, 11.04.2016 - 318 O 284/15
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrag: Anforderungen an die …
Der Beurteilung, ob die Hervorhebung dem Gesetzeszweck genügt, muss der gesamte Vertragstext zugrunde gelegt werden (OLG Düsseldorf…, Urteil vom 17.04.2015 - I-17 U 127/14, Rn. 30, zitiert nach juris;… Beschluss vom 09.06.2015 - I-16 U 151/14, 16 U 151/14, Rn. 12, zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 24.04.2014 - 2 U 98/13, zitiert nach juris). - LG Ravensburg, 19.11.2015 - 2 O 223/15
Verbraucherkreditvertrag: Wirksamkeit des Widerrufs bei unzureichender …
Die gewählte Ankreuzoption sei nicht zu beanstanden (unter Verweis auf OLG Stuttgart, Urteil vom 24.04.2014, Az.: 2 U 98/13; LG Wuppertal, Urteil vom 10.07.2014, Az.: 4 O 129/14 LG Heidelberg, Urteil vom 14.10.2014, Az.: 2 O 168/14; OLG Stuttgart, Az.: 2 U 81/14).Die Verwendung eines durch Ankreuzoptionen herbeigeführten Baukastensystems führt für sich gesehen zwar noch zu keinem Verstoß gegen das auch nach neuem Recht Geltung beanspruchende Deutlichkeitsgebot (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 24. April 2014 - 2 U 98/13 -, juris; zum Deutlichkeitsgebot: OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. Mai 2015 - 17 U 59/14 -, juris) und zu einer Fehlerhaftigkeit der Widerrufsinformation.
- LG Nürnberg-Fürth, 27.11.2015 - 10 O 4539/15
Darlehensverträge, Widerrufsrecht, Abtretbarkeit
Es befindet insoweit auch im Einklang mit dem Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 24.04.2014, 2 U 98/13), welches das Urteil des Landgerichts Ulm abgeändert hat.Das Gericht geht allerdings mit dem Kläger (und dem OLG Stuttgart, Urteil vom 24.04.2014, 2 U 98/13, juris-Tz. 50) davon aus, dass sich aus Sinn und Zweck der Widerrufsbelehrung sowie den beschriebenen Vorgaben ableiten lässt, dass die drucktechnische Ausgestaltung der Widerrufsbelehrung auch im vorliegend maßgeblichen Zeitraum geeignet sein musste, den Kunden auf die Widerrufsinformation aufmerksam zu machen und ihm das erforderliche Wissen um sein Widerrufsrecht zu vermitteln.
Der Zweck des Erfordernisses aus Art. 247 § 6 Abs. 2 EGBGB, zu verhindern, dass die Widerrufsinformation im sonstigen Vertragstext (im "Kleingedruckten") untergeht (so zum Zweck des Erfordernisses statt aller OLG Stuttgart, Urteil vom 24.04.2014, 2 U 98/13, juris-Tz. 68), wird somit durch mehrere Mittel vollständig erreicht.
Demgegenüber ist nicht erkennbar, dass der Gesetzgeber ausdrücklich oder mittelbar angeordnet hätte, dass die Widerrufsbelehrung innerhalb des Vertragsdokuments deutlicher bzw. am stärksten hervorzuheben ist (ebenso gegen eine Verpflichtung zu einer "Alleinstellungsgestaltung" OLG Stuttgart, Urteil vom 24.04.2014, 2 U 98/13, juris-Tz. 72).
(5) Auch im Übrigen ist nicht erkennbar, dass die Hervorhebung der Abschnitte 12 und 13 die Hervorhebung des Abschnitts 14 in einer Weise mindert, die dazu führen würde, dass jene nicht mehr das Kriterium "in hervorgehobener und deutlich gestalteter Form" erfüllen würde (vgl. wiederum auch OLG Stuttgart, Urteil vom 24.04.2014, 2 U 98/13, juris-Tz. 79).
Weder die genannten gesetzlichen Bestimmungen noch das daraus abzuleitende Deutlichkeitsgebot gebieten, die Widerrufsbelehrung so zu gestalten, dass ihr Text ausschließlich auf den konkreten Fall anwendbare Informationen wiedergibt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 24.04.2014, 2 U 98/13, juris-Tz. 88).
Zu verlangen ist lediglich, dass für den Darlehensnehmer hinreichend klar wird, welche Rechtslage für ihn gilt, d. h. welche Informationen seinen Fall betreffen und von ihm zu beachten sind, und umgekehrt die Gesamtgestaltung nicht dazu führt, dass dem Kunden das Lesen und Verstehen in unzumutbarer Weise erschwert oder dieser in diesem Maß irritiert wird (OLG Stuttgart, Urteil vom 24.04.2014, 2 U 98/13, juris-Tz. 88 f.).
Der Darlehensgeber zeigt so unmissverständlich, welche Passagen des Textes für den konkreten Vertrag gelten und für den Darlehensnehmer relevant sind (OLG Stuttgart, Urteil vom 24.04.2014, 2 U 98/13, juris-Tz. 89); er übernimmt durch die Auswahl der Ankreuzungen die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Belehrung im Einzelfall.
- LG Nürnberg-Fürth, 15.10.2015 - 6 O 2628/15
Darlehen, Widerruf
Nicht zu beanstanden, insbesondere nicht mit Blick auf die Pflicht zur Erteilung klarer und verständlicher Angaben im Sinne des Art. 247 § 6 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Nr. 13 EGBGB, ist, dass die Pflichtangaben im Form eines "Kästchensystems" oder "Baukastensystems" erteilt wurden (vgl. bereits LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 27.04.2015, 6 O 6943/14; vgl. ferner OLG Stuttgart, Urteil vom 24.04.2014, 2 U 98/13, Rz. 80-90, zit. nach juris). - OLG Stuttgart, 07.01.2016 - 2 U 95/15
Wettbewerbsrecht: Anforderungen an die Ausgestaltung einer Widerrufsbelehrung zur …
Zur Auslegung des Deutlichkeitsgebotes hat das Landgericht zurecht auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und auf die - allerdings nicht rechtskräftige - Senatsrechtsprechung zum Aktenzeichen 2 U 98/13 verwiesen, von der abzuweichen kein Grund besteht.Geboten ist vielmehr eine am Gesetzeszweck ausgerichtete und zugleich für das Rechtsleben praktikable Auslegung (s. schon OLG Stuttgart, Urteil vom 24. April 2014 - 2 U 98/13), wobei der gesamte Vertrag mit in den Blick genommen werden muss.
Der Gesetzeszweck erfordert es nicht, dass eine Hervorhebung der Widerrufsbelehrung in einer Form geschehe, die sich in dem Vertragsentwurf sonst nicht findet (dazu näher OLG Stuttgart, Urteil vom 24. April 2014 - 2 U 98/13).
Der Fall gibt daher keinen Grund zu weiteren Ausführungen über die Grenzen der Zulässigkeit von Zusätzen und Erläuterungen in Widerrufsbelehrungen (…vgl. dazu BGHZ 180, 123, bei juris Rz. 14 und 18 BGH, Urteil vom 04. Juli 2002 - I ZR 55/00, GRUR 2002, 1085, 1086 - Belehrungszusatz, zu § 355 Abs. 2 BGB a.F; zu Art. 246 EGBGB: BGH…, Urteil vom 09. November 2011 - I ZR 123/10, MDR 2012, 862, bei juris Rz. 24 ff.; ferner BGH, Urteile vom 11. März 2008 - XI ZR 317/06, WM 2008, 828, 829, Tz. 13; und vom 13. Januar 2009 - XI ZR 118/08, WM 2009, 350, 351, Tz. 14, jeweils m.w.N.; zum Ganzen OLG Stuttgart, Urteil vom 24. April 2014 - 2 U 98/13).
- OLG Düsseldorf, 09.06.2015 - 16 U 151/14
Anspruch der darlehensgewährenden Bank auf Zahlung einer …
- OLG Celle, 17.02.2014 - 2 W 32/14
Streitwert der Klage des Vermieters auf Zahlung künftiger Nutzungsentschädigung
- OLG Karlsruhe, 01.07.2016 - 4 U 10/16
Widerruf eines verbundenen Geschäfts: Finanzierungszusammenhang zwischen einem …
- LG Heidelberg, 21.04.2015 - 2 O 284/14
Verbraucherkreditvertrag: Geringfügige Abweichung der Widerrufsbelehrung von der …
- OLG Köln, 06.07.2016 - 13 U 103/14
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …
- OLG Düsseldorf, 17.04.2015 - 17 U 127/14
Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Ausgestaltung der Widerrufsbelehrung …
- LG Münster, 05.07.2016 - 14 O 536/15
Widerruf der Willenserklärung auf Abschluss eines Darlehensvertrages i.R.d. …
- LG Wuppertal, 30.06.2015 - 1 O 23/15
Anforderungen an den wirksamen Widerruf eines Darlehensvertrages
- LG Wuppertal, 10.07.2014 - 4 O 129/14
Kein Anspruch auf Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei Vereinbarung …
- LG Saarbrücken, 28.08.2015 - 1 O 220/14
- OLG Köln, 22.03.2016 - 20 U 10/16
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer fondsgebundenen …
- OLG Frankfurt, 07.05.2015 - 17 U 50/15
Ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag (hier: ausreichende …
- LG Paderborn, 06.04.2016 - 4 O 416/15
Erklärung des Widerrufs von Darlehensverträgen hinsichtlich Verfristung
- OLG Stuttgart, 29.10.2015 - 2 U 80/15
Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank: Wirksamkeit einer Klausel über die …
- LG Saarbrücken, 09.01.2015 - 1 O 100/14
- OLG Frankfurt, 21.11.2017 - 1 U 9/17
Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag (hier: …
- LG Siegen, 20.05.2016 - 2 O 417/15
Partiarisches Darlehen, Widerrufsbelehrung
- OLG Braunschweig, 14.02.2022 - 4 U 583/21
Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages; Verfristeter Widerruf; …
- LG Köln, 31.07.2014 - 15 O 549/13
Anspruch auf Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung nach dem Abschluss …
- OLG Stuttgart, 25.10.2016 - 6 U 3/16
Verbraucherdarlehensvertrag: Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung bei …
- LG Nürnberg-Fürth, 30.07.2015 - 6 O 214/15
Widerrufsbelehrung, Deutlichkeitsgebot
- LG Köln, 26.03.2015 - 30 O 156/14
- LG Bielefeld, 20.07.2015 - 1 O 257/14
Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung aufgrund Widerrufs eines …
- LG Duisburg, 05.08.2014 - 13 O 22/14
Anspruch auf Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung nach vorzeitiger …
- LG Köln, 24.09.2015 - 15 O 58/15
Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigungen i.R.d. Widerrufs der …
- LG Gießen, 05.02.2015 - 4 O 292/14
Zur Gestaltung der Pflichtangaben in Darlehensverträgen: Keine Einzigartigkeit …
- LG Stuttgart, 26.05.2014 - 44 O 7/14
Unterlassungsanspruch hinsichtlich der verwendeten Widerrufsbelehrung
- OLG Stuttgart, 28.06.2016 - 6 U 7/16
Verbraucherdarlehensvertrag: Gesetzlichkeitsfiktion bei Verwendung der …
- LG Dortmund, 30.10.2015 - 3 O 526/14
Form und Inhalt einer Widerrufsbelehrung hinsichtlich Wirksamkeit des Widerrufs …
- LG Bonn, 12.11.2014 - 2 O 46/14
Widerruf eines Darlehensvertrages
- LG Köln, 13.05.2015 - 15 O 3/15
Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung durch Widerruf der auf Abschluss der …
Rechtsprechung
BSG, 06.06.2013 - B 2 U 98/13 B |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Berlin - S 163 U 34/07
- LSG Berlin-Brandenburg - L 2 U 41/11
- BSG, 06.06.2013 - B 2 U 98/13 B