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   OLG Frankfurt, 15.06.2018 - 2 UF 41/18   

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https://dejure.org/2018,18723
OLG Frankfurt, 15.06.2018 - 2 UF 41/18 (https://dejure.org/2018,18723)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.06.2018 - 2 UF 41/18 (https://dejure.org/2018,18723)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Juni 2018 - 2 UF 41/18 (https://dejure.org/2018,18723)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JurPC

    Kindeswohlgefährdung durch Smartphones und Internetzugänge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kindeswohlgefährdung durch Smartphones und Internetzugänge

  • online-und-recht.de

    Smartphone gefährdet das Kindeswohl nicht grundsätzlich

  • kanzlei.biz

    Keine generelle Kindeswohlgefährdung durch Smartphonenutzung und Internetzugang

  • rabüro.de

    Zur Kindeswohlgefährdung durch Smartphones und Internetzugänge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1666 ; BGB § 1666a
    Smartphone; Tablet; Kindeswohlgefährdung

  • rechtsportal.de

    BGB § 1666 ; BGB § 1666a
    Wirksamkeit der gerichtlichen Auflage, Maßnahmen der Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (27)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Ohne konkrete Kindeswohlgefährdung keine familiengerichtlichen Auflagen zur Mediennutzung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Ohne konkrete Kindeswohlgefährdung keine Auflagen des Gerichts zur Mediennutzung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Ohne konkrete Kindeswohlgefährdung keine Auflagen des Gerichts zur Mediennutzung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Richterliche Medienerziehung gestoppt

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Eltern entscheiden selbst über Internetnutzung ihrer Kinder

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Smartphonenutzung durch Kinder ohne konkrete Anhaltspunkte keine Kindeswohlgefährdung - insofern keine familiengerichtlichen Auflagen zur Mediennutzung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Keine konkrete Kindeswohlgefährdung durch Smartphone-Nutzung und freiem Internetzugang

  • heise.de (Pressebericht, 09.07.2018)

    Kind darf Smartphone haben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ein 8-jähriges Mädchen mit freiem Internetzugang und eigenem Smartphone

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kindeswohl: Darf das Gericht einer 8-Jährigen das Smartphone verbieten?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schädigungspotenzial von Smartphones für Kinder: Nicht gefährlicher als Junkfood oder langes Fernsehen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kindeswohlgefährdung durch Smartphones und Internetzugänge

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Familiengerichtliche Auflagen zur Nutzung von Medien und Smartphones nur bei konkreter Kindeswohlgefährdung

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Kindeswohlgefährdung durch Smartphones und Internetzugänge

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ohne konkrete Kindeswohlgefährdung keine familiengerichtlichen Auflagen zur Mediennutzung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Smartphone-Verbot für Achtjährige? - Per Verbot darf sich ein Familiengericht nur einmischen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Familiengerichtliche Anordnungen hinsichtlich der Verwendung von Smartphones und Internetzugängen

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Familiengerichtliches Smartphoneverbot nur bei konkreter Kindeswohlgefährdung gerechtfertigt

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Ohne konkrete Kindeswohlgefährdung keine familiengerichtlichen Auflagen zur Mediennutzung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 10.07.2018)

    Smartphone für Neunjährige nicht generell schädlich

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Gefährden Smartphones das Kindeswohl?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ohne Hinweise auf Kindeswohlgefährdung keine Auflagen zur Mediennutzung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gerichtliche Anordnungen zur Mediennutzung des Kindes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wann kann das Familiengericht die Mediennutzung durch Kinder regeln?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darf ein Gericht einer 8-Jährigen das Smartphone verbieten?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Besitz eines Smartphones einer 8-Jährigen rechtfertigt nicht die Annahme einer Kindeswohlgefährdung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine familiengerichtlichen Auflagen zur Mediennutzung ohne konkrete Kindeswohlgefährdung - Gericht darf nicht ohne Anhaltspunkte in die grundrechtlich geschützten Elternrechte eingreifen

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 1190
  • FamRZ 2018, 1316
  • MMR 2019, 253
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • AG Bad Hersfeld, 22.07.2016 - F 361/16

    Vater muss Messenger-Apps vom Handy seiner Tochter löschen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2018 - 2 UF 41/18
    Die Nutzung digitaler Medien muss zum Schutz von Minderjährigen gegebenenfalls pädagogisch begleitet werden, hier ergeben sich jedoch individuelle Spielräume, die - solange keine konkrete Kindeswohlgefährdung vorliegt - innerhalb der jeweiligen Familien eigenverantwortlich festgelegt werden kann (vgl. Herberger juris PR-FamR 14/17 Anm. 2; juris FamR 7/2018 Anm. 2, Leipold NZFam 2016, 953).
  • BVerfG, 13.07.2017 - 1 BvR 1202/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen den teilweisen Entzug der elterlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2018 - 2 UF 41/18
    Aufgabe des Staates ist es daher nicht, die im Interesse des Kindeswohls objektiv beste Art der Sorgerechtsausübung - soweit eine solche überhaupt festgestellt werden kann - sicherzustellen, sondern staatliche Maßnahmen können erst dann ergriffen werden, wenn die Eltern ihrer Verantwortung nicht gerecht werden (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13. Juli 2017- 1 BvR 1202/17; Beschluss vom 14. Juni 2014 - 1 BvR 725/14).
  • BVerfG, 19.11.2014 - 1 BvR 1178/14

    Sorgerechtsentziehung setzt eingehende Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2018 - 2 UF 41/18
    Im Hinblick darauf, dass staatliche Maßnahmen insoweit immer auch die Grundrechte der Eltern nach Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 1 Abs. 1 GG tangieren, stellt insbesondere das Bundesverfassungsgericht hohe Anforderungen für staatliche Eingriffe in die elterliche Personensorge (ständige Rechtsprechung vgl. Bundesverfassungsgericht FamRZ 2016, 439, FamRZ 2015, 112, FamRZ 12, 1127, FamRZ 14, 907, 1177 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 14.06.2014 - 1 BvR 725/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die im Wege der einstweiligen Anordnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2018 - 2 UF 41/18
    Aufgabe des Staates ist es daher nicht, die im Interesse des Kindeswohls objektiv beste Art der Sorgerechtsausübung - soweit eine solche überhaupt festgestellt werden kann - sicherzustellen, sondern staatliche Maßnahmen können erst dann ergriffen werden, wenn die Eltern ihrer Verantwortung nicht gerecht werden (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13. Juli 2017- 1 BvR 1202/17; Beschluss vom 14. Juni 2014 - 1 BvR 725/14).
  • BVerfG, 20.01.2016 - 1 BvR 2742/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Rückübertragung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2018 - 2 UF 41/18
    Im Hinblick darauf, dass staatliche Maßnahmen insoweit immer auch die Grundrechte der Eltern nach Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 1 Abs. 1 GG tangieren, stellt insbesondere das Bundesverfassungsgericht hohe Anforderungen für staatliche Eingriffe in die elterliche Personensorge (ständige Rechtsprechung vgl. Bundesverfassungsgericht FamRZ 2016, 439, FamRZ 2015, 112, FamRZ 12, 1127, FamRZ 14, 907, 1177 jeweils m.w.N.).
  • AG Bad Hersfeld, 27.10.2017 - 63 F 290/17

    Beschluss zum Sorgerecht - elterliche Aufsichtspflicht bei Medien-Nutzung durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2018 - 2 UF 41/18
    Mit den Entscheidungen des Amtsgerichts Bad Hersfeld (Beschluss vom 15. Mai 2017, 63 F 120/17 EASO, Beschluss vom 20.3.2017, 63 F 111/17 EASO; Beschluss vom 27.10.2017 - 63 F 290/17, NZFam 2018, 414 - mit Anm. Leipold) ist davon auszugehen, dass Medien- und Internetkonsum durch Kinder und Jugendliche Gefahren birgt, denen Eltern geeignet begegnen müssen.
  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10

    Auflage der Fortsetzung einer Psychotherapie im Rahmen einer Umgangsregelung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2018 - 2 UF 41/18
    Dieser Eingriff ist vorliegend nicht gerechtfertigt, da er zur Wahrung der Kindesinteressen nicht nötig ist, weil die Kindesmutter die entsprechenden Hilfemaßnahmen von sich aus wahrnehmen will (vgl. auch Bundesverfassungsgerichts Beschluss vom 1.12.2010 1 BvR 1572/10).
  • BVerfG, 28.02.2012 - 1 BvR 3116/11

    Anforderungen an Grad der Kindeswohlgefährdung zur Rechtfertigung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.06.2018 - 2 UF 41/18
    Im Hinblick darauf, dass staatliche Maßnahmen insoweit immer auch die Grundrechte der Eltern nach Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 1 Abs. 1 GG tangieren, stellt insbesondere das Bundesverfassungsgericht hohe Anforderungen für staatliche Eingriffe in die elterliche Personensorge (ständige Rechtsprechung vgl. Bundesverfassungsgericht FamRZ 2016, 439, FamRZ 2015, 112, FamRZ 12, 1127, FamRZ 14, 907, 1177 jeweils m.w.N.).
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