Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.09.2014 - 2 UF 61/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,32553
OLG Hamm, 25.09.2014 - 2 UF 61/14 (https://dejure.org/2014,32553)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.09.2014 - 2 UF 61/14 (https://dejure.org/2014,32553)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. September 2014 - 2 UF 61/14 (https://dejure.org/2014,32553)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,32553) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Mutter allein wegen mangelnder Konsensfähigkeit der Eltern

  • rechtsportal.de

    BGB § 1666 ; BGB § 1671
    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Mutter allein wegen mangelnder Konsensfähigkeit der Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 12.12.2007 - XII ZB 158/05

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei völliger Zerrüttung der

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2014 - 2 UF 61/14
    Das Familiengericht hat zutreffend erkannt, dass die teilweise Aufhebung der bisherigen gemeinsamen Sorge der Eltern dem Wohl des Kindes am besten dient (vgl. BGH, Beschluss vom 12.12.2007 - XII ZB 158/05 - FamRZ 2008, 592), weil die Antragsgegnerin und der Antragsteller nicht in der Lage sind, in dem hier in Rede stehenden Sorgerechtsteilbereich der Aufenthaltsbestimmung im Interesse des Kindes miteinander zu kommunizieren und zu kooperieren.

    Für die allgemein gehaltene Aussage, dass eine gemeinsame elterliche Sorge nach der Trennung der Eltern dem Kindeswohl prinzipiell förderlicher sei als die Alleinsorge eines Elternteils, besteht in der kinderpsychologischen und familiensoziologischen Forschung auch weiterhin keine empirisch gesicherte Grundlage (vgl. BGH, Beschluss vom 12.12.2007 - XII ZB 158/05 - FamRZ 2008, 592).

  • KG, 07.02.2011 - 16 UF 86/10

    Gemeinsame Sorge nichtehelicher Eltern

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2014 - 2 UF 61/14
    Die Annahme, dem Antragsteller und der Antragsgegnerin sei eine Konsensbereitschaft im Teilbereich des Aufenthaltsbestimmungsrechts abzuverlangen (vgl. Senat, Beschluss vom 31.01.2012 - 2 UF 168/11 - MDR 2012, 413; OLG Hamm, Beschluss vom 22.06.2011, Az.: 10 UF 50/11 - FamRZ 2012, 560; KG Berlin, Beschluss vom 07.02.2011, Az: 16 UF 86/10, FamRZ 2011, 940; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 01.10.1998 - 5 UF 24/98 - FamRZ 1999, 40), findet vor dem Hintergrund des vorliegenden Dissenses - und vor allem der ablehnenden Haltung des Antragstellers gegenüber der Antragsgegnerin - keine tragfähige Grundlage.

    Das sind solche Angelegenheiten, deren Entscheidung nur schwer oder gar nicht abzuändernde Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes hat (vgl. KG, Beschluss vom 07.02.2011 - 16 UF 86/10 - FamRZ 2011, 1659).

  • BGH, 24.10.1979 - IV ZB 168/78

    Anforderungen an die Übertragung der elterlichen Gewalt über ein Kind;

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2014 - 2 UF 61/14
    Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der geäußerte Wille des Kindes gleichwohl Berücksichtigung finden, wenn die Entwicklung der Persönlichkeit des Kindes so weit fortgeschritten ist, dass eine seinem geäußerten Willen zuwiderlaufende Entscheidung eine Gefährdung seiner Entwicklung bedeuten könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 24.10.1979 - IV ZB 168/78 - FamRZ 1980, 131; Senat, Beschluss vom 14.05.2009 - II-2 UF 63/09 - FamRZ 2009, 1763).
  • BGH, 11.05.2005 - XII ZB 33/04

    Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil allein wegen Uneinigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2014 - 2 UF 61/14
    Damit ist ein Mindestmaß an Übereinstimmung im Hinblick auf den Aufenthalt des Kindes nicht vorhanden, so dass ein Funktionieren der gemeinsamen elterlichen Sorge in diesem Teilbereich nicht gewährleistet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11.05.2005 - XII ZB 33/04 - FamRZ 2005, 1167; OLG Hamburg, Beschluss vom 22.05.2008 - 10 UF 45/07 - OLGR Hamburg 2008, 516).
  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09

    Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2014 - 2 UF 61/14
    Bei der Kindeswohlprüfung sind neben den Bindungen des Kindes an Eltern, die Erziehungsbefähigung und Fördermöglichkeiten der Eltern, die Bindungstoleranz sowie der Kontinuitätsgrundsatz und der Kindeswille wichtige Kriterien, welche nicht wie Tatbestandsmerkmale kumulativ nebeneinander stehen, sondern im Einzelfall mehr oder minder bedeutsam für die letztlich dem Tatrichter obliegende Beurteilung sind (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2010 - XII ZB 81/09 - FamRZ 2010, 1060).
  • BVerfG, 02.04.2001 - 1 BvR 212/98

    Unbeachtlichkeit des Kindeswillens für gerichtliche Umgangsregelung im Falle der

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2014 - 2 UF 61/14
    Die Beachtung des geäußerten Willens eines Kindes im Verfahren zur elterlichen Sorge setzt voraus, dass dieser mit dem Kindeswohl in Einklang steht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.03.2005 - 1 BvR 1986/04 - FamRZ 2005, 1057) und - sofern es sich um manipulierte Äußerungen handelt - die wirklichen Bindungsverhältnisse zutreffend wiedergibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.04.2011 - 1 BvR 212/98 - FamRZ 2001, 1057).
  • BVerfG, 08.03.2005 - 1 BvR 1986/04

    Verletzung von GG Art 6 Abs 2 durch ungerechtfertigten Umgangsrechtsausschluss

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2014 - 2 UF 61/14
    Die Beachtung des geäußerten Willens eines Kindes im Verfahren zur elterlichen Sorge setzt voraus, dass dieser mit dem Kindeswohl in Einklang steht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.03.2005 - 1 BvR 1986/04 - FamRZ 2005, 1057) und - sofern es sich um manipulierte Äußerungen handelt - die wirklichen Bindungsverhältnisse zutreffend wiedergibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.04.2011 - 1 BvR 212/98 - FamRZ 2001, 1057).
  • BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 1868/08

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) eines Vaters durch unzureichend

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2014 - 2 UF 61/14
    Überdies sind die durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleisteten Elternrechte beider Elternteile zu beachten (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 30. Juni 2009 - 1 BvR 1868/08 - FF 2009, 416).
  • OLG Frankfurt, 16.12.2011 - 4 UF 257/11

    Voraussetzungen für die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2014 - 2 UF 61/14
    Entsprechender Regelungsbedarf muss mithin nur in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung bestehen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.12.2011 - 4 UF 257/11 - FamFR 2012, 310).
  • OLG Hamburg, 22.05.2008 - 10 UF 45/07
    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2014 - 2 UF 61/14
    Damit ist ein Mindestmaß an Übereinstimmung im Hinblick auf den Aufenthalt des Kindes nicht vorhanden, so dass ein Funktionieren der gemeinsamen elterlichen Sorge in diesem Teilbereich nicht gewährleistet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11.05.2005 - XII ZB 33/04 - FamRZ 2005, 1167; OLG Hamburg, Beschluss vom 22.05.2008 - 10 UF 45/07 - OLGR Hamburg 2008, 516).
  • OLG Hamm, 14.05.2009 - 2 UF 63/09

    Elterliche Sorge; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Kindeswille

  • OLG Hamm, 22.06.2011 - 10 UF 50/11

    Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern

  • OLG Hamm, 31.01.2012 - 2 UF 168/11

    Erdbeerkuchen, Durchfall und homöopathische Präparate

  • OLG Zweibrücken, 01.10.1998 - 5 UF 24/98

    Befristete Beschwerde des Kindesvaters gegen die Übertragung der elterlichen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht