Rechtsprechung
OLG Hamburg, 25.11.2016 - 2 UF 111/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Hamburg
§ 302 Abs 1 InsO, § 170 StGB
Trennungsunterhalt: Anforderungen an die Feststellung einer vorsätzlichen Unterhaltspflichtverletzung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Feststellung, dass eine Unterhaltsforderung aus einer unerlaubten Handlung herrührt
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zu den Anforderungen an den Nachweis eines vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährten Trennungsunterhalts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen der Feststellung, dass eine Unterhaltsforderung aus einer unerlaubten Handlung herrührt
- rechtsportal.de
InsO § 302 Abs. 1 ; StGB § 170
Voraussetzungen der Feststellung, dass eine Unterhaltsforderung aus einer unerlaubten Handlung herrührt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vorsätzliche Verletzung der Verpflichtung zur Zahlung von Trennungsunterhalt
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Barmbek, 26.07.2016 - 892 F 103/13
- OLG Hamburg, 25.11.2016 - 2 UF 111/16
Papierfundstellen
- FamRZ 2017, 1126
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.03.2016 - IX ZB 65/14
Schadenersatzanspruch aus vorsätzlicher Unterhaltspflichtverletzung: …
- OLG Hamm, 20.02.2020 - 4 UF 153/19
Insolvenz; Restschuldbefreiung; vorsätzliche und pflichtwidrige Nichtgewährung …
Durch die objektive Feststellung des Bestehens einer Unterhaltsverpflichtung wird der Vorsatz nicht indiziert; vielmehr bedarf es regelmäßig weiterer, vom Gläubiger zu beweisender Indizien (z.B. einer Titulierung des Unterhaltsanspruchs), aus denen sich entnehmen lässt, dass sich der Schuldner seiner Unterhaltspflicht bewusst war oder sein musste (OLG Hamburg, Beschluss vom 25.11.2016 - 2 UF 111/16 - FamRZ 2017, 1126). - OLG Brandenburg, 10.03.2023 - 13 UF 104/22
Unterhaltsverpflichtung im Insolvenzverfahren; Verjährung des …
Nur wenn der anwaltlich beratene Pflichtige zu dem sicheren Schluss kommen musste, dass eine Unterhaltspflicht seinerseits in einer bestimmten Höhe unabweisbar sei, handelte er bei deren (weiterer) Nichterfüllung vorsätzlich (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 25.11.2016 - 2 UF 111/16 - FamRZ 2017, 1126; OLG Hamm…, Beschluss vom 20. Februar 2020 - II-4 UF 153/19 -, Rn. 30 - 31, juris). - AG Lüdenscheid, 19.07.2019 - 5 F 920/17 Bedingter Vorsatz genügt (siehe OLG Hamburg, Beschluss vom 25.11.2016, 2 UF 111/16).