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   FG Saarland, 07.11.2007 - 2 V 1447/07   

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FG Saarland, 07.11.2007 - 2 V 1447/07 (https://dejure.org/2007,6701)
FG Saarland, Entscheidung vom 07.11.2007 - 2 V 1447/07 (https://dejure.org/2007,6701)
FG Saarland, Entscheidung vom 07. November 2007 - 2 V 1447/07 (https://dejure.org/2007,6701)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Kraftfahrzeugsteuer: Besteuerung eines Wohnmobils ab 1. Mai 2005 nach Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO und Einfügung des § 2 Abs. 2b KraftStG

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Besteuerung von Wohnmobilen ab 1. Mai 2005

  • verkehrslexikon.de

    Zur Kfz-Besteuerung eines Wohnmobils ab 1. Mai 2005

  • verkehrslexikon.de

    Zur Kfz-Besteuerung eines Wohnmobils ab 1. Mai 2005

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Änderung der Besteuerung eines Wohnmobils; Zulässigkeit der höheren Besteuerung für sonstige Kombinationskraftfahrzeuge nach Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG); Gewichtsbesteuerung für Wohnmobile über 2,8 t aufgrund des Vorliegens eines ...

  • Judicialis

    KraftStG § 8 Nr. 2; ; KraftStG § 12 Abs. 2 Nr. 1; ; StVZO § 23 Abs. 6a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesetzliche Neuregelung vom 21.12.2006 der Kfz-Steuer für Wohnmobile mit einem über 2,8 Tonnen liegenden Gesamtgewicht nicht verfassungswidrig

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gesetzliche Neuregelung vom 21.12.2006 der Kfz-Steuer für Wohnmobile mit einem über 2,8 Tonnen liegenden Gesamtgewicht nicht verfassungswidrig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 07.11.2006 - VII B 79/06

    Kfz-steuerrechtliche Einstufung eines Pick-up Ford Ranger

    Auszug aus FG Saarland, 07.11.2007 - 2 V 1447/07
    Mit Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO, der im Jahr 1969 aus - inzwischen nicht mehr relevanten - straßenverkehrsrechtlichen Gründen geschaffen worden war, sind auch diese Fahrzeuge nach Bauart und Einrichtung zu beurteilen (BFH vom 7. November 2006 VII B 79/06, BFH/NV 2007, 778).
  • BFH, 31.01.2002 - V B 108/01

    Strohmann - Leistender Unternehmer - Hintermann - Subunternehmer - Vorgeschobenes

    Auszug aus FG Saarland, 07.11.2007 - 2 V 1447/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit, wenn bei der überschlägigen Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes im Aussetzungsverfahren neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Umstände zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfrage oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfrage bewirken (vgl. BFH vom 31. Oktober 2002 V B 108/01, BFHE 198, 208, BStBl II 2004, 622, seit BFH vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182).
  • BFH, 31.03.1998 - VII R 116/97

    Kombinationskraftwagen als Lkw

    Auszug aus FG Saarland, 07.11.2007 - 2 V 1447/07
    Bis dahin waren auf Grund des Urteils des BFH vom 31. März 1998 (VII R 116/97, BFHE 185, 511, BStBl II 1998, 487) sogenannte Kombinationskraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2, 8 t ohne Rücksicht auf Typ und Erscheinungsbild nicht als PKW zu besteuern, sondern wurden wie ein LKW nach Gewicht besteuert.
  • BFH, 01.02.1984 - II R 144/81

    Kfz-Steuer - Kfz mit fest eingebauter Wohneinrichtung - Gesamtgewicht - Wohnmobil

    Auszug aus FG Saarland, 07.11.2007 - 2 V 1447/07
    Für Wohnmobile bis 2, 8 t hatte der BFH bereitsmit Urteil vom 22. Juni 1983 (II R 64/82, BFHE 138, 493, BStBl II 1983, 747) ausdrücklich festgestellt, dass diese als PKW zu besteuern seien undmit Urteil vom 1. Februar 1984 II R 144/81, BFHE 140, 474, BStBl II 1984, 462), dass nur Wohnmobile über 2, 8 t ähnlich Kombinationskraftfahrzeugen der Gewichtsbesteuerung unterliegen.
  • BFH, 22.06.1983 - II R 64/82

    Wohnmobil - Hubraum - Gesamtgewicht

    Auszug aus FG Saarland, 07.11.2007 - 2 V 1447/07
    Für Wohnmobile bis 2, 8 t hatte der BFH bereitsmit Urteil vom 22. Juni 1983 (II R 64/82, BFHE 138, 493, BStBl II 1983, 747) ausdrücklich festgestellt, dass diese als PKW zu besteuern seien undmit Urteil vom 1. Februar 1984 II R 144/81, BFHE 140, 474, BStBl II 1984, 462), dass nur Wohnmobile über 2, 8 t ähnlich Kombinationskraftfahrzeugen der Gewichtsbesteuerung unterliegen.
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus FG Saarland, 07.11.2007 - 2 V 1447/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit, wenn bei der überschlägigen Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes im Aussetzungsverfahren neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Umstände zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfrage oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfrage bewirken (vgl. BFH vom 31. Oktober 2002 V B 108/01, BFHE 198, 208, BStBl II 2004, 622, seit BFH vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182).
  • BFH, 21.08.2006 - VII B 333/05

    Keine Änderung der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Maßgeblichkeit des Begriffes

    Auszug aus FG Saarland, 07.11.2007 - 2 V 1447/07
    Jedenfalls war mit Wegfall des § 23 Abs. 6a StVZO durch die Siebenundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 2. November 2004 (BGBl. I 2004, 2712) mit Ablauf des 30. April 2005 das Fahrzeug des Antragstellers nicht mehr zwingend als anderes Fahrzeug im Sinne von § 8 Nr. 2 KraftStG zu besteuern (vgl. BFH vom 21. August 2006 VII B 333/05, BFHE 213, 281, BStBl II 2006, 721).
  • FG Hamburg, 30.03.2007 - 7 K 22/06

    Kraftfahrzeugsteuer: Besteuerung eines Toyota Landcruiser ab Mai 2005

    Auszug aus FG Saarland, 07.11.2007 - 2 V 1447/07
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Neufestsetzung gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 KraftStG oder - der Ansicht des FG Hamburg im Urteil vom 30. März 2007 (7 K 22/06, EFG 2007, 1368) folgend - gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 KraftStG zu erfolgen hatte.
  • BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 1993/10

    Rückwirkende Neuregelung zur Besteuerung von Wohnmobilen verfassungsgemäß

    a) Wie der Bundesfinanzhof nachvollziehbar und in Einklang mit der herrschenden Meinung in Schrifttum und Rechtsprechung ausführt (vgl. Zens, NWB Fach 8, S. 1551 ; Strodthoff, KraftSt, § 8 Rn. 18l ; Johannes/Roth, UVR 2008, S. 278 ; Bruschke, UVR 2007, S. 51 ; Finanzgericht des Saarlandes, Beschluss vom 7. November 2007 - 2 V 1447/07 -, StE 2007, S. 776; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 3 V 119/07 -, EFG 2008, S. 728), stellt die Neuregelung für Wohnmobile eine begünstigende Regelung dar.
  • FG Niedersachsen, 10.04.2008 - 14 K 211/07

    Wohnmobil; Kombinationskraftwagen; Wohnmobilbesteuerung; Unzulässige Rückwirkung

    Denn die nunmehr grundsätzlich nach dem Gewicht und nach Schadstoffklassen zu bemessende Kraftfahrzeugsteuer für "echte" Wohnmobile führt - wie im Fall der Klägerin - gegenüber der für Pkw geltenden Hubraumbesteuerung (vgl. insoweit § 9 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG) regelmäßig zu niedrigeren Steuersätzen (ebenso FG des Saarlandes, Beschluss vom 7. November 2007 2 V 1447/07, veröffentlicht in [...]).

    Insoweit gab es auch bereits sehr früh entsprechende Informationen in den Medien (vgl. hierzu FG des Saarlandes, Beschluss vom 7. November 2007 2 V 1447/07).

  • FG Niedersachsen, 30.01.2008 - 14 V 391/07

    Zulässigkeit der Besteuerung eines Wohnmobiles mit der Kraftfahrzeugsteuer ab dem

    Denn die nunmehr grundsätzlich nach dem Gewicht und nach Schadstoffklassen zu bemessende Kraftfahrzeugsteuer für "echte" Wohnmobile führt - wie im Fall des Antragstellers - gegenüber der für Pkw geltenden Hubraumbesteuerung (vgl. insoweit § 9 Abs. 1 Nr. 2a KraftStG) regelmäßig zu niedrigeren Steuersätzen (ebenso FG des Saarlandes, Beschluss vom 07.11.2007 2 V 1447/07, veröffentlicht in [...]).

    Insoweit gab es auch bereits sehr früh entsprechende Informationen in den Medien (vgl. hierzu FG des Saarlandes, Beschluss vom 07.11.2007 2 V 1447/07).

  • FG Niedersachsen, 05.06.2008 - 14 K 240/05

    Bestimmung der kraftfahrzeugsteuerlichen Einordnung eines Fahrzeugs als

    Hinzu kommt, dass es dem Kläger auch möglich gewesen wäre, sich rechtzeitig darauf einzustellen, da auch in den Medien vor bzw. mit In-Kraft-treten der Änderung der Strassenverkehrszulassungsordnung auf die höhere Besteuerung für Kombinationskraftfahrzeuge und schwere Geländewagen hingewiesen wurde, so z.B. im WDR Fernsehen in der Sendung "Service-Zeit Verkehr" am 12. April 2005 und in der Sendung "markt" am 2. Mai 2005 (vgl. Beschluss des Finanzgerichts des Saarlandes vom 7. November 2007 2 V 1447/07, [...]).
  • FG Niedersachsen, 20.11.2008 - 14 K 209/07

    Rückwirkende Kraftfahrzeugbesteuerung von sog. "echten" Wohnmobilen; Definition

    Hinzu kommt, dass es dem Kläger auch möglich gewesen wäre, sich rechtzeitig darauf einzustellen, da auch in den Medien vor bzw. mit In-Kraft-treten der Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung auf die höhere Besteuerung für Kombinationskraftfahrzeuge, schwere Geländewagen und Wohnmobile hingewiesen wurde, so z.B. im WDR-Fernsehen in der Sendung "Service-Zeit Verkehr" am 12. April 2005 und in der Sendung "markt" am 2. Mai 2005 (vgl. Beschluss des Finanzgerichts des Saarlandes vom 7. November 2007 2 V 1447/07, [...]).
  • FG Niedersachsen, 10.08.2009 - 14 K 206/08

    Rückwirkende Besteuerung eines Wohnmobils bei einer Änderung der

    Hinzu kommt, dass es dem Kläger auch möglich gewesen wäre, sich rechtzeitig darauf einzustellen, da auch in den Medien vor bzw. mit In-Kraft-treten der Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung auf die höhere Besteuerung für Kombinationskraftfahrzeuge und andere schwere Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2.800 Kilogramm hingewiesen wurde, so z.B. im WDR-Fernsehen in der Sendung "Service-Zeit Verkehr" am 12. April 2005 und in der Sendung "markt" am 2. Mai 2005 (vgl. Beschluss des Finanzgerichts des Saarlandes vom 7. November 2007 2 V 1447/07, [...]).
  • FG Niedersachsen, 29.07.2009 - 14 K 163/09

    Verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung der Neuregelung der

    Hinzu kommt, dass es dem Kläger auch möglich gewesen wäre, sich rechtzeitig darauf einzustellen, da auch in den Medien vor bzw. mit Inkrafttreten der Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung auf die höhere Besteuerung für Kombinationskraftfahrzeuge und andere schwere Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2.800 Kilogramm hingewiesen wurde, so z.B. im WDR-Fernsehen in der Sendung "Service-Zeit Verkehr" am 12. April 2005 und in der Sendung "markt" am 2. Mai 2005 (vgl. Beschluss des Finanzgerichts des Saarlandes vom 7. November 2007 2 V 1447/07, [...]).
  • FG Niedersachsen, 21.07.2009 - 14 K 324/08

    Verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung der Neuregelung der

    Hinzu kommt, dass es dem Kläger auch möglich gewesen wäre, sich rechtzeitig darauf einzustellen, da auch in den Medien vor bzw. mit In-Kraft-treten der Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung auf die höhere Besteuerung für Kombinationskraftfahrzeuge und andere schwere Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2.800 Kilogramm hingewiesen wurde, so z.B. im WDR-Fernsehen in der Sendung "Service-Zeit Verkehr" am 12.04.2005 und in der Sendung "markt" am 02.05.2005 (vgl. Beschluss des Finanzgerichts des Saarlandes vom 07.11.2007 2 V 1447/07, [...]).
  • FG Niedersachsen, 29.06.2009 - 14 K 383/07

    Richtige Besteuerung eines Fahrzeugs der Marke VW T3 bei Antrieb mittels eines

    Hinzu kommt, dass es der Klägerin auch möglich gewesen wäre, sich rechtzeitig darauf einzustellen, da, entgegen ihrer Behauptung, auch in den Medien vor bzw. mit In-Kraft-treten der Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung auf die höhere Besteuerung für Kombinationskraftfahrzeuge und andere schwere Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2.800 Kilogramm hingewiesen wurde, so z. B. im WDR-Fernsehen in der Sendung "Service-Zeit Verkehr" am 12. April 2005 und in der Sendung "markt" am 2. Mai 2005 (vgl. Beschluss des Finanzgerichts des Saarlandes vom 7. November 2007 2 V 1447/07, juris).
  • FG Niedersachsen, 10.08.2009 - 14 K 114/09

    Kraftfahrzeugbesteuerung eines Wohnmobils mit einem zulässigen Gesamtgewicht über

    Hinzu kommt, dass es dem Kläger auch möglich gewesen wäre, sich rechtzeitig darauf einzustellen, da auch in den Medien vor bzw. mit In-Kraft-treten der Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung auf die höhere Besteuerung für Kombinationskraftfahrzeuge und andere schwere Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2.800 Kilogramm hingewiesen wurde, so z. B. im WDR-Fernsehen in der Sendung "Service-Zeit Verkehr" am 12. April 2005 und in der Sendung "markt" am 2. Mai 2005 (vgl. Beschluss des Finanzgerichts des Saarlandes vom 7. November 2007 2 V 1447/07, juris).
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