Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 13.08.2013 - 2 UF 59/13 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 496
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 11.03.2015 - XII ZB 571/13
Beschwerde gegen einen Beschluss im Ehescheidungsverbund: Beginn der …
Dabei tritt in Ehe- und Familienstreitsachen an Stelle des Erlasses die Verkündung der Entscheidung, § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG und §§ 329 Abs. 1, 310 f. ZPO (OLG Zweibrücken Beschluss vom 13. August 2013 - 2 UF 59/13 - juris;… vgl. auch Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2011 - XII ZB 250/11 - FamRZ 2012, 106 Rn. 13).(b) Nach der Gegenmeinung läuft die Fünf-Monats-Frist immer, wenn die Zustellung an den - bereits förmlich - Beteiligten (aus welchen Gründen auch immer) unterblieben ist (OLG Zweibrücken Beschluss vom 13. August 2013 - 2 UF 59/13 - juris;… Keidel/Sternal FamFG 18. Aufl. § 63 Rn. 45 e, der sich für eine entsprechende Anwendung der Norm ausspricht;… vgl. auch Senatsbeschluss vom 10. Juli 2013 - XII ZB 411/12 - FamRZ 2013, 1566 Rn. 16 ff., wonach die Beschwerdefrist auch dann nach Ablauf der fünfmonatigen Frist des § 63 Abs. 3 Satz 2 FamFG beginnt, wenn die erforderliche Zustellung mit Mängeln behaftet war).
- BGH, 11.03.2015 - XII ZB 572/13
Familiensache: Verkündungsmängel einer Entscheidung; Beginn der Beschwerdefrist …
Dabei tritt in Ehe- und Familienstreitsachen an Stelle des Erlasses die Verkündung der Entscheidung, § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG und §§ 329 Abs. 1, 310 f. ZPO (OLG Zweibrücken Beschluss vom 13. August 2013 - 2 UF 59/13 - juris;… vgl. auch Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2011 - XII ZB 250/11 - FamRZ 2012, 106 Rn. 13).(b) Nach der Gegenmeinung läuft die Fünf-Monats-Frist immer, wenn die Zustellung an den - bereits förmlich - Beteiligten (aus welchen Gründen auch immer) unterblieben ist (OLG Zweibrücken Beschluss vom 13. August 2013 - 2 UF 59/13 - juris;… Keidel/Sternal FamFG 18. Aufl. § 63 Rn. 45 e, der sich für eine entsprechende Anwendung der Norm ausspricht;… vgl. auch Senatsbeschluss vom 10. Juli 2013 - XII ZB 411/12 - FamRZ 2013, 1566 Rn. 16 ff., wonach die Beschwerdefrist auch dann nach Ablauf der fünfmonatigen Frist des § 63 Abs. 3 Satz 2 FamFG beginnt, wenn die erforderliche Zustellung mit Mängeln behaftet war).