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   OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - I-2 UH 1/12   

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OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - I-2 UH 1/12 (https://dejure.org/2013,16139)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.01.2013 - I-2 UH 1/12 (https://dejure.org/2013,16139)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Januar 2013 - I-2 UH 1/12 (https://dejure.org/2013,16139)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 496
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 29.06.2010 - X ZR 193/03

    Crimpwerkzeug III

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - 2 UH 1/12
    Allerdings stellt, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, die vollständige Nichtigerklärung des Patentanspruchs (vgl. BGH, Beschluss vom 28.9. 2010, X ZR 112/07) ebenso wie das Vorliegen von Auslegungsdivergenzen im Bestands- und im Verletzungsverfahren (vgl. BGH, GRUR 2010, 858 - Crimpwerkzeug III) einen Revisionszulassungsgrund dar.

    Die enge Verzahnung von Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren und das daraus folgende allgemeine Interesse an der Verhinderung widerstreitender Rechtstitel im Verletzungs- und im Nichtigkeitsverfahren führen zu einer der (echten) Divergenz entsprechenden Interessenlage, auf Grund derer ein Einschreiten des Bundesgerichtshofs erforderlich wird (BGH, GRUR 2010, 858, 859 [12] - Crimpwerkzeug III).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2010, 858, 859 [16]- Crimpwerkzeug III) ist die Wiedereinsetzung derjenigen Partei, die Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt hat, in Fällen möglich, in denen nach Ablauf der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im Bestandsverfahren eine abweichende Auslegung des Klagepatents als Grund für die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde zu Tage getreten ist.

    In beiden Fällen ist gleichermaßen der Anspruch auf rechtliches Gehör betroffen (vgl. BGH, GRUR 2010, 858, 859 [16] - Crimpwerkzeug III).

    Die in der Amtlichen Sammlung veröffentlichte Entscheidung Crimpwerkzeug III (BGHZ 186, 90) wurde spätestens ab September 2010 in mehreren Fachzeitschriften publiziert und musste damit der Restitutionsklägerin und ihrer anwaltlichen Vertretung Ende 2011 bekannt sein.

  • BGH, 10.11.2009 - X ZR 11/06

    Entsorgungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - 2 UH 1/12
    Wird das Klagepatent im Nichtigkeitsverfahren eingeschränkt, hat das Verletzungsgericht seiner Entscheidung die neu gefassten Ansprüche zugrunde zu legen (BGH, GRUR 2010, 272 - Produktionsrückstandentsorgung).

    Seit der Entscheidung Produktionsrückstandsentsorgung (GRUR 2010, 272) musste bekannt sein, dass eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht schon deshalb zum Erfolg führt, weil der Patentanspruch im Anschluss an das Verletzungsurteil eine Einschränkung erfahren hat.

    Aus der Entscheidung Produktionsrückstandsentsorgung (GRUR 2010, 272) ergibt sich, dass es im Falle eines solchen Hinweises zu einer Zulassung der Revision mit anschließender Zurückverweisung der Sache an die Tatsacheninstanzen gekommen wäre.

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2008 - 2 U 76/07

    Flüssigkeitsringpumpe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - 2 UH 1/12
    Die dagegen gerichtete Berufung hat der Senat durch Urteil vom 13.11.2008 (I-2 U 76/07) zurückgewiesen, wobei lediglich der Rechnungslegungsausspruch geringfügig geändert worden ist.

    Unter dem 18.05.2012 hat die Restitutionsklägerin Klage erhoben, mit der sie eine Abänderung des Senatsurteils vom 13.11.2008 (I-2 U 76/07) und die Abweisung der Verletzungsklage begehrt.

    Die Klägerin beantragt, 1 das rechtskräftige Urteil des OLG Düsseldorf vom 13.11.2008 (I-2 U 76/07) abzuändern und auf die Berufung gegen das am 02.08.2007 verkündete Urteil der 4a.

  • OLG Düsseldorf, 11.11.2010 - 2 U 152/09

    Zulässigkeit der Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - 2 UH 1/12
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Senats (vgl. nur Urteil vom 11.05.2006 - I-2 U 86/05; Urteil vom 26.03.2009 - I-2 U 41/08; Urteil vom 11.11.2010 - I-2 U 152/09), dass die nachträgliche Vernichtung des Klagepatents in entsprechender Anwendung des § 580 Nr. 6 ZPO eine Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verletzungsverfahrens rechtfertigt.

    Wie der Senat im Urteil vom 11.11.2010 - I-2 U 152/09 bestätigt hat, gilt dies nicht nur im Falle einer vollständigen Vernichtung des der Verletzungsklage zugrunde liegenden Patents, sondern gleichermaßen dann, wenn das Klagepatent derart eingeschränkt wird, dass die verurteilte Ausführungsform vom Schutzbereich des Klagepatents in seiner eingeschränkten Fassung nicht mehr erfasst wird.

  • BGH, 09.07.1998 - IX ZR 272/96

    Geltendmachung einer verjährten Forderung gegen den Bürgen; Präklusion von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - 2 UH 1/12
    Zu Unrecht meint die Restitutionsklägerin, ein Verschuldensvorwurf sei zumindest im Hinblick auf die zu § 767 Abs. 2 ZPO existierende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1998, 2972) unangebracht, wonach einer Partei im Rahmen der von ihr erhobenen Vollstreckungsabwehrklage nicht entgegen gehalten werden kann, Einwendungen, die im Revisionsverfahren hätten berücksichtigt werden können, dort nicht vorgebracht zu haben.
  • BGH, 06.04.2004 - X ZR 272/02

    Druckmaschinen-Temperierungssystem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - 2 UH 1/12
    So ist die Verletzungsklage im Falle einer vollständigen Nichtigerklärung des Klagepatents abzuweisen (BGH, GRUR 2004, 710, 711 - Druckmaschinen-Temperiereinrichtung).
  • BGH, 30.08.2010 - X ZR 193/03

    Patentverletzungsverfahren: Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - 2 UH 1/12
    Es entspricht, wie der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 30.08.2010 (X ZR 193/03, Mitt 2011, 24; BeckRS 2010, 22663) bestätigt hat, ständiger Rechtsprechung, dass die Ausschlussfrist nicht gilt, wenn die Überschreitung der Jahresfrist nicht in der Sphäre der Partei liegt, sondern allein dem Gericht zuzuschreiben ist (BGH, Mitt 2011, 24 [18] m.w.N.).
  • BGH, 28.09.2010 - X ZR 112/07

    Voraussetzungen für einen wirksam erklärten Verzicht auf einen Klageanspruch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - 2 UH 1/12
    Allerdings stellt, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, die vollständige Nichtigerklärung des Patentanspruchs (vgl. BGH, Beschluss vom 28.9. 2010, X ZR 112/07) ebenso wie das Vorliegen von Auslegungsdivergenzen im Bestands- und im Verletzungsverfahren (vgl. BGH, GRUR 2010, 858 - Crimpwerkzeug III) einen Revisionszulassungsgrund dar.
  • BGH, 29.07.2010 - Xa ZR 118/09

    Bordako

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - 2 UH 1/12
    Dieser Auffassung hat sich auch der Bundesgerichtshof (GRUR 2012, 753 - Tintenpatrone III; GRUR 2010, 996 - Bordako) angeschlossen.
  • BGH, 17.04.2012 - X ZR 55/09

    Tintenpatrone III

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - 2 UH 1/12
    Dieser Auffassung hat sich auch der Bundesgerichtshof (GRUR 2012, 753 - Tintenpatrone III; GRUR 2010, 996 - Bordako) angeschlossen.
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2006 - 2 U 86/05

    Patentrecht: Analoge Anwendung des § 580 Nr. 6 ZPO; Zulässigkeit der Anfechtung

  • OLG Düsseldorf, 26.03.2009 - 2 U 41/08

    Frist für die Wiederaufnahme des Patentverletzungsverfahrens nach Vernichtung des

  • OLG Düsseldorf, 14.02.2019 - 15 U 60/15

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zum Abtransport von

    Der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf wies die Restitutionsklage mit Urteil vom 17.01.2013 (Az.: I-2 UH 1/12) zurück.

    Der 2. Zivilsenat wies die Restitutionsklage der Beklagten sodann mit Urteil vom 02.11.2107 (Az.: I-2 UH 1/12) mit der Maßgabe ab, dass der Urteilsausspruch an die geänderte Anspruchsfassung anzupassen und ein Unterlassungsanspruch wegen des zwischenzeitlichen Zeitablaufs des Klagepatents nicht mehr gegeben ist.

    Dies ist durch das Urteil des 2. Zivilsenats vom 02.11.2017 (Az.: I-2 UH 1/12) rechtskräftig festgestellt.

    Nach dem Tenor des Urteils des 2. Zivilsenats vom 02.11.2107 (Az.: I-2 UH 1/12) in Verbindung mit dem Urteil vom 13.11.2008 (Az.: I-2 U 76/07) und dem bestätigten Urteil des Landgerichts vom 02.08.2007 (Az.: 4a O 52/06) ist die Beklagte verpflichtet, der Klägerin allen Schaden zu ersetzen, der ihr durch die mittelbare Patentverletzung entstanden ist und noch entstehen wird.

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2019 - 15 U 65/17

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Blasenkatheter-Set, da

    Grundsätzlich maßgebend für die Auslegung eines Patentanspruchs ist immer die geltende Fassung, bei einer Änderung im Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren folglich die geänderte Fassung (BGH GRUR 1961, 77, 78 - Blinkleuchte; 64, 433, 436 - Christbaumbehang; BGHZ 72, 119, 130 - Windschutzblech; BGHZ 172, 88 Tz. 20 - Ziehmaschinenzugeinheit; BGH GRUR 2010, 272 - Produktionsrückstandsentsorgung; BGH GRUR 2010, 904 Rn. 47 - Maschinensatz; OLG Düsseldorf, Urteil v. 17.01.2013 - I-2 UH 1/12 Rn. 26).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - 2 U 41/19

    Restitutionsbeklagte wegen Verletzung eines europäischen Patents

    Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urt. v. 11.05.2006 - I-2 U 86/05, BeckRS 2008, 5698 Rn. 15 ff.; Urt. v. 09.08.2007 - BeckRS 2008, 07893 Rn. 28; Urt. v. 15.01.2009 - 2 U 109/07, BeckRS 2010, 21552; Urt. v. 26.03.2009 - 2 U 41/08, BeckRS 2010, 21557; Urt. v. 17.01.2013 - I-2 UH 1/12, BeckRS 2013, 11702).
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   OLG Rostock, 15.01.2013 - 2 UH 1/12   

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https://dejure.org/2013,55256
OLG Rostock, 15.01.2013 - 2 UH 1/12 (https://dejure.org/2013,55256)
OLG Rostock, Entscheidung vom 15.01.2013 - 2 UH 1/12 (https://dejure.org/2013,55256)
OLG Rostock, Entscheidung vom 15. Januar 2013 - 2 UH 1/12 (https://dejure.org/2013,55256)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur örtlichen gerichtlichen Zuständigkeit bei Filesharing-Verstößen

  • kanzlei.biz

    Zuständigkeit für Urheberrechtstreitigkeiten erfasst auch die Folgeverfahren und Ansprüche

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zuständigkeitbei Rechtsstreit mit urheberrechtlichem Bezug

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Urheberrechtliche Streitigkeit auch bei Ansprüchen auf Vergleich

  • raschlegal.de (Kurzinformation)

    Zuständigkeit einer Urheberrechtsabteilung auch beim Streit um Ansprüche aus Vergleichsvertrag gegeben

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.07.2004 - X ZR 204/02

    Materiell-rechtliche Wirkung eines Vergleichs

    Auszug aus OLG Rostock, 15.01.2013 - 2 UH 1/12
    Denn ein Vergleich hat in der Regel keine schuldumschaffende Wirkung (BGH, Versäumnisurteil vom 13.07.2004, Az. X ZR 204/02).
  • OLG Hamburg, 19.03.2003 - 13 AR 6/03

    "Willkürlichkeit" eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Rostock, 15.01.2013 - 2 UH 1/12
    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn der Verweisungsbeschluss in Verkennung des Streitgegenstandes ergangen ist (so auch OLG Hamburg, Beschluss vom 19.03.2003, Az. 13 AR 6/03).
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