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   FG Köln, 20.08.2008 - 2 V 1948/08   

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https://dejure.org/2008,3140
FG Köln, 20.08.2008 - 2 V 1948/08 (https://dejure.org/2008,3140)
FG Köln, Entscheidung vom 20.08.2008 - 2 V 1948/08 (https://dejure.org/2008,3140)
FG Köln, Entscheidung vom 20. August 2008 - 2 V 1948/08 (https://dejure.org/2008,3140)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Weiterleitung von zwei Spontanauskünften eines Finanzamtes für Großbetriebsprüfung und Konzernbetriebsprüfung an die türkische Steuerverwaltung; Voraussetzungen einer einstweiligen Regelungsanordnung; Gewährleistung einer Geheimhaltung von an die ...

  • Judicialis

    FGO § 114; ; BGB § 1004 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 1004 Abs. 2; ; AO § 30; ; AO § 117 Abs. 2; ; DBA-Türkei Art. 26 Abs. 1 S. 1; ; DBA-Türkei Art. 26 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 117 Abs. 2; DBA Türkei Art. 26; FGO § 114
    Keine Spontanauskünfte an die türkische Steuerverwaltung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgabenordnung: - Keine Spontanauskünfte an die türkische Steuerverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Spontanauskunft an türkische Steuerbehörden einstweilen untersagt

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Spontanauskunft an türkische Steuerbehörden einstweilen untersagt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Spontanauskunft an türkische Steuerbehörden

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Spontanauskunft an türkische Steuerbehörden kann einstweilen untersagt werden

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Grenzen für Spontanauskünfte an ausländische Steuerbehörden

Sonstiges

  • IWW (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Amtshilfe/Rechtshilfe - Grenzen der internationalen Amtshilfe und Auskünfte an ausländische Steuerbehörden

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1764
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Köln, 09.05.2007 - 2 V 1243/07

    Untersagung einer Spontanauskunft über steuerliche Verhältnisse gegenüber der

    Auszug aus FG Köln, 20.08.2008 - 2 V 1948/08
    Auch habe das FG Köln in seinem Beschluss vom 9. Mai 2007 (2 V 1243/07) festgestellt, dass dem Senat keine Umstände bekannt seien, die die Besorgnis rechtfertigen würden, dass die türkischen Behörden der Geheimhaltungspflicht nicht nachkommen könnten.

    Dieser Würdigung steht der Beschluss des Senats vom 9.Mai 2007 (2 V 1243/07, DStRE 2008, 841) nicht entgegen.

  • BFH, 29.04.1992 - I B 12/92

    Spontanauskünfte an die USA

    Auszug aus FG Köln, 20.08.2008 - 2 V 1948/08
    Die Grundlage für den geltend gemachten Unterlassungsanspruch bildet § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB analog i.V.m. § 30 AO (vgl. BFH-Beschluss vom 29. April 1992 I B 12/92, BFHE 167, 11; BStBl II 1992, 645).

    Durch eine Maßnahme, die sich in diesem Rahmen hält, wird deshalb das Steuergeheimnis nicht verletzt (BFH-Beschluss vom 29. April 1992 I B 12/92, a.a.O.).

  • FG Köln, 20.12.2006 - 2 V 4096/06

    "Erforderlichkeit" der Erteilung einer Spontanauskunft an die US-Finanzbehörden

    Auszug aus FG Köln, 20.08.2008 - 2 V 1948/08
    Es besteht die ernste Möglichkeit, dass der andere Vertragsstaat - die Türkei - abkommensrechtlich ein Besteuerungsrecht hat und ohne die Spontanauskunft von dem Gegenstand dieses Besteuerungsrecht keine Kenntnis erlangen würde (FG Köln, Beschluss vom 20. Dezember 2006 2 V 4096/06, EFG 2007, 736).
  • BFH, 15.02.2006 - I B 87/05

    Anordnungsgrund für eine einstweilige Anordnung bei Zweifel an der Rechtmäßigkeit

    Auszug aus FG Köln, 20.08.2008 - 2 V 1948/08
    Denn im Streitfall droht eine Verletzung des subjektiven Rechts der Antragstellerin auf Wahrung des Steuergeheimnisses durch eine nicht durch eine Rechtsgrundlage abgedeckte Auskunft; diese Verletzung könnte nicht mehr rückgängig gemacht werden und kann nur durch den Erlass der einstweiligen Anordnung aufgehalten werden (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Februar 2006 I B 87/05, BStBl II 2006, 616, BFHE 212, 4).
  • FG Köln, 07.09.2015 - 2 V 1375/15

    Untersagung des Auskunftsaustauschs zur Untersuchung der Ursachen für die

    Es werde Bezug genommen auf den Beschluss des FG Köln vom 20. August 2008 (2 V 1948/08).
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