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   FG Saarland, 16.02.2012 - 2 V 1343/11   

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FG Saarland, 16.02.2012 - 2 V 1343/11 (https://dejure.org/2012,12970)
FG Saarland, Entscheidung vom 16.02.2012 - 2 V 1343/11 (https://dejure.org/2012,12970)
FG Saarland, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - 2 V 1343/11 (https://dejure.org/2012,12970)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 4 Abs 1 EStG, § 162 AO, § 69 Abs 2 S 2 FGO, § 69 Abs 3 S 1 FGO, § 158 AO
    Vorsteuerabzug für nicht erbrachte Mietzahlungen - Hinzuschätzung von Einnahmen wegen mangelhafter Buchführung: Schätzung der Lebenshaltungskosten eines Alleinstehenden

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsteuerabzug aus Dauerleistungen Bestätigung des Vermieters über die geschuldete und insgesamt zu zahlende Miete genügt bei summarischer Prüfung zur Konkretisierung der Angaben im Mietvertrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorsteuerabzug aus Dauerleistungen - Bestätigung des Vermieters über die geschuldete und insgesamt zu zahlende Miete genügt bei summarischer Prüfung zur Konkretisierung der Angaben im Mietvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vorsteuerabzug aus Dauerleistungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1115
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 15.07.2010 - C-368/09

    Pannon Gép Centrum - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Richtlinie 2006/112/EG -

    Auszug aus FG Saarland, 16.02.2012 - 2 V 1343/11
    Nach der Entscheidung des EuGH vom 15. Juli 2010 (RS C-368/09 - Pannon Gép. Abl. EU 2010, Nr. C 246, 11) bestehen Bedenken, den Vorsteuerabzug aus einem Mietverhältnis zu versagen, wenn der Vermieter die Höhe der geschuldeten Mietzahlungen im Streitjahr oder in einem späteren Zeitraum schriftlich bestätigt.

    Nach der Entscheidung des EuGH vom 15. Juli 2010 (Rs C-368/09 - Pannon Gép, Abl. EU 2010, Nr. C 246, 11) darf der Vorsteuerabzug dann nicht ausgeschlossen werden, wenn die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug im Streitjahr vorgelegen haben und eine ursprünglich falsche Rechnung korrigiert und der Behörde vor Erlass einer endgültigen Entscheidung zugeleitet wird.

    Die Beschwerde wird in entsprechender Anwendung des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zugelassen, da bislang noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Rechnungsergänzung bei Dauerleistungen seit Ergehen der Entscheidung des EuGH vom 15. Juli 2010 (Rs C-368/09) vorliegt.

  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus FG Saarland, 16.02.2012 - 2 V 1343/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit, wenn bei der überschlägigen Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes im Aussetzungsverfahren neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Umstände zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfrage oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfrage bewirken (vgl. BFH vom 31. Januar 2002 V B 108/01, BStBl II 2004, 622, seit BFH vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BStBl III 1967, 182).
  • BFH, 31.08.1967 - V 241/64

    Orientierung an der Wirklichkeit bei Schätzung eines unklaren Sachverhaltes

    Auszug aus FG Saarland, 16.02.2012 - 2 V 1343/11
    Die Besteuerungsgrundlagen sind nach Maßgabe ihrer größten Wahrscheinlichkeit zu schätzen (grundlegend: BFH vom 31. August 1967 V 241/64, BStBl III 1967, 686; vom 16. November 1982, BStBl II 1983, 361).
  • BFH, 16.11.1982 - VIII R 95/81

    Zu den Voraussetzungen für eine Rückstellung wegen drohender Verluste aus

    Auszug aus FG Saarland, 16.02.2012 - 2 V 1343/11
    Die Besteuerungsgrundlagen sind nach Maßgabe ihrer größten Wahrscheinlichkeit zu schätzen (grundlegend: BFH vom 31. August 1967 V 241/64, BStBl III 1967, 686; vom 16. November 1982, BStBl II 1983, 361).
  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus FG Saarland, 16.02.2012 - 2 V 1343/11
    Schätzungen müssen in sich schlüssig sein; ihre Ergebnisse müssen wirtschaftlich vernünftig und möglich sein (BFH vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BStBl. II 1986, 226).
  • BFH, 07.07.1988 - V B 72/86

    Zu den Anforderungen an Mietverträge als Rechnungen mit gesondertem Ausweis der

    Auszug aus FG Saarland, 16.02.2012 - 2 V 1343/11
    Erst damit erhält die im Vertrag vereinbarte Monatspacht (einschließlich gesondert ausgewiesenem Umsatzsteuerbetrag) die erforderlichen tatsächlichen Ergänzungen, aufgrund derer eine für den Vorsteuerabzug ausreichende Leistungsbeschreibung angenommen werden kann (BFH vom 7. November 2000 V R 49/99, BStBl II 2008, 493; vom 7. Juli 1988 V B 72/86, BStBl II 1988, 913; vom 9. September 1993 V R 42/91, 231, BStBl II 1994, 269).
  • BFH, 09.09.1993 - V R 42/91

    1. Bei monatlichen Mietzahlungen empfängt der Mieter Teilleistungen, die für

    Auszug aus FG Saarland, 16.02.2012 - 2 V 1343/11
    Erst damit erhält die im Vertrag vereinbarte Monatspacht (einschließlich gesondert ausgewiesenem Umsatzsteuerbetrag) die erforderlichen tatsächlichen Ergänzungen, aufgrund derer eine für den Vorsteuerabzug ausreichende Leistungsbeschreibung angenommen werden kann (BFH vom 7. November 2000 V R 49/99, BStBl II 2008, 493; vom 7. Juli 1988 V B 72/86, BStBl II 1988, 913; vom 9. September 1993 V R 42/91, 231, BStBl II 1994, 269).
  • BFH, 05.10.1995 - V R 113/92

    1. Bei Bauvorhaben auf dem Grundstück eines Ehegatten steht der Vorsteuerabzug

    Auszug aus FG Saarland, 16.02.2012 - 2 V 1343/11
    Der Vorsteuerabzug steht also dem Unternehmer zu, der als Leistungsempfänger eine auf ihn lautende Rechnung mit gesondert ausgewiesener Steuer besitzt (vgl. BFH vom 5. Oktober 1995 V R 113/92, BStBl II 1996, 111).
  • BFH, 07.11.2000 - V R 49/99

    Vorsteuerabzug bei Pachtverhältnissen

    Auszug aus FG Saarland, 16.02.2012 - 2 V 1343/11
    Erst damit erhält die im Vertrag vereinbarte Monatspacht (einschließlich gesondert ausgewiesenem Umsatzsteuerbetrag) die erforderlichen tatsächlichen Ergänzungen, aufgrund derer eine für den Vorsteuerabzug ausreichende Leistungsbeschreibung angenommen werden kann (BFH vom 7. November 2000 V R 49/99, BStBl II 2008, 493; vom 7. Juli 1988 V B 72/86, BStBl II 1988, 913; vom 9. September 1993 V R 42/91, 231, BStBl II 1994, 269).
  • BFH, 31.01.2002 - V B 108/01

    Strohmann - Leistender Unternehmer - Hintermann - Subunternehmer - Vorgeschobenes

    Auszug aus FG Saarland, 16.02.2012 - 2 V 1343/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit, wenn bei der überschlägigen Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes im Aussetzungsverfahren neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Umstände zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfrage oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfrage bewirken (vgl. BFH vom 31. Januar 2002 V B 108/01, BStBl II 2004, 622, seit BFH vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BStBl III 1967, 182).
  • BFH, 20.07.2012 - V B 82/11

    Leistungsort bei Schadensregulierung und Rückwirkung der Rechnungsberichtigung -

    (2) Demgegenüber kann das EuGH-Urteil Pannon Gép in Slg. 2010, I-7467 unter Berücksichtigung des dieser Rechtssache zugrunde liegenden Sachverhalts auch dahingehend zu verstehen sein, dass das FA nicht berechtigt ist, den in dieser Rechtssache streitigen Vorsteuerabzug für das Jahr 2007 durch einen in 2009 ergangenen Nachforderungsbescheid zu versagen, wenn dem FA im Zeitpunkt des Erlasses dieses Bescheides eine bereits in 2008 erfolgte Rechnungsberichtigung vorliegt (für ernstliche Zweifel z.B. Beschluss des FG Nürnberg vom 7. Oktober 2010  2 V 802/2009, EFG 2011, 1113; Beschluss des FG des Saarlandes vom 16. Februar 2012  2 V 1343/11, EFG 2012, 1115, Beschwerde eingelegt, Az. des BFH: XI B 33/12; vgl. auch Martin, BFH/PR 2010, 388; Sterzinger, UR 2010, 700; Wäger, DStR 2010, 1478, und Wagner, UVR 2010, 311).
  • FG Niedersachsen, 03.07.2014 - 5 K 40/14

    Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs aus berichtigten Rechnungen in einem

    (26) bb) Andere wiederum verstehen die Entscheidung "Pannon Gép" so, dass der EuGH eine rückwirkende Rechnungsberichtigung für den Fall zulassen wollte, dass dem Finanzamt vor Erlass des (ablehnenden) Steuerbescheids bereits die berichtigte Rechnung vorgelegen hat (FG Köln, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 8 K 2753/08, EFG 2013, 168, Revision - V R 32/12 - führte wegen Insolvenz des Klägers zur Rückverweisung an das FG; FG Nürnberg, Beschluss vom 07. Oktober 2010 - 2 V 802/2009, EFG 2011, 1113; FG Saarland, Beschluss vom 16. Februar 2010 - 2 V 1343/11, EFG 2012, 1115; Martin, BFH/PR 2010, 388; Sterzinger, UR 2010, 700; Wäger, DStR 2010, 1478; Wagner, UVR 2010, 311; Grune, AktStR 2013, 467f; Bunjes/Leonard, UStG, § 13 Rz. 9a).
  • BFH, 10.01.2013 - XI B 33/12

    Rechnungsberichtigung setzt zuvor erteilte (erstmalige) Rechnung voraus

    Das Finanzgericht (FG) gab dem daraufhin bei ihm gestellten Antrag auf AdV mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 1115 veröffentlichten Beschluss überwiegend statt.
  • FG Niedersachsen, 01.10.2013 - 5 V 217/13

    Prüfung des Vorliegens einer rückwirkenden Rechnungsberichtigung

    bb) Andere wiederum verstehen die Entscheidung "Pannon Gép" dahingehend, dass der EuGH eine rückwirkende Rechnungsberichtigung für den Fall zulassen wollte, dass dem Finanzamt vor Erlass des (ablehnenden) Steuerbescheids die berichtigte Rechnung bereits vorgelegen hat (FG Nürnberg, Beschluss vom 07.10.2010 2 V 802/2009, EFG 2011, 1113; FG Saarland, Beschluss vom 16.02.2012 2 V 1343/11, EFG 2012, 1115; Martin, BFH/PR 2010, 388; Sterzinger, UR 2010, 700; Wäger, DStR 2010, 1478; Wagner, UVR 2010, 311).
  • FG Hamburg, 20.10.2014 - 2 V 214/14

    Umsatzsteuer: Rückwirkung von Rechnungsberichtigungen - Feststellungslast bei

    Das EuGH-Urteil in Sachen Pannon Gép wurde von Teilen der Literatur und einigen Finanzgerichten dahingehen verstanden, dass der EuGH eine rückwirkende Rechnungsberichtigung für den Fall zulassen wollte, in dem den Steuerbehörden vor Erlass des (ablehnenden) Steuerbescheids die berichtigte Rechnung bereits vorgelegen hat (FG Nürnberg, Beschluss vom 07.10.2010, 2 V 802/2009, EFG 2011, 1113; FG Saarland, Beschluss vom 16.02.2012, 2 V 1343/11, EFG 2012, 1115; Martin, BFH/PR 2010, 388; Sterzinger, UR 2010, 700; Wäger, DStR 2010, 1478; Wagner, UVR 2010, 311).
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.02.2022 - 6 K 2242/20

    Kein Vorsteuerabzug ohne Leistungsaustausch!

    Erst damit erhält die im Vertrag vereinbarte monatliche Pacht (einschließlich gesondert ausgewiesenem Umsatzsteuerbetrag) die erforderlichen tatsächlichen Ergänzungen, aufgrund derer eine für den Vorsteuerabzug ausreichende Leistungsbeschreibung angenommen werden kann (FG des Saarlandes, Beschluss vom 16.02.2012, 2 V 1343/11, DStRE 2013, 161).
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