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   OLG Hamburg, 12.02.1990 - 2 UF 79/89 G   

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https://dejure.org/1990,4407
OLG Hamburg, 12.02.1990 - 2 UF 79/89 G (https://dejure.org/1990,4407)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.02.1990 - 2 UF 79/89 G (https://dejure.org/1990,4407)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. Februar 1990 - 2 UF 79/89 G (https://dejure.org/1990,4407)
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Kurzfassungen/Presse

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    HausratsVO § 1, § 8

Papierfundstellen

  • FamRZ 1990, 1118
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - 2 UF 97/06

    Anspruch auf Herausgabe von Hauratsgegenständen gegenüber dem getrennt lebenden

    In der Instanzenrechtsprechung wird teilweise - insoweit weitergehend - ein PKW dann als Hausrat angesehen, wenn er aufgrund gemeinsamer Zweckbestimmung der Eheleute überwiegend für das familiäre und eheliche Zusammenleben genutzt werden soll und im Wesentlichen nicht nur den persönlichen Zwecken eines Ehegatten dient (OLG Hamm FamRZ 1983, 72; 1990, 57; OLG Hamburg FamRZ 1990, 1118; OLG Zweibrücken FamRZ 1991, 848; 2005, 902; OLG Frankfurt, FamRZ 2004, 1105; OLG Nürnberg, FamRZ 2002, 322, 323).
  • BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 3.09

    Angaben; unrichtige oder unvollständige ~; Ausbildungsförderung;

    Das Kraftfahrzeug muss vielmehr kraft Widmung für den gemeinsamen Haushalt zum Zwecke der Haushalts- und privaten Lebensführung, insbesondere zum Einkauf, zur Betreuung der gemeinsamen Kinder oder zu Schul- und Wochenendfahrten gemeinschaftlich genutzt worden sein (vgl. - teils noch zur früheren Hausratsverordnung - BGH, Beschluss vom 2. März 1983 - IVb ARZ 1/83 - FamRZ 1983, 794; BayObLG, Beschluss vom 24. September 1981 - Allg Reg 78/81 - FamRZ 1982, 399; OLG Hamburg, Beschluss vom 12. Februar 1990 - 2 UF 79/89 G - FamRZ 1990, 1118; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30. Januar 1991 - 2 UF 87/90 - FamRZ 1991, 848; OLG Oldenburg, Beschluss vom 22. Juli 1996 - 12 WF 106/96 - NdsRpfl 1996, 286; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. April 2000 - 2 WF 111/99 - FamRZ 2001, 760).
  • OLG Hamm, 20.09.2001 - 5 U 225/99

    Anspruch auf Herausgabe eines PKW; Zugehörigkeit eines PKW zum Hausrat im Sinne

    aaa) Nach den Entscheidungen einiger Oberlandesgerichte kommt es maßgebend darauf an, "dass der streitbefangene Pkw nach der Zweckbestimmung beider Ehegatten ganz oder überwiegend in den Dienst des ehelichen und familiären Zusammenlebens gestellt war" (OLG Hamm, FamRZ 1990, 54; den vorzugsweisen Einsatz für private Zwecke verlangt auch OLG Hamburg, FamRZ 1990, 1118; ein "deutliches" Überwiegen wird gefordert von OLG Oldenburg, FamRZ 1997, 942).
  • OLG Oldenburg, 20.11.1990 - 5 U 110/90

    Klage auf Zugewinnausgleich; Anfangsvermögen; Endvermögen; Ermittlung des

    Selbst wenn man zugunsten der Klägerin von (hälftigem) Miteigentum der Eheleute ausgeht (vgl. insoweit OLG Hamburg FamRZ 1990, 1118 zur Vermutung gem. § 8 Abs. 2 HausratsVO) - wogegen nach den Gesamtumständen der allein maßgebliche Erwerberwille spricht (vgl. OLG München a.a.O.) und der Umstand, daß unbenannte Zuwendungen unter Eheleuten nach der gesetzlichen Konzeption im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen sind, wie die Berufung richtig erkannt hat -, führt das für die Klägerin zu keinem anderen Ergebnis: Aus dem Nachlaß von 74.260,-- DM + 7.250,-- DM (1/2 Pkw) = 81.510,-- DM ergibt sich 1/8 Pflichtteil von 10.188,75 DM, auf den 7.250,-- DM (1/2 Pkw) und 5.000,-- DM von der Schwester des Beklagten gezahlt anzurechnen sind, so daß sich auch insoweit für die Klägerin kein positiver Saldo ergibt.
  • OLG Zweibrücken, 30.01.1991 - 2 UF 87/90

    Anfechtung einer im Hausratsverfahren nach § 1361a BGB in Verbindung mit § 18a

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