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   VGH Hessen, 22.03.2005 - 2 UE 582/04   

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VGH Hessen, 22.03.2005 - 2 UE 582/04 (https://dejure.org/2005,1498)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.03.2005 - 2 UE 582/04 (https://dejure.org/2005,1498)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. März 2005 - 2 UE 582/04 (https://dejure.org/2005,1498)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung der Verhaltensanforderungen der Behörde im Zusammenhang mir der Anordnung von Fahrtenbüchern; Nicht der Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs von vorneherein entgegenstehende Behauptungen des Halters; Grundlage für die Beurteilung der Frage nach der ...

  • Judicialis

    HVwVfG § 28 Abs. 1; ; HVwVfG § 45 Abs. 1 Nr. 3; ; OWiG § 55 Abs. 1; ; StVZO § 31a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrsrecht; Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs - Anhörung, Einfacher Brief, Fahrtenbuch, Verkehrsordnungswidrigkeit, Zugang, Zustellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Postzustellungsurkunde für Anhörungsschreiben von Gesetzes wegen nicht erforderlich

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Unterbliebene Anhörung im Bußgeldverfahren

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anhörungsbogen kann mit einfacher Post verschickt werden

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Bußgeldbescheid per Post ausreichend

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Kein Einschreiben bei Behördenbriefen erforderlich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Postzustellungsurkunde für Anhörungsschreiben von Gesetzes wegen nicht erforderlich

  • 123recht.net (Pressemeldung, 23.3.2005)

    Bestreiten schützt nicht vor Fahrtenbuchauflage // Einfache Post reicht für Anhörungsbogen aus

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Fahrtenbuchauflage - Postzustellungsurkunde für Anhörungsschreiben von Gesetzes wegen nicht erforderlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 55, 254 (Ls.)
  • NJW 2005, 2411
  • NJW 2007, 2944 (Ls.)
  • DÖV 2006, 485
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 09.12.1993 - 11 B 113.93

    Unmöglichkeit der Feststellung eines Fahrzeugführers - Anspruch auf Anwendung

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2005 - 2 UE 582/04
    Nach ständiger, auch von dem Verwaltungsgericht zugrunde gelegter Rechtsprechung (vgl. z. B. die Beschlüsse des BVerwG vom 9. Dezember 1993 - 11 B 113.93 - und vom 23. Dezember 1996 - 11 B 84.96 -, Juris-Dok. Nr. WBRE310676304 und 410002910, jeweils mit zahlreichen Nachweisen) liegt Unmöglichkeit der Fahrzeugführerfeststellung vor, wenn die für die Ahndung von Verkehrsverstößen zuständige Behörde nach den Umständen des Einzelfalls nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen getroffen hat.

    Vielmehr gilt auch insoweit der allgemeine Grundsatz, dass die für die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständige Behörde in sachgerechtem und rationellem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen diejenigen Maßnahmen zu treffen hat, die der Bedeutung des aufzuklärenden Verkehrsverstoßes gerecht werden und in gleichliegenden Fällen erfahrungsgemäß zum Erfolg führen können (vgl. Beschluss des BVerwG vom 9. Dezember 1993 - 11 B 113.93 -, Juris-Dok. Nr. WBRE 310676304 m.w.N. sowie Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 9. April 1991 - 10 S 745/91 -, NZV 1991, 328).

  • BVerwG, 12.02.1986 - 7 B 180.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Auflage zur Führung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2005 - 2 UE 582/04
    Allerdings kann sich die Beklagte mit dem Ziel einer großzügigeren Bemessung der Anhörungsfrist nicht generell auf die speziellen Verhältnisse einer Großstadt im Ballungsgebiet, vor allem auf die dort gegebenen besonderen organisatorischen und technischen Schwierigkeiten berufen, die die Feststellung und Benachrichtigung des Kraftfahrzeughalters nach einer Kennzeichenanzeige verzögern können (vgl. Senatsurteil vom 23. Juli 1985 - 2 OE 86/83 - sowie Beschluss des BVerwG vom 12. Februar 1986 - 7 B 180.85 -).
  • BVerwG, 11.08.1999 - 3 B 96.99

    Zum Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, und zur Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2005 - 2 UE 582/04
    Das damit verbundene Risiko, dass derartige Verkehrsverstöße ungeahndet bleiben, muss die Rechtsordnung nicht von Verfassungs wegen hinnehmen, weil sie sich damit für einen nicht unbeträchtlichen Teilbereich von vornherein der Möglichkeit begäbe, durch die Androhung von Sanktionen Verkehrsverstößen und den damit verbundenen Gefahren namentlich für die anderen Verkehrsteilnehmer im allgemeinen Interesse vorzubeugen (vgl. Beschluss des BVerwG vom 11. August 1999 - 3 B 96.99 -, NZV 2000, 385 f.).
  • BVerwG, 23.12.1996 - 11 B 84.96

    Revisionsgerichtliche Bestimmung der Anforderungen an die Ermittlungen der

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2005 - 2 UE 582/04
    Nach ständiger, auch von dem Verwaltungsgericht zugrunde gelegter Rechtsprechung (vgl. z. B. die Beschlüsse des BVerwG vom 9. Dezember 1993 - 11 B 113.93 - und vom 23. Dezember 1996 - 11 B 84.96 -, Juris-Dok. Nr. WBRE310676304 und 410002910, jeweils mit zahlreichen Nachweisen) liegt Unmöglichkeit der Fahrzeugführerfeststellung vor, wenn die für die Ahndung von Verkehrsverstößen zuständige Behörde nach den Umständen des Einzelfalls nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen getroffen hat.
  • BVerwG, 12.02.1980 - 7 B 82.79

    Umfang der Verpflichtung der Polizei zum Anhalten und zur Täterfeststellung im

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2005 - 2 UE 582/04
    Die Fahrtenbuchführungspflicht nach § 31a StVZO ergänzt also die für das Kraftfahrzeug bestehende Kennzeichnungspflicht, wenn dazu besonderer Anlass besteht (vgl. Beschluss des BVerwG vom 12. Februar 1980 - 7 B 82.79 -, Buchholz a.a.O. Nr. 7 m.w.N.), falls nämlich ein Verkehrsverstoß von einigem Gewicht trotz angemessenen und zumutbaren Ermittlungsaufwands der für die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten bzw. -straftaten zuständigen Behörde nicht hat aufgeklärt werden können.
  • VGH Hessen, 19.01.1988 - 2 UE 1246/87

    Fahrtenbuchauflage nach Überschreitung der Anhörungsfrist

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2005 - 2 UE 582/04
    Diese Voraussetzung ist dann gegeben, wenn die ergebnislosen Ermittlungen nicht auf Erinnerungslücken des Halters beruhen, sondern - beispielsweise - auf seiner fehlenden Bereitschaft, etwas zur Aufklärung des Sachverhalts beizutragen (vgl. Senatsurteile vom 27. Januar 1987 - 2 UE 661/86 -, DÖV 1987, 875 f., und vom 19. Januar 1988 - 2 UE 1246/87 -, VRS 75/1988, 144 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.1991 - 10 S 745/91

    Zur Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage bei überhöhter Geschwindigkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2005 - 2 UE 582/04
    Vielmehr gilt auch insoweit der allgemeine Grundsatz, dass die für die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständige Behörde in sachgerechtem und rationellem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen diejenigen Maßnahmen zu treffen hat, die der Bedeutung des aufzuklärenden Verkehrsverstoßes gerecht werden und in gleichliegenden Fällen erfahrungsgemäß zum Erfolg führen können (vgl. Beschluss des BVerwG vom 9. Dezember 1993 - 11 B 113.93 -, Juris-Dok. Nr. WBRE 310676304 m.w.N. sowie Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 9. April 1991 - 10 S 745/91 -, NZV 1991, 328).
  • VG Braunschweig, 30.06.2004 - 6 A 493/03

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h abzüglich der

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2005 - 2 UE 582/04
    Ein kaufmännischer Wirtschaftsbetrieb muss nämlich grundsätzlich ohne Rücksicht auf die persönliche Erinnerung einzelner Personen in der Lage sein, Geschäftsfahrten anhand schriftlicher Unterlagen zu rekonstruieren und den jeweiligen Fahrzeugführer im Einzelfall festzustellen (vgl. zuletzt Urteil des VG Braunschweig vom 30. Juni 2004 - 6 A 493/03 -, NZV 2005, 164 ff., mit zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 09.06.1992 - VI ZR 215/91

    Vorrang beantragter Zeugenvernehmung gegenüber Protokollurkunde aus anderem

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2005 - 2 UE 582/04
    Die Ausübung des der Beklagten durch § 31a Abs. 1 StVZO eingeräumten "intendierten" Ermessens (Senatsurteil vom 25. Juni 1991 - 2 UE 2271/90 -, VRS 83/1992, 236) ist schließlich ebenfalls gerichtlich nicht zu beanstanden.
  • VGH Hessen, 27.01.1987 - 2 UE 661/86

    Fahrtenbuchauflage gegenüber schweigendem Halter

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2005 - 2 UE 582/04
    Diese Voraussetzung ist dann gegeben, wenn die ergebnislosen Ermittlungen nicht auf Erinnerungslücken des Halters beruhen, sondern - beispielsweise - auf seiner fehlenden Bereitschaft, etwas zur Aufklärung des Sachverhalts beizutragen (vgl. Senatsurteile vom 27. Januar 1987 - 2 UE 661/86 -, DÖV 1987, 875 f., und vom 19. Januar 1988 - 2 UE 1246/87 -, VRS 75/1988, 144 ff.).
  • BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 7.95

    Das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts bewahrt nicht vor einer

  • VGH Hessen, 25.06.1991 - 2 UE 2271/90

    Fahrtenbuchauflage; "intendiertes Ermessen"; Beschränkung der Begründungspflicht;

  • BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74

    Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen

  • VG Frankfurt/Main, 18.04.1991 - III/1 E 2126/89

    Zugangsnachweis; Beweislast; Fahrerfeststellung; Fahrtenbuch; Anhörungsbogen;

  • VGH Bayern, 18.02.2016 - 11 BV 15.1164

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs

    In den Akten befinden sich auch keine Auslaufvermerke oder Datenauszüge, die den Versand belegen würden (zu diesem Erfordernis vgl. HessVGH, U. v. 22.3.2005 - 2 UE 582/04 - NJW 2005, 2411 = juris Rn. 27; NdsOVG, B. v. 10.3.2006 - 12 ME 48/06 - juris Rn. 12; OVG Berlin-Bbg, B. v. 21.1.2013 - OVG 1 S 50.12 - juris Rn. 4; Haus in Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 1. Auflage 2014, § 31a StVZO Rn. 69).
  • VG Lüneburg, 03.12.2018 - 1 A 246/17

    Ermittlungsmaßnahmen; Mitwirkung; Zeugenfragebogen; Zugang

    Zu bestimmten Maßnahmen ist die Behörde dabei nicht verpflichtet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.12.1993 - 11 B 113.93 -, juris Rn. 4; Hess. VGH, Beschl. v. 22.3.2005 - 2 UE 582/04 -, juris Rn. 27).

    Das Ergreifen aller angemessenen und zumutbaren Ermittlungsmaßnahmen durch den Beklagten setzt - wie der Beklagte bereits mit Schreiben vom 30. November 2018 ausführte - vorliegend nicht voraus, dass der Zeugenfragebogen vom 19. September 2016 den Kläger auch tatsächlich erreicht hat (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 10.3.2006 - 12 ME 48/06 -, juris Rn. 14; Hess. VGH, Beschl. v. 22.3.2005 - 2 UE 582/04 -, juris Rn. 29 f.; kritisch: OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 19.2.2015 - OVG 1 B 1.13 -, juris Rn. 25).

    Eine nachträgliche Betrachtung ist nicht anzustellen (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 22.3.2005 - 2 UE 582/04 -, juris Rn. 29).

  • OVG Niedersachsen, 10.03.2006 - 12 ME 48/06

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der befristeten Führung eines Fahrtenbuches;

    Auch eine nicht zu widerlegende Behauptung des Fahrzeughalters, ihm seien vor der Zustellung des Bescheides mit der Fahrtenbuchauflage keine Schreiben zugegangen, die die ermittelnde Behörde als einfache Briefsendungen an ihn gesandt haben wolle, steht der Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs nicht von vornherein entgegen (wie HessVGH, Urt. v. 22.03.2005 - 2 UE 582/04 -, NJW 2005, 2411).

    Entscheidend ist danach, ob die Behörde vor dem Eintritt der Verfolgungsverjährung alle aus ihrer Sicht notwendigen und zumutbaren Ermittlungen durchgeführt hat, die mit vertretbarem Aufwand erfahrungsgemäß einen hinreichenden Aufklärungserfolg versprechen, und dass diese Ermittlungsbemühungen erfolglos geblieben sind (ebenso HessVGH, Urt. v. 22.03.2005 - 2 UE 582/04 -, NJW 2005, 2411).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2016 - 8 B 64/16

    Führen eines Fahrtenbuchs bei Unmöglichkeit der Feststellung eines

    vgl. u. a. OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 28. April 1999 - 7 A 10772/99 -, ZfSch 2000, 131; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30. November 1999 - 10 S 2436/99 -, NZV 2001, 448 = juris Rn. 3; Hess. VGH, Urteil vom 22. März 2005 - 2 UE 582/04 -, NJW 2005, 2411 = juris Rn. 29; Nds. OVG, Beschluss vom 2. November 2006 - 12 LA 177/06 -, ZfSch 2007, 119 = juris Rn. 24; Saarl.
  • VG Gelsenkirchen, 12.08.2011 - 14 L 716/11

    Fahrtenbuchauflage, Voraussetzungen

    BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1993 - 11 B 113.93 -, juris, Rdnr. 4; Beschluss vom 21. Oktober 1987 - 7 B 162.87 -, Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 18, jeweils m. w. N.; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. November 1999 - 10 S 2436/99 -, juris, Rdnr. 2; OVG NRW, Beschluss vom 25. August 2004 - 8 B 1519/04 - Hessischer VGH, Urteil v. 22. März 2005 - 2 UE 582/04 -, juris, Rdnr. 21.
  • VG Stuttgart, 19.12.2008 - 5 K 3346/08

    Rechtsschutz gegen Beschlagnahme und Einziehung eines Hundes

    1 St 242/88">NJW 1989, 1873, 1874; HessVGH, Urteil vom 22.03.2005 - 2 UE 582/04 -, NJW 2005, 2411, 2414; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl., RdNrn.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2013 - 1 S 50.12

    Rechtliche Bewertung des Bestreitens des Zugangs der Anhörungsbögen im

    Anders sieht es freilich insbesondere der - von der Beschwerde ins Feld geführte - Hessische Verwaltungsgerichtshof, wonach die zuständige Behörde, auf deren Sicht es allein ankomme, davon ausgehen dürfe, dass jedenfalls eines von zwei ausweislich entsprechender Datensatzauszüge korrekt adressierten und abgesandten Anhörungsschreiben, die auch nicht als unzustellbar an sie zurückgelangt seien, den Empfänger erreicht haben müsse und das Ausbleiben einer jeglichen Reaktion hierauf Ausdruck der fehlenden Bereitschaft des Fahrzeughalters sei, an der Aufklärung des zu Grunde-4- liegenden Verkehrsverstoßes sachdienlich mitzuwirken; dies könne nicht im Nachhinein in dem Streit über die Rechtmäßigkeit einer von der Straßenverkehrsbehörde getroffenen Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs gerichtlich beanstandet werden (Hess. VGH , Urteil vom 22. März 2005 - 2 UE 582/04 -, NJW 2005, 2411, 2413 f.; dazu bereits OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss des Senats vom 26. Februar 2010 - OVG 1 N 134.09 -, S. 7 f. des Entscheidungsabdrucks).
  • OVG Saarland, 18.07.2016 - 1 B 131/16

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung bei der

    BVerwG, Beschluss vom 14.5.1997, wie vor, Rdnr. 5; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.3.2011, wie vor, und vom 25.5.2007 - 1 B 121/07 - Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 18.2.2016 - 11 BV 15.1164 - Juris, Rdnr. 18, und vom 10.10.2006 - 11 CS 06.607 -, Juris, Rdnr. 21; Hessischer VGH, Urteil vom 22.3.2005 - 2 UE 582/04 -, Juris, Rdnr. 24.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2015 - 1 B 1.13

    Fahrtenbuchanordnung; Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers;

    Nach der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 10. März 2006 - 12 ME 48/06 -, juris Rn. 12, vom 17. September 2007 - 12 ME 225/07 -, juris Rn. 4 und Beschluss vom 6. April 2010 - 12 ME 47/10 -, juris Rn. 6; vgl. ferner Hessischer VGH, Beschluss vom 22. März 2005 - 2 UE 582/04 -, juris Rn. 27), der sich der Senat anschließt, lassen Datensatzauszüge den Schluss auf die Absendung eines Schreibens dann zu, wenn die Übersendung eines in einem Datenauszug vermerkten Schreibens der gängigen Verwaltungspraxis entspricht.
  • VG Leipzig, 26.04.2017 - 1 K 855/16

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches

    Es genügt vielmehr, dass es der zuständigen Behörde nach den oben genannten Maßstäben nicht möglich gewesen ist den Fahrer zu ermitteln (vgl. VG Leipzig, Urt. v. 20.4.2012 - 1 K 117/11 - HessVGH, Urt. v. 22.3.2005, NJW 2005, 2411).
  • VG Hamburg, 20.10.2014 - 15 E 4571/14

    Fahrtenbuchauflage - hier: zur Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers

  • VG Minden, 25.05.2023 - 2 L 185/23
  • VG Gelsenkirchen, 23.02.2021 - 14 K 3990/20

    Fahrtenbuch Geschwindigkeitsverstoß Zeugnisverweigerungsrecht Gesellschaft

  • VG Gelsenkirchen, 17.09.2020 - 14 K 2947/20

    Fahrtenbuchanordnung, Geschwindigkeitsverstoß

  • VG Düsseldorf, 24.05.2012 - 6 K 8411/10

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs bei der Umöglichkeit der Feststellung

  • VG Gelsenkirchen, 04.01.2021 - 14 L 1707/20

    Fahrtenbuch, Probefahrt, Dokumentationspflicht, unbekannter Käufer

  • VG Stuttgart, 12.07.2019 - 17 K 3012/18
  • VG Freiburg, 22.09.2017 - 5 K 3987/17

    Führung eines Fahrtenbuches

  • VGH Bayern, 30.09.2008 - 11 CS 08.1953

    Fahrtenbuchauflage; behaupteter Nichtzugang des Anhörungsbogens;

  • VG Gelsenkirchen, 22.03.2012 - 14 L 321/12

    Fahrtenbuchauflage - Schweigerecht und Mitwirkungspflicht des Fahrzeughalters

  • VG Berlin, 25.01.2012 - 11 K 441.11

    Rechtsschutz gegen Anordnung einer Fahrtenbuchauflage

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2010 - 1 N 134.09

    Angemessenheit der behördlichen Aufklärungsbemühungen bei Fahrtenbuchauflage

  • VGH Hessen, 05.03.2008 - 2 TG 2478/07
  • VG Gelsenkirchen, 31.07.2013 - 14 L 803/13

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchanordnung; Geschwindigkeitsübertretung; Verkehrsverstoß;

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