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   OLG Braunschweig, 30.06.2021 - 2 UF 47/21   

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OLG Braunschweig, 30.06.2021 - 2 UF 47/21 (https://dejure.org/2021,20261)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 30.06.2021 - 2 UF 47/21 (https://dejure.org/2021,20261)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 30. Juni 2021 - 2 UF 47/21 (https://dejure.org/2021,20261)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Wenn Großeltern das Wohl der Kinder aus dem Blick verlieren

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Umgangsrecht der Großeltern muss dem Kindeswohl dienen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wegen eines zerrütteten Verhältnisses zur Mutter: Großeltern zu Recht der Umgang mit ihren Enkeln untersagt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wenn Großeltern das Wohl der Kinder aus dem Blick verlieren

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Umgangsrecht von Großeltern abgelehnt - Wegen erheblichen Konflikten mit der Mutter sieht die Justiz das Wohl der Kinder in Gefahr

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Umgangsrecht der Großeltern? Nicht, wenn diese als Akademiker:innen die "Biographie" der Mutter ablehnen

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Umgangsrecht der Großeltern mit dem Enkelkind?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Umgangsrecht der Großeltern mit ihren Enkeln bei zerrütteten Familienverhältnissen

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Kein Umgangsrecht der Großeltern bei zerrüttetem Verhältnis zu den Eltern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Großeltern haben nicht in jedem Fall ein Recht auf Umgang mit ihren Enkeln - OLG bestätigt Entscheidung des Familiengerichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 1981
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Saarbrücken, 21.04.2017 - 6 UF 20/17

    Kindschaftssache: Kindeswohldienlichkeit eines Umgangsausschlusses für

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.06.2021 - 2 UF 47/21
    Für die Frage, was dem Wohl des Kindes dient, kann § 1626 Abs. 3 S. 2 BGB als Auslegungshilfe herangezogen werden (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.04.2017 - 6 UF 20/17 = BeckRS 2017, 113541; NK-BGB/Peschel-Gutzeit, 3. Aufl., § 1685 Rn. 12; MüKoBGB/Hennemann, 7. Aufl., § 1685 Rn. 12; BT-Drs. 13/4899, 107, 169).

    Der Umgang der Großeltern mit dem Kind dient hingegen regelmäßig nicht seinem Wohl, wenn die - einen solchen Umgang ablehnenden - Eltern und die Großeltern so zerstritten sind, dass das Kind bei einem Umgang in einen Loyalitätskonflikt geriete (BGH, Beschluss vom 12.07.2017, NJW 2017, 2908 Rn. 27, beck-online unter Verweis auf OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.04.2017 - 6 UF 20/17 = BeckRS 2017, 113541 Rn. 12; OLG Brandenburg BeckRS 2016, 06870 = FamRZ 2016, 1092; MüKoBGB/Hennemann, 7. Aufl., § 1685 Rn. 12; Johannsen/Henrich/Jaeger, Familienrecht, 6. Aufl., § 1685 Rn. 5).

    Auch wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Großeltern den verfassungsrechtlich eingeräumten Erziehungsvorrang der Eltern missachten, lässt dies das Umgangsrecht nach § 1685 Abs. 1 BGB ebenfalls als nicht kindeswohldienlich erscheinen (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.04.2017, a.a.O., Rn. 12; Johannsen/Henrich/Jaeger, Familienrecht, 6. Aufl., § 1685 Rn. 5; MüKoBGB/Hennemann, 7. Aufl., § 1685 Rn. 12).

  • BGH, 12.07.2017 - XII ZB 350/16

    Umgang des Kindes mit Großeltern: Kindeswohldienlichkeit bei Ablehnung des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.06.2021 - 2 UF 47/21
    Der Umgang der Großeltern mit dem Kind dient hingegen regelmäßig nicht seinem Wohl, wenn die - einen solchen Umgang ablehnenden - Eltern und die Großeltern so zerstritten sind, dass das Kind bei einem Umgang in einen Loyalitätskonflikt geriete (BGH, Beschluss vom 12.07.2017, NJW 2017, 2908 Rn. 27, beck-online unter Verweis auf OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.04.2017 - 6 UF 20/17 = BeckRS 2017, 113541 Rn. 12; OLG Brandenburg BeckRS 2016, 06870 = FamRZ 2016, 1092; MüKoBGB/Hennemann, 7. Aufl., § 1685 Rn. 12; Johannsen/Henrich/Jaeger, Familienrecht, 6. Aufl., § 1685 Rn. 5).

    a) Gemessen an diesen von dem Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 12.07.2017 (XII ZB 350/16) aufgestellten Kriterien hat das Amtsgericht -Familiengericht - Göttingen zutreffend das Vorliegen der Voraussetzungen für einen Großelternumgang verneint.

  • OLG Brandenburg, 17.12.2015 - 13 UF 186/15
    Auszug aus OLG Braunschweig, 30.06.2021 - 2 UF 47/21
    Der Umgang der Großeltern mit dem Kind dient hingegen regelmäßig nicht seinem Wohl, wenn die - einen solchen Umgang ablehnenden - Eltern und die Großeltern so zerstritten sind, dass das Kind bei einem Umgang in einen Loyalitätskonflikt geriete (BGH, Beschluss vom 12.07.2017, NJW 2017, 2908 Rn. 27, beck-online unter Verweis auf OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.04.2017 - 6 UF 20/17 = BeckRS 2017, 113541 Rn. 12; OLG Brandenburg BeckRS 2016, 06870 = FamRZ 2016, 1092; MüKoBGB/Hennemann, 7. Aufl., § 1685 Rn. 12; Johannsen/Henrich/Jaeger, Familienrecht, 6. Aufl., § 1685 Rn. 5).
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