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   OLG Karlsruhe, 10.11.1999 - 2 UF 229/98   

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https://dejure.org/1999,3574
OLG Karlsruhe, 10.11.1999 - 2 UF 229/98 (https://dejure.org/1999,3574)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.11.1999 - 2 UF 229/98 (https://dejure.org/1999,3574)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. November 1999 - 2 UF 229/98 (https://dejure.org/1999,3574)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterhaltsanspruch; Volljähriges behindertes Kind; Vermögensbildung; Vermögenseinsatz; Beschränkung oder Wegfall der Unterhaltspflicht

  • Judicialis

    BGB § 1601; ; BGB § 1602 Abs. 2; ; BGB § 1610 Abs. 1; ; BGB § 1611 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterhaltsanspruch eines volljährigen behinderten Kindes; Vermögenseinsatz; Beschränkung oder Wegfall der Unterhaltspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 47
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 11.02.2010 - VI R 61/08

    Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für behindertes Kind bei Unzumutbarkeit des

    Nach diesen Grundsätzen dürfen schwerbehinderte volljährige Kinder, die ihren angemessenen Bedarf nicht selbst decken können und bei denen ungewiss ist, ob ihr Unterhaltsbedarf im Alter durch Unterhaltsleistungen der Eltern gedeckt werden kann, maßvoll Vermögen bilden; eine als Altersvorsorge dienende vermietete Eigentumswohnung braucht deshalb nicht vor der Inanspruchnahme elterlichen Unterhalts verwertet zu werden (Urteil des OLG Karlsruhe vom 10. November 1999  2 UF 229/98, Zeitschrift für das Familienrecht 2001, 47).
  • BFH, 30.10.2008 - III R 97/06

    Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für den kranken Sohn - Unzumutbarkeit des

    Schwerbehinderte volljährige Kinder, die ihren angemessenen Bedarf nicht selbst decken können und bei denen ungewiss ist, ob ihr Unterhaltsbedarf im Alter durch Unterhaltsleistungen der Eltern gedeckt werden kann, dürfen maßvoll Vermögen bilden; eine als Altersvorsorge dienende vermietete Eigentumswohnung braucht deshalb nicht vor der Inanspruchnahme elterlichen Unterhaltes verwertet zu werden (OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. November 1999 2 UF 229/98, FamRZ 2001, 47).
  • BFH, 28.04.2010 - VI B 142/09

    Vermögen im Sinne des § 33a Abs. 1 S. 3 EStG

    Aus diesem Grund sah das von den Klägern als Divergenzentscheidung herangezogene Urteil in BFH/NV 2009, 728 auch keine Notwendigkeit, dass eine als Altersvorsorge dienende vermietete Eigentumswohnung vor der Inanspruchnahme elterlichen Unterhaltes zu verwerten ist (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 728, unter Bezugnahme auf Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 10. November 1999  2 UF 229/98, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2001, 47).
  • FG Münster, 25.06.2002 - 6 K 7313/00

    Existenzieller Lebensbedarf eines behinderten Kindes - Anrechnung eigenen

    Dementsprechend wird behinderten Kindern auch nach zivilrechtlichen Regeln erlaubt, maßvoll Vermögen zu bilden (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. November 1999, 2 UF 229/98, Fam. Rz. 2001, 47).
  • FG Münster, 25.06.2003 - 6 K 7313/00

    Rückforderung zuviel gezahlten Kindergeldes; Nachweis eines behinderungsbedingten

    Dementsprechend wird behinderten Kindern auch nach zivilrechtlichen Regeln erlaubt, maßvoll Vermögen zu bilden (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. November 1999, 2 UF 229/98, Fam. Rz. 2001, 47).
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2003 - 12 ME 518/03

    Bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter; Erwerbsminderung; freiwillig;

    Das Gesetz hebt insoweit allein auf die Begriffe der Bedürftigkeit einerseits und der Leistungsfähigkeit andererseits ab (vgl. Münchener Kommentar zum BGB, 2. Aufl. 1987, § 1602 Rn. 11 f.).Grundsätzlich bleiben Eltern gegenüber ihren erwerbsunfähigen volljährigen Kindern unterhaltspflichtig (vgl. für den Fall der Behinderung Diederichsen in Palandt, Kommentar zum BGB, 62. Aufl. 2003, § 1602 Rn. 15; OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.12.2000 - UF 188/00 - FamRZ 2001, 1724; OLG Karlsruhe, Urt. v. 10.11.1999 - 2 UF 229/98 - FamRZ 2001, 47).
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