Rechtsprechung
   FG Hamburg, 16.01.2007 - 2 V 250/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,34016
FG Hamburg, 16.01.2007 - 2 V 250/06 (https://dejure.org/2007,34016)
FG Hamburg, Entscheidung vom 16.01.2007 - 2 V 250/06 (https://dejure.org/2007,34016)
FG Hamburg, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - 2 V 250/06 (https://dejure.org/2007,34016)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,34016) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 69 Abs. 3 § 69 Abs. 6
    Zulässigkeit eines erneuten Antrags auf Aussetzung der Vollziehung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit eines erneuten Antrags auf Aussetzung der Vollziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Hamburg, 20.04.2005 - II 7/05

    Zu den Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung von Schätzungsbescheiden

    Auszug aus FG Hamburg, 16.01.2007 - 2 V 250/06
    Mit Beschluss vom 28.02.2005 (II 7/05) lehnte der Senat einen Antrag des Antragstellers (Ast) auf Aussetzung der Vollziehung der Bescheide betreffend Umsatzsteuer 1998 bis 1999, Gewerbesteuermessbetrag und Gewerbesteuer nebst Zinsen 1998 bis 2000 und Gewinnfeststellung 1998 bis 2000 ab.

    Mit weiterem Beschluss vom 20.04.2005 (ebenfalls II 7/05) wies der Senat eine Gegenvorstellung des Ast gegen den Beschluss vom 28.02.2005 zurück.

    Dem Senat haben Band I der Umsatzsteuerakten, der Rechtsbehelfsakten und der Betriebsprüfungsakten sowie die Gerichtsakten II 7/05 und 2 K 249/06 vorgelegen.

    Eine andere Würdigung ist auch nicht unter Berücksichtigung des Rechtsgedankens des § 68 FGO deshalb gerechtfertigt, dass der zwischenzeitliche Änderungsbescheid den ursprünglichen, hier im Verfahren II 7/05 streitgegenständlichen Bescheid, in seinen Regelungsgehalt aufgenommen hat.

  • BFH, 13.10.1999 - I S 4/99

    Erneuter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus FG Hamburg, 16.01.2007 - 2 V 250/06
    Diese Begrenzung der Antragsmöglichkeit dient der Entlastung der Gerichte, die so in die Lage versetzt werden sollen, nach Möglichkeit innerhalb eines einzigen Verfahrens abschließend über das Aussetzungsbegehren zu entscheiden (BFH, Beschluss vom 13.10.1999, I S 4/99, BStBl II 2000, 86 ; Beschluss vom 24.08.2004, VIII S 1/04, n.v., juris).

    Von einer maßgeblichen Änderung der Rechtslage kann vielmehr erst dann die Rede sein, wenn eine den Streitfall betreffende Gesetzesänderung oder eine für die Beurteilung des Streitfalles erhebliche Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung eingetreten ist (vgl. BFH, Beschlüsse vom 24.08.2004 und vom 13.10.1999 a.a.O. zur Fallgestaltung der Antragstellung vor dem BFH in der Nichtzulassungsbeschwerde/Revision nach Klagstattgabe bzw. Teilstattgabe und Bescheidänderung durch das Finanzgericht, das zuvor einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt hatte; FG München, Beschluss vom 01.08.2000, 1 V 2152/00, EFG 2000, 1198 ; FG Berlin, Beschluss vom 29.07.2003, 9 B 8337/02, EFG 2003, 1563 ; mit Hinweis auf § 68 FGO abw.

  • FG Berlin, 29.07.2003 - 9 B 8337/02

    Aufhebung oder Änderung einer gerichtlichen Entscheidung über die Aussetzung der

    Auszug aus FG Hamburg, 16.01.2007 - 2 V 250/06
    Von einer maßgeblichen Änderung der Rechtslage kann vielmehr erst dann die Rede sein, wenn eine den Streitfall betreffende Gesetzesänderung oder eine für die Beurteilung des Streitfalles erhebliche Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung eingetreten ist (vgl. BFH, Beschlüsse vom 24.08.2004 und vom 13.10.1999 a.a.O. zur Fallgestaltung der Antragstellung vor dem BFH in der Nichtzulassungsbeschwerde/Revision nach Klagstattgabe bzw. Teilstattgabe und Bescheidänderung durch das Finanzgericht, das zuvor einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt hatte; FG München, Beschluss vom 01.08.2000, 1 V 2152/00, EFG 2000, 1198 ; FG Berlin, Beschluss vom 29.07.2003, 9 B 8337/02, EFG 2003, 1563 ; mit Hinweis auf § 68 FGO abw.
  • FG München, 01.08.2000 - 1 V 2152/00

    Wiederholender Aussetzungsantrag gegen Änderungsbescheid

    Auszug aus FG Hamburg, 16.01.2007 - 2 V 250/06
    Von einer maßgeblichen Änderung der Rechtslage kann vielmehr erst dann die Rede sein, wenn eine den Streitfall betreffende Gesetzesänderung oder eine für die Beurteilung des Streitfalles erhebliche Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung eingetreten ist (vgl. BFH, Beschlüsse vom 24.08.2004 und vom 13.10.1999 a.a.O. zur Fallgestaltung der Antragstellung vor dem BFH in der Nichtzulassungsbeschwerde/Revision nach Klagstattgabe bzw. Teilstattgabe und Bescheidänderung durch das Finanzgericht, das zuvor einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt hatte; FG München, Beschluss vom 01.08.2000, 1 V 2152/00, EFG 2000, 1198 ; FG Berlin, Beschluss vom 29.07.2003, 9 B 8337/02, EFG 2003, 1563 ; mit Hinweis auf § 68 FGO abw.
  • FG Baden-Württemberg, 23.12.1981 - VI 163/81
    Auszug aus FG Hamburg, 16.01.2007 - 2 V 250/06
    Mai 1998 Rn. 330; vgl. a. FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.12.1981, VI 163/81, EFG 1982, 313).
  • BFH, 24.08.2004 - VIII S 1/04

    Statthaftigkeit eines erneuten Antrags aus AdV

    Auszug aus FG Hamburg, 16.01.2007 - 2 V 250/06
    Diese Begrenzung der Antragsmöglichkeit dient der Entlastung der Gerichte, die so in die Lage versetzt werden sollen, nach Möglichkeit innerhalb eines einzigen Verfahrens abschließend über das Aussetzungsbegehren zu entscheiden (BFH, Beschluss vom 13.10.1999, I S 4/99, BStBl II 2000, 86 ; Beschluss vom 24.08.2004, VIII S 1/04, n.v., juris).
  • FG Hamburg, 12.06.2012 - 5 V 32/12

    Finanzgerichtsordnung: Wiederholter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

    Aussetzung der Vollziehung vom 01.03.2012 keine solchen Erwägungen ins Feld, die den Sachverhalt in einem "neuen Licht" erscheinen lassen (vgl. a. zu § 69 Abs. 6 FGO im Falle des Erlasses zwischenzeitlicher Änderungsbescheide bzw. einer teilweise stattgebenden Einspruchsentscheidung FG München Beschluss vom 01.08.2000 1 V 2152/00, EFG 2000, 1198; FG Berlin Beschluss vom 29.07.2003 9 B 8337/02, EFG 2003, 1563; FG Hamburg Beschluss vom 16.01.2007 2 V 250/06, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht