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   OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 2 UF 260/11   

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https://dejure.org/2012,7918
OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 2 UF 260/11 (https://dejure.org/2012,7918)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.03.2012 - 2 UF 260/11 (https://dejure.org/2012,7918)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. März 2012 - 2 UF 260/11 (https://dejure.org/2012,7918)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angemessenheit der Teilungskosten für die interne Teilung einer betrieblichen Altersversorgung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersAusglG § 13
    Angemessenheit der Teilungskosten für die interne Teilung einer betrieblichen Altersversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teilungskosten für die interne Teilung einer betrieblichen Altersversorgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 38
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.02.2012 - XII ZB 172/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Ausgleich von Anrechten mit geringem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 2 UF 260/11
    Nach der wohl herrschenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur, der sich der Senat und nunmehr auch der BGH angeschlossen haben (Senat FamRZ 2011, 1948; BGH, Beschluss vom 01.02.2012, XII ZB 172/11, Tz. 40 - veröffentlicht in juris -), umfassen die Teilungskosten nicht nur die Kosten, die mit der Einrichtung des Kontos für den Ausgleichsberechtigten entstehen, sondern auch die sog. Teilungsfolgekosten, insbesondere auch die im Rahmen der Kontenverwaltung für den Versorgungsberechtigten erwachsenden Mehrkosten (Palandt/Brudermüller, BGB, 71. Aufl., § 13 VersAusglG Rn. 1; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 1945; OLG Nürnberg FamRZ 2011, 898; OLG Stuttgart FamRZ 2010, 1906).

    Verallgemeinerungsfähige Aussagen zur Höhe z.B. der bei betrieblichen Direktzusagen entstehenden Kosten sind nach Auffassung des Bundesgerichtshofs nicht möglich (BGH, Beschluss vom 01.02.2012, a.a.O., Tz. 51 unter Hinweis auf BT-Drucks. 16/10144 S. 125).

    Denn das Gericht habe insoweit auch die Besonderheiten des Einzelfalles und das gesamte Vorbringen des Versorgungsträgers zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 01.02.2012, a.a.O., Tz. 52, 53).

    Entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drucks.16/11903, S.53) und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 01.02.2012, a.a.O., Tz. 50) soll bei hohen Anrechten kein Abzug von Teilungskosten zugelassen werden, der das Anrecht empfindlich schmälert (aa) und die geltend gemachten Kosten dürfen nicht außer Verhältnis zum Aufwand des Versorgungsträgers stehen (bb).

  • OLG Karlsruhe, 26.07.2011 - 2 UF 231/10

    Versorgungsausgleich: Angemessenheit der Höhe von Teilungskosten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 2 UF 260/11
    Nach der wohl herrschenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur, der sich der Senat und nunmehr auch der BGH angeschlossen haben (Senat FamRZ 2011, 1948; BGH, Beschluss vom 01.02.2012, XII ZB 172/11, Tz. 40 - veröffentlicht in juris -), umfassen die Teilungskosten nicht nur die Kosten, die mit der Einrichtung des Kontos für den Ausgleichsberechtigten entstehen, sondern auch die sog. Teilungsfolgekosten, insbesondere auch die im Rahmen der Kontenverwaltung für den Versorgungsberechtigten erwachsenden Mehrkosten (Palandt/Brudermüller, BGB, 71. Aufl., § 13 VersAusglG Rn. 1; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 1945; OLG Nürnberg FamRZ 2011, 898; OLG Stuttgart FamRZ 2010, 1906).

    Überwiegend wird ein prozentualer Kostenansatz mit 2 % bis 3 % des Kapitalwerts entsprechend der bislang bei der Realteilung erfolgten und gebilligten Praxis für zulässig erachtet (BT-Drucks. 16/10144 S. 57; Palandt/Brudermüller, a.a.O., § 13 VersAusglG Rn. 1; Senat FamRZ 2011, 1948; OLG Nürnberg FamRZ 2011, 1947; OLG Celle FamRZ 2011, 1946; OLG Stuttgart 2010, 1906 ).

  • OLG Stuttgart, 25.06.2010 - 15 UF 120/10

    Versorgungsausgleich: Angemessene Teilungskosten des Versorgungsträgers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 2 UF 260/11
    Nach der wohl herrschenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur, der sich der Senat und nunmehr auch der BGH angeschlossen haben (Senat FamRZ 2011, 1948; BGH, Beschluss vom 01.02.2012, XII ZB 172/11, Tz. 40 - veröffentlicht in juris -), umfassen die Teilungskosten nicht nur die Kosten, die mit der Einrichtung des Kontos für den Ausgleichsberechtigten entstehen, sondern auch die sog. Teilungsfolgekosten, insbesondere auch die im Rahmen der Kontenverwaltung für den Versorgungsberechtigten erwachsenden Mehrkosten (Palandt/Brudermüller, BGB, 71. Aufl., § 13 VersAusglG Rn. 1; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 1945; OLG Nürnberg FamRZ 2011, 898; OLG Stuttgart FamRZ 2010, 1906).
  • BGH, 26.01.2011 - XII ZB 504/10

    Interne Teilung nach Versorgungsausgleichsgesetz: Angabe der Fassung oder des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 2 UF 260/11
    Die Aufnahme der maßgeblichen Versorgungsregelung in den Tenor bringt zum Ausdruck, dass das Familiengericht die Anforderungen des § 11 Abs. 1 VersAusglG geprüft hat und für erfüllt hält (BGH FamRZ 2011, 547 Tz. 25).
  • OLG Nürnberg, 03.11.2010 - 11 UF 500/10

    Durchführung des Versorgungsausgleichs: Zulässigkeit der Berechnung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 2 UF 260/11
    Nach der wohl herrschenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur, der sich der Senat und nunmehr auch der BGH angeschlossen haben (Senat FamRZ 2011, 1948; BGH, Beschluss vom 01.02.2012, XII ZB 172/11, Tz. 40 - veröffentlicht in juris -), umfassen die Teilungskosten nicht nur die Kosten, die mit der Einrichtung des Kontos für den Ausgleichsberechtigten entstehen, sondern auch die sog. Teilungsfolgekosten, insbesondere auch die im Rahmen der Kontenverwaltung für den Versorgungsberechtigten erwachsenden Mehrkosten (Palandt/Brudermüller, BGB, 71. Aufl., § 13 VersAusglG Rn. 1; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 1945; OLG Nürnberg FamRZ 2011, 898; OLG Stuttgart FamRZ 2010, 1906).
  • OLG Düsseldorf, 26.05.2011 - 7 UF 218/10

    Höhe der Teilungskosten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 2 UF 260/11
    Nach der wohl herrschenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur, der sich der Senat und nunmehr auch der BGH angeschlossen haben (Senat FamRZ 2011, 1948; BGH, Beschluss vom 01.02.2012, XII ZB 172/11, Tz. 40 - veröffentlicht in juris -), umfassen die Teilungskosten nicht nur die Kosten, die mit der Einrichtung des Kontos für den Ausgleichsberechtigten entstehen, sondern auch die sog. Teilungsfolgekosten, insbesondere auch die im Rahmen der Kontenverwaltung für den Versorgungsberechtigten erwachsenden Mehrkosten (Palandt/Brudermüller, BGB, 71. Aufl., § 13 VersAusglG Rn. 1; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 1945; OLG Nürnberg FamRZ 2011, 898; OLG Stuttgart FamRZ 2010, 1906).
  • OLG Köln, 12.05.2011 - 25 UF 175/10

    Höhe der Teilungskosten im Rahmen des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 2 UF 260/11
    Es ist mithin nicht notwendig, eine ins Einzelne gehende Darlegung und Kalkulierung der Kosten vorzunehmen (OLG Köln FamRZ 2011, 1795 Tz. 16).
  • OLG Frankfurt, 09.04.2013 - 2 UF 79/11

    Angemessenheit der Teilungskosten nach § 13 VersAusglG

    Die Angemessenheitsprüfung muss sich darauf beschränken, unter Zuhilfenahme der üblicherweise bei der Einrichtung jedes neuen Versicherungsvertrages entstehenden Kosten zu überprüfen, ob die in den Teilungsordnungen enthaltenen Pauschalsätze zu einer hinnehmbaren Verteilung tatsächlicher Teilungskosten zwischen den Versicherten führen, oder ob - wegen zu hoher Prozentsätze oder zu hoher Grenzbeträge - der Versorgungsträger weitere Gewinne abschöpft (vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.03.2012 zu Az. 2 UF 260/11, FamRZ 2013, 38-40, zitiert nach Juris, Rn. 23).
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